• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich probier's mal mit Worten: linksseitig geführt ist scheisse, Punkt. Die Liste ist lang, aber ein Punkt ist zum Beispiel weil es keinen würdigen Plan B gibt wenn der Radweg mal blockiert ist. Und er wird gelegentlich blockiert sein, daran gibt es keinen Zweifel!

Warum der in beide Richtungen zu benutzen ist, ist mir schleierhaft. Auf der rechten Seite gibt es auch einen.
Dazwischen vier Fahrspuren und die Stadtbahn.
 
Keine Ahnung, da steht nicht einmal was davon ob die den Typen überhaupt haben.
Hast recht, liest sich tatsächlich eher wie Täter unbekannt. Wäre das auf einer Nachrichtenseite mit Leserforum würden sich daran bestimmt die ganzen lauten Autler aufhängen, “das ist doch nur seine Aussage, davor war bestimmt etwas ganz schlimmes von ihm ausgegangen was den Schlag völlig legitimiert“ (was auch immer das sein könnte 🙄)
 
Ich probier's mal mit Worten: linksseitig geführt ist scheisse, Punkt. Die Liste ist lang, aber ein Punkt ist zum Beispiel weil es keinen würdigen Plan B gibt wenn der Radweg mal blockiert ist. Und er wird gelegentlich blockiert sein, daran gibt es keinen Zweifel!

Ich habe mir die Situation mal in Google Maps angesehen und finde das es überhaupt keinen Grund gibt, sich dem Gebäude über einen Fuß-/ Fahrradweg zu nähern, wenn das über die Rückseite dessen problemloser zu bewerkstelligen ist. Überhaupt den Versuch zu unternehmen dieses Tun zu verteidigen . . . .
 
Ich habe mir die Situation mal in Google Maps angesehen und finde das es überhaupt keinen Grund gibt, sich dem Gebäude über einen Fuß-/ Fahrradweg zu nähern, wenn das über die Rückseite dessen problemloser zu bewerkstelligen ist. Überhaupt den Versuch zu unternehmen dieses Tun zu verteidigen . . . .
Joa, und dann geht es halt doch mal wieder schief, Kind gerät unter LKW, der jammert "ich konnte nichts sehen", hat Schock, muss vor Gericht, bekommt Bewährungsstrafe, das Kind dagegen Beerdigung, die Familie ist untröstlich und hat keine Handhabe IN DIESEM STAAT!
 
Mal eine Frage die mich schon lange beschäftigt. Auf meinem Arbeitsweg von Kamenz nach Hoyerswerda ist entlang der ganzen S95 Radweg. Abgesehen davon daß er in jedem Ort die Seite wechselt, was eigentlich nur bekloppt ist, gibt es da 2 Kreuzungen wie diese. Links an der S95 (welche dort Vorfahrtsstraße ist) sieht man den Radweg wie er leicht verschwenkt. Und obwohl ich ja dort pro Forma auf der Hauptstrasse bin( heißt ja "straßenbegleitender Radweg") hab ich dort die Vorfahrt der Nebenstraße (S92) zu beachten. Das wiederholt sich kurz vor Hoywoy nochmal.
Ist sowas regelkonform?
Screenshot_20221123-122801.png
 
@Venceremos Ich denke, das hängt davon ab, ob er Fahrbahnbegleitend ist. Denn wenn wenn ja, teilt es sich die Vorfahrtsregeln mit der Fahrbahn. Dann wäre das Schild meiner Meinung nach rechtswidrig angebracht.

Es müsste wohl grundsätzlich geklärt werden, ob ein Radweg innerhalb einer Strecke von fahrbahnbegleitend zu nicht fahrbahnbegleitend wechseln kann.

Außerdem etwas zu doppeltem Vorfahrt gewähren:
https://www.adfc-diepholz.de/zweimal-vorfahrt-b61/
Wobei das auch auf jeden Kreisel zutrifft, an dem für Radfahrer ein Vorfahrt gewähren Schild aufgestellt ist.
 
@Venceremos Ich denke, das hängt davon ab, ob er Fahrbahnbegleitend ist. Denn wenn wenn ja, teilt es sich die Vorfahrtsregeln mit der Fahrbahn. Dann wäre das Schild meiner Meinung nach rechtswidrig angebracht.

Es müsste wohl grundsätzlich geklärt werden, ob ein Radweg innerhalb einer Strecke von fahrbahnbegleitend zu nicht fahrbahnbegleitend wechseln kann.

Außerdem etwas zu doppeltem Vorfahrt gewähren:
https://www.adfc-diepholz.de/zweimal-vorfahrt-b61/
Wobei das auch auf jeden Kreisel zutrifft, an dem für Radfahrer ein Vorfahrt gewähren Schild aufgestellt ist.
Ist strassenbegleitend. Wird an den 2 Kreuzungen leicht verschwenkt, damit zb ein Lkw noch zwischen Haltestreifen und Radweg passt. Diese Kreuzungen sind nicht ohne.
 
Links an der S95 (welche dort Vorfahrtsstraße ist) sieht man den Radweg wie er leicht verschwenkt. Und obwohl ich ja dort pro Forma auf der Hauptstrasse bin( heißt ja "straßenbegleitender Radweg") hab ich dort die Vorfahrt der Nebenstraße (S92) zu beachten. Das wiederholt sich kurz vor Hoywoy nochmal.
Ist sowas regelkonform?
Nein, überhaupt nicht regelkonform, die unterschiedlichen Bestandteile eines Verkehrsweges können nicht unterschiedliche Vorrangstufen haben.

Juckt aber niemanden, machen sie in ganz Deutschland so. Würde jemand ernsthaft Radau machen könnte man wahrscheinlich an einer Hand die Tage abzählen bis die Regeln entsprechend angepasst sind 😕
 
Genauso hat die lokale Kreisverwaltung hier auf Nachfrage auch reagiert:
Benutzungspflichtig weil straßenbegleitend.
Vorfahrt geändert weil wegen Verschwenkung dort nicht mehr straßenbegleitend.

Muss man nix zu sagen oder?

Ist übrigens hier fast überall jetzt so. Teils mit großen Vorfahrt achten Schildern vor dem Radfahrerüberweg mit kleinen Vorfahrt achten Schildern, so dass weder Zweirad noch Vierrad Ahnung hat was Sache ist...
 
Dann würde ich mal vermuten, dass der ganze Radweg nicht benutzungspflichtig ist, da er ja wegen der Verschwenkung nicht dahin führt, wo man hinwill (nämlich auf der Vorfahrtsstraße bleiben. Diese verlässt man ja ab der Verschwenkung).

Ggf. könnte man dann gegen die Benutzungspflicht klagen. Aber solange gelten leider die Regeln, die dort angebracht sind.
 
Aber mal im Ernst:
Wenn der Radweg in einem guten Zustand und gut befahrbar ist, dann ist das doch letztendlich Wumpe, ob der benutzungspflichtig ist oder nicht. Dann fahr ich auch mit dem Renner gerne darauf. Ab und zu mal bremsen wegen Vorfahrt beachten wäre mir Wurst.
Die Vorfahrtsbeachtung des Querverkehrs an den Kreuzungen halte ich persönlich auch für sinnvoll.
Alles andere würde nur zu einem erhöhten Unfallaufkommen führen.
 
Ggf. könnte man dann gegen die Benutzungspflicht klagen. Aber solange gelten leider die Regeln, die dort angebracht sind.
Wenn's ein nicht straßenbegleitender Radweg ist (also einfach nur eine Verbindung zwischen den beiden kreuzenden Straßen die zufällig grob parallel zur Straße läuft) dann stehen an diesem völlig unabhängigen Radweg trotzdem genau die gleichen Schilder (also wahrscheinlich 240er), da gibt's also gar nichts wogegen man klagen könnte.
 
Nochmal für alle es ist durchgehend eine kombinierter Rad/Fußweg mit entsprechender Beschilderung
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten