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Kontakt mit der Polizei?

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brain112 schrieb:
das stimmt so auch nicht.
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html

ergo: du musst dich als derjenige für den du dich ausgibst ausweisen können.
ob mit perso oder einem anderen paß egal.
wenn du ihn nicht immer mit dir umhertragen willst/kannst kann die zuständige/ermächtigte behörde also von dir verlangen, dass du ihn vorlegst. dies wird dann wiederum eben meist so gehandhabt, dass du bis zur feststellung deiner daten "festgehalten" wirst. wäre ja sinnlos zu sagen, ja radln sie kurz heim und bringen sie ihn bis 14 uhr bei uns vorbei.

Eben, du hast es schon richtig gesagt, man kann bis zur Feststellung der Identität festgehalten werden (verkürzt gesagt), eine Pflicht einen Ausweis bei Dir zu führen gibt es aber nicht.

Dies ist z.b. bei deinem KFZ-Schein anders, denn musst Du mitführen sonst gibt es Ärger.
 
Krefeld schrieb:
Eben, du hast es schon richtig gesagt, man kann bis zur Feststellung der Identität festgehalten werden (verkürzt gesagt), eine Pflicht einen Ausweis bei Dir zu führen gibt es aber nicht.

Dies ist z.b. bei deinem KFZ-Schein anders, denn musst Du mitführen sonst gibt es Ärger.

Hi
und bei diesem Festhalten gibt es ein "pflichtgemäßes Ermessen" und den grundsätzlichen Zwang, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit, die vielleicht 10 Euro kosten könnte, dürfen die einen nicht einfach zur Wache mitnehmen. Dann reicht es wohl aus, die angegebene Adresse per Funk zu überprüfen, ob man dort tatsächlich gemeldet ist. Immerhin sind die Grünen ja mittlerweile entsprechend ausgerüstet, sollen sie ihre Funkanlage und mobilen Computer auch benutzen.
Würde ich wegen nicht vorhandenem Perso und ner Bagatellsache auf die Wache geschleppt werden, würd ich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit einreichen.
Wer dagegen was angestellt hat, was mit Bußgeld belegt werden kann, wird schon eher mit auf die Wache müssen.

Vielen Probs geht man aus dem Weg, wenn man im öffentlichen Verkehr dafür sorgt, daß man mit seinem Radl auch entsprechend ausgerüstet ist. Außer der Frontlampe hab ich am Rad eigentlich immer alles montiert, was Vorschrift ist. Und außer den Pedalreflektoren, das geht nun wirklich fast gar nicht zu machen.
Aber wer sich darum streitet, ob Ventilkappen am RR dran sein sollten oder nicht, den wird natürlich das Grauen fassen, wenn er auch noch Front- und Heckreflektor sowie 4 Speichenreflektoren montieren soll.
Bleischwer, boah-ey. :eek:
Und die Klingel erst.....
 
Denis-Oliver schrieb:
Edit: @Volker: Ich hoffe, du verstehst alles was ich schreibe nicht als persönlichen Angriff..ich find ne gute Diskusion ne gute Sache und als solche sehe ich das!
Ich fühle mich nicht angegriffen, warum auch und bin in diese leicht rechtliche Diskussion nur eingestiegen, weil hier einiges falsch war.

Ich würde mir auch lange nicht alles von den Schutzis gefallen lassen. Meine Reaktion hängt doch immer von meinem Verhalten ab. Habe ich Bockmist gebaut, backe ich kleinere Brötchen, kann man mir nichts vorwerfen, gehe ich etwas lockerer an die Sache rein.
Meine Kontakte dahingehend, kann man aber sicher an zwei Händen abzählen. Hier und da mal eine Verkehrskontrolle oder auch schon mal auf einer Fete eine Ruhestörung, das wars. Zumindest ist das so, seit ich Auto fahre (20 Jahre). Als ich vorher mit dem frisierten Mofa unterwegs war, war das schon anders.

@tumor-pdm
Die Polizei hat die Aufgabe, den fließenden Verkehr zu kontrollieren. Dazu gehörst auch du als Radfahrer samt deiner Personalien.
Wenn man dir an den Haaren gezogen hat und die Luft aus den Reifen gelassen hat, war das sicherlich falsch und teilweise auch rechtswidrig. Aber dein Verhalten war da kein bisschen besser.

Jupp schrieb:
Hi
und bei diesem Festhalten gibt es ein "pflichtgemäßes Ermessen" und den grundsätzlichen Zwang, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit, die vielleicht 10 Euro kosten könnte, dürfen die einen nicht einfach zur Wache mitnehmen. Dann reicht es wohl aus, die angegebene Adresse per Funk zu überprüfen, ob man dort tatsächlich gemeldet ist. Immerhin sind die Grünen ja mittlerweile entsprechend ausgerüstet, sollen sie ihre Funkanlage und mobilen Computer auch benutzen.
Würde ich wegen nicht vorhandenem Perso und ner Bagatellsache auf die Wache geschleppt werden, würd ich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit einreichen.
Wer dagegen was angestellt hat, was mit Bußgeld belegt werden kann, wird schon eher mit auf die Wache müssen.
:daumen: :daumen: :daumen:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann man sicherlich auch noch zur Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt ausweiten.
Da wird zwar in 99,9% der Fälle nichts draus, der Polizist hat aber erst mal ein Problem.
Hier möchte ich aber noch mal ausdrücklich sagen, das ist wirklich nur bei Bagatell-Owis so, also der 5 oder 10 €- Bereich.

Volker
 
Volkeree schrieb:
@tumor-pdm : Aber dein Verhalten war da kein bisschen besser.

Ich glaube das kannst du nicht beurteilen weil Du nicht dabei warst. Meine "Delikt" bestand darin das ich mit moderater Geschwindigkeit mit meinem BMX auf dem Gehweg fuhr. Und irgendwann ein "Halt!" gehört habe, auf einem Platz der sehr gut gefüllt mit Leuten war und somit das nicht mir zuordnete. Bis mich der Beamte vom Rad zog. Er hätte ja wenigstens seine Aufforderung konkretisieren können bevor er zu solchen Mitteln greift. Und da hättest auch Du ähnlich bockig reagiert, kann ich mir vorstellen.

Aber in Potsdam is die Polizei bei den Radfahrern eh nicht so beliebt wie ich mitbekommen habe. Die hat hier bei den Radler wirklich den Stand der Wegelagerer. Weil die unter anderem mit Aktion wie auf Brücken die Fahrtrichtung kontrollieren, wo man zum Teil einfach nicht anders kann als entgegen der Richtung zu fahren um nicht unverhältnismässig grosse Umwege zu fahren.

langebruecke.jpg


Um da von der Freundschaftsinsel zum Hauptbahnhof zu gelangen und regelkonform zu fahren müsste man über die Kreuzung bei der [1] fahren. Das heisst erst Richtung Innenstadt dann auf die andere Seite um dann wieder Richtung Hauptbahnhof. Das macht natürlich keiner, warum auch um die 100m bis zum Bahnhof zu fahren. Und natürlich stehen die Beamten dann oben an der Brücke und warten genau auf diese, meist Touristen. Das macht auch ein gutes Bild für die Stadt.
 
tumor-pdm schrieb:
Also mich wollte die mal mit auf die Wache nehmen, nachdem mich nen Beamter aufn Rad mich vom BMX Rad zog. Auf die Aktion hin war ich nicht in der Laune dem auch noch meine Personalien zu geben, wozu auch. Er zieht mich an den Haaren vom Rad und findet das normal !? Also er seine Kollegen in der Toni gerufen und dann mussten wir warten. Die wollten mich dann mit auf die Wache nehmen zwecks Personalienprüfung und auf meine Frage hin was ich dann jetzt, so ohne Schloss, mit meinem Rad machen soll, kam nur ein "Mir doch egal!". Also wurde mir das echt zu doof und hab dem meinen Perso gegeben damit ich meine Ruhe hab. Da fingen seine Augen an zu blitzen und später kam dann ein Brief wo mir dann vorgeworfen wurde ich wollte mich nicht ausweisen und blah... Ich hab im Gegensatz Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht, in anbetracht dessen das mich der Beamten ja recht rüde vom Rad zog. Zum Schluss ham mir die Dappels noch die Luft von den Reifen gelassen, um mich am "weiterfahren zu hindern". So Sprüche von wegen wo mein Licht sei kamen auch noch, bei hellichtem Tage und ca. 30° C im Schatten.

Das hat sich dann im einvernehmen aufgelöst, weil ich genügend Zeugen hatte, Freunde von mir sassen in einem Café gegenüber und ham das ja alles mitbekommen, die das barsche Vorgehen der Beamten bestätigen konnten.

Wenn mir soetwas passieren würde, würde ich die auf Schadensersatz verklagen, und natürlich auch die Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.

In ein paae Jahren kann ich denen dann hoffentlich meinen Discoausweis vorzeigen, und nach dem Namen des Vorgesetzten fragen.
 
tumor-pdm schrieb:
Ab 1,6 Promille ist das führen von Fahrzeuge eine Straftat, hat mir letztens die Polizei geschrieben. Nachdem die mich paar Tage vorher Nachts angehalten haben...:(
Erst ab dem Wert wirds auch relevant für die Beamten, vorher nicht, es sei man fährt Schlangenlinien oder so. Aber auch da können sie afaik nur sagen das man besser schieben sollte. Ich finds ja eh ne Frechheit das die einen auch da den Führerschein abnehmen können,da fährt man schon mit Rad in die Kneipe um dann trotzdem Angst um den Führerschein zu haben. Genauso wie ich echt kein Verständnis dafür habe das die mich anhalten und rumlallen von wegen Musik hören beim fahren, aber das im selben Moment nen Auto vorbeifährt von fast die Scheiben rausfallen weil der Fahrer so laut Musik hört stört die scheinbar nicht.

@Horst: An dem besagten Abend hatte ich sehr wohl Licht mit !:)

Moin,

sagt mal Tumor wie schräg und völlig fertig bist Du denn drauf. Erstmal ist die Aussage mit 1,6%o völlig falsch, ab 0,3%o wird es Ernst, außerdem wer mit 1,6%o noch radfahren kann ist wohl als gewohnheitsgemässer Trinker zu bezeichen. Es bedarf sicherlich schon einiger Alkoholerfahrung um mit 1,6%o das Rad überhaupt noch zu finden geschweige denn zu fahren. Das da der Führerschein futsch ist völlig richtig und außderdem übliche Rechtsprechung.

Gruß k67
 
kastel67 schrieb:
Moin,

sagt mal Tumor wie schräg und völlig fertig bist Du denn drauf. Erstmal ist die Aussage mit 1,6%o völlig falsch, ab 0,3%o wird es Ernst, außerdem wer mit 1,6%o noch radfahren kann ist wohl als gewohnheitsgemässer Trinker zu bezeichen. Es bedarf sicherlich schon einiger Alkoholerfahrung um mit 1,6%o das Rad überhaupt noch zu finden geschweige denn zu fahren. Das da der Führerschein futsch ist völlig richtig und außderdem übliche Rechtsprechung.

Gruß k67
schmarn

solnag du keinen umfall baust darfst ruhig einen wert über 0,3%o haben
 
Falsch! Solange du nicht auffällig wirst! Ab 0,3%o + alkoholbedingte ausfallerscheinungen / Auffäligkeiten gibt's Punkte bzw. Fahrverbot!
Die Polizei will ja Unfälle verhindern und nicht warten, bis jemand stirbt oder verletzt wird.
 
Denis-Oliver schrieb:
Falsch! Solange du nicht auffällig wirst! Ab 0,3%o + alkoholbedingte ausfallerscheinungen / Auffäligkeiten gibt's Punkte bzw. Fahrverbot!
Die Polizei will ja Unfälle verhindern und nicht warten, bis jemand stirbt oder verletzt wird.
*Besserwissermodus an*

-------Führerscheinentzug---------(länger, teuer und keine 100%ige Gewähr, den Lappen zurück zu bekommen)

*Besserwissermodus aus*
 
kastel67 schrieb:
Moin,

sagt mal Tumor wie schräg und völlig fertig bist Du denn drauf. Erstmal ist die Aussage mit 1,6%o völlig falsch, ab 0,3%o wird es Ernst, außerdem wer mit 1,6%o noch radfahren kann ist wohl als gewohnheitsgemässer Trinker zu bezeichen. Es bedarf sicherlich schon einiger Alkoholerfahrung um mit 1,6%o das Rad überhaupt noch zu finden geschweige denn zu fahren. Das da der Führerschein futsch ist völlig richtig und außderdem übliche Rechtsprechung.

Gruß k67

Is ja immer wieder erfrischend wie manche hier andere Leute beurteilen wollen die sie nicht persönlich kennen und einfach mal nicht sachlich diskutieren können. Ich bin vielleicht schräg aber noch lange nicht fertig...

Letzteres ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Denn das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.

Quelle : http://www.finanztip.de/recht/verkehr/fahrrad.htm

Die 1,6-Promille-Grenze

Mit 1,6 %o sind auch Radfahrer nach der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig und werden dann (wie die Autofahrer schon mit 1,1 %o) wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB bestraft, unabhängig davon, ob sie nun einen Unfall begangen haben oder nicht.

Quelle: http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/promille/alg.htm

Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.
Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg.

Quelle : http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/promille/fahrrad.htm

Und nix anderes hab ich hier :

tumor-pdm schrieb:
Erst ab dem Wert wirds auch relevant für die Beamten, vorher nicht, es sei man fährt Schlangenlinien oder so.

geschrieben.

Und mich beurteilen sollten lieber Leute machen die mich persönlich kennen, mein lieber kastel67
 
Moin moin, da hab ich ja noch Glück gehabt, wenn ich das alles so lese.

Z.Sache:04.08.... ca. 05:45 h/klar. Fahr mit dem RR zum Dienst-auf dem Radweg-nicht gerade "Angepasste Geschwindigkeit" und werde, aus dem neben mir fahrenden grünen Kfz. mit Firmennamen, aufgefordert anzuhalte. Dialog:"An ihrem Rad fehlen die Reflektoren in den Speichen" "Ja, und?, das sind Weißwandreifen." "Papiere!" "Das ist ein Sportgerät und eine Trainingsfahrt" "Papiere!!" Er bekommt das verlangte Papier, geht zum Wagen. Sein Mitstreiter sagt was in Richtung: Laß gut sein. "10,00€". "Hab ich nicht". "Also, Anzeige". Beim Scheiden kann ich's mir nicht verkneifen:" Korintenkacker". Der Mann etwa 50J. und immer noch **. Hab mich in seinen Kreisen umgehört und fand Bestätigung: Unzufriedenheit im Beruf, ein Ekel.

Übrigens, weil die Anzeige ein falsches Datum aufwies- ich lag zu dem Zeitpunkt im KH.- konnte ich den Zehner behalten. Das Schicksal wollte es so. --- Das i-Tüpfelche: Das RR wurde noch abgelichtet als "Beweis"!!!!

chörli
 
Ich bin mal außerorts auf einer normalen Straße mit einem verdammt dämlichen Autofahrer aneinander gekommen:

Jedenfalls fahr ich normal durch eine enge Kurve und hör am Kurvenausgang hinter mir ein ordentliches Bremsen. Ein 3er BMW Fahrer hatte wohl die Kurve viel zu schnell genommen und musste hinter mir unmittelbar eine Vollbremsung machen (sonst hätte er mich erwischt).

Jedenfalls fährt der Typ danach an mir vorbei, doch statt Gas zu geben, drängt er mich auf den Seitenstreifen ab, sodass auch ich quasi eine Vollbremsung durchführen muss.

Der Fahrer (so 35-40, bissl dicker) steigt dann sichtlich gereizt aus und schreit mich erstmal an, warum ich hier denn lang fahren würde und das er um ein Haar mit dem Wagen die Böschung runter gefahren wäre (er hatte noch seine Tochter aufm Kindersitz hinten drin). Ich entgegne ihm, dass vor der Kurve erst ein "50km/h" Schild steht, kurz darauf ein "30km/h" Schild und er die ganz sicher nicht beachtet hat und da mit 70-80Sachen durchgebrettert ist.

An dem Punkt wurde er dann so gereizt und es kam zu einem kleinen Handgemenge. Dabei schlägt der Kerl mir meine Trinkflasche aus der Hand und ich will die kurz darauf wieder aufnehmen weil ich dachte es würde ihm nun reichen, doch was macht der Kerl? Nimmt mein Rad (!) und schmeißt es die Böschung (so 2-3m) runter und rennt zu seinem Wagen und fährt weg. :eek:

Zum Glück konnte ich mir das Nummernschild noch schnell merken und ruf die Polizei. Inzwischen konnte ich auch mein RR bergen: Pedale an einer Seite gebrochen, Tachhalter gebrochen, Lenker zerkrazt, Schaltung komplett gebrochen, und das schlimmste: Riesen Delle im Alu-Oberohr und Lackabplatzer. :heul:

Die netten Herren in Grün haben mich dann an Ort und Stelle abgeholt, haben sich die Bremsspur angeguckt und vermessen (überhöhte Geschwindigkeit :rolleyes:) und sogar mein dämoliertes Rad hinten rein geladen. Dann haben sie sich die Adresse des Fahrzeughalters durchgeben lassen und ich bin mit den Herren in Grün (einer davon war auch begeisterter Passivradsportler, d.h. bei der Tour etc. öfter dabei gewesen) zum Haus des Autofahrers gefahren.

Das Gesicht von diesem war einfach nur herrlich, als meine uniformierten Freunde und Ich klingelten und er nichtsahnend zur Tür stifelte. Aufeinmal wurde er total kleinlaut und hatte richtig Schiss, er meinte er hätte mein Rad da nur versehntlicht "umgeschubst". Im Nachhinein weiss ich jetzt, warum er so kleinlaut wurde: Der besagte Herr hatte schon Punkte in Flensburg und durch die weiteren 3, die er dank der Geschwindigkeitsübertretung und der Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und seinem Verhalten bekommen hatten, ergaben dann wohl einen Monat Fahrverbot und eine mir unbekannte Bußgeldsumme :D

Achja, und das Rad hab ich komplett erstattet bekommen. Wir haben uns außergerichtlich darauf geeinigt, dass er mir einfach den Kaufpreis (1500€) erstattet, da laut Gutachten eine Reperatur (mit komplett neuen Rahmen etc.) ungefähr auf das gleiche rausgekommen wäre.

Seit diesem Tag mag ich meine Freunde in Grün :bier: :cool:
 
Das stimmt schon, aber ich warte immernoch auf meine 1000€ für mein altes Rad, die ich von meinem damaligen Unfall noch bekomme! Mein Gegner war nen Baumarkt-MTB fahrer, ohne Versicherung, ohne Geld, ohne Ausbildung, aber mir mit 40Sachen frontal in den Lenker fahren und mich und mein Rad kaputt machen, dass kann er :mad:
 
Hi
für solche Fälle ist eine eigene Haftpflichtversicherung mit Ausfallschutz nützlich, die einspringt, wenn man selbst geschädigt, aber vom Schädiger nix zu holen ist.
Allerdings muß man den wohl erst bis zum Offenbarungseid bringen, bevor dann die eigene Versicherung zahlt.
 
mhm..stimmt schon, nur leider hatte ich das zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die ganze Geschichte geht jetzt erstmal vor Gerricht, so dass ich wenigsten nen Titel von dem habe und dann...tja, dann heißt es Glück haben!
 
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