Verzeihung, aber das ist doch wohl in Sachen Corona-Demos mehr als deutlich geworden: Gehirn einschalten, Befehle verweigern, Verfassungswidrige Gesetze nicht umsetzen. Das gilt übrigens auch für Lehrer und alle anderen Schutzbefohlenen, die bei Mißachtung schonmal ins Gefängnis einliefen, vor Corona. Stattdessen muß sich der UN-Sonderbeauftragte für Folter darum kümmern, dessen Ermahnungen ungehört verhallen.Die Polizei hört auf Gesetze und Rechtsprechung, was soll sie sonst tun?
Bei Radweg und Co. ist es nicht ganz so offensichtlich, jedoch gilt auch da, wer wider besseren Wissens … macht sich strafbar.
Die Liste der offensichtlich politischen bzw. windschutzscheibengeprägten Urteile ist lang, aber auch in nicht offensichtlichen Fällen hat der Richter seinen Aufgaben ordentlich wahrzunehmen. Wie Kettler sagte, im Grunde beruft sich der Kläger auf Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Wenn man das flächendeckend nicht durchsetzen kann, wenn einem bewußt die grundlegenden Rechte aberkannt werden, wohlgemerkt ausschließlich wegen der Art des Antriebes, ist das nichts anderes als Bösartigkeit. Wenn die Täter bei Verwirklichung der Gefahren niemals auch nur erwähnt werden, kann es nicht um Faulheit gehen.Dass die Rechtsprechung und Legislative bzgl. Fahrräder ist, wie sie ist, hat aber nichts mit Boshaftigkeit zu tun, sondern mit Dummheit.
Entweder stimmt das, dann gehören sie wegen vorsätzlicher Mißachtung ihrer Sorgfaltspflichten ins Gefängnis. Oder es stimmt nicht, dann gehören sie wegen vorsätzlicher Gefährdung ins Gefängnis.Verkehrsplaner haben Räder, die schneller als 15 km/h und weiter als 5 km fahren, nicht auf dem Schirm
Unwissenheit oder Dummheit nehme ich nicht mal mehr jedem Radfahrer ab, die Zeiten sind längst vorbei.