So, viel Text geschrieben und dann konnt' ich nochmal editieren
Hab den entscheidenden Passus nämlich gleich oben unter §2 und Punkt 29 gefunden:
29.
Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen...
Ich bin jetzt noch nicht ganz sicher, was konkret ein
Radfahrstreifen in Österreich ist.
PS: Auch das hab ich nun recherchiert (etwas alt, aber sicherlich noch aktuell:
https://www.ots.at/presseaussendung...wischen-mehrzweckstreifen-und-radfahrstreifen)
Also entscheidend ist, auf einem
Radfahrstreifen gilt nicht das Überholen. Bei einem Mehrzweckstreifen (also mittels gestrichelter Linie) allerdings schon.
Grundsätzlich gilt der genannte Mindestabstand nicht erst seit Oktober.
Weiterhin find ich den Beitrag amüsant, der sich dem Thema "Nebeneinander herfahren" widmet:
Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang die Frage, wie Radfahrer:innen ohne Rückspiegel (ein Umdrehen des Kopfes notwendig) oder auch bei kurvenreichen Strecken (eingeschränkte Sichtweite)
den Nachfolgeverkehr permanent beobachten sollen, um sicher zu sein, dass niemand am Überholen gehindert wird.
Das man als Radfahrer den Nachfolgeverkehr permanent beobachten soll, finde ich nicht im Gesetztext.
Allerdings ist das "amüsant", was Gruppenfahrten ab 10 Personen betrifft:
Radfahrer in Gruppen ab zehn Personen ist das Queren einer Kreuzung im Verband durch den übrigen Fahrzeugverkehr zu erlauben. Dabei sind beim Einfahren in die Kreuzung die für Radfahrer geltenden Vorrangregeln zu beachten; der voran fahrende Radfahrer hat im Kreuzungsbereich den übrigen Fahrzeuglenkern
das Ende der Gruppe durch Handzeichen zu signalisieren und erforderlichenfalls vom Fahrrad abzusteigen. Der erste und letzte Radfahrer der Gruppe haben dabei eine reflektierende Warnweste zu tragen.
Eh, absteigen? Und dann, darf er nicht weiterfahren? Ausfahrt beendet?

Auch die Regelung der Warnweste ist lustig, entweder wird unterwegs munter gewechselt oder der Leader mit der Warnweste hat die Arschkarte...
...was'n das für'n unrealistischer Quatsch?