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ohne Anwalt Unfallschaden begleichen

Das Ausfüllen der Antragsformulars der Versicherung inkl. Bilder dauert keine Stunde.

Meine Erfahrungen mit Versicherungen als Geschädigter sind zugegeben sehr einseitig vorbelastet. Ich bin prinzipiell auch ein Freund davon, zunächst das direkte Gespräch zu suchen und die Lage zu sondieren.

Bei dem von mir eingangs genannten Versicherungskonzern (die von @ad-mh genannten werden vermutlich ähnlich agieren) hat bereits das Antragsformular einen ausgeprägten Beigeschmack, so dass man da gerne Profis ranlässt:

https://chschep.wordpress.com/2017/07/23/mach-dich-nackisch/
https://www.captain-huk.de/allgemei...frageboegen-eine-kleine-weihnachtsgeschichte/
Bei anderen Versicherungen kann das durchaus weniger anstrengend verlaufen. Vielleicht mag der TE vom Fortgang seiner Verhandlungen berichten?
 
1) Anwälte wollen auch Zeit sparen. Das beinhaltet zum großen Teil Kommunikation mit den Mandanten. Einen Anwalt besuchst Du nur noch in Ausnahmefällen zum Beratungsgespräch. Eine "normale" Abwicklung erfolgt per Mail. Und er sagt dir genau was er braucht. Das macht es einfacher, weil Du nichts Unnötiges raus suchen musst.

2) Bein einfachen Fall googelt man einfach nach Fachanwalt Verkehrsrecht. Bei schwierigeren Fällen fragt und such man rum, aber da lohnt sich der Anwalt dann richtig.

3) Dass Versicherungen "Bagatellen" einfach so zahlen stimmt nicht immer. Hängt von der Versicherung, vom Bearbeiter und vom Unfallgegner ab.
  • Mir hatte vor Jahren die gegnerishce Versicherung einen Gutachter wegen eines 700 Mark Fahrradschadens nach Hause geschickt.
  • Die gegnerische Versicherung beim Autounfall hatte den 1800 Euro KVA nachrechnen lassen
  • Meine Versicherung hatte wegen 600 Euro dem Unfallgegner einen Gutachter geschickt. Und siehe da, aus 600 Euro wurden 80 Euro. Hätten 0 Euro sein müssen, aber sei es drum.

4) Es geht bei kleinen Fällen auch einerseits um die Frage was man wie abrechnen kann, und um die Entlastung beim Papierverkehr. Dafür Kriegt der Anwalt dann 100 oder 200 Euronen von der Versicherung. Das halte ich für einen fairen Deal. Meine Autowerkstatt hat von mir, glaube ich, grob 100 Euro verlangt um einen festgefressenen Sceibenwischer gängig zu zu machen (alias Scheibenwishcer abbauen, reinigen, schmieren, wieder ran bauen). Ein kurzes Beratungsgepräch beim Arzt kostet auch 80 Euro.
 
Vielleicht von meiner Seite noch eine Klarstellung, da zum einen (soweit ich es nicht überlesen habe) der TE sich nicht dazu geäußert hat, ob er eine Rechtsschutzversicherung hat und zum anderen hier ggf. der ein oder andere Ratsuchende nachliest und es ein Missverständnis geben könnte mit der Aussage "Ich zahle den (meinen) RA ja eh nicht".

Grundsätzlich: Wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage, dann hat dieser einen Anspruch auf Vergütung gegen mich; darum wird ein RA immer den entsprechenden Vertrag gleich als allererstes vorlegen und von mir unterschreiben lassen, bevor er auch nur einen Finger in der Sache rührt (was m.E. einen zumindest einmaligen Besuch bei ihm niemals entfallen lassen kann). Ich muss nur dann nicht das Honorar meines Rechtsanwalts zahlen, wenn ich für den konkreten Fall die Zusage der Kostendeckungsübernahme von meiner Rechtsschutzversicherung habe. Dann zahlt ihn meine Rechtsschutzversicherung, welche aber wiederum ich mit meinen Versicherungsprämien bezahlt habe.

Für die hier diskutierten Fälle: Sollte die Beauftragung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Unfalls erfolgen, muss differenziert werden zwischen dem Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach und der Höhe nach. Wenn es ein Fall sein sollte, an dem der Unfallgegner zu 100% schuld ist, besteht mein Anspruch zu 100% dem Grunde nach und es werden damit alle in dem Zusammenhang unstrittig entstandenen Kosten - damit auch die Rechtsanwaltskosten - voll von dem anderen zu tragen sein. Dies aber nur, sollten sie der Höhe nach ebenfalls in der geltend gemachten Höhe bestehen; da gibt es x Fallstricke, die zu berücksichtigen sind. Illustres Beispiel: ich gehe zu einem besonders schicken RA, der seine Vergütung nicht nach RVG abrechnet, sondern nach Stundensatz à 250,00 EUR zzgl. MwSt und sonstiges... dann werden selbstverständlich nicht die entstandenen RA-Kosten (nach Stundensatz) vom Gegner bezahlt, sondern nur die Kosten, wie sie nach RVG entstanden wären. Und ich zahle die Differenz an meinen RA.

Im Übrigen: sollte das Ganze vor Gericht landen und aus irgendwelchen Gründen (Justitias Wege sind unergründlich... :rolleyes:) ich am Ende nur zu bspw. 80% meinen Schaden anerkannt bekommen (Klassiker: Mitschuld), dann zahle auch ich wiederum jedenfalls 20% meiner Rechtsanwaltskosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man macht keinen Vertrag sondern beauftragt den Anwalt mit einer Vertretungsvollmacht, woraus sich ein Vergütungsanspruch nach RVG ergibt. Die kann man problemlos einscannen und mailen. Kein Besuch nötig. Ich habe bisher zwei Mal einen Anwalt beauftragt und das ging per Mail, beide Male nach RVG.

Aber ja, die gegnerische Versicherung trägt nur den Anteil entsprechend des Schuldanteils und sie zahlt nur die Vergütung nach RVG. Und man sollte auch von irgendwelchen Erstberatungen (welche frei abgerechnet werden) oder stundenweisen Vergütungen Abstand nehmen. Ich glaube aber, letzteres ist beim Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt nicht üblich. In Strafsachen bleibt der Beschuldigte übrigens im Falle einer Verfahrenseinstellung (bei Bagatellen oder schlechter Beweislage ziemlich häufig) meist auf den RA-Kosten sitzen. Wobei wenn ernsthaft ermittelt wird, auch wenn man unschuldig ist, sich ein RA gerade für Menschen lohnen kann die keine Erfahrung mit der Polizei haben.

Man sollte aber dennoch keine Angst vor den RA-Kosten haben. Klar ist es ärgerlich, wenn man 0% kriegt und dann den RA selber zahlen muss. Aber ich denke gerade bei einer Teilschuld kann sich allein die Präsenz eines Anwalts ggf. mit einer Klageandrohung lohnen. Und so hoch ist die Vergütung nun auch nicht. Im Zweifelsfall einfach den Anwalt fragen bevor man ihn mandatiert. Der muss Auskunft über die Kosten geben.
 
Hallo,
also den letzten unverschuldeten Rad Unfall hab ich ohne Anwalt beigelegt mit der 1000€ Pauschale die die gezahlt hatten, war aber schon Papierkram da ein Rad betroffen war aus gebraucht teilen (Prinzipia in meiner Galerie).
Also alle Rechnungen die zu den Kaputten und Sicherheitsrelevanten Teilen Vorhanden waren + Abgelaufene Ebay Auktionen für den Rahmen bei denen einreichen.
Als Antwort kam Vorstellungen zu Hoch Insbesondere bei dem Rahmen ich kann ihnen in meiner Position als Sachbearbeiter nur Ersatz bis 1000€ anbieten ich hab dann eingewilligt.


Gruß k.l
 
1) Anwälte wollen auch Zeit sparen. Das beinhaltet zum großen Teil Kommunikation mit den Mandanten. Einen Anwalt besuchst Du nur noch in Ausnahmefällen zum Beratungsgespräch. Eine "normale" Abwicklung erfolgt per Mail. Und er sagt dir genau was er braucht. Das macht es einfacher, weil Du nichts Unnötiges raus suchen musst.

2) Bein einfachen Fall googelt man einfach nach Fachanwalt Verkehrsrecht. Bei schwierigeren Fällen fragt und such man rum, aber da lohnt sich der Anwalt dann richtig.

3) Dass Versicherungen "Bagatellen" einfach so zahlen stimmt nicht immer. Hängt von der Versicherung, vom Bearbeiter und vom Unfallgegner ab.
  • Mir hatte vor Jahren die gegnerishce Versicherung einen Gutachter wegen eines 700 Mark Fahrradschadens nach Hause geschickt.
  • Die gegnerische Versicherung beim Autounfall hatte den 1800 Euro KVA nachrechnen lassen
  • Meine Versicherung hatte wegen 600 Euro dem Unfallgegner einen Gutachter geschickt. Und siehe da, aus 600 Euro wurden 80 Euro. Hätten 0 Euro sein müssen, aber sei es drum.

4) Es geht bei kleinen Fällen auch einerseits um die Frage was man wie abrechnen kann, und um die Entlastung beim Papierverkehr. Dafür Kriegt der Anwalt dann 100 oder 200 Euronen von der Versicherung. Das halte ich für einen fairen Deal. Meine Autowerkstatt hat von mir, glaube ich, grob 100 Euro verlangt um einen festgefressenen Sceibenwischer gängig zu zu machen (alias Scheibenwishcer abbauen, reinigen, schmieren, wieder ran bauen). Ein kurzes Beratungsgepräch beim Arzt kostet auch 80 Euro.
Ein kurzes Beratungsgespräch beim Arzt kostet bei gesetzlich Versicherten beim ersten Mal im Quartal ca. 10€. Alle weiteren Gespräche im Quartal kosten 0 €.
Bei PKV kostet es ebenfalls 10 €. Nach 4 Wochen nächstes Gespräch wieder 10 €. Vorher nix.
 
Ein kurzes Beratungsgespräch beim Arzt kostet bei gesetzlich Versicherten beim ersten Mal im Quartal ca. 10€. Alle weiteren Gespräche im Quartal kosten 0 €.
Bei PKV kostet es ebenfalls 10 €. Nach 4 Wochen nächstes Gespräch wieder 10 €. Vorher nix.
Du kennst schon den Unterschied zwischen der Quartalsgebür (die es nicht mehr gibt) und dem Honorar? Du weisst schon dass die Versicherung Geld an den Arzt zahlt? Der Arzt rechnet bei PKV bzw. Selbstzahlern für eine kurze Konsultation mit Untersuchung, Befund und Empfehlung (ca. 10 min.) um die 80 Euro ab.
 
Der DRS Stundenverrechnungssatz nach DEKRA liegt bei uns bei etwa 130€ im Mittel.
Das ist der Stundensatz, der in einem Gutachten üblicherweise verwendet wird.
Eine markengebundene Werkstatt verlangt etwas 30€/Stunde mehr.

https://www.dekra.de/de/stundenverrechnungssaetze/
Wo ist das Problem?
 
Ein kurzes Beratungsgespräch beim Arzt kostet bei gesetzlich Versicherten beim ersten Mal im Quartal ca. 10€. Alle weiteren Gespräche im Quartal kosten 0 €.
Bei PKV kostet es ebenfalls 10 €. Nach 4 Wochen nächstes Gespräch wieder 10 €. Vorher nix.
Ich hab noch nie für einen Arztbesuch irgendetwas gezahlt. Wie kommst Du auf so was?
 
Von 2004 bis 2012 für Arzt- und Zahnarztbesuche jeweils 10 € pro Quartal. Der Grund, warum Du davon befreit warst, feuert nur unnötige Diskussionen an.
 
Was für ein Kindergarten hier! Ich erwähnte dass ein Arzt (privat nach GoÄ) 80 Tacken für einemal Hände schütteln abrechnet, und ihr zofft euch darüber wer wieviel Quartalsgebür gezahlt hatte.

ich kann ihnen in meiner Position als Sachbearbeiter nur Ersatz bis 1000€ anbieten ich hab dann eingewilligt.
Ich vermute mal dass der das mit einem Anwalt nicht gemacht hätte.
 
Ich hab noch nie für einen Arztbesuch irgendetwas gezahlt. Wie kommst Du auf so was?
Das ist der Betrag den Deine Krankenversicherung an den Arzt bezahlt den Du konsultiert.
80€ bei privat Versicherten sind in D völlig illusorisch.Ziffer 1 GoÄ (Beratung) sind 10,72€
 
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