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Kontakt mit der Polizei?

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K

Kapitalist

Da ich gerade langeweile habe, und ich mich schon riesig auf die österlichen verpflichtungen freue, würde es mich mal interessieren, welche Kontakte ihr auf dem Fahrrad mit der Polizei hattet.

Ich hatte bisher nur zwei:


Als ich mal nachts um 1 Uhr mit dem Fahrrad unterwegs war um Zeitungen auszutragen, fuhr hinter mir ein Auto her, und ich habe mich schon geärgert, dass der nicht einfach überholt. Als dann vor mir eine rote Ampel war, bin ich einfach rübergefahren.

Als dass Auto dann an mir vorbeigefahren ist, sah ich, dass es ein Polizeiwagen war.

Einmal habe ich mein Aldi Fahrrad gewartet, und bin damit dann abend zu McDonalds gefahren. Nach dem ersten viertel der Strecke merkte ich, dass mein Lichtund eine Bremse nicht funktionieren. Nach der hälfte der Strecke funktionierte die zweite Bremse nicht mehr.

Ich bin dann trotzdem weitergefahren. Bei der hinfahrt mußte ich auf einer Hauptstraße einen Berg hochfahren (links und rechts Häuser).
Dann runter und wieder hoch (Radweg; an der Seite ein Park).

Zurück bin ich dann die Strecke auf dem Radweg gefahren. Als ich jedoch gerade kurz vor dem Gefälle an der Hauptstraße war (kein Radweg mehr), kam mir ein Polizeiwagen entgegen, und ich wollte natürlich nicht absteigen. Die Polizisten haben mich gesehen, sind aber an mir vorbeigefahren da ich wohl auf dem Bürgersteig war.

Leider war die Strecke da aber schon etwas abschüssig, und ich konnte mich gerade noch an einem Bushaltestellenschild festhalten um abzusteigen. Wenn ich da man 40km/h (laut Computer) runtergefahren währe ...
 
Also einer meiner Kontakte zur Polizei auf dem Fahrrad war in der 3. Klasse auf dem Fahrradübungsplatz :D .

Ein aktuellerer war 2004. Zu dem Zeitpunkt gab es bei uns eine Serie von Brandstiftungen auf Heulager. Das fing mitten im Ort in einer Scheune an. Ca. 2 Wochen nach der ersten Bradnstiftung bin ich mit meinem Freund in den umliegenden Weinbergen gefahren (MTB). Danach gings ab in den angrenzenden Wald. Auf einem recht abschüssigem Trail haben wir dann laute Geräusche gehört, wir haben gedacht da zündet jemand Feuerwerkskörper, aber mitten im Wald?? Wir also in die Richtung gefahren und dann stand da am Waldrand ne kleine Scheune in Brand. Wir waren also die 1. vor Ort (nach dem Brandstifter :D ). Dann wurd die Tour doch ganz schön lang: Noch über 1 h dort gewesen, von der Kripo befragt worden usw...

Also das waren meine Kontakte zur Polizei auf oder neben dem Fahrrad. ::)
 
Kapitalist schrieb:
...


Einmal habe ich mein Aldi Fahrrad gewartet, und bin damit dann abend zu McDonalds gefahren. Nach dem ersten viertel der Strecke merkte ich, dass mein Lichtund eine Bremse nicht funktionieren. Nach der hälfte der Strecke funktionierte die zweite Bremse nicht mehr.
...


Das spricht aber nicht gerade für dein Können...


Ich brauchte bisher zwei mal die Rennleitung, beide Male weil ein Auto meine Fahrt stoppte.
 
drivingghost schrieb:
Das spricht aber nicht gerade für dein Können...


Ich brauchte bisher zwei mal die Rennleitung, beide Male weil ein Auto meine Fahrt stoppte.


Das war das erste Rad um dasich mich "richtig" gekümmert habe. DasTeil hat sogar mechanische Scheibenbremsen.
Das Licht funktionierte nicht, weil ich vergessen hatte den Stecker in den Nabendynamo zu stecken, ohne Schraubenschlüssel konnte ich den dann aber nicht wieder reinstecken, da er in die falsche Richtung zeigte, und das Kabel so zu kurz war.
Das gute an den Bremsen ist, dass die Räder selbst bei einer vollbremsung nicht blockieren können da die Bremskraft zu schwach ist.
 
Kapitalist schrieb:
Das war das erste Rad um dasich mich "richtig" gekümmert habe. DasTeil hat sogar mechanische Scheibenbremsen.
Das Licht funktionierte nicht, weil ich vergessen hatte den Stecker in den Nabendynamo zu stecken, ohne Schraubenschlüssel konnte ich den dann aber nicht wieder reinstecken, da er in die falsche Richtung zeigte, und das Kabel so zu kurz war.
Das gute an den Bremsen ist, dass die Räder selbst bei einer vollbremsung nicht blockieren können da die Bremskraft zu schwach ist.

mangelnde bremsleistung findest du gut???
 
Hmm..einer meiner Polizeikontakte ist sogar hier im Foum dokumentiert..
CIMG0011x.JPG


Story dazu: http://www.rennrad-news.de/fotos/showphoto.php/photo/6122/cat/500/ppuser/3349/sl/c

Das abgefahrenste war aber letztes Jahr im Sommer auf dem Weg zur Schule.
Ich fahre auf dem Weg zur Schule (11km) im Sommer die meiste Zeit einen sehr ruhigen Weg hinter einer Bahntrasse wo es nur kleine Wochenendhäuschen gibt. Die Straße da ist wirklich gut gepflastert, aber nur recht schmal, dass zwei Autos grade so eben an einander vorbei kommen,wenn sie sich begegnen, daraus folgt, dass die Straße komplette 30er Zone ist.
An dem besagten Tag bin ich auch wieder morgens dort lang gefahren, auf halben weg merke ich, dass sich von hinten langsam ein Auto nähert und wohl scheinbar nicht überholen will.Warum auch immer, in dem Moment hat mich der Ergeiz gepackt und ich bin losgesprintet, das Auto immer hinter her, aber nicht am überholen! Ich guck auf meinen Tacho, sehe 55km/h und denk mir:"reicht" (meine Beine ham das gleiche gesagt, nur etwas lauter :D) in dem Moment wo ich ausrollen lasse, überholt der Wagen, macht das Blaulicht an (in dem moment wurde mir erst bewusst, dass das die Polizei ist) und hält mich auf.
Die wollten mir ernsthaft eine Strafe wegen zu schnellen Fahrens aufdrücken und hatten das ganze sogar auf Video!!!!:eek:
Hab mich dann 10minuten mit denen unterhalten und hab das Gespräch zum Glück von der Strafe weg und auf mein Rad lenken können:) Waren eigentlich ganz net, wollten mir das Video aber trotzdem nicht geben..gemeinheit!
Was sie mir aber auch gesagt haben und was ich nicht wusste, dass sie mir für die 25km/h drüber bereits Punkte in Flensburg hätten geben könen, obwohl ich da noch gar kein Führerschein hatte!!!!! Fand ich erschreckend!
So viel von mir
 
also mich hat die polizei auch schon mehrmals gefasst :eek:
einmal in zivil auf dem weg zur schule, weil ich doch ganz bösartigerweise keine speichenstrahler in meinen laufrädern hatte :rolleyes:
die wollten mir doch ernsthaft erzählen, dass sie mir dafür 35€ abknöpfen könnten :eek:
ich hab denen dann aber zum glück von meinen superreifen mit reflexstreifen erzählt (die eigentlich gar keine waren), aber die hams mir abgenommen und mich ziehen lassen :p :p
die andere story passierte mir in frankreich auf einer abfahrt (vom col de vence), wo ich in eine radarfalle getappt bin (in einer kleinen ortsdurchfahrt wo 30 war).
die sind also mit dem roller hinter her und haben mich dann am nächsten anstieg geschnappt :eek:
ist aber nicht allzu viel passiert, da nach mir noch eine große gruppe anderer rennradler in dieselbe falle getappt sind!
die hams dann gelassen und sich auf die autos, motorräder und in frankreich sauschnellen roller beschränkt :dope:
 
Hm,obwohl ich in der Regel von den Grünen nix Gutes erwarte und notfalls bei Möglichkeit eher abhauen würde,habe ich nur ein gutes Erlebnis mit der Polizei....
als ich mit Tumor....(der ohne Licht und Bremsen:eek: :eek: )abends im Dunkeln angehalten wurde,weil mein Rücklicht nicht funktionierte und ich ganz in schwarz ohne Beleuchtung auf der Strasse statt auf dem Radweg fuhr............konnte ich nur wahrheitsgemäß sagen,dass die Batterien ihren Geist aufgegeben haben und ich das nicht bemerkt habe.......mit der Bitte von den Grünen,dann doch bitte ohne Rücklicht auf dem Radweg weiterzufahren,war ich einverstanden :D :D
hatte ansonsten noch nie Kontakt mit den "Grünen"....sehe auch zu dass das nicht passiert....Gruss Horst
 
Hi,
Ich hatte vor 2 Jahren auch mal Kontakt mit der Polizei aber erst nachdem ich wieder aus dem Krankenhaus war!
Ich bin mit einem Kumpel gefahren, er ist übers Stoppschild gefharen und dann habe ich gedacht, na dann kannste auch drüberfahren. Aber da ist dumemrweise eine mutter mit 3 kleinen kIndern und ihrem peugeot mini van.
Von dem Auto, das zum Glück nur 40km/h gefahren ist, wurde ich dann angefahren und halb durch die frontscheobe geschmissen! Das Auto hatte 14,000€ Schaden (was da so tzeuer gewesen sein soll weiß ich auch net, ´Motorhaube Scheibe und Seitenteil). Ich zum Glück nur Schnittwunden vom Glaß und Trümmerfraktur am Handgelenk un dne Gehrinerschütterung!
Seitdem nur mit Helm und bremsen

Badboy4life
 
yellow-faggin schrieb:
, weil ich doch ganz bösartigerweise keine speichenstrahler in meinen laufrädern hatte :rolleyes:
die wollten mir doch ernsthaft erzählen, dass sie mir dafür 35€ abknöpfen könnten :eek:

Können sie nicht! Vorrausgesetzt, du warst mit deinem RR oder einem anderen Rad das leichter als 10,5kg ist, unterwegs! Alle Räder die leichter als 10,5kg sind, dürfen zwischen Sonnenauf und -untergang, ohne Lichttechnischeeinrichtungen und Reflektoren auf öffentlichen Straßen gefahren werden, da sie als Sportgerät eingestuft sind!
Es gibt einige Auszüge aus der StVO, die man als RRadler auswendig aufsagen können sollte:)
 
Denis-Oliver schrieb:
Können sie nicht! Vorrausgesetzt, du warst mit deinem RR oder einem anderen Rad das leichter als 10,5kg ist, unterwegs! Alle Räder die leichter als 10,5kg sind, dürfen zwischen Sonnenauf und -untergang, ohne Lichttechnischeeinrichtungen und Reflektoren auf öffentlichen Straßen gefahren werden, da sie als Sportgerät eingestuft sind!
Es gibt einige Auszüge aus der StVO, die man als RRadler auswendig aufsagen können sollte:)
könnte is genau richtig. les nochmal.:D
oder haben die wat geändert?
reflektoren=muss
klingel= muss
beleuchtung ist mitzuführen!!!
hat mich aufn deich nen 10ner gekostet.
 
kiko schrieb:
reflektoren=muss
klingel= muss
beleuchtung ist mitzuführen!!!
hat mich aufn deich nen 10ner gekostet.


Das heißt dann also, dass man weder Klingel noch Reflektoren haben muß.


Wegen der fehlenden Beleuchtung muß man ja sowieso zahlen, und die nimmt sowieso niemand mit wenn er am tage fährt.
 
ihr wisst aber schon, was der google is?
Zitat von StVZO
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern. Aktueller Rechtsstand: 2. Februar 2006

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vom und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

(9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.

(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
 
Wie watt wo wann? Hab mich doch daletzt ausführlich mit nem Polizist drüber unterhalten...die wissen scheinbar auch nicht wovon sie reden???
Danke Kiko!
 
Denis-Oliver schrieb:
Wie watt wo wann? Hab mich doch daletzt ausführlich mit nem Polizist drüber unterhalten...die wissen scheinbar auch nicht wovon sie reden???
Danke Kiko!


Wie sollten sie auch!


Viele Leute wissen einfach nicht wo Polizisten in der Beamtenhierarchie stehen:

(mit den grünen Sternen kenne ich mich nicht aus)

1 weißer Stern: Kommissar
3 weiße Sterne Haupt~
4-5 (je nach Bundesland) erster Polizeihauptkommissar

1 goldener: Polizeirat=Studienrat=Lehrer

4 goldene Sterne: leitender Polizeidirektor= Chef der Polzei einer Großstadt; abteilungsleiter bei derBezirksregierung oder im innenministerium= Schuldirektor


Das alles ist aber nichts gegen einen einfachen Staatsanwalt.

Der Leitet nähmlich die Ermittlungen, und die Polizei ist nur ein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft.

Der Generalbundesanwalt hat also z.B. praktisch das BKA und alle Geheimdienste (ink MAD) unter sich.
 
Denis-Oliver schrieb:
Wie watt wo wann? Hab mich doch daletzt ausführlich mit nem Polizist drüber unterhalten...die wissen scheinbar auch nicht wovon sie reden???
Danke Kiko!
soll irgendwann angeglichen werden.
zur zeit gummiparagraphen.
können dir für jeden mangel ein ticket austellen. also auch für die pedalreflektoren. besser nich pampig werden, könnte sonnst über 100€ kosten.
als ich sie das 2te mal aufn deich sah, hab ich bis jan-rainers durchgezogen. is ja durch balken gesperrt. kein bock auf erklärungsversuche. sie sind bis dato im recht, auch wenns nervt.
neue gesetze, die keine kohle reinholen dauern etwas länger. is ja bekannt, oder?
 
mhm! Für das Gesetz müssen dann ja erstmal wieder 4 neue Blitzer auf einer abschüssigen Strecke fest aufgebaut werden, damit das verlohrene Geld wieder rein kommt! Mal sehen wann das endlich ein Ende hat! Die können einem ja richtig mieß kommen, wenn man den blöd kommt. Wenn die einen erstmal auf dem Kieker haben, kommen dann Fragen nach dem Perso (Ausweispflicht), bemerkungen wie "Sie wissen, dass sie grade einen Beamten beleidigt haben" (da ist dann ein Satz wie "So ein Unsinn" schon eine Bedrohung) usw. usw.

Aber die Leutz machen ja auch nur ihre Arbeit, mehr oder weniger gut!
 
Mir ist als Jugendlicher auf dem Dorf passiert, daß ich ohne Licht von den Gendarmen angehalten wurde, als ich nachts von einer Party im Nachbardorf (ca. 10 km) zurückfuhr. Nach einer freundlichen Ermahnung sollte ich dann nach Hause schieben, weil das Licht defekt war (noch ca. 7 km). Natürlich bin ich dann doch gefahren, sobald die Flics um die nächste Ecke waren.
Kurz danach kam ich zu Hause an, und wer wartete vor meiner Haustür, als ich um die Ecke gebogen komme?
Es wurde dann noch richtig teuer…

Als ich später in Münster wohnte gab es eine fast filmreife Verfolgungsjagd mit einem Motorradbullen durch die Münsteraner Innenstadt. Mein Delikt (wie ich erst später erfuhr) bestand darin, ein paar Meter über das Trottoir abgekürzt zu haben, um eine Ampel zu umgehen. Danach habe ich meinen Weg zur Arbeit wie gewohnt fortgesetzt (Schleichwege durch enge Alststadtgassen und Grünanlagen), mit Full Speed, weil wie immer zu spät dran. Daß der Motorradbulle hinter mir die ganze Zeit mich meinte, kam mir gar nicht in den Sinn. Erst vor meiner Arbeitsstelle, als ich sowieso anhielt, konnte er mich "stellen".
Da alle glaubten, ich sei mit voller Absicht geflüchtet, das Bürgersteigdelikt allein aber auch schon über 500,- DM kosten sollte, kam ich am Ende mit ca. 1100,- DM und 4 Wochen Fahrverbot fürs Auto aus der Scheisse raus.
 
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