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Polizei vs Rennrad

AW: Polizei vs Rennrad

ÜÜberholen in dem Fall ist absolute Pflicht.
Richtig Druck auf die Pedale und wenn möglich und in der Nähe auch noch einen Blitzer mitnehmen;-)
Das Foto lässt Du dir dann aushändigen und musste auch gleich hier im Forum posten.

ich würde aber vorher schnell den tacho verschwinden lassen, sonst wird es doch noch teuer.
 
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moin zusammen!

ich hab die polizei hier schon öfter mal überholt, wenn die mal wieder durch den verkehr bummeln und sich touristenautos angucken:D, oder, wenn sie an ner ampel stehen, fahr ich auch schon mal links dran vorbei, je nachdem wo platz ist;
also die hiesiegen bu... äh, polizisten grüßen sogar noch freundlich, man kennt sich, zuweilen gibt es höchstens nen erhobenen zeigefinger, manchmal kommt man ins gespräch und wird gebeten, wenigstens nicht durch die fußgängerzone zu "ballern" und "knöppe ausse ohren!!!" ist der test, ob ich sie hören kann:D.

es gibt hier aber leider immer öfter verstärkung aus NMS und diese bu.... sind richtige ar.......er, die verstehen nämlich überhaupt keinen spass und lassen einem auch die kleinste kleinigkeit nicht durchgehen...
aber auch die werden manchmal überholt und dann heißt es "gib kette, alder!":cool:
 
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Polizisten/istinen sind cool! :cool: :i2: Zumindest die welche wir hier in Luzern und im Umkreis von Zug haben. Da gibt es kein Hau-auf-den-Radfahrer und die sind immer nett und zuvorkommen! :D Hab auch sonst noch zwischendurch mit ihnen zu tun, die sind schon recht! ;)

"Wir" hatten da auch einen Polizisten, der wurde aus dem Segelklub "geschossen", danach fuhr es 3x am Tag an den Parkplätzen des Segelklubs vorbei und notierte die Parksünder! Da der Chef der Polizei auch im Segelklub ist, riss das aber nach 2 Wochen plötzlich wieder ab! :D

Sind halt auch nur Menschen! :cool:

Gruss, Bidonvergesser
 
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Falsch. Vorgeschrieben Geschwindigkeit ist vorgeschriebene Geschwindigkeit.


Aber: Wir sind hier nicht in Equador, wo man Geschwindigkeit mit Augenmaß ermittelt - wenn der Streifenwagen keine geeichte Vorrichtung zur Ermittlung der Geschwindigkeit hat, können die Polizisten Dich auch nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit belangen.

Wenn Du beim Überholen aber andere gefährdest oder Sperrstreifen überfährst, sieht die Sache anders aus.

die polizei kann dich auch ohne geeichte vorrichtung strafen das nennt man dann "geschultes auge" nur wenn die messung mittels geeichter radarpistole vorgenommen wurde muss der polizist ein eichprotokoll vorweisen können! wenn du das protokoll aber verlangst dann wird der polizist sicher auch noch ein paar dinge bemängeln können!

und außerdem wenn man mit dem auto am tacho angezeigte 50 fährt kann das mit der realen geschwindigkeit um bis zu 5km/h differenzieren also nach unten
dh: 50 am tacho sind 45real und davon muss der polizist noch 3km/h abziehen

also 56 angezeigte km/h können ohne weiters nicht gestraft werden wenn man zB andere reifendimensionen als serienmäßig fähr kann der wert noch mehr differieren!
 
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Neulich in Kiel!
0540h morgens in Kiel, ich nutze wie immer die "Rote Welle" um pünktlich zum Job zu kommen, ist ja kaum Verkehr.
Da hör ich doch ein Motorengeräusch hinter mir, dreh den Kopf zur Seite und sehe einen "Peterwagen" neben mir!
"Respekt!" schallt es aus dem Lautsprecher.
"Sie fahren 60 in der 30 Zone und haben 3 rote Ampeln übersehen, das reicht für 1Jahr Lappen weg"
Scheiße, dachte ich!
" Aber lass ma, nich so schlimm, Hauptsache keine Gefährdung, da woll´n wir nicht so sein! Morgen ist aber ein anderer Tag!":p
 
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die polizei kann dich auch ohne geeichte vorrichtung strafen das nennt man dann "geschultes auge" nur wenn die messung mittels geeichter radarpistole vorgenommen wurde muss der polizist ein eichprotokoll vorweisen können!

Das ist glaube ich aber nur in Österreich so. Da wird ja auch oft von hinten geblitzt ;)
 
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Ist doch genau das, was ich auch geschrieben habe, oder? :confused:

Aber nur fast genau!:aetsch:

Es kommt nicht auf "innerorts" oder "ausserorts" an, sondern auf das jeweilige Verkehrsschild. Eine runde Tafel, roter Ring mit Geschwindigkeitsangabe gilt wie schon gesagt für "alle und alles" und nicht nur für Kraftfahrzeuge. Die mit der Ortstafel oder einen Straßentyp verbundene Beschränkung aber nur für Kraftfahrzeuge. Wenn also auf der Landstraße z.B. wegen einer Baustelle ein 30er Schild stehen würde, müßte sich auch der Radfahrer dran halben.
 
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Neulich in Kiel!
0540h morgens in Kiel, ich nutze wie immer die "Rote Welle" um pünktlich zum Job zu kommen, ist ja kaum Verkehr.
Da hör ich doch ein Motorengeräusch hinter mir, dreh den Kopf zur Seite und sehe einen "Peterwagen" neben mir!
"Respekt!" schallt es aus dem Lautsprecher.
"Sie fahren 60 in der 30 Zone und haben 3 rote Ampeln übersehen, das reicht für 1Jahr Lappen weg"
Scheiße, dachte ich!
" Aber lass ma, nich so schlimm, Hauptsache keine Gefährdung, da woll´n wir nicht so sein! Morgen ist aber ein anderer Tag!":p

Und was lernen wir daraus? Rennradfahrer ohne Führerschein haben deutlich weniger zu verlieren :D

Alle Achtung, dass die so cool reagiert haben ...
 
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Und was lernen wir daraus? Rennradfahrer ohne Führerschein haben deutlich weniger zu verlieren :D

Alle Achtung, dass die so cool reagiert haben ...


also da muss ich dir widersprechen...du bekommst genau so punkte und musst auch die geldstrafe zahlen, wenn sie es darauf ankommen lassen....schließlich bist du verkehrsteilnehmer...auch wenn du keinen lappen hast bewegts du dich immerhin im öffentlichen straßenverkehr und da gelten die regeln für alle...:aetsch:

auch ein fussgänger zahlt wenn er bei rot über die ampel geht...:aetsch:
 
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wer keinen "lappen" hat, hat nichts zu befürchten

Stimmt nicht ganz. Irgendwo im ländlichen Baden-Württemberg ist es einem führerscheinlosen Radfahrer verboten worden, am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad weiter teilzunehmen, da er mehrfach alkoholisiert auf dem Rad angehalten wurde.
 
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Stimmt nicht ganz. Irgendwo im ländlichen Baden-Württemberg ist es einem führerscheinlosen Radfahrer verboten worden, am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad weiter teilzunehmen, da er mehrfach alkoholisiert auf dem Rad angehalten wurde.

das ist eher eine symbolische maßnahme.
wenn er weiter nicht alkoholisiert fährt, dann hat er sehr geringe chancen erwischt zu werden.
 
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Stimmt nicht ganz. Irgendwo im ländlichen Baden-Württemberg ist es einem führerscheinlosen Radfahrer verboten worden, am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad weiter teilzunehmen, da er mehrfach alkoholisiert auf dem Rad angehalten wurde.

Aber auch nur wirksam, wenn bei jeder Routinekontrolle eines Radfahrers erstens dessen Personalien überprüft würden und zweitens sein Verbot irgendwo registriert ist. Und sollte er sich falsch verhalten, so dass "erstens" zutrifft, denke ich, dass es spätestens an "zweitens" scheitern würde.
 
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Apropos falsch verhalten: Bald ist wieder lustige Kastanienzeit. Die ersten lagen heute schon auf meinem Weg... :aetsch:

Das war aber nicht falsch verhalten, sondern eher so geschildert, als ob ein falsches Verhalten vorgelegen hätte. Ich würde ja auch zu Genüge dafür gerügt. Was natürlich nichts daran ändert, dass ich so was vielleicht in Zukunft trotzdem nochmal lustig finden könnte! :-)

Oder nein, jetzt als Moderator dürfte ich mich natürlich nie wieder so verhalten, wolltest Du darauf hinaus? :D
 
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