Schon alleine aus Selbstschutz würde ich mich als der eindeutig schwächere und verwundbarere Verkehrsteilnehmer nicht zu irgendwelchen Handlungen hinreißen lassen. Das höchste der Gefühle ist, dass ich dem Auto was hinterherschreie (was der sowieso nicht hört). Gerade wenn man alleine unterwegs ist, steht das mögliche Risiko für mich und meine Gesundheit in keinem Verhältnis - man weiß ja nicht, in welcher psychischen Verfassung der Fahrer (m/w) ist (à la Michael Douglas in Falling Down).
Nachdem schon einige Straftatbestände von
@sevenacids genannt wurden, möchte ich noch auf den § 315c StGB inweisen - Gefährdung des Straßenverkehrs, die auch bei Fahrlässigkeit und fahrlässig verursachtem Schaden greift. M.E. erfolgsversprechender als § 315b StGB (Gef. Eingriff in den StV). Es gibt aber auch ausreichend Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen eines Bußgeldbescheids geahndet werden und die - neben rechtskräftig abgeurteilten Straftaten - in FAER eingetragen werden, zu Punkten führen können und ggf. bei entsprechender Schwere oder Wiederholung sogar zur Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde führen können (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 4-7 FeV). Dann wirst du zur MPU geschickt und wenn du dich nicht gut machst, ist die Fahrerlaubnis erst mal weg. Das ist den wenigsten Fahrezugführern bewusst. Auch eine Anhäufung von Punkten im FAER führt irgendwann zum Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten).
Im Übrigen: Lasst euch im Falle des Falles, wenn ihr - was ich niemandem wünsche - in eine brenzlige Situation verwickelt werden, im Anschluss nicht durch die Polizei abwimmeln, sondern in jedem Fall eine Anzeige aufnehmen lassen. Denn über die Frage, ob es zur Strafverfolgung kommt, entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft, welcher der Vorgang hierfür erst mal vorgelegt werden muss. Und selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, ist es aktenkundig und kann ggf. bei späteren Vorfällen bei der Frage der Überprüfung der Fahreignung eine Rolle spielen.