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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Also ich wurde auch schon auf einem Radweg angefahren. Von einem Auto…
Hier gibt es einen Radweg auf dem momentan öfters Autos fahren, weil da so eine blöde Bude steht wo Spargel und Erdbeeren gekauft werden. Die Leute haben keine Lust, circa 300 Meter weit zu laufen. Leider führt der Weg aus dem Wald heraus, in einer kleinen nicht einsehbaren S Kurve. Manche ballern da einfach mit dem Auto durch und erschrecken sich dann total wenn denen ein Radfahrer entgegen kommt. Ich wurde in dieser Situation sogar schon angepöbelt, ob ich nicht aufpassen könne. Wenn ich die dann darauf hinweise, das der Weg für Autos gesperrt ist, werden sie meist nur noch unfreundlicher. Entweder können oder wollen sie folgendes Schild nicht sehen oder verstehen, oder es müssen wohl alle Förster ist Jäger sein. :rolleyes:
zeichen-260-landwirtschaft-forstwirtschaft-frei.png
 
Hier gibt es einen Radweg auf dem momentan öfters Autos fahren, weil da so eine blöde Bude steht wo Spargel und Erdbeeren gekauft werden. Die Leute haben keine Lust, circa 300 Meter weit zu laufen. Leider führt der Weg aus dem Wald heraus, in einer kleinen nicht einsehbaren S Kurve. Manche ballern da einfach mit dem Auto durch und erschrecken sich dann total wenn denen ein Radfahrer entgegen kommt. Ich wurde in dieser Situation sogar schon angepöbelt, ob ich nicht aufpassen könne. Wenn ich die dann darauf hinweise, das der Weg für Autos gesperrt ist, werden sie meist nur noch unfreundlicher. Entweder können oder wollen sie folgendes Schild nicht sehen oder verstehen, oder es müssen wohl alle Förster ist Jäger sein. :rolleyes:
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Haben wir hier auch. Ich werfen dann immer einen prüfenden Blick ins Auto und stelle dann laut fest:" Alles in Ordnung, der darf hier fahren. Das Rindvieh sitzt vorne links" Ein Hornochse hat danach sogar gewendet und wollte das "klären". Ich bin aber kein Tierquäler...
 
die Wege sind i.d.R. breiter.
hahahaha...haha
Die sind genauso zwischen 80-120cm. Natürlich kombinierter Geh/Radweg und in beide Richtungen freigegeben, gepflastert und alle paar Meter mit Einfahrten geschmückt.

@deeplue : Natürlich gilt die Radwegpflicht IMMER, egal auf welcher Seite. Der Weg kann sogar aus einem Lavafluss bestehen, wenn die Polizeistreife will, dass du darauf fährst, gelten sogar die Ausnahmeregelungen nicht mehr (wie das man mit einem mehrspurigen Fahrrad

@Bergziegel : Die häufigste Unfallursache mit Todesfolge für Radfahrer : "Alleinunfall". Gern aufgrund der Wegequalität (grauer Stahlpoller mitten auf dem Weg, direkt nach nicht einsehbarer Kurve, Drängelgitter in Signalgrau, 90° Kurven mit 1m Radius ohne Vorwarnung, grausame Fahrbahnoberfläche, kein Winterdienst, verdreckte Fahrbahnoberfläche, usw.). Direkt danach kommen Kollissionen mit KFZ. Auf dem Radweg wohlgemerkt. Am häufigsten ist da der Abbiegeunfall. Also rumziehen ohne zu gucken und ohne zu bremsen... Musste leider bereits ein mal, vor etwa 10 Jahren, Zeuge von so einem Unfall werden... eine junge Radfahrerin fuhr bei grün auf dem Radweg über die Kreuzung. Als sie mitten auf dieser war, kam von hinten ein LKW mit 50-60 angeschossen und zog nahezu ohne zu bremsen nach rechts ab (wollte wohl noch fix über die gelb gewordene Ampel). Er traf die Radfahrerin, schleifte sie etwa 15-20m mit, überrollte sie mit mehreren Achsen...
"Tragischer Unfall", LKW Fahrer bekam Psychater, keine Strafe, Radfahrerin noch vor Ort verstorben. Wenigstens wurde die Verkehrsführung dort dann geändert. Aber das passiert immer erst, nachdem jemand über den Haufen gefahren wurde. Und dann teilweise nicht mal dann.

@solution85 : Die sehen und verstehen alle dieses Schild. Es ist immer die gleiche Ausrede von "hab ich nicht gewusst" oder "hab ich wohl übersehen!". Denn sobald die Polizei irgendwo in der Nähe ist, oder z.B. die Kamera auf meinem Velomobil entdeckt wird (das klappt auch über 100m, obwohl die Kamera nur 5x5x2cm groß ist. Komisch, vorher wurde mir immer gesagt mein Velomobil ist so niedrig und klein, dass sieht man nicht. Auch wenn das 260x80x90cm groß ist und knallgrün), fahren alle plötzlich ordentlich. Die Schuld soll halt schonmal vorsorglich auf Andere abgewälzt werden, damit man bei einem Unfall direkt sagen kann : "Habs doch gesagt! Der da ist Schuld!". Ätzend. Daher bin ich auch für ne Blackbox in KFZ und LKW.

@all : Die Radfahrer die sich, gerade auf Radwegen, am schlimmsten verhalten : "Die jungen Wilden", die das auch im KFZ machen, aber vorallem "Auch-Radfahrer". Also Autofahrer die mal an nem schönen Wochenendtag das Pedelec ausm Keller holen, es mit dem SUV zum nächsten Radweg am Stadtrand karren und dann zu zweit auch 3m Wegbreite blockieren und n sch*** auf Verkehrsregeln geben. Sind im übrigen dann oft die, die meinen "Radfahrer halten sich nie an die Gesetze!", kennen sie ja von sich selbst.
Routinierte Alltagsfahrer und Pendler habe ich bisher in einem sehr großen Prozentsatz als absolut unkritisch kennen gelernt. Hab ja auch schon eine sechsstellige Kilometerzahl durch Pendeln zurück gelegt mit meinen knapp 30 Jahren, da erlebt man n bisl was.
 
Nur doof das die auf dem Radweg stehen und damit den Raum für die Radfahrer reduzieren. Mir wäre ein hoher Bordstein oder etwas ähnliches lieber.
Man kann da toll das Rad für ein Foto anlehnen.
Den Mehrwert sollte man nicht unterschätzen.
 
Nur doof das die auf dem Radweg stehen und damit den Raum für die Radfahrer reduzieren. Mir wäre ein hoher Bordstein oder etwas ähnliches lieber.
Ich mag keine hohen Bordsteine. Die stellen auch eine nicht unerhebliche Gefahr dar.
Mir persönlich wäre ein gleichberechtigtes und rücksichtsvolles Miteinander am liebsten. Wird in diesem Land aber wohl leider noch lange eine Utopie bleiben.
 
da wäre ich mir jetzt nicht sicher. das ist ja ein anderer Fall als ein Radfahrer, der auf einem Radweg fährt.
Es ging ja hier um abbiegende Fahrzeuge. Vor denen haben Fußgänger Vorrang.

Vor Fahrzeugen, die geradeaus an die Einmündung heranfahren nicht (im Gegensatz zu Radfahrern auf Radwegen).
 
Solche erhobenen Mittelfinger Richtung Radfahrer sehe ich eigentlich täglich... Muss echt mal mehr in meiner "Best Of" Galarie speichern.

Der hier gehört aber dazu... Kurz vorher stand noch n Lolli, also Benutzungspflicht. Der Weg wird dann plötzlich 80cm schmal und endet an einer halb zugewucherten Betonwand. Keine Möglichkeit um auf den eigentlich angedachten (Schotter)weg zu kommen, außer mit tragen. Ja klasse. Für KFZ gibts ne neue, schöne, breite Umgehungsstraße wo frei gerast werden darf.
Warum nicht mal zur Verkehrsberuhigung einfach ganz random einen grauen Betonpoller mitten auf die Fahrbahn bauen? So auf der linken Spur auf der Autobahn, oder in der Kurve auf der Bundesstraße? Laut Gesetz muss man ja auf Sicht fahren, also kann ja nix passieren (so zumindest das Argument seitens der Stadt, als ich auf einen grauen Stahlpoller mitten auf dem Radweg hingewiesen habe. Da wird halt gemeint, man solle langsamer fahren und mit sowas muss man eben rechnen... wtf?!)

Aber, unabhängig der Rad Weg!e: Die letzten 10 Jahre wurde das Miteinander auf der Fahrbahn deutlich besser! Während ich 2012 eigentlich noch täglich angehupt, bepöbelt oder bedrängt wurde, ist das mittlerweile selten. Klar, wird immernoch bei Überholverbot überholt, oder wenns mit dem Gegenverkehr eng wird... Aber der Abstand ist meist groß genug und absichtlich gefährdet werde ich selten.

PS. erinnert mich gerade an eine Situation mit der Polizei vor x Jahren. Ich wurde auf dem Rad angehalten, als ich Samstag Abend auf einer Landstraße nach Hause fuhr. Es gab eigentlich nichts zu bemängeln, aber ich wurde darauf hingewiesen, dass ich hier doch lieber nicht Fahrrad fahren sollte. Warum? Naja, es ist Wochenende und hier auf der Strecke sind oft Raser und Betrunkene unterwegs, die vom Feiern kommen.Also wen hält die Polizei an? Richtig, derjenige der weder rast noch betrunken ist...
 

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Das stimmt, im allgemeinen hat die Akzeptanz gegenüber Radfahrern auf der Straße zugenommen.
Wie du sagst, man wird seltener angehupt.
Allerdings hat meiner Beobachtung nach die Anzahl der Autofahrer mit strengem Erziehungsdauftrag nicht in gleichem Maße abgenommen, wenn überhaupt. Also die, die einem durch ihr Verhalten (knapp überholen, schneiden, ausbremsen, auf gleicher Höhe laut hupen um einen zu erschrecken, nach überholen kurz vor einer Ampel ganz nach rechts ziehen um die Lücke dicht zu machen, add your experience here...) unmisverständlich klar machen, wo dein Platz ist und wer hier Hausrecht hat. Ebenso die, die ihren Frust am Radfahrer auslassen, nur weil er gerade Recht kommt. Häufig Freitagnachmittag und Sonntags zu beobachten. Im einen Fall hat sich wohl der Frust der Woche aufgestaut, im anderen Fall schmerzt der Besuch bei der Schwiegermutter, oder sonstwas. Zeitdruck kann es in beiden Fällen eigentlich nicht sein.
Und die sind es, von denen eine erhebliche Gefährdung ausgeht, weniger von denen, die einfach etwas genervt sind und aus Prinzip hupen.
Das sieht man denke ich auch an der Anzahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang, nach wie vor kommt in Deutschland ungefähr ein Radfahrer pro Tag ums Leben, trotz Ausbau der Radinfrastruktur.
 
Ich mag keine hohen Bordsteine. Die stellen auch eine nicht unerhebliche Gefahr dar.
Mir persönlich wäre ein gleichberechtigtes und rücksichtsvolles Miteinander am liebsten. Wird in diesem Land aber wohl leider noch lange eine Utopie bleiben.
Ja ich sag mal an der Stelle geht es noch, aber ich kenne eine Stelle zwischen Frankfurt und Offenbach, da haben sie jetzt den Fahrradweg in zwei Richtungen geteilt. Auf der Einen Seite ist jetzt dermaßen wenig Platz, weil da da schön solche Baustellenbaken stehen, das es überhaupt keinen Spaß macht da durch zu fahren.
 
Es ging ja hier um abbiegende Fahrzeuge. Vor denen haben Fußgänger Vorrang.
sowohl in dem Videobeitrag als auch in den Kommentaren ging es um Autos, die auf eine Vorfahrstraße einbiegen. Siehe auch:
die überhaupt nicht rechts gucken!
(sonst müsste es ja heißen: die nicht nach vorne und nach hinten gucken ;) ).

Außerdem ging es um "Stoppschilder statt Dreiecksschilder", die haben Rechtsabbieger selten, zumindest nicht in den Situationen, in denen sie geradeausfahrende Radfahrer umfahren...

Aber alles okay: wir sind uns da ja einig, glaube ich ;)
 
Ich weiß nicht, ob Du mit deinen Links auch das folgende Zitat meintest, aber ich würde zum Überholen v Radfahrern diese Verhaltensweise mitnehmen:

OLG Brandenburg v. 07.04.2011:
Die Größe des einzuhaltenden Seitenabstandes richtet sich nach der eigenen Fahrzeugart des Überholers, der Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und nach den Eigenarten des Eingeholten, wobei die Seitenabstände zum Überholten und zum Gegenverkehr so groß sein müssen, dass sie Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. So ist beim Überholen von Radfahrern eine besondere Vorsicht geboten und - abhängig von der Fahrweise des Radfahrers und der eigenen Fahrgeschwindigkeit des Überholenden - ein Seitenabstand von mindestens 1,5 - 2 m einzuhalten.


Aber wenn wir grad mal das Thema "Überholen" haben:
Wie gilt eigentlich eine durchgezogene Mittellinie für Autos die Radfahrer überholen und wie gilt diese umgekehrt für Radfahrer, die z.B. andere Verkehrsteilnehmer, auch Autos, überholen (wollen)? Ich bin da bis dato tatsächlich nicht ganz sicher.

PS: Ersten Teil der Frage eben selbst beantwortet. Mit dem nötigen Sicherheitsabstand ist das überholen von Radfahrern bei durchgez. Mittellinie erlaubt.
Sehr amüsant aus einem Artikel: "Wer [...] eine durchgezogene Linie unberechtigterweise überfährt, muss mit teils drastischen Strafen rechnen. Überfahren Sie verbotswidrig die durchgezogene Linie, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro erhoben, bei Unfallfolge sind es 35 Euro."
Potzblitz!

Zu: Durchgezogene Mittelline:

..."Mit dem nötigen Sicherheitsabstand ist das Überholen von Radfahrern bei durchgez. Mittellinie erlaubt." Richtig ist das, wenn der Überholer die geschlossene Linie nicht überfährt. (Die Fahrspur rechts der geschlossenen Linie müsste dafür > 5 m breit sein.)

Die Linie ist nicht das selbe wie ein Überholverbotsschild. Die Linie ist auch kein Überholverbot, darf aber halt nicht überfahren werden. Andernfalls würde sie auch wenig Sinn machen. Siehe lfd. Nr 68 in Anlage 2 zu § 41 STVO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Mein Eindruck draußen ist der, dass Autofahrer regelmäßig Radfahrer überholen, egal ob Schild, durchgezogene Linie oder beides, und egal ob Kurve oder Kuppe. Blind fahren ist normal. Wahnsinn.
 
@solution85 : Die sehen und verstehen alle dieses Schild. Es ist immer die gleiche Ausrede von "hab ich nicht gewusst" oder "hab ich wohl übersehen!". Denn sobald die Polizei irgendwo in der Nähe ist, oder z.B. die Kamera auf meinem Velomobil entdeckt wird (das klappt auch über 100m, obwohl die Kamera nur 5x5x2cm groß ist. Komisch, vorher wurde mir immer gesagt mein Velomobil ist so niedrig und klein, dass sieht man nicht. Auch wenn das 260x80x90cm groß ist und knallgrün), fahren alle plötzlich ordentlich. Die Schuld soll halt schonmal vorsorglich auf Andere abgewälzt werden, damit man bei einem Unfall direkt sagen kann : "Habs doch gesagt! Der da ist Schuld!". Ätzend. Daher bin ich auch für ne Blackbox in KFZ und LKW.
Ich habe hier sehr viele von diesen Wirtschaftswegen. Leider sind sie selten autofrei, insbesondere auf einem Abschnitt herrscht mehr Verkehr als auf so manchen richtigen Straßen. Die Autofahrer juckt das Schild nicht, Polizei und Knöllchen eben sowenig. Soweit ich es mitbekommen habe, müssen sie 20€ zahlen, wenn sie erwischt werden. Kommt vielleicht einmal im Jahr vor, rechnet sich durch Zeit und Sprint Ersparnis über das Jahr betrachtet trotzdem, da sie die Strecke hauptsächlich als Arbeitsweg nutzen. Polizei fährt dort auch regelmäßig, nicht nur beruflich.
Inzwischen nehme ich auf diese Leute auch keine Rücksicht mehr und bremse sie gerne aus, egal ob ich auf dem Rad oder laufend unterwegs bin. Sollen sie halt hinter mir her tuckern.

Überhaupt bin ich langsam über die Polizisten angesäuert. Nehmen mir auch in der Stadt gerne mal die Vorfahrt. Schon mehrfach passiert, einmal um nach keinen 50m zu wenden, ich musste natürlich wieder stoppen, da auf deren Fahrbahnseite eine Baustelle war und sie meinten auf Radfahrer nicht acht geben zu müssen.
 
Ich weiß nicht, ob Du mit deinen Links auch das folgende Zitat meintest, aber ich würde zum Überholen v Radfahrern diese Verhaltensweise mitnehmen:

OLG Brandenburg v. 07.04.2011:
Die Größe des einzuhaltenden Seitenabstandes richtet sich nach der eigenen Fahrzeugart des Überholers, der Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und nach den Eigenarten des Eingeholten, wobei die Seitenabstände zum Überholten und zum Gegenverkehr so groß sein müssen, dass sie Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. So ist beim Überholen von Radfahrern eine besondere Vorsicht geboten und - abhängig von der Fahrweise des Radfahrers und der eigenen Fahrgeschwindigkeit des Überholenden - ein Seitenabstand von mindestens 1,5 - 2 m einzuhalten.

Zu: Überholen, Radfahrer überholt Radfahrer:

Der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern ist nur für überholende Kraftfahrzeuge in § 5 STVO geregelt.
Für Radfahrer überholende Radfahrer gilt Satz 3 Abs. 4 § 5 STVO: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Das Urteil des OLG Brandenburg v. 07.04.2011 gilt allgemein für Überholer und für eine ältere Ausgabe des STVO. Betreffende Urteile in dem Link https://verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php#20 sind diese:

"Seitenabstand beim Überholen:​

Unfälle bei Überholvorgängen zwischen Radfahrern

OLG Karlsruhe v. 08.06.2001:
In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus. Der Seitenabstand wäre mit knapp einem Meter nur dann zu gering gewesen, wenn die Fahrbahn in einem schlechten Zustand oder das Wetter ungünstig gewesen wäre, der Überholer mit hoher Geschwindigkeit überholt oder der Eingeholte zuvor eine unsichere Fahrweise an den Tag gelegt hätte.

LG Hamm v. 18.12.2003:
Löst ein Radfahrer beim Überholen mit zu geringem Seitenabstand eine Schreckreaktion des überholten Radfahrers aus, wodurch letzterer aus dem Gleichgewicht gerät und stürzt, hat der Überholende für den Schaden voll aufzukommen, auch wenn es zu einer direkten Berührung nicht gekommen ist.

OLG Karlsruhe v. 30.05.2016:
Ein Radfahrer muss grundsätzlich mit Schwankungen in der Fahrlinie eines vorausfahrenden Radfahrers rechnen. Ein Seitenabstand von ca. 32 cm beim Überholen (gemessen zwischen den Körpern der beiden Radfahrer) ist daher - jedenfalls auf einem unebenen Sand-Schotter-Weg - in der Regel zu gering. - Ist auf einem 2 Meter breiten Radweg ein Überholen mit ausreichendem Seitenabstand nicht möglich, muss der schnellere Radfahrer gegebenenfalls vom Überholen absehen.
 
Mein Eindruck draußen ist der, dass Autofahrer regelmäßig Radfahrer überholen, egal ob Schild, durchgezogene Linie oder beides, und egal ob Kurve oder Kuppe. Blind fahren ist normal. Wahnsinn.

Das Hervorgehobe praktiziere ich nicht, aber bei freier Sicht + ohne Gegenverkehr habe ich im Auto 0 Probs, durchgezogene Linien + Sperrflächen zum Überholen von Radlern zu überfahren / zu nutzen.

Bei unübersichtlichen Verhältnissen bleibe ich "quasi als Begleitfahrzeug" hinter den (meist) Rennradlern mit eingeschalteter Blinkwarnanlage + bekomme beim späteren Überholen fast immer diesen :daumen::daumen: :daumen:

Mit Geduld + etwas gegenseitiger Rücksicht geht es einfach leichter.
 
Zu: Überholen, Radfahrer überholt Radfahrer:

Der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern ist nur für überholende Kraftfahrzeuge in § 5 STVO geregelt.
Für Radfahrer überholende Radfahrer gilt Satz 3 Abs. 4 § 5 STVO: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Das Urteil des OLG Brandenburg v. 07.04.2011 gilt allgemein für Überholer und für eine ältere Ausgabe des STVO. Betreffende Urteile in dem Link https://verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php#20 sind diese:

"Seitenabstand beim Überholen:​

Unfälle bei Überholvorgängen zwischen Radfahrern

OLG Karlsruhe v. 08.06.2001:
In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus. Der Seitenabstand wäre mit knapp einem Meter nur dann zu gering gewesen, wenn die Fahrbahn in einem schlechten Zustand oder das Wetter ungünstig gewesen wäre, der Überholer mit hoher Geschwindigkeit überholt oder der Eingeholte zuvor eine unsichere Fahrweise an den Tag gelegt hätte.

LG Hamm v. 18.12.2003:
Löst ein Radfahrer beim Überholen mit zu geringem Seitenabstand eine Schreckreaktion des überholten Radfahrers aus, wodurch letzterer aus dem Gleichgewicht gerät und stürzt, hat der Überholende für den Schaden voll aufzukommen, auch wenn es zu einer direkten Berührung nicht gekommen ist.

OLG Karlsruhe v. 30.05.2016:
Ein Radfahrer muss grundsätzlich mit Schwankungen in der Fahrlinie eines vorausfahrenden Radfahrers rechnen. Ein Seitenabstand von ca. 32 cm beim Überholen (gemessen zwischen den Körpern der beiden Radfahrer) ist daher - jedenfalls auf einem unebenen Sand-Schotter-Weg - in der Regel zu gering. - Ist auf einem 2 Meter breiten Radweg ein Überholen mit ausreichendem Seitenabstand nicht möglich, muss der schnellere Radfahrer gegebenenfalls vom Überholen absehen.
Cool.. da wird härter geurteilt als wenn ein 🚗 Fahrer mit 20cm Abstand an einem vorbei hagelt.


Anfang der Woche wollte eine Inlineskaterin vom Gehweg auf die Straße, hat nicht geschaut, hat sich dann über mich erschreckt, konnte weil steil bergab nicht mehr zum Stehen kommen und ist dann in die Erde an einem Baum gefallen. Platz gewesen wäre, dass sie hätte fahren können, ich war schon mittig ausgewichen als ich ihre Absicht gesehen hatte...Ich hab sofort angehalten und gerufen ob alles okay ist. Es war ihr sichtlich unangenehm und ich war auch etwas erschrocken. Aber da sie wohl tatsächlich mit dem Schrecken davongekommen war so ganz ohne Helm und Schoner , hab ich nur noch mal kritisch geschaut und bin dann weiter.
Auch wenn ich nix verbockt hab, so was mag man trotzdem nicht sehen.. ich zumindest.
Wäre da ein Auto gewesen anstatt ich mit Radl wäre sie wahrscheinlich seitlich in das Auto rein. o_O
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute mit dem PKW unterwegs gewesen und wieder einmal ein "tolles" Beispiel für Radler sehen dürfen, die alle anderen in Verruf bringen:

Schlange an einer (roten) Baustellenampel, alles rollt langsam drauf zu, der Gegenverkehr hat grün und fährt duch die Baustelle und dann wieder auf seine Spur. Kommt links an uns (Ampelzufahrer) eine Radlerin vorbei, sie hatte offensichtlich kein Problem damit, das beidseitig keine 1,5m Platz zu ihr gelassen wurden.

Ok, dachte ich mir, dann ist sie wenigstens weg (weil eine Ampelphase vor mir), wenns enger wird, da es nach der Baustelle bergab ging. War sie auch, allerdinsg nicht weit genug, an der nächsten Ampel hatte ich sie ein, die Amepl sprang auf rot um - prima, muss sich die Radlerin gedacht haben, so hänge ich die blöden PKW ab, ich brettere einfach bei rot drüber ... naja, an der nächsten Ampel hat sie sich das wohl nicht mehr getraut, da stand sie vorne - nur um dann bei grün den Verkehr aufzuhalten, weil zu schmal um zu überholen. Auf den (zugegebenermaßen nicht vorhandenen - da ehemaligen) "Radweg" ist sie erst dann gefahren, als es ihr besser in den Kram passte, weil sie dann an den roten Ampeln vorbeifahren konnte. Also schön alles das ausgenutzt, was ihr Vorteile bringt, ansonsten Marke Egoistin ...

... und nein, ich hasse keine Radfahrer, ich bin ein "ich fahre ohne drängeln hinterher, bis Platz genug zum Überholen ist"-PKW-Fahrer - ganz ehrlich ;-)
 
Kommt links an uns (Ampelzufahrer) eine Radlerin vorbei, sie hatte offensichtlich kein Problem damit, das beidseitig keine 1,5m Platz zu ihr gelassen wurden.

[klugscheißermodus an ;)]

Der überholende Radfahrer braucht keine 1,5m Abstand zu lassen, bei Begegnungsverkahr gilt das ebensowenig.

da stand sie vorne - nur um dann bei grün den Verkehr aufzuhalten, weil zu schmal um zu überholen. Auf den (zugegebenermaßen nicht vorhandenen - da ehemaligen) "Radweg" ist sie erst dann gefahren ...

Kurz: kein Radweg, keine Pflicht.

[k.s.m. wieder aus]
 
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