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ohne Anwalt Unfallschaden begleichen

Um zu der Ausgangsfrage des TE zurückzukehren:

Du brauchst aus meiner Sicht auch nicht sofort einen RA einzuschalten, sondern kannst erst einmal abwarten, was die Versicherung aus deinen Angaben zum Schadensfall und deinen geforderten Positionen macht; sie werden sie auf jeden Fall kürzen bzw. teilweise streichen. Dann kannst du nochmal hinschreiben und auf deinem Betrag - evtl. unter Androhung Einschaltung RA + Klage - bestehen, ggf. kommen sie dir etwas entgegen. ERst dann kannst du dir überlegen, ob du den Kompromissbetrag annimmst, oder einen RA einschaltest ud ggf. den Klageweg beschreitest.

Du musst immer im Hinterkopf haben, dass es der Daseinszweck der Versicherungen ist, möglichst keine Leistungen auszubezahlen, sondern nur das was wirklich unbedingt nötig ist. Daher würde ich auch keinesfalls zu früh mit einem Vorschlag zur Güte und einem geringeren Betrag daherkommen.


Diese Vorgehensweise hat einen Nachteil.

1.
Ist der RA von vornherein beteiligt, dann kann er bei einem Unfall mit bzw. 3.000 € Gegenstandswert bei durchschnittler Abrechnung 334,75 € berechnen, die von dem Versicherer zu erstatten sind.

2.
Hat der Geschädigte von den 3.000 € schon 2.600,00 € selbst geltend gemacht, den Betrag schon erhalten und schaltet wegen der restlichen 400,00 € den RA ein, dann kann der RA nur noch 83,54 € Honorar berechnen, die von dem Versicherer zu erstatten sind, obwohl die Aufräumarbeiten mit Abzügen mehr Arbeit machen als die Bearbeitung von Anfang an.
Dies ist so leider richtig, da die RA Kosten nur anhand des Gegenstandswertes zu berechnen sind, welche der RA zeitlich während seines Mandats reguliert.
Mit solchen Mandaten arbeitet keine Kanzlei kostendeckend.

Was wird der RA bei Variante 2 machen? ;)
 
Wenn die Schuldfrage klar ist, worauf willst du dann klagen?
Dann dauert es ja noch deutlich länger, bis man zu einem Abschluss kommt.

Wie lange dauert es denn schon seit Kontaktaufnahme zur Versicherung?
Ich habe manchmal den Eindruck, es wird erst durch das einschalten eines Anwaltes, bei klarer Sachlage, zu einer never ending story....
Weil die Versicherung trotz eindeutiger Schuldlage nicht zahlt.
Die Prozesskosten zahlt in der Regel der Verlierer. Wenn das Verfahren eingestellt wird gibt es einen Kostenentscheid durch das Gericht, der sich in der Regel daran orientiert wer verloren hätte. Wie es ist wenn der Anwalt die Klage einseitig zurück zieht weiss ich nicht. Normaler Weise wird die Versicherung in die Puschen kommen wenn der Anwalt mit Klageandrohung mahnt. Das Anwaltshonorar mit Klage ist höher als im außergerichtlichen Verfahren.
Ich hatte vor etlichen Jahren den Fall (als es sich noch zinstechnisch für eine Versicherung rechnete ihre Verbindlichkeiten möglichst lange zurück zu halten), dass die Versicherung trotz eindeutigen Falls, nicht zahlen wollte und ich meinem Anwalt gesagt hatte, er soll bitte sofort Klage einreichen sollte dieser Fall eintreten, denn dann würde die Versicherung um die Kosten zu sparen zahlen und er könnte die Klage zurückziehen.
Mein Anwalt wollte aber nicht und hat immer wieder versucht mich zu weiteren Mahnbriefen (nicht gerichtliches Mahnverfahren) zu überreden und das trotz 7-8 Monate Wartezeit. Ich habe dann ihm gegenüber Druck gemacht und er tat es und schwupp war das Geld da.
Ich hatte bez. einer Praxis mal irgendwo gelesen, dass die Versicherung den gegnerischen Anwälten mehr Honorar bezahlt wenn sie auf eine Klageeinreichung als Druckmittel verzichten. Die Kosten der Klageerhebung müssen ja auch von der Versicherung getragen werden auch wenn sie geringer als für ein Verfahren sind.
 
Was wird der RA bei Variante 2 machen?
Sich natürlich selbstlos in die juristischen Sümpfe für seinen Mandanten stürzen und kämpfen wie ein Löwe, möge der Betrag noch so klein sein! ... nein...? ?

Der TE soll ja nicht Mäuschen-mäßig den Teilbetrag annehmen und dann nachtarocken, sondern entweder geben die ihm, was er fordert, ansonsten geht er zum RA - Betrag 3.000 EUR bleibt dann im Raum stehen und RA freut sich ;)
Ansonsten: erklärt er sich mit dem Kompromissbetrag einverstanden, dann ist die Angelegenheit beendet.
 
Ich hatte bez. einer Praxis mal irgendwo gelesen, dass die Versicherung den gegnerischen Anwälten mehr Honorar bezahlt wenn sie auf eine Klageeinreichung als Druckmittel verzichten.
Der Anwalt arbeitet für Dich, nicht für die Versicherung. Mit der Versicherung rechnet er das Honorar gemäß der Gebührenordnung für Anwälte ab.
 
Der TE soll ja nicht Mäuschen-mäßig den Teilbetrag annehmen und dann nachtarocken, sondern entweder geben die ihm, was er fordert, ansonsten geht er zum RA - Betrag 3.000 EUR bleibt dann im Raum stehen und RA freut sich ;)
Und die Versicherung weiss er rennt ohnehin nicht zum Anwalt, denn würde er zum Anwalt gehen wollen hätte er es ohnehin getan.
 
Und die Versicherung weiss er rennt ohnehin nicht zum Anwalt, denn würde er zum Anwalt gehen wollen hätte er es ohnehin getan.

Den Schluss kann man nicht so einfach ziehen, denn man weiß ja nicht: vielleicht ist er selbst Anwalt. Oder mit einem RA (m/w/d) verheiratet/liiert/verschwägert/verwandt/bff. Wahlweise kann man Rechtsanwalt auch mit "Jurist" ersetzen - für die hiesigen in Frage stehenden Geldbeträge < 5.000 EUR reicht's für Amtsgericht alle mal. Man braucht nicht zwingend immer einen Rechtsanwalt, um Klage zu erheben ;) Auch wenn es sich bei komplizierteren Sachen natürlich anbietet.
 
Sich natürlich selbstlos in die juristischen Sümpfe für seinen Mandanten stürzen und kämpfen wie ein Löwe, möge der Betrag noch so klein sein! ... nein...? ?

Wo ist der Smiley mit dem Piepvogel?

Dann hätte er wohl die Schadensforderung mit entsprechendem Briefkopf an die Versicherung gesandt.

Wenn man das nicht machen würde, wäre man auch dumm.
Die Vertretung in einger Sache bekommt man schließlich bezahlt.
Lustig wird das, wenn der RA selbst rechtsschutzversichert ist.
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/e...iner-selbstvertretung-erstattet-werden-f36985
 
Der Anwalt arbeitet für Dich, nicht für die Versicherung. Mit der Versicherung rechnet er das Honorar gemäß der Gebührenordnung für Anwälte ab.
Ich denke, dass der Anwalt als allererstes für sich arbeitet. Und wenn die Versicherung aus Eigeninteresse ein höheres Honorar als ihm gemäß der Gebührenordnung zusteht freiwillig zahlt, besteht durchaus ein Dilemma.

Mich würde nur interessieren ob das jemand zuverlässig weiß.
Ich hatte mal vor 10 Jahren eine anonyme Webseite gefunden, die laut Aussage der Autoren von Juristen sein sollte welche sich nicht outen wollten um beruflichen Schaden zu vermeiden.

Das kann natürlich auch ein Fake gewesen sein. Aber es war sehr aufschlussreich und plausibel mit Ausschlusskriterien zur Vorgehensweise bei der Suche nach einem Rechtsbestand erklärt gewesen. Wenn man versucht heutzutage so etwas zu googeln gibt es keine Informationen dazu.
 
Ich denke, dass der Anwalt als allererstes für sich arbeitet.
Ich hatte zwei mal in meinem Leben mit Anwälten zu tun gehabt und beide Male hatten sie sich gut für mich in's Zeug gelegt und mich unabhängig von Eigeninteressen beraten. Eine Kanzlei macht auch immer eine Mischkalkulation. Bei einem Mandat reicht ein einfaches Schreiben, beim anderen Mandat ist mehr Arbeit drin.

Und wenn die Versicherung aus Eigeninteresse ein höheres Honorar als ihm gemäß der Gebührenordnung zusteht freiwillig zahlt, besteht durchaus ein Dilemma.
Das Dilemma dürfte wohl der Entzug der Zulassung sein.
 
Lustig wird das, wenn der RA selbst rechtsschutzversichert ist.
Was dann neue Geschäftsmodelle für unterbeschäftigte Rechtsanwälte eröffnet. Unfair ist es aber trotzdem. Denn der Nicht-Anwalt der den Papierkram selber erledigt bekommt seine Zeit nicht vergütet.
 
Soweit mir bekannt muss die Versicherung dann solange der Fall in Bearbeitung ist ein Ersatzrad bezahlen (?).
Das dachte ich auch mal, ist aber leider nicht so. In der Beziehung werden wir Autofahrern gegenüber benachteiligt.

Ich weiß aber echt nicht warum sich jemand den ganzen schriftkram mit der Versichrung freiwillig antun will? Ich hätte in meiner Freizeit besseres zu tun als stundenlang zu recherchieren was für Posten ich geltend machen kann, und in welcher Höhe, um dann vieleicht erst mal auf die Wartebank geschoben zu werden. Da lass ich das lieber nen Fachmann machen und warte ganz entspannt ab?.Erstens kostet der Anwalt nix und zweitens ist die Chance den maximalen Betrag zu bekommen um einiges höher. Siehe Abzüge bei Helm und Kleidung. Ich hab das in voller Höhe angerechnet bekommen.
 
Das dachte ich auch mal, ist aber leider nicht so. In der Beziehung werden wir Autofahrern gegenüber benachteiligt.

Ich weiß aber echt nicht warum sich jemand den ganzen schriftkram mit der Versichrung freiwillig antun will? Ich hätte in meiner Freizeit besseres zu tun als stundenlang zu recherchieren was für Posten ich geltend machen kann, und in welcher Höhe, um dann vieleicht erst mal auf die Wartebank geschoben zu werden. Da lass ich das lieber nen Fachmann machen und warte ganz entspannt ab?.Erstens kostet der Anwalt nix und zweitens ist die Chance den maximalen Betrag zu bekommen um einiges höher. Siehe Abzüge bei Helm und Kleidung. Ich hab das in voller Höhe angerechnet bekommen.

Bzgl. Ersatzrad dachte ich an so eine Regelung: https://www.derwesten.de/auto/welche-ansprueche-radfahrer-nach-unfaellen-haben-id6211197.html (der Verlinkte Artikel ist aber von 2012) ?

Naja, einen Anwalt muss man auch erstmal finden, Termin ausmachen, die ganze Sache schildern und diskutieren und letztendlich auch ihm alle Angaben machen, die er dann der Versicherung weitergibt. Klar, wenn man den maximalen Betrag bekommen möchte ist das wohl der (leider) richtige Weg. Ich hatte den TE so verstanden, dass er weniger an einer Betragsmaximierung interessiert ist als an seiner Ruhe solange er nicht das Gefühl hat von der Versicherung nicht übers Ohr gehauen zu werden.

Und der Anwalt arbeitet nicht für lau. Eigentlich ist er derjenige, der mit dem Schaden Geld verdient.
 
Naja, einen Anwalt muss man auch erstmal finden, Termin ausmachen, die ganze Sache schildern und diskutieren und letztendlich auch ihm alle Angaben machen, die er dann der Versicherung weitergibt. Klar, wenn man den maximalen Betrag bekommen möchte ist das wohl der (leider) richtige Weg. Ich hatte den TE so verstanden, dass er weniger an einer Betragsmaximierung interessiert ist als an seiner Ruhe solange er nicht das Gefühl hat von der Versicherung nicht übers Ohr gehauen zu werden.
Nen Anwalt finden kostet kurzes googeln. Fachanwälte zu finden ist ein leichtes. Klar hast Du einmal ein Gespräch mit dem Anwalt und musst auch ein paar Dinge wie Rechnungen Arztberichte etc. mit bringen. Aber das wars dann für Dich. Den Rest macht der Anwalt. Wie könnte man mehr Ruhe haben als alles an Arbeit ab zugeben? Spätestens wenn es mal um Schmerzensgeld geht ist ein Anwalt unverzichtbar. Muss aber jeder selber wissen was er sich antunwill.
Und der Anwalt arbeitet nicht für lau. Eigentlich ist er derjenige, der mit dem Schaden Geld verdient.
Es ist aber nicht dein Geld sondern das der Versicherung.
 
Nen Anwalt finden kostet kurzes googeln. Fachanwälte zu finden ist ein leichtes. Klar hast Du einmal ein Gespräch mit dem Anwalt und musst auch ein paar Dinge wie Rechnungen Arztberichte etc. mit bringen. Aber das wars dann für Dich. Den Rest macht der Anwalt. Wie könnte man mehr Ruhe haben als alles an Arbeit ab zugeben? Spätestens wenn es mal um Schmerzensgeld geht ist ein Anwalt unverzichtbar. Muss aber jeder selber wissen was er sich antunwill.

Es ist aber nicht dein Geld sondern das der Versicherung.
Ah... OK... Habe mir nochmals den Eingangspost des TE durchgelesen. Der Fehler lag wohl bei mir :mad:
So weit liegen wir dann gar nicht auseinander :bier:

Ich hatte unter anderem den Teil "vor allem ohne Kompromisse" überlesen.
Der TE hat also sein Handy reparieren lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass er mit dem Betrag keine Probleme mit der Versicherung hat.
Und dann hat er sozusagen für 900 Euro sein Rad "reparieren" oder "ersetzen" lassen und jetzt steht die Frage im Raum, ob er damit bei der Versicherung durch kommt weil er mit dem Betrag unter dem Radar fliegt ab dem die Versicherung aufwacht. Oder ob er es lieber mit 700 Euro versucht.
Tja... ich glaube das kommt auf einen Versuch an und hängt stark davon ab, ob der/die Versicherungsbearbeiter/in einen gute Tag hat oder nicht. Vielleicht hat die Versicherung Zweifel aber sieht den Betrag sozusagen als Werbung für sich an und zahlt? Persönlich würde ich aber schon ganz gerne zumindest Fotos vom beschädigten Rad haben um grob einschätzen zu können ob an dem Schaden was dran ist oder ob hier jemand seine 50-Euro-Stadtschlampe vergolden möchte.

Würde trotzdem erstmal ohne Anwalt starten. Allein um nicht groß Aufmerksamkeit zu erregen.
 
Persönlich würde ich aber schon ganz gerne zumindest Fotos vom beschädigten Rad haben um grob einschätzen zu können ob an dem Schaden was dran ist oder ob hier jemand seine 50-Euro-Stadtschlampe vergolden möchte.
Ohne Fotos bzw. Kostenvoranschlag wird das warscheinlich eh nix.
Würde trotzdem erstmal ohne Anwalt starten. Allein um nicht groß Aufmerksamkeit zu erregen.
Bei wem wiillst Du Aufmerksamkeit erregen? Es geht schlicht um die Begleichung eines Unfallschadens. Die Hilfe eines Anwalts steht Dir zu und muss vom Unfallgegner, also der Versicherung, gezahlt werden. Da ist nix verwerfliches dabei.
 
Bei wem wiillst Du Aufmerksamkeit erregen? Es geht schlicht um die Begleichung eines Unfallschadens. Die Hilfe eines Anwalts steht Dir zu und muss vom Unfallgegner, also der Versicherung, gezahlt werden. Da ist nix verwerfliches dabei.
Wenn jemand "schlicht bei der Begleichung eines Unfallschadens" im Rahmen von 1000 Euro (und soweit ich verstanden habe will der TE seine Prellungen etc. nicht bezahlt haben) direkt mit Anwalt reagiert würde ich mich als Versicherung schon wundern. Vielleicht ist das aber auch mittlerweile Usus, dass man wegen jeder Bagatelle erstmal direkt zum Anwalt geht und die Versicherung wundert sich, wenn man es ohne Anwalt versucht zu klären.

Ich sehe nicht den Vorteil, den mir der sofortige Einsatz eines Anwalts bringen soll. Vom Aufwand her halte ich das meiner Erfahrung nach für erstmal größer. Das Ausfüllen der Antragsformulars der Versicherung inkl. Bilder dauert keine Stunde. In der Stunde habe ich noch keinen Anwalt gefunden, Termin vereinbart und bin zum Anwalt gefahren... Und dem Anwalt muss ich dann auch erstmal beibringen was passiert ist und was ich gerne hätte. Klar, wenn ich unsicher bin was die Versicherung von mir möchte, ich unsicher bin beim Ausfüllen des Antrags bin oder erwarte, dass die Versicherung meine Ansprüche nicht erfüllen wird, würde ich auch einen Rechtsbeistand haben wollen. Da ist nichts verwerfliches dran, richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand "schlicht bei der Begleichung eines Unfallschadens" im Rahmen von 1000 Euro (und soweit ich verstanden habe will der TE seine Prellungen etc. nicht bezahlt haben) direkt mit Anwalt reagiert würde ich mich als Versicherung schon wundern. Vielleicht ist das aber auch mittlerweile Usus, dass man wegen jeder Bagatelle erstmal direkt zum Anwalt geht und die Versicherung wundert sich, wenn man es ohne Anwalt versucht zu klären.

Ich sehe nicht den Vorteil, den mir der sofortige Einsatz eines Anwalts bringen soll. Vom Aufwand her halte ich das meiner Erfahrung nach für erstmal größer. Das Ausfüllen der Antragsformulars der Versicherung inkl. Bilder dauert keine Stunde. In der Stunde habe ich noch keinen Anwalt gefunden, Termin vereinbart und bin zum Anwalt gefahren... Und dem Anwalt muss ich dann auch erstmal beibringen was passiert ist und was ich gerne hätte. Klar, wenn ich unsicher bin was die Versicherung von mir möchte, ich unsicher bin beim Ausfüllen des Antrags bin oder erwarte, dass die Versicherung meine Ansprüche nicht erfüllen wird, würde ich auch eine Rechtsbeistand haben wollen. Da ist nichts verwerfliches dran, richtig.

Gut, jetzt nimm noch die Prämisse hinzu, dass die Versicherung sich natürlich bemühen wird, dass sie möglichst wenig zahlen wird (=den rechtlichen Anspruch ignoriert/runter spielt) und es ist völlig klar, dass man mit nem Anwalt einfacher dran ist. Er will ja nicht unbedingt kein Schmerzensgeld haben, er hofft ja eher darauf, dass die Versicherung von sich aus eine faire Lösung vorschlagen wird. Das ist aber selten so, wieso sollte sie auch, wenn sie ne Chance sieht, sich Kosten zu sparen.
So läuft das eben. Die Versicherung will möglichst keine Kohle zahlen, als Unfallopfer will man möglichst viel rausholen. Da entsteht eben ein Kampf und den gewinnt man besser mit Anwalt. Den Kampf wirste nur los, wenn die Versicherungen sich nicht vor Zahlungen drücken wollen (das nennt man dann schnell unwirtschaftliches verhalten) oder die Unfallopfer sich geschlagen geben und ihren Rechtsanspruch nicht durchgesetzt kriegen.
 
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Bei allem Ärger über den Sachschaden und dessen Regulierung: Zum Glück bist du offenbar nicht ernsthaft verletzt. Warst du beim Arzt?
Wenn also keine ernste Verletzung mit möglichen Folgeschäden vorliegt, ist das für die Kfz-Haftpflichtversicherer in jedem Fall eine Bagatelle. Selbst ein kleiner Kratzer am Kotflügel eines Autos kostet gleich mal 1000€. Richtig teuer wird es bei Krankenhausaufenthalt, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Invalidität..., da "lohnt" es sich für die Versicherung, die Zahlung zu verweigern. Bei Kleinkram will nach meiner Erfahrung die Versicherung nur irgendwelche Belege für den entstandenen Schaden sehen. Also erstmal den Schaden geltend machen und abwarten, wie die Reaktion ausfällt.
 
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