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Kontakt mit der Polizei?

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Das ist ja wirklich eine abgefahrene Geschichte Jupp. :)

Also ich hab ja schon aggressive Autofahrer erleben müssen, aber das ist schon eine harte Nummer. :>
 
Tja, meine Erfahrungen mit den Herren in (noch) grün spielen sich meist am Steg des Polizeisportvereins ab, wo wir ein Boot haben.
Am Rad angehalten worden bin ich nur einmal, als ich gegen eine Einbahnstraße fuhr, dies war mir aber nicht bewusst und die Beamten waren sehr nett.
Einmal wollte ich auch noch so gerade eine Ampel erwischen (also gut, sie war schon rot), da seh ich, dass in der Schlange auf der Querstraße ganz vorne ein Polizeiauto steht. Vollbremsung (am Trekkingrad), noch ca. ein Meter in die Straße reingerutscht und Gelächter im Polizeiwagen.
Ansonsten würde mich aber mal interessieren, ob ich als Rennradler eigentlich den Radweg nutzen muss. Theoretisch ja schon, aber es nervt echt, dauernd zu bremsen, insbesondere bei kombinierten Fuß- und Radwegen. Ungefährlich ist das auch nicht. Besonders blöd finde ich es, wenn bei Ortsdurchfahrten auf der gegenüberliegenden Seite ein Radweg ist. Den muss ich theoretisch ja benutzen, praktisch muss ich dafür die Fahrbahn überqueren und am Ortsende hört der Weg dann meist auf, so dass ich wieder queren muss - in meinen Augen viel gefährlicher, als auf der Straße zu bleiben. Gibts da fürs Rennrad Sonderregeln?
Auf einer Tour am Wochenende hatte ich gerade beschlossen, die Straße nicht mehr zu queren, um auf den Radweg zu kommen, zack überholt mich doch ein grünes Auto mit lustiger Lichtanlage - Glück gehabt, nichts passiert.
 
Ansonsten würde mich aber mal interessieren, ob ich als Rennradler eigentlich den Radweg nutzen muss.

Das würde mich auch interessieren. Besonders auf den Landstrassen. Bei uns hier hat mittlerweile fast jede Landstrasse einen Radweg. Ist ja auch super-nett gemeint, in der Praxis sieht es nur leider oft so aus, dass die Dinger so uneben und aufgeworfen sind, dass man ohne Vollfederung nicht schneller als 20 drauf fahren kann, das ist mir einfach zu gefährlich.
Kann mir einer was, wenn ich dann lieber auf der Strasse fahre?
 
Agesty schrieb:
Das würde mich auch interessieren. Besonders auf den Landstrassen. Bei uns hier hat mittlerweile fast jede Landstrasse einen Radweg. Ist ja auch super-nett gemeint, in der Praxis sieht es nur leider oft so aus, dass die Dinger so uneben und aufgeworfen sind, dass man ohne Vollfederung nicht schneller als 20 drauf fahren kann, das ist mir einfach zu gefährlich.
Kann mir einer was, wenn ich dann lieber auf der Strasse fahre?

Dazu empfehle ich hier mal folgenden Link:
http://www.tour-magazin.de/to/tour_artikel/show.php3?id=1304&nodeid=63&subnav=42

KURZ & KNAPP

• Radwege, die mit den Schildern 237, 240 und 241 (weißes Radpiktogramm auf blauem Grund) ausgewiesen sind, sind benutzungspflichtig, alle anderen können, müssen aber nicht befahren werden.

• Benutzungspflichtige Radwege müssen an der Fahrbahn entlang führen, breit genug, frei befahrbar und in gutem Zustand sein. Sonst kann man von den Behörden verlangen, das Schild abzunehmen.

•Nach jeder Straßeneinmündung muss ein Radweg-Zeichen stehen. Ansonsten endet der benutzungspflichtige Radweg.

• Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht. (OLG Köln, NZV 1994, 278)

• Um gegen einen nicht ordnungsgemäßen Radweg Klage einreichen zu können, genügt es, ihn einmal befahren zu haben. Regelmäßige Nutzung ist keine Voraussetzung mehr. (BverwG, NZV 2004, 52)
 
Hi
leider gibt es wohl auch andere Urteile und Rechtsauffassungen.
Nach denen muß man den Radweg benutzen, so langer er überhaupt für irgendein Fahrrad befahrbar ist. Also auch, wenn er für Hollandrad mit Ballonreifen geeignet, für ein RR aber unzumutbar wäre. Müßte man halt so langsam fahren, daß es paßt, man habe kein Recht, immer die gewünschte hohe Geschwindigkeit fahren zu können. Können Autofahrer ja auch nicht.

Ich sehe das für mich zwar auch anders ;) , aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen, daß ein schlechter Belag einen RRadler von der Benutzungspflicht befreit.
 
Jupp schrieb:
Hi
leider gibt es wohl auch andere Urteile und Rechtsauffassungen.
Nach denen muß man den Radweg benutzen, so langer er überhaupt für irgendein Fahrrad befahrbar ist. Also auch, wenn er für Hollandrad mit Ballonreifen geeignet, für ein RR aber unzumutbar wäre. Müßte man halt so langsam fahren, daß es paßt, man habe kein Recht, immer die gewünschte hohe Geschwindigkeit fahren zu können. Können Autofahrer ja auch nicht.

Ich sehe das für mich zwar auch anders ;) , aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen, daß ein schlechter Belag einen RRadler von der Benutzungspflicht befreit.

Ich denke, dass es da eh viel Auslegungssache ist und wohl nicht selten von einem netten Herren in schwarzer Robe geklärt werden muss.

Generell ist es, zumindest bei mir in der Gegend so, dass die Radwege auf Landstraßen am Besten zu befahren sind. Sobald jedoch eine Ortschaft kommt, versuche ich auf die Straße zu wechseln, weil die Baumwurzeln, Grundstücksausfahrten und auf dem Radweg laufende Fußgänger einem einfach den Spaß am Radfahren verderben.
 
Danke für den Link! Natürlich ist so ein Radweg, so er denn gepflegt und breit ist, die beste Lösung, im städtischen Bereich halte ich einen Radstreifen am Fahrbahnrand für die beste Methode, aber wenn es mal nicht auf dem Radweg geht, kann man wenigstens mit ein paar Fakten glänzen lund so vielleicht ein Bußgeld abwenden.
 
Dazu passend:
In der aktuellen RENNRad (BVA-Verlag) gibt's ab Seite 124 auch ein 4-seitigen Bericht über Rechte und Pflichten von Radfahrern. dazu auch die Themen Promillegrenzen, Radwege und Co!
Verlangt aber nicht, das ich das jetzt hier alles poste! :D
 
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