• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

ohne Anwalt Unfallschaden begleichen

Papierkram hast Du sowieso. Du musst Rechnungen raus kramen. Nen Kostenvoranschlag bzw. ein Gutachten machen lassen. Die Pauschale für Aufwendungen und Korespondenz mit einpreisen (kennst Du dich in dem Dschungel aus) Und dann musst Du damit rechnen das die Versicherung dich nicht so ernst nimmt und erst mal mauert. Warum willst du dir das antun? Der RA kostet Dich keinen Euro und nimmt Dir den ganzen Schriftkram ab. Ich brauchte bei meinem letzten Unfall ein Gutachten. Ohne RA hätte der Gutachter sofort Geld von mir sehen wollen. So lief das über den RA. Ich hätte sicher nicht so viel raus holen können. Wenn Du das Maximale für Dich raus holen willst, nimm dir nen Anwalt.
 
Kann man nur bestätigen. Versicherungen achten weniger auf +/- paar Hundert Euro, wenn die Möglichkeit einer Klage im Raume steht. Mit dem Zeitwert wird sich aber auch der Anwalt auseinandersetzen müssen. Auf Wiederbeschaffung von privat muss man sich aber nicht weiteres verweisen lassen und einen geregelten Händler-Markt für Gebrauchrennräder gibt es eigentlich nicht. Damit kann man ganz gut argumentieren.
Ich hatte einen, auf Fahräder spezialisierten Gutachter. Die sind rar gesät, aber es gibt sie. Und der hat mein 13 Jahre altes Conago noch auf 1300 Euro beziffert, abzüglich Restwert 100 Euro. Die 100 Euro hab ich abgeschrieben und die 1200 Euro+mein reparierbares Colnago genommen. Ohne Gutachter wäre das schwer gewesen.
 
Bei Fahrrädern und Sachverständigen läuft das in der Praxis eigentlich genau andersherum, weil rar gesät. ;)
 
Bei Kraftfahrzeugen ist die Sache einfach. Die Audatex Datenbank hält die erforderlichen Daten vor.

Bei Fahrrädern machen sich die Versicherer das einfach. Ein altes Fahrrad ist quasi abgeschrieben und wird bei 10 Jahren Alter erst einmal mit ~200 € bewertet. Das Gegenteil darf man dann erst einmal nachweisen.
Wenn man eine alte Campa Gruppe bewertet, liegt man bereits locker bei ~500€ plus.
Der RA vermittelt den Datenaustausch oder ist idealerweise selbst hier unterwegs und kennt die Daten, die dann an den Privatgutachter weitergeleitet werden.
Die Versicherer sind nicht spezialisiert genug um Argumente gegen das Gutachten vorzubringen.
Das wird dann bezahlt. ;)
 
Die Versicherer sind nicht spezialisiert genug um Argumente gegen das Gutachten vorzubringen.
Das wird dann bezahlt. ;)
Das ist sicher so. Und ich hatte Glück das es hier in der Region so einen Gutachter gibt. Das lief dann ohne widerstand der Versicherung. Die haben Widerspruchslos Rad+Zubehör+Klamotten gezahlt. Ich hab den Gutachter aber selbst suchen müssen. Die RA kennen sich ja eh kaum mit Radgutachten aus und kennen auch keine Sachverständigen. Der Gutachter hat dann alles zu meinem RA geschickt, ohne Das ich das ich hätte in Vorkasse gehen müssen.
 
Bei Interesse können wir uns da gerne mal per PN austauschen. Wir sind da bestens vernetzt.
Dass sich da RAe nicht auskennen, halte ich für ein Gerücht. ;)
 
Bei Interesse können wir uns da gerne mal per PN austauschen. Wir sind da bestens vernetzt.
Dass sich da RAe nicht auskennen, halte ich für ein Gerücht. ;)
Da hast du was falsch verstanden. Die RA kennen sich schon aus. Nur Fahradgutachter kannte z.b. meiner nicht. Der hatte mir geraten nach einem zu suchen, was ich dann ja auch gemacht habe. Am Ende hat der aber wirklich das Maximum für mich raus geholt.
 
Ich verstehe das Problem nicht: Wenn der Gegenüber Schuld hat, dann musst Du den Anwalt nicht zahlen. Frag im Bekanntenkreis oder schau online wer ein guter RA in Verkehrssachen mit Fahrrädern ist. Wobei eine Unfallabwicklung eigentlich eine absolute Standardangelegenheit für einen Verkehrsanwalt ist.

Überleg es Dir so:
1) Die Versicherung sind Profis. Deren Ziel ist es, ohne übermäßigen Personalaufwand den Schaden zu drücken, insofern er über der Grenze liegt bei der der Versicherte vrsl. den Schaden selber zahlt.
2) Du bist kein Profi.
3) Der RA hat 100% Routine bei der Abwicklung
4) Du musst Stunden investieren um Dich in die Materie einzuarbeiten.
 
Vorabinfo: Ich bin kein RA und habe von der Sache grundsätzlich wenig Ahnung... daher werfe ich hier nur meine 50 Cent in den Ring.

Soweit ich den Anfangspost des TE verstehe gibt es zwei für ihn wichtige Dinge:
  • Er möchte die Sache schnell, unbürokratisch und ohne viel Aufwand für ihn erledigt haben.
  • Er hat sich einen Betrag xxx ausgerechnet den er als Schadenswiedergutmachung akzeptieren würde.

Mein Vorgehen wäre es erstmal abzuwarten, was die Versicherung daraus macht.
Ich nehme stark an, dass die Versicherung sich beim TE melden wird und Fragen zum entstandenen Schaden stellt. Die Angaben kann (bzw. muss) der TE ja machen. Wobei er sich aber genau überlegen sollte, was das alles beinhaltet. Einige Tipps sind ja schon gegeben worden: Klamotten, Helm, Verletzungen etc. Zusätzlich würde ich noch überlegen, ob das Rad für den Weg zur Arbeit, Einkaufen oä. benutzt wurde. Soweit mir bekannt muss die Versicherung dann solange der Fall in Bearbeitung ist ein Ersatzrad bezahlen (?).
Die Versicherung wird die Angaben dann prüfen und ein Angebot yyy machen was sie bereit ist zu zahlen.
Ist dieser Betrag yyy größer oder ungefähr gleich dem Betrag xxx: Bingo und fertig.
Ist dieser Betrag yyy kleiner als Betrag xxx: Dann stellt sich die Frage: Trotzdem akzeptieren und dann Ruhe haben ODER die Büchse der Pandora öffnen. Dann wird meiner Meinung nach ein RA notwendig.

Zwei Dinge noch:
  • Alles schriftlich machen. Nichts mündlich am Telefon.
  • Schon vorher mit Ideen wie "Ich habe da schon mal geschaut. Das müsste soundsoviel kosten..." bei der Versicherung aufzuschlagen halte ich für nicht zielgerichtet. Die Versicherung zahlt den Schaden, nicht da was man gerne hätte.
 
Kurz meine Erfahrung mit der HUK-Coburg als Geschädigter.

27.02. (Donnerstag)
Unfall, PKW gegen mich, ich war Vorfahrtsberechtigt

01.03. (Sonntag)
Anruf von meiner Seite bei der Schadenshotline der HUK, Sachverhalt geschildert, Unfall war schon vom Fahrer gemeldet und dieser hat auch die Schuld eingeräumt. Mit der Sachbearbeiterin wurde abgesprochen, dass ich von den Klamotten und dem Helm nur Links aus I-Net Shops schicken soll, da ja verständlicherweise keine Belege mehr vorhanden waren. Fotos der Klamotten wurden nicht gefordert. Desweiteren wurde abgesprochen Fotos des verunfalten Fahrrades sowie Kaufbelege (falls vorhanden) zu zuschicken.

12.03. (Donnerstag)
Auf meinem Konto sind 200€ für Klamotten und Helm eingegangen. Eingereicht hatte ich 250€, aber Abzug durch HUK da Zeitwert aufgerechnet wurde. Für mich völlig i.O.

30.03. (Montag)
9-seitiges Gutachten über mein Rad sowie die Zahlung auf mein Konto erhalten. Das Gutachten wurde nur auf Basis von Fotos gemacht, eine Verbringung zu einem Gutachter wäre laut Gutachten unwirtschaftlich. Ich muss sagen, für ein Gutachten, was nur auf 4 Fotos basiert war es überaschend detailiert und in Großen und Ganzen sehr stimmig. Sogar die geschätzte Kilometerleistung war fast richtig.
theo. Wiederbeschaffungswert: 3266,16€
Restwert: 200€

Auf mein Konto wurden mir 3091,16€ überwiesen. Das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zuzüglich 25€ Pauschale. Schmerzensgeld gab es nicht, ich war auch nicht verletzt.

Das Rad hätte man für ca. 400€ wieder aufbauen können (Lenker, VR, Bremsscheibe vorn, Kleinteile) und es stände wieder so da wie vor dem Unfall. Ich habe aber die Gelegenheit genutzt es etwas besser aufzubauen, daher natürlich auch mehr Geldeinsatz.

Ich war mit dem Ablauf zufrieden und würde es jederzeit wieder so machen. Anrufen, offene Fragen klären, Unterlagen zusenden und abwarten. Wenn etwas nicht passt hat man immer die Möglichkeit, nach Absprache, einen eigenen Gutachter oder schlimmstenfalls ein Anwalt hinzu zuziehen.

Grüße
 
Von dem Helm darf meines Wissens nach nichts abgezogen werden.
Ich hatte vor Jahren schuldlos einen Motorradunfall, ich habe einen neuen Helm gekauft, die Rechnung dem RA gegeben, wurde ohne Kommentar bezahlt.
 
Von dem Helm darf meines Wissens nach nichts abgezogen werden.
Auch nichts von den Klamotten. Persönliche Ausrüstung ist immer Neuwert.

Dazu fehlen dann nocht die Ausfallkosten für die fiktive Reperatur- bzw. Wiederbeschaffungszeit.

Aber das ist halt Schema F. Standard Abläufe.


Meine Erfachtung mit dem Auto: Gegner meiner Ansicht nach 100% schuld, aber schwierige Beweislage und der Gegner war anderer Ansicht, hat mich sogar noch beleidigt.

Anruf bei Anwalt, er sagt mir was er braucht.

1. Schreiben vom Anwalt an Versicherung.

Ich gebe dem Anwalt was er braucht.

2. Schreiben von Anwalt an Versicherung.

Nichts passiert über 2-3 Wochen

3. Schreiben, Mahnung durch Anwalt.

Verischerung lehnt ab, aufgrund von Falschaussage von Unfallgegner.

4. Schreiben, Erwiederung von Anwalt mit Klageandrohung.

Versicherung zahlt 50%. Das ist zwar ärgerlich, aber einerseits aufgrund der Beweislage nachvollziehbar, andererseits sind das 50% vom Apotheker-KVA der Markenwerkstatt, und ein sehr guter Lackierer hat es für weniger hin bekommen. Aufgrund von ehrlicher Beratung durch den Anwalt hatte ich nicht Klage eingereicht. Ohne Anwalt hätten die wohl garnichts bezahlt und ich hätte locker einen Tag Arbeit investiert.
 
Weiß hier jemand, ob bei 100% Schuld des Unfallgegeners und starker Verzögerung seitens der gegnerischen Versicherung, mein Anwalt bei Klageeinreichung das gleiche Honorar von der gegnerischen Versicherung geltend machen kann wie bei nicht eingereichter Klage?
 
Wenn die Schuldfrage klar ist, worauf willst du dann klagen?
Dann dauert es ja noch deutlich länger, bis man zu einem Abschluss kommt.

Wie lange dauert es denn schon seit Kontaktaufnahme zur Versicherung?
Ich habe manchmal den Eindruck, es wird erst durch das einschalten eines Anwaltes, bei klarer Sachlage, zu einer never ending story....
 
Weiß hier jemand, ob bei 100% Schuld des Unfallgegeners und starker Verzögerung seitens der gegnerischen Versicherung, mein Anwalt bei Klageeinreichung das gleiche Honorar von der gegnerischen Versicherung geltend machen kann wie bei nicht eingereichter Klage?
Die Prozesskosten zahlt in der Regel der Verlierer. Wenn das Verfahren eingestellt wird gibt es einen Kostenentscheid durch das Gericht, der sich in der Regel daran orientiert wer verloren hätte. Wie es ist wenn der Anwalt die Klage einseitig zurück zieht weiss ich nicht. Normaler Weise wird die Versicherung in die Puschen kommen wenn der Anwalt mit Klageandrohung mahnt. Das Anwaltshonorar mit Klage ist höher als im außergerichtlichen Verfahren.
 
Von dem Helm darf meines Wissens nach nichts abgezogen werden.
Ich hatte vor Jahren schuldlos einen Motorradunfall, ich habe einen neuen Helm gekauft, die Rechnung dem RA gegeben, wurde ohne Kommentar bezahlt.

Auch nichts von den Klamotten. Persönliche Ausrüstung ist immer Neuwert.

Dann habt ihr eine andere, regionale Rechtspechung. Hier wird stur die gängige Rechtsprechung angewendet.

Es macht hier regional keinen Sinn, ungekürzte Beträge einzuklagen, da man zu 99% eine Klageabweisung kassieren wird.
Ein Helm besteht aus Kunststoff und Kunststoff altert nun einmal.
Warum sollte die Versicherung bei einem beispielsweise 10 Jahre alten Helm den Neupreis bezahlen?
Es ist auch nicht der ggf. höhere, frühere Neupreis zu ersetzen, sondern es ist vom Kaufpreis im Zeitpunkt des Unfalls (Stichwort Ersatzbeschaffung) auszugehen. Da kann man bei Moppeds nach Polo oder Hein G. gehen. Deren Angebote liegen praktisch immer im unteren Bereich.


ich zitiere mal aus AG DU-Hamborn 7 C 334/18:

Die Schutzkleidung ist maximal 4 Jahre alt, ...

Einige Teile der Kleidung sind zwar geringfügig neuer, wir gehen aber von 4 Jahren aus.

Wir wenden die Rechtsprechung des zuständigen LG Duisburg 6 O 434/05 an. Die geschätzte Lebenserwartung der einzelnen Schutzkleidungsstücke ist dem Urteil zu entnehmen. Da sich der Unfall in Duisburg ereignet hat, bestehen keine Bedenken, diese Rechtsprechung anzuwenden.

Zunächst wird nicht der ursprüngliche Kaufpreis anzusetzen sein, sondern bei Rabatten der zuletzt günstigste Preis. Die Preise entnehmen Sie den beigefügten Unterlagen.



PositionPreis (rabattiert)Lebens-
erwartung
AlterRestnutzungs-
dauer
Wert
Helm269,90 €54153,98 €
Jacke mit Protektor299,99 €1248199,99 €
Hose199,99 €1248133,33 €
Handschuhe89,95 €84444,75 €
Summe:431,03 €
 
Zuletzt bearbeitet:
Um zu der Ausgangsfrage des TE zurückzukehren:

Wie bereits mehrfach angesprochen wurde, wirst du um Papierkram und etwas zusätzliche Recherchearbeit - z.B. Zusammenstellung all deiner möglichen Schadenspositionen, wie hier hilfreich hingewiesen wurde - nicht umhin kommen. Du brauchst aus meiner Sicht auch nicht sofort einen RA einzuschalten, sondern kannst erst einmal abwarten, was die Versicherung aus deinen Angaben zum Schadensfall und deinen geforderten Positionen macht; sie werden sie auf jeden Fall kürzen bzw. teilweise streichen. Dann kannst du nochmal hinschreiben und auf deinem Betrag - evtl. unter Androhung Einschaltung RA + Klage - bestehen, ggf. kommen sie dir etwas entgegen. ERst dann kannst du dir überlegen, ob du den Kompromissbetrag annimmst, oder einen RA einschaltest ud ggf. den Klageweg beschreitest.

Du musst immer im Hinterkopf haben, dass es der Daseinszweck der Versicherungen ist, möglichst keine Leistungen auszubezahlen, sondern nur das was wirklich unbedingt nötig ist. Daher würde ich auch keinesfalls zu früh mit einem Vorschlag zur Güte und einem geringeren Betrag daherkommen.
 
Zurück
Oben Unten