AW: Rad kaputt :-(
Ist schon unglaublich, dass die so verkrampft sind. Versuch morgen beim Chef das Beste rauszuholen und bloß nicht locker lassen.
Naja, sicher ist nichts, aber wenns anders wär, würds mich sehr wundern.
Grundsätzlich muss man als Käufer/Besteller beweisen: 1. Vertrag (is hier klar) 2. Mangel 3. Im Zeitpunkt der Übergabe. Ausnahme ist der Verbrauchgüterkauf, dort wird dir die Nr. 3 "erlassen". Und beim Werkvertrag ??? ... Fehlanzeige. Warum weiß keiner.
Nur, dass kein falscher Eindruck entsteht: Der Laden müsste im Prozess auch nur bestreiten, dass der Mangel vorgelegen haben soll, als sie das Rad zurückgegeben haben. Wie sie das machen (das Bestreiten) ist egal. Hier haben sie eben gesagt: Schaltfehler. Als Folge müsste der TO den Beweis antreten, dass der Mangel schon bestand, als er das Rad abgeholt hat.
Immer dran denken: Im Zweifel hat ein Richter zu entscheiden, der nicht dabei war. Wenn er sich nicht sicher ist, verliert der, der die Beweislast hatte.
Ist schon unglaublich, dass die so verkrampft sind. Versuch morgen beim Chef das Beste rauszuholen und bloß nicht locker lassen.
.. bist du sicher, dass die beweislastumkehr nicht auch bei werksverträgen greift?
Naja, sicher ist nichts, aber wenns anders wär, würds mich sehr wundern.
Grundsätzlich muss man als Käufer/Besteller beweisen: 1. Vertrag (is hier klar) 2. Mangel 3. Im Zeitpunkt der Übergabe. Ausnahme ist der Verbrauchgüterkauf, dort wird dir die Nr. 3 "erlassen". Und beim Werkvertrag ??? ... Fehlanzeige. Warum weiß keiner.
Wie kann man bitte falsch schalten??? (ich meine jetzt nicht, einen zu großen Schräglauf fahren)
Nur, dass kein falscher Eindruck entsteht: Der Laden müsste im Prozess auch nur bestreiten, dass der Mangel vorgelegen haben soll, als sie das Rad zurückgegeben haben. Wie sie das machen (das Bestreiten) ist egal. Hier haben sie eben gesagt: Schaltfehler. Als Folge müsste der TO den Beweis antreten, dass der Mangel schon bestand, als er das Rad abgeholt hat.
Immer dran denken: Im Zweifel hat ein Richter zu entscheiden, der nicht dabei war. Wenn er sich nicht sicher ist, verliert der, der die Beweislast hatte.