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Radfahrer vollspritzen - ist das jetzt neu? Was gibts noch für Tricks?

  • Ersteller Ersteller _Lukas_
  • Erstellt am Erstellt am
Und was ist wenn es ein Schild hatte, dass man in diesem kurzen Video nicht sieht? Ist es dann noch richtig, die Benutzungspflicht gem. SVG 46 Abs. 1 zu missachten?
Ja, was wenn? Was wäre wenn der Kraftfahrer nackt und bekifft er? Was wenn da vorher ein Schild war das sagt dass sie alle zusammen gegen die Einbahnstraße fahren? Ist halt nicht im Video. Dieses Video ist definitiv kein überzeugendes Beispiel für radfahrerisches Fehlverhalten.

Gewissenhafte Eidgenossen stellen üblicherweise kein Schild “Achtung Radfahrer“ auf wo eigentlich gar keine sein dürften und damit alle Radfahrer diseen vielleicht-Veloweg benutzen können müsste es auch einen definierte Übergang zur Einmündung links geben. Immer noch nicht genau genug hingeguckt
 

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Re: Radfahrer vollspritzen - ist das jetzt neu? Was gibts noch für Tricks?
Ob sie von der Abzweigung links kommen oder schon vorher einen vorhanden Übergang ignoriert haben wissen wir nicht.
Wissen wir nicht, richtig. Und genau deshalb kommst du deiner Sorgfaltspflicht als Fahrzeugführer nicht nach wenn du blind davon ausgehst dass da keine Radfahrer sein können. Die haben nämlich jedes recht der Welt von links in die Straße einzubiegen und auf ihr weiterzufahren, zumindest so lange bis sie ein Schild und eine Wechselmöglichkeit auf einen Veloweg zwingt. Zum hundertsten mal: keine Autobahn.
 
Und was ist wenn es ein Schild hatte, dass man in diesem kurzen Video nicht sieht? Ist es dann noch richtig, die Benutzungspflicht gem. SVG 46 Abs. 1 zu missachten?

der entscheidende Punkt ist doch der: du kannst aus deinem Auto/LKW heraus i.d.R. nicht die Frage beantworten, ob es einen guten Grund gibt, den Radweg nicht zu benutzen (Gründe wurden hier viele genannt: Verkehrsführung, Zustand, etc. pp.).
Also benimm dich doch einfach so, als hätten sie einen Grund.

Und was ist wenn es ein Schild hatte, dass man in diesem kurzen Video nicht sieht? Ist es dann noch richtig, die Benutzungspflicht gem. SVG 46 Abs. 1 zu missachten?
Weiß ich nicht. Weil es eben nicht nur vom Schild abhängt, sondern auch von anderen Faktoren. Also: siehe oben.
 
Mal eine ganz andere Frage: ist es nicht etwas müßig, in einem Radler-Forum seitenweise mit einem schweizerischen Nicht-Schweizer, der sich auf die Schweizer Gesetzeslage beruft und entsprechende Beispiele zumeist aus der Schweiz benennt und ganz abgesehen davon auf Provokation aus ist - und von dem wir weder wissen, ob er Rad fährt oder überhaupt eine Fahrerlaubnis hat-, weitestgehend aus deutscher Sicht und dementsprechend deutscher Rechtslage zu diskutieren?
 
.....meine Güte, lasst ihr euch immer noch provozieren. Ich rufe das komplette Forum auf diesen Spinner auf die Ignor Liste zu setzen, tut euch doch den Gefallen. Er wird sich dann ganz schnell wieder trollen und hier verschwinden, ganz bestimmt. So einen Autovollproll kann man nicht bekehren.
Mein Reden...gebt Idioten keine Chance!!

Mal eine ganz andere Frage: ist es nicht etwas müßig, in einem Radler-Forum seitenweise mit einem schweizerischen Nicht-Schweizer, der sich auf die Schweizer Gesetzeslage beruft und entsprechende Beispiele zumeist aus der Schweiz benennt und ganz abgesehen davon auf Provokation aus ist - und von dem wir weder wissen, ob er Rad fährt oder überhaupt eine Fahrerlaubnis hat-, weitestgehend aus deutscher Sicht und dementsprechend deutscher Rechtslage zu diskutieren?
Vereinfacht gefragt: Warum diskutiert ihr überhaupt mit so einem???
Sehe ich auch so. Warum diskutiert ihr noch immer mit dem Vogel? Bringt doch ganz offensichtlich nichts!
Ignore und gut is...
 
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