daß er in jedem Ort die Seite wechselt, was eigentlich nur bekloppt ist
Warum? Das nennt man Effizienz.
Natürlich nicht. Weil deine Beschreibung ungenau ist, nehme ich meine Vermutung als Maßstab. Da die Vorfahrt abweicht, bzw. abweichen soll, eine Vorfahrtregelung aber stets der ganzen Straße gilt, gehört das Wegelchen nicht zu Straße, jedwede Benutzungspflicht bla bla entfällt. Und zwar davor und danach.
Es müsste wohl grundsätzlich geklärt werden, ob ein Radweg innerhalb einer Strecke von fahrbahnbegleitend zu nicht fahrbahnbegleitend wechseln kann.
Nur weil etwas physikalisch möglich wäre, muß man es nicht herbeisuchen. Wie die Fahrbahn ist auch das Wegelchen eine Einheit, die man nicht in beliebige Stückchen zerhacken kann, noch dazu unsichtbare Stücke. Das sieht man schon daran, das die Benutzungspflicht nur mit Ende des Ghettos und an Einmündungen endet, dort wiederum, weil jedesmal das Ghetto endet.
Aber solange gelten leider die Regeln, die dort angebracht sind.
Leute, nicht so hörig!
Regeln werden nicht in Form von Schildern irgendwo angebracht und damit gesetzt, sondern angewendet. Dabei ist uninteressant, was sich irgendein Verbrecher dabei denkt, relevant ist für mich einzig und allein meine Interpretation nach Recht und Gesetz. Die lautet wie erklärt, ist recht praktisch in diesem Fall.
Ggf. könnte man dann gegen die Benutzungspflicht klagen.
Warum? Die Dichte von Unwirksamkeit und Fehlern ist dermaßen hoch, das man nur die Augen aufmachen und sich eine Begründung ausdenken muß, um sich fast nirgendwo ins Ghetto zwängen lassen zu müssen und trotzdem ein gutes Gewissen zu haben. Und warum willste ausgerechnet die Autofahrer fragen, ob du denen im Wege sein darfst? Ich entscheide das schon noch selbst, bin ja groß.
Es gibt kein Gesetz dazu, welches das klar definiert.
Wenn er das meint, was ich vermute, ist die Rechtslage eindeutig, sogar mit ständiger Rechtsprechung. Man sollte sich nicht dadurch verunsichern lassen, das sie ungerne und nicht immer aufs Wegelchen bzw. den Radfahrer angewendet wird. Wenn es ums Auto geht, kam mir noch nie ein Fall zu Ohren, in dem die (Nicht)Vorfahrt plötzlich doch nicht galt.
1+2 ergibt solange und immer 3, bis jemand etwas anderes beweist. Letzteres ist nicht passiert.
In der StVO selber gibt es keine dedizierte Aussage dazu.
Das ist falsch, weil eine Abhängigkeit von einer geographischen Position nur beim Kreisverkehr angesagt ist, in allen anderen Lebenslagen also nicht gewollt ist.
Und es ist falsch, weil ein zweites 205er automatisch eine zweite Kreuzung notwendig macht, denn es „steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung“, für die es gelten soll. Eine eigene Kreuzung bedingt eine eigene Straße, mit eigenem bla bla.
Logik, meine Herren! Logik!
Ganz nebenbei gilt dasselbe übrigens auch für die Querrichtung, wenns 205er zwischen Ghetto und Fahrbahn steht, soll ja vorkommen, denn dann ist das Ghetto eben nicht Teil der Kreuzung, also auch wieder was eigenes mit eigenem bla bla.
Dachte, es gibt hier jemanden, der irgendeinen Paragraphen zieht um die Richtigkeit zu erklären.
Lese ich da ein gewisses Anspruchsdenken? Nicht überall ist man bereit, einfach so die Hausaufgaben eines anderes vollständig zu lösen.