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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Halten wir mal fest, so richtig weiss es hier auch keiner, aber alle denken wie ich....es ist nicht richtig. Dachte, es gibt hier jemanden, der irgendeinen Paragraphen zieht um die Richtigkeit zu erklären.
 

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Re: Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr
Die Beschilderung ändert ja erstmal nichts an den Gegebenheiten.. die Frage ist doch letztlich, ob du ihn nun benutzt oder nicht. Wenn nicht, dann ist die nächste Frage, ob du den möglichen Lolli kassierst oder rechtlich anfechtest.. Letztlich muss dann ein Gericht klären, ob die Benutzungspflicht in dem Fall gilt oder eben nicht.

Grüße
 
Die Beschilderung ändert ja erstmal nichts an den Gegebenheiten.. die Frage ist doch letztlich, ob du ihn nun benutzt oder nicht. Wenn nicht, dann ist die nächste Frage, ob du den möglichen Lolli kassierst oder rechtlich anfechtest..
Du kannst den Lolli nicht anfechten, denn auch wenn eine gerichtliche Prüfung den Radweg als nicht straßenbegleitend einstufen würde stünde da trotzdem ein 240er dran. Nur dann eben (nach Einschätzung dieses Urteils und nur dieses Urteils) ohne Einfluss auf die Fahrradbenutzbarkeit der in ähnlicher Richtung verlaufenden Straße. Ich schreibe hier übrigens ganz bewusst Straße und nicht Fahrbahn.

Der Unterschied bei “nicht straßenbegleitend aber Schild“ gegenüber “kein Schild“ ist lediglich der dass man in ersterem Fall nicht nur der ahnungslosen Selbstjustiz derer ausgesetzt ist deren geistige Kapazität mit der Frage “Lolli oder nicht“ überfordert ist (davon gibt es wahrlich genug) sondern auch der von allen anderen.
 
@Venceremos Ich denke, das hängt davon ab, ob er Fahrbahnbegleitend ist. Denn wenn wenn ja, teilt es sich die Vorfahrtsregeln mit der Fahrbahn. Dann wäre das Schild meiner Meinung nach rechtswidrig angebracht.

Es müsste wohl grundsätzlich geklärt werden, ob ein Radweg innerhalb einer Strecke von fahrbahnbegleitend zu nicht fahrbahnbegleitend wechseln kann.

Außerdem etwas zu doppeltem Vorfahrt gewähren:
https://www.adfc-diepholz.de/zweimal-vorfahrt-b61/
Wobei das auch auf jeden Kreisel zutrifft, an dem für Radfahrer ein Vorfahrt gewähren Schild aufgestellt ist.
Mittlerweile findet mal diese Art von Beschilderungen an vielen Wegen.
 
Halten wir mal fest, so richtig weiss es hier auch keiner, aber alle denken wie ich....es ist nicht richtig. Dachte, es gibt hier jemanden, der irgendeinen Paragraphen zieht um die Richtigkeit zu erklären.
Da gibt es keine klare Aussage, es ist schon hier richtig so dargestellt.

Es gibt kein Gesetz dazu, welches das klar definiert. Eine gut fundierte Meinung hierzu hat Bernd Sluka vom VCD, die man hier nachlesen kann: http://www.bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html.

In der StVO (inkl. relevanten Verwaltungsvorschriften) selber gibt es keine dedizierte Aussage dazu. Allerdings kennt die StVO auch nirgendwo eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Vorfahrt & Vorrangsregeln immer einheitlich für alle Fahrstreifen einer Straße gelten.

Letztendlich wurden und werden solche Fälle dann vor Gericht geklärt, mit unterschiedlichem Ausgang abhängig vom Einzelfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst den Lolli nicht anfechten, denn auch wenn eine gerichtliche Prüfung den Radweg als nicht straßenbegleitend einstufen würde stünde da trotzdem ein 240er dran.
Das 240er an einem (vermeintlich) nicht straßenbegleitenden Radweg bedeutet doch aber nicht, daß man keine anderen Wege mehr nutzen kann?!

Grüße
 
Das 240er an einem (vermeintlich) nicht straßenbegleitenden Radweg bedeutet doch aber nicht, daß man keine anderen Wege mehr nutzen kann?!

Grüße
Nein, Verkehrszeichen gelten nur für die jeweilige Strasse. Wenn ein Radweg als nicht fahrbahnbegleitend (das meintest Du wohl) gilt, ist er rechtlich eine eigene Straße. Der Lolli bedeutet dann nur, dass diese eigene Straße nur von Radfahrer (ggf. plus Fußgänger, je nach Lolli-Art) benutzt werden darf. Er entfaltet dann keine Wirkung auf die andere, separate Straße. Für diese gilt dann ganz normal die StVO, inkl. §2 "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen".

Unscharf/undefiniert ist, wann genau ein Radweg als nicht fahrbahnbegleitend gilt und damit eine eigene Straße ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, überhaupt nicht regelkonform, die unterschiedlichen Bestandteile eines Verkehrsweges können nicht unterschiedliche Vorrangstufen haben.

Juckt aber niemanden, machen sie in ganz Deutschland so. Würde jemand ernsthaft Radau machen könnte man wahrscheinlich an einer Hand die Tage abzählen bis die Regeln entsprechend angepasst sind 😕
Beschreibe mal Deine Vorstellung zu "ernsthaft Radau" bitte.

Wir machen reichlichst Radau. Ich erinnere daran, dass selbst das wegweisende Urteil zur Radwegbenutzungspflicht vom Verwaltungsgericht Leipzig nicht zu einem flächendeckenden Umdenken führe, sondern selbst Regensburg erwähnte, man würde nur an diesem beklagten Abschnitt die RWBP entfernen, der Rest würde bleiben.

Man muss jeden einzelnen Abschnitt einklagen. DAS ist Radfahrerdeutschland.

Und weil die CSU keine Radfahrer auf der Fahrbahn möchte, hat sie zumindest die außerörtliche RWBP wieder eingeführt.

An der gezeigten Situation gehört eigentlich eine Rückführung auf die Fahrbahn VOR der Einmündung hin mittels eigenständigen Streifens. Dann ist man im Sichtbereich. Problem bleibt für die Fußgänger. Fahrbahnquerungen sind immer unfallträchtiger als jeglicher Längsverkehr.
 
Unscharf/undefiniert ist, wann genau ein Radweg als nicht fahrbahnbegleitend gilt und damit eine eigene Straße ist.
Nach der von dir angegebenen Quelle:
  1. straßenbegleitend:
    Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, in der Regeln 5 Meter und mehr, von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend.
Trifft das in dem Fall ja zu.

Grüße
 
Aber mal im Ernst:
Wenn der Radweg in einem guten Zustand und gut befahrbar ist, dann ist das doch letztendlich Wumpe, ob der benutzungspflichtig ist oder nicht. Dann fahr ich auch mit dem Renner gerne darauf.
Eben. Und deshalb ist die Radwegbenutzungspflicht grundsätzlich Murks, Schwachsinn, idiotisch und sonst noch was. Ins Gesetz gebracht von der Legislative, von den Behörden an den unmöglichsten und unpassendsten Stellen nach Gusto verteilt, keine Unterstützung durch die Polizei, die staatshörig agiert und wenn was passiert - egal wo - ist der Radfahrer selbst schuld.

Fahrbahn gefahren - Unfall - Radfahrer hätte hier nicht fahren dürfen.
Radweg gefahren - Unfall mit Fußgänger - Radfahrer war unvorsichtig/zu schnell.
Alleinunfall auf Radweg wegen schlechtem Belag/Glatteis/Blätterwerk/Scherben/Ästen/Müll etc. - Radfahrer war nicht aufmerksam genug.
Mit entgegenkommendem Radfahrer kollidiert - Radfahrer war wohl zu weit links. Welcher von beiden ist nicht auszumachen, weil jeder dem anderen die Schuld zuweist.

Usw.

Deshalb:

A. Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht!
B. Radwege mit Benutzungspflicht müssen ein Indiz sein für nachweislich höhere Sicherheit, einwandfreie Wegführung und ganzjährig guten Zustands.
C. (Spötter meinen noch) Wären Radwege gut, bräuchten sie keine Benutzungspflicht (in Analogie zu A.).

Ab und zu mal bremsen wegen Vorfahrt beachten wäre mir Wurst.
Die Vorfahrtsbeachtung des Querverkehrs an den Kreuzungen halte ich persönlich auch für sinnvoll.
Alles andere würde nur zu einem erhöhten Unfallaufkommen führen.
Sagt wer? Jede exklusive Fahrbahnquerung ist ein höheres Unfallrisiko als dem Straßenverlauf geradeaus in sichtbarer Position zu folgen. Autofahrer sind oft unerbittlich, heizen mit Schmackes um die Kurven (ohne vorher zu blinken möglicherweise) und dann kommt da mein Kind nicht in die Gänge.... . Schon viel zu oft erlebt.

Das hier ist aber alles kein Konflikt. Ich würde mic freuen, so was hier zu diskutieren:

https://www.rennrad-news.de/forum/threads/allgemeinverträgliche-radverkehrsplanung-in-d.182730/
 
Nach der von dir angegebenen Quelle:

Trifft das in dem Fall ja zu.

Grüße
Ja, aber das ist halt nur eine, wenn auch fundierte Meinung. Die kann man dann vor Gericht vortragen, und hat eine Chance, dass der Richter der Argumentation folgt. Die Behörden lassen sich ohne Gerichtsverfahren davon erst einmal nicht beeindrucken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ins Gesetz gebracht von der Legislative, von den Behörden an den unmöglichsten und unpassendsten Stellen nach Gusto verteilt, keine Unterstützung durch die Polizei, die staatshörig agiert und wenn was passiert - egal wo - ist der Radfahrer selbst schuld.
Ich mache ja auch gerne den Staat für alles verantwortlich, aber eben auch Dummheit bzw., freundlicher ausgedrückt, Unwissenheit/Unbedarftheit, meinetwegen auch Ignoranz.

Dass die Polizei staatshörig sei ... ja was denn sonst bzw. was ist der Staat? Die Polizei hört auf Gesetze und Rechtsprechung, was soll sie sonst tun?

Dass die Rechtsprechung und Legislative bzgl. Fahrräder ist, wie sie ist, hat aber nichts mit Boshaftigkeit zu tun, sondern mit Dummheit. Leute mit Lastenrädern, die sich nicht informieren, halten Radwege für eine tolle Idee. Verkehrsplaner haben Räder, die schneller als 15 km/h und weiter als 5 km fahren, nicht auf dem Schirm, weshalb sie Schilder mitten auf dem Radweg, rechtwinklig abknickende Radwege, hinter uneinsehbaren Kurven mit Findlingen endende Radwege etc. für unproblematisch halten. Das ist kein böser Wille, sondern zu wenig Lobbying von Rennradlern, unbedarftes Lobbying von Verkehrswende-Aktivisten, die vermutlich selbst gar nicht Rad fahren, jedenfalls nicht schnell, und vermutlich Desinteresse der 700 Bundestagsabgeordneten, von denen eben nur sehr wenige Rad fahren, und dann womglich mit 'nem Hollandrad.

Statt das Lobbying der VCD und den Grünen zu überlassen (letztere träumen explizt von Bullerbü, wo alle ein Bakfiet haben), sollte der BDR mal tätig werden uns seine MItglieder vertreten. Es ist doch überwiegend Unwissenheit über die PRobleme. Alle denken doch, Radwege wären toll!
 
Das 240er an einem (vermeintlich) nicht straßenbegleitenden Radweg bedeutet doch aber nicht, daß man keine anderen Wege mehr nutzen kann?!

Grüße
Richtig. Deshalb kann das 240er eben nicht auf Basis der straßenbegleitend-Frage angefochten werden, denn die Antwort auf diese Frage beeinflusst lediglich die Bedeutung des Schildes, nicht die Frage ob es da stehen kann oder nicht.
 
Ich mache ja auch gerne den Staat für alles verantwortlich, aber eben auch Dummheit bzw., freundlicher ausgedrückt, Unwissenheit/Unbedarftheit, meinetwegen auch Ignoranz.

Dass die Polizei staatshörig sei ... ja was denn sonst bzw. was ist der Staat? Die Polizei hört auf Gesetze und Rechtsprechung, was soll sie sonst tun?
A. Der Staat erlässt die Gesetze und Rechtsverordnungen bzw. Regeln.
B. Die Behörden haben sich nach BEIDEM zu richten.
C. Eine Vielzahl von Verkehrsbehörden-Beamten ignorieren die Regularien stellenweise massiv (imho ist nur der LKR Steinfurt einigermaßen korrekt). Sie Schildern nach Bauchgefühl Blauschilder aus. Viele kennen ja noch nicht einmal die Konsequenzen (Fahrbahnverbot, Wegbreiten, Verkehrssicherungspflichten).
D. Die Polizei muss nun schauen, dass die Gesetze eingehalten werden. Das wären in diesem Fall die von den Behörden veranlassten Blauschilder. Sollte sie aber erkennen, dass diese rechtswidrig sind, müsste sie meiner bescheidenen Meinung nach bei den Behörden anklopfen und sagen "so nicht". Stattdessen durchlaufen Beschilderungen Verwaltungsakte, zu denen auch die Polizei befragt wird. Und die befürwortet i.d.R. die Blauschilder großzügig - ebenfalls ohne sich um die Rechtslage zu scheren.
E. Andererseits lässt sie die Sache laufen, so wie bei uns in BW, wo Fahrbahnradler in aller Regel unbehelligt bleiben. Das ist aber kein Kompromiss, denn bei einem Rechtsfall ist der Radfahrer der Dumme wegen Missachtung eines Schildes, das nach korrekter Anwendung dort gar nicht gestanden wäre.

Dass die Rechtsprechung und Legislative bzgl. Fahrräder ist, wie sie ist, hat aber nichts mit Boshaftigkeit zu tun, sondern mit Dummheit.
Da bin ich mir nicht so sicher. Bei den unzähligen Gesprächen kam sehr oft zutage, dass viele Kommunalpolitiker und auch Polizisten keinen Schimmer haben von A. Verwaltungsvorschriften, ERA, EFA etc. (und damit dürfen sie diesen Job nicht machen) und B. nach Bauchgefühl entscheiden "um Himmels Willen, hier kann man doch keine Radfahrer fahren lassen", ohne die Unfallstatistiken auch nur im Entferntesten zu kennen. Leider ist das die absolute Mehrheit. Bei einem Ortstermin (Verkehrsschau) war ich unter den 10 Anwesenden (davon 2 Polizisten) der Einzige, der pro Fahrbahn plädierte. Dementsprechend blieb das Blauschild. Mittlerweile (Pannenflicken sei Dank) ist das nun aber doch weg.

Also statt Dummheit lieber Verbohrtheit, Doofheit, Ignoranz, Besserwisserei, Ahnungslosigkeit etc. . Würde ich im Maschinenbau derart gegen die Vorschriften verstoßen, wäre ich schon aufgrund der MRL längst im Knast.

...
Statt das Lobbying der VCD und den Grünen zu überlassen (letztere träumen explizt von Bullerbü, wo alle ein Bakfiet haben), sollte der BDR mal tätig werden uns seine MItglieder vertreten. Es ist doch überwiegend Unwissenheit über die PRobleme. Alle denken doch, Radwege wären toll!
Der BDR ist seit zig Jahren die größte Schnarchnase in diesem Thema, die es gibt. Jeder Schrebergartenverein leistet da mehr Lobbyismus. Aber eben pro Radweg. Dementsprechend sieht die Landschaft aus, denn Radweg ist für die mesten gleichbedeutend mit Fahrbahnverbot. Einzig Scharping hat vor vielen Jahren mal Pragmatismus zur Radwegbenutzungspflicht verlauten lassen.

http://www.cycleride.de/zitatesammlung.html
Aber was bringt das schon? Wir eiern doch seit Jahrzehnten um das Thema herum.
 
sondern so rechtzeitig wie möglich
Auch das könnte wieder alles außer Zu Spät meinen.
Nun, anscheinend hält sich bei dir die Gefahrendichte durch Unbeleuchtete in Grenzen. Es ist ja jedes mal so, Geschrei, alle ohne Licht, der gesamte Straßenverkehr ist in Todesgefahr, am Ende sinds dann wenige
Einzelfälle, bei denen jemand bremsen oder ausweichen mußte. Und diese wenigen dann auch nur auf Wegelchen.
… welche wie folgt aussehen.

Doch, fünf: der beschädigt öffentliches Eigentum, Straftat. Wenigstens ist er beleuchtet.
Selten so hin- und hergerissen bei einem Beitrag
Sehr gut, das zeugt von Denktätigkeit, nehme ich an.
“weigern sich, Verkehrsteilnehmer zu sein“ trifft so ins schwarze!
Natürlich. Sehen will das jedoch niemand. Doch dann …
Vielleicht wäre es hilfreich wenn das Fahrrad verkehrsrechtlich in zwei unterschiedliche
machste gleich eine Rückwärtsrolle. Sonderrechte und -pflichten schmeißen Radfahrer aus der Gruppe der Verkehrsteilnehmer raus. Und dann auch noch Helmchenpflicht, DIE Kennzeichnung des unwerten Verkehrsteilnehmers.

Was den tödlichen „Schutz“streifen angeht: Der entspricht 1:1 den an Behörden gerichteten Werbeblättern, also schön schmal, die Fahrspur daneben ebenfalls, so das er ein Musterbeispiel für herbeifabriziertes ständiges dichtes Überholen ist. Beide Tode kamen aber am Ende, Lkw als Rechtsabbieger. Entweder standen die noch auf dem Streifen, oder sie waren etwas noch vorne rechts vorgerückt, dort aber immer noch voll in Lkws Wirkungsbereich, dafür unsichtbar.
Jedenfalls ist dort sowas zuvor nie passiert, die Schuldigen sind somit bekannt und laufen dennoch frei rum. Ach so, Ergänzung: Die Malerei wird natürlich trotz ihres Erfolges nicht beseitigt.

Würde jemand ernsthaft Radau machen könnte man wahrscheinlich an einer Hand die Tage abzählen bis die Regeln entsprechend angepasst sind
Radau ist nicht nötig. Hätten Radfahrer einfach weiter die Fahrbahnen benutzt, hätte es Radwege nie in nennenswerter Länge gegeben. Stattdessen wollten sie den größten Mist aller Zeiten, jeder Meter ein
Tritt der Verkehrsbehörde in die Magengrube und an die Autofahrer eine Aufforderung zur Selbstjustiz.
 
Zuletzt bearbeitet:
daß er in jedem Ort die Seite wechselt, was eigentlich nur bekloppt ist
Warum? Das nennt man Effizienz.
Ist sowas regelkonform?
Natürlich nicht. Weil deine Beschreibung ungenau ist, nehme ich meine Vermutung als Maßstab. Da die Vorfahrt abweicht, bzw. abweichen soll, eine Vorfahrtregelung aber stets der ganzen Straße gilt, gehört das Wegelchen nicht zu Straße, jedwede Benutzungspflicht bla bla entfällt. Und zwar davor und danach.
Es müsste wohl grundsätzlich geklärt werden, ob ein Radweg innerhalb einer Strecke von fahrbahnbegleitend zu nicht fahrbahnbegleitend wechseln kann.
Nur weil etwas physikalisch möglich wäre, muß man es nicht herbeisuchen. Wie die Fahrbahn ist auch das Wegelchen eine Einheit, die man nicht in beliebige Stückchen zerhacken kann, noch dazu unsichtbare Stücke. Das sieht man schon daran, das die Benutzungspflicht nur mit Ende des Ghettos und an Einmündungen endet, dort wiederum, weil jedesmal das Ghetto endet.
Aber solange gelten leider die Regeln, die dort angebracht sind.
Leute, nicht so hörig!
Regeln werden nicht in Form von Schildern irgendwo angebracht und damit gesetzt, sondern angewendet. Dabei ist uninteressant, was sich irgendein Verbrecher dabei denkt, relevant ist für mich einzig und allein meine Interpretation nach Recht und Gesetz. Die lautet wie erklärt, ist recht praktisch in diesem Fall.
Ggf. könnte man dann gegen die Benutzungspflicht klagen.
Warum? Die Dichte von Unwirksamkeit und Fehlern ist dermaßen hoch, das man nur die Augen aufmachen und sich eine Begründung ausdenken muß, um sich fast nirgendwo ins Ghetto zwängen lassen zu müssen und trotzdem ein gutes Gewissen zu haben. Und warum willste ausgerechnet die Autofahrer fragen, ob du denen im Wege sein darfst? Ich entscheide das schon noch selbst, bin ja groß.
Es gibt kein Gesetz dazu, welches das klar definiert.
Wenn er das meint, was ich vermute, ist die Rechtslage eindeutig, sogar mit ständiger Rechtsprechung. Man sollte sich nicht dadurch verunsichern lassen, das sie ungerne und nicht immer aufs Wegelchen bzw. den Radfahrer angewendet wird. Wenn es ums Auto geht, kam mir noch nie ein Fall zu Ohren, in dem die (Nicht)Vorfahrt plötzlich doch nicht galt.
1+2 ergibt solange und immer 3, bis jemand etwas anderes beweist. Letzteres ist nicht passiert.
In der StVO selber gibt es keine dedizierte Aussage dazu.
Das ist falsch, weil eine Abhängigkeit von einer geographischen Position nur beim Kreisverkehr angesagt ist, in allen anderen Lebenslagen also nicht gewollt ist.
Und es ist falsch, weil ein zweites 205er automatisch eine zweite Kreuzung notwendig macht, denn es „steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung“, für die es gelten soll. Eine eigene Kreuzung bedingt eine eigene Straße, mit eigenem bla bla.
Logik, meine Herren! Logik!
Ganz nebenbei gilt dasselbe übrigens auch für die Querrichtung, wenns 205er zwischen Ghetto und Fahrbahn steht, soll ja vorkommen, denn dann ist das Ghetto eben nicht Teil der Kreuzung, also auch wieder was eigenes mit eigenem bla bla.
Dachte, es gibt hier jemanden, der irgendeinen Paragraphen zieht um die Richtigkeit zu erklären.
Lese ich da ein gewisses Anspruchsdenken? Nicht überall ist man bereit, einfach so die Hausaufgaben eines anderes vollständig zu lösen.
 
Gestern eine 71 Km Runde mit dem Rennrad fast durchgängig auf der Landstraße gedreht. Was soll ich sagen? Es hat keinen Spaß gemacht bei extrem viel Verkehr.

Meine Erkenntnisse: Entgegenkommende Autos schalten für einen einzelnen Radfahrer oft nicht von Fern- auf Abblendlicht um. Weil ich dann geblendet bin, muss ich langsamer fahren oder an unübersichtlichen Stellen sogar anhalten. Die letzten 10 Km bin ich an einer Bundesstraße auf dem Radweg gefahren, der links der Straße verlief: Das Abblendlicht vieler Autos blendet fast so stark wie Fernlicht, insbesondere die kalt-weißen Xenon Lichter, vll sind die Lichter oft auch falsch eingestellt. Weil ich permanent dem grellen Licht von vorne ausgesetzt war, musste ich vom Tempo runter und quasi zurück schleichen mit 20-25 Kmh.
 
I

Statt das Lobbying der VCD und den Grünen zu überlassen (letztere träumen explizt von Bullerbü, wo alle ein Bakfiet haben), sollte der BDR mal tätig werden uns seine MItglieder vertreten. Es ist doch überwiegend Unwissenheit über die PRobleme. Alle denken doch, Radwege wären toll!

Die Grünen sind im Netz an allem schuld.
Und is ja auch so.
Diese nichtnutziges Pack versaut quasi alles : Energielosigkeits- Aussen-, Bildungs-, Kriegs-, Verkehrs- und Innenpolitik.
Die sind sogar schuld an meiner Nichtsnutzigkeit.

Wie wäre es mit selber engagieren?
 
D. Die Polizei muss nun schauen, dass die Gesetze eingehalten werden. Das wären in diesem Fall die von den Behörden veranlassten Blauschilder. Sollte sie aber erkennen, dass diese rechtswidrig sind, müsste sie meiner bescheidenen Meinung nach bei den Behörden anklopfen und sagen "so nicht". Stattdessen durchlaufen Beschilderungen Verwaltungsakte, zu denen auch die Polizei befragt wird. Und die befürwortet i.d.R. die Blauschilder großzügig - ebenfalls ohne sich um die Rechtslage zu scheren.
Was sollte man von Berufskraftfahrern auch anderes erwarten...
 
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