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Lieferverzug bei Rennrad auf Maß - Stornieren ok oder nicht?

start41

Viel zu spät das Rad entdeckt
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Hallo,

ich habe mir einen Stahlrenner auf Maß bestellt. Bei der Bestellung hat der Händler ca. 12 Wochen Lieferzeit angegeben (Ende Januar wären die rum). Nun bekommt er die Stahlrohre nicht geliefert. Der Liefetermin hierfür wurde bereits mehrfach verschoben. Neuer Termin ist irgendwann im März. Das bedeutet, dass ich das Rad vielleicht Anfang Mai erhalte (muss ja noch gebaut, lackiert und montiert werden). Die Gefahr weiterer Verzögerungen ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Meine Angst ist, dass das eine Never-ending-Story wird. Und ich hatte eigentlich vor, ab Februar Rennrad zu fahren (habe derzeit keines).

Wäre eine Stornierung dem Händler gegenüber fair, auch wenn er vielleicht andere Komponenten schon eingekauft hat? Ich habe wenig Lust noch weitere Monate zu warten, möchte aber nicht unfair sein.

VG

start41
 
Gib ihm eine Chance bis März und sag ihm das auch ( und rechne Mitte April ). Kleine Rahmenbauer habens da nicht so einfach. Wenn er seriöse ist, hast du dann dein Rad. Ausser, er ist ein italienischer Radbauer. Dann musst du genau sagen, dass März 2012 gemeint ist, ausdrücklich. Dann hast du es gegebenenfalls schon im Juni !!!;-)
 
Ende April bis Anfang Mai , wenn du das so lange überlebst. Falls ja, sag ihm das aber klipp und klar...
 
Ende April bis Anfang Mai , wenn du das so lange überlebst. Falls ja, sag ihm das aber klipp und klar...

Prinzipiell finde ich es auch Ok, ihm eine Frist bis April/Mai einzuräumen.
ABER nicht nur deutlich sagen, sonder schriftlich fixieren und ihm aushändigen (Kopie mit seiner Unterschrift zum erhalt sollte auch sein). Nur so kann eine Endlosgeschichte ohne Schaden ein Ende finde.

@start41

Wieso dem Händler gegenüber unfair?
Es ist ein Vertrag zwischen euch geschlossen worden, diesen kann er nicht erfüllen. Eine angemessene Nachfrist mußt du ihm einräumen, dann wars das.
Er wird dir auch keinen Rabatt einräumen, wenn du noch länger warten mußt und kein Rennrad für die halbe oder gar ganze Saison hast.


MfG
Frank
 
Ich hab mal von einem Geigenbauer gehört dem einige seiner Kunden während des Wartens auf ihr Instrument verstorben sind.

Ernsthaft: Fairness ist ok solange nachvollziehbare Gründe dafür sprechen. Warum bekommt er die Stahlrohre nicht wie bestellt ? Ist die Überschreitung der Lieferfrist ein Einzelfall ? Oder ist er nur mangelhaft organisiert was seine Aufträge anbelangt ? Gibt es andere Kundenmeinungen ?

Also ich würde es auch so machen: setz Dir (und ihm) eine Deadline und wenn bis dahin keine Bewegung ins Spiel kommt trittst Du vom Auftrag zurück.
Alles muß man sich nicht bieten lassen finde ich.
 
vielleicht fixkauf auf termin.
lieferung zu dem termin oder kaufvertrag nichtig.
wenn richtig scharf aufs rad, vielleicht weitere pönnalen für evtl verzugsperioden.

wird aber schwierig, da eine maßbestellung.
oder direkt stornieren + neu umschauen
 
Ernsthaft: Fairness ist ok solange nachvollziehbare Gründe dafür sprechen. Warum bekommt er die Stahlrohre nicht wie bestellt ? Ist die Überschreitung der Lieferfrist ein Einzelfall ? Oder ist er nur mangelhaft organisiert was seine Aufträge anbelangt ? Gibt es andere Kundenmeinungen ?
Der Hersteller der Rohre selbst wartet ebenfalls auf die Zulieferung des Rohmaterials. Angeblich ist es schwer wegen der Weltwirtschaftslage dieses Material zu bekommen. Mein Händler kann nichts dafür, außer dass er ein wenig mehr auf Lager hätte halten können.

Ich bin nicht der einzige Kunde, der wartet. Das kann wiederum auch bedeuten, dass er nach der Lieferung der Rohre nicht alle Wartenden gleich sofort bedienen kann.
 
Sorry, aber das ist nicht dein Problem. Wenn du krank wirst und nach 6 Wochen mit 80% Krankengeld auskommen mußt oder nächste Woche die Kündigung erhälst, intreressiert es den Radhändler auch nicht, woher du das Geld nimmst.
Man muss nicht mit dem Holzhammer ankommen, aber man sollte sich auch kein schlechtes Gewissen machen, wenn man eine -schriftliche- Deadline setzt.
Wenn wirklich mehrere Kunden auf die Rohrlieferung warten, würde ich mal nachfragen, an welcher Stelle du stehst. Dann kannst du dir ja in etwa ausrechnen, wann dein Rad frühestens fertig wird.

MfG
Frank
 
Jetzt wirds richtig kompliziert. Denn sowohl Händler als auch Rahmenbauer sind ja ebenfalls in einer Zwickmühle. Da geht nur eins: du musst klare Position beziehen. Keine geduld, etwas geduld und wieviel. Danach kann dir niemand die Schuld zuschieben, wenn du dich zurückziehst.
 
Hast du überhaupt Alternativen zu dem Rad, also einen anderen Rahmenbauer?
Oder würdest du dann ein Rad von der Stange kaufen?

Ich persönlich würde bevor ich mir eine Stangenrad kaufe, auf den Rahmen warten. Ich habe mal ein ganzes Jahr auf einen Rahmen gewartet (ok, das wurde von Anfang an offen komunziert).
 
Hallo,

ich denke, zunächst gibt es zwei Dinge zu bedenken:
1. Wie ist die rechtliche Situation - sprich: was darfst Du fordern und welche Konsequenzen darfst Du ziehen und
2. wie wichtig ist Dir der bestellte Rahmen, welche Alternativen kämen für Dich in Frage?

Außerdem kannst Du natürlich noch überlegen:
3. Welche Möglichkeiten haben eigentlich Dein Händler und der Rahmenbauer.

Zu 1. habe ich keine gesicherten Kenntnisse. Aus obigen Ausführungen würde ich schließen, dass Fristsetzung und ggf. Vertragsrücktritt in Frage kommen. Aber - und da kommt 2. ins Spiel - was bringt Dir eine Fristsetzung bis April, wenn Du eigentlich im Februar schon fahren wolltest und du nach einem Vertragsrücktritt dann ohnehin noch bis Mai warten musst, bis Du eine Alternative geliefert bekommst? Oder ist Dir das fahren nicht so wichtig, wie der bestellte Rahmen und Du würdest ggf. bis zum Sanktnimmerleinstag warten (weil Du z.B. aus orthopädischen Gründen nur auf dem Maßrahmen fahren kannst)? Dann stellt sich ggf. die Frage nach 1. nicht.

Wenn das Fahren ab Februar für Dich absolute Priorität hat, dann wäre ggf. 3. genauer zu betrachten: Deinem Händler sollte es egal sein, ob Du vom Vertrag zurücktrittst, wenn Du dafür ein anderes Rad bei ihm kaufst. Der Rahmenbauer wäre darüber natürlich weniger glücklich und insofern könnte 1. dann wieder eine Rolle spielen, aber es könnte ja auch sein, dass der Rahmenbauer das eher als Hobby betreibt und über einen Auftrag weniger gar nicht so traurig ist, zumal sich bei ihm die nichtbelieferbaren Aufträge gerade auftürmen und er dann, wenn die Saison wieder losgeht und eigentlich gerne selbst radeln würde, aufeinmal in die Werkstatt muss, um den Auftragsstau dann abzuarbeiten. Vielleicht findet Dein Händler aber auch Alternativen - z.B. ein Leihrad, dass er Dir zur Verfügung stellt oder Du kaufst Dir ein Gebrauchtrad oder oder oder ...

Ich wäre überrascht, wenn Dein Händler sich schon Teile auf Lager gelegt hätte, wenn es sich nicht um absolut ausgefallene Komponenten handelt, die schwer zu beschaffen sind und auch nur in diesem Fall würde er sich darüber ärgern, wenn die nur schwer wieder verkäuflich sind. Alles, was mehr oder weniger Standard ist, tut ihm wohl nicht weh, wenn er es überhaupt schon bestellt hat. Insofern denke ich nicht, dass Du Dir über den Händler Gedanken machen musst.

Also: Mach Dir klar, was Du willst und sprech dann mit Deinem Händler. So rücksichtvoll, wie Du Dich hier darstellst, werdet Ihr eine Lösung finden, mit der Du gut leben kannst und wenn nicht - dann ist es ohnehin der falsche Händler für Dich und Du solltest Dir über 1. im Klaren sein und das dann auch voll durchziehen.
 
Ehrlich gesagt käme es mir fairer vor, wenn du gleich vom Kauf zurücktreten würdest. Wenn du das erst machst, wenn er das Geröhr geliefert bekommen hat, hat er das Zeugs da liegen und ggf. keinen Abnehmer dafür (scheint ja was besonderes zu sein). Wenn du jetzt zurücktrittst, kann er evtl. selber noch vom Kauf zurücktreten ohne das jemand sauer sein muss. (Gehe natürlich davon aus, daß er dir die Wahrheit erzählt hat, dass ist bei solchen Leuten nicht immer der Fall).

Wäre also etwas, was man, wenn man das will, mit dem Mann besprechen sollte.
 
Der Rahmenbauer = mein Händler. Er wartet auf die Zulieferung(Rohre) von Reynolds. Die warten wiederum auf die Vorstufe zu den Rohren.

Mein Rahmenbauer hat keine Leihräder oder Alternativen. Entweder kaufe ich das Rad bei ihm oder er geht leer aus. Rein rechtlich ist die Sache eindeutig. Ich kann ihm eine angemessene Nachfrist setzen (2-3 Wochen). Und ich kann sogar schon jetzt stornieren, da bereits heute abzusehen ist, dass auch diese Nachfrist objektiv nicht einzuhalten sein wird.

Es geht also tatsächlich darum, wie wichtig mir das RR-Fahren ist. Ich habe für Mitte März Mallorca gebucht, Ostern wollte ich mit dem RR nach Dänemark fahren und ich spiele mit dem Gedanken auf eine Deutschland-Tour im Mai oder Juli. Mallorca leihe ich mir ein RR - kein Problem. Aber ich wollte halt frühzeitig, so es das Wetter zuläßt, Form aufbauen. Wenn ich eine Garantie auf Ende April hätte, wäre es leichter. Nur befürchte ich weitere Verschiebungen. Eine Garantie wird es nicht geben.

Nicht einfach....

Ehrlich gesagt käme es mir fairer vor, wenn du gleich vom Kauf zurücktreten würdest. Wenn du das erst machst, wenn er das Geröhr geliefert bekommen hat, hat er das Zeugs da liegen und ggf. keinen Abnehmer dafür (scheint ja was besonderes zu sein). .

Da würde ich mir eher weniger Gedanken machen. Es geht um Reynolds 953. Da bleibt er nicht drauf sitzen.
 
Ich denke, dass die Lieferung der Rohre bisher kein Problem darstellte. Als kleines Unternehmen ist dann vermutlich eine kleine Lagerhaltung sinnvoller.
 
Es geht um Reynolds 953. Da bleibt er nicht drauf sitzen.

Wollt ich auch grad sagen. Und weiter oben hast Du ja auch geschrieben er hätte sich mehr davon auf Vorrat legen können. Das deutet jedenfalls nicht gerade auf eine optimale Lagerhaltung hin, kleines Unternehmen hin oder her.
 
Bei der Bestellung hat der Händler ca. 12 Wochen Lieferzeit angegeben ..
Dann musst Du den Händler nach meinem Rechtsverständnis aber erst in Verzug setzen, also ihm eine Frist zur Erfüllung des Vertrags setzen, denn "ca. 12 Wochen Lieferzeit" ist kein verbindlicher Liefertermin aus dem Du Rechte ableiten kannst. Interessant wären in dem Fall natürlich auch die AGBs in dem geschlossenen Vertrag.
 
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