@Venceremos Ich denke, das hängt davon ab, ob er Fahrbahnbegleitend ist. Denn wenn wenn ja, teilt es sich die Vorfahrtsregeln mit der Fahrbahn. Dann wäre das Schild meiner Meinung nach rechtswidrig angebracht.
Es müsste wohl grundsätzlich geklärt werden, ob ein Radweg innerhalb einer Strecke von fahrbahnbegleitend zu nicht fahrbahnbegleitend wechseln kann.
Außerdem etwas zu doppeltem Vorfahrt gewähren:
https://www.adfc-diepholz.de/zweimal-vorfahrt-b61/
Wobei das auch auf jeden Kreisel zutrifft, an dem für Radfahrer ein Vorfahrt gewähren Schild aufgestellt ist.