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Konfliktsituationen im Verkehr

Eine mit dem Rad legal beradelbare Verkehrsfläche. Herrje. Lasst Euch die Definitionen der verschiedenen Wege usw. doch für Eure Grabsteine schon mal vorbereiten.
 
Eine mit dem Rad legal beradelbare Verkehrsfläche. Herrje. Lasst Euch die Definitionen der verschiedenen Wege usw. doch für Eure Grabsteine schon mal vorbereiten.
Das ist keine Spitzfindigkeit - du gibst hier quasi den "RADWEEG"-Brüllern recht, die den Unterschied nicht kennen. Und der macht schon etwas aus. Und mit Natenom und Grabsteinen wird es sehr wild, geht auch ein paar Nummern kleiner?
 
Ich kenne die Gegebenheiten da vor Ort nicht - war ja bisher nur bei Streetview vor Ort. Vielleicht würde ich den Fußweg sogar befahren, meine zwei Krummlenkerfahrräder haben beide 45mm Reifenbreite. Und ganz sicher gibt es auch hier in meiner Umgebung (bei Koblenz) Straßen auf denen ich per Gesetz mit dem Fahrrad fahren dürfte, die ich aber im Leben nicht nutzen werde weil mir was an meinem Leben liegt.

Aber diese "Fußwege, mit Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei" sind halt oft brandgefährlich. Zum einen für Radfahrende im Kreuzungsbereich weil man da oft übersehen wird oder/und weil mit Schlaglöchern und Wurzeln übersät, zum zweiten für den Fußverkehr weil sich viele auf dem Rad nicht an die Schrittgeschwindigkeit und an den Vorrang des Fußverkehrs halten. Das ist einfach eine Radverkehrs-Krücke, die oft mehr Gefahrensituationen schafft als sie beseitigt. Und deshalb ist es umso tragischer das viele Verkehrsteilnehmer das nicht von einem nutzungspflichtigen Radweg unterscheiden können... Ein Anfang wäre schon gemacht wenn man diese Fußwege nicht mehr als "Radweg" bezeichnen würde. Denn das sind sie nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Krasses Video und gibt auch echt keine Entschuldigung für den Autofahrer allerdings möchte ich anmerken, eines der hiervorliegenden Grundprobleme ist das Baustellenampelschaltungen nicht für Radfahrer gemacht sind.
Hätte man da Sensoren und Schaltungen, die erkennen da fahren (langsamere) Radfahrer durch dann könnte man die Rotphase auf der anderen Seite hinausziehen aber nein - da ist die Baustellentechnik weit von weg. Lieber wird dann Alternativ sowas wie Kiesweg oder benutze den Fußgängerweg mit "Radfahrer absteigen" gemacht oder einfach "Pech gehabt" kommt zur Geltung.
Gerade wenn es sowas bei Bergstraßen gibt und man fährt Bergauf, keine Chance als Radfahrer da normal durchzukommen (schon einige male erlebt und das ist für alle beteiligten nicht schön).

Auch heute: eine Straße der Schwäbischen Alb ist wegen Bauarbeiten vollgesperrt. Ab der Sperrung für den Autoverkehr in Geislingen wo die Umleitung beginnt, ist kein Hinweis ob man als Radfahrer weiterfahren kann oder nicht (die Straße hat abschnittsweise einen Fußweg-Artigen-Radweg). Man steht da also vor der Wahl. ich fahre die 1-2 Kilometer mit den Rennrad weiter um dann ggf. vor einer nicht befahrbaren Baustelle zu stehen und umkehren zu müssen oder man nimmt gleich die Umleitung, den die Autofahrer auch nehmen müssen.
 
Hätte er mit weniger Konflikten reichts auf dem für Radfahrer frei befahrbarem Fußweg illegal mit 25km/h lang fahren können?

Ja

Gibt das dem Merzedesfahrer in irgendeiner Weise "Berechtigung" für sein Verhalten?

Nein.

Insofern verstehe ich den Diskussionspunkt "rechts ist Platz" nicht.
 
Ja das habe ich auch gerade gelesen. Wobei das ja nur den strafrechtlichen Teil (die Nötigung und Beleidung) betreffen dürfte und nicht den verkehrsrechtlichen (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) 🤷‍♂️
Bin mir nicht sicher ob ich hier einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe, aber diese Rechtsnorm steht im §315b des Strafgesetzbuches (StGB), würde also zum strafrechtlichen Teil gehören.
 
Bin mir nicht sicher ob ich hier einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe, aber diese Rechtsnorm steht im §315b des Strafgesetzbuches (StGB), würde also zum strafrechtlichen Teil gehören.
Stimmt, da hast Du Recht. Das wäre auch strafrechtlicher Teil. Aber draus folgend eine MPU und Führerscheinentzug ja eigentlich nicht mehr. Ich sehe hier allerdings schon einen solchen Eingriff. Der Fahrer versucht mit Einsatz seines Autos den Radfahrer von der Straße zu zwingen.
Verkehrsrechtlich sehe ich noch ein Fahren bei Rot. Im Nachgang sicher schwer zu beweisen. Der Mercedesfahrer fährt unmittelbar nach passieren des vor dem Radfahrer fahrenden Autos los. Dieses ist ist sofort am Anfang seiner Grünphase gestartet und hat die Baustelle mit angemessener Geschwindigkeit passiert. Die Baustellenampel müsste schon absolut falsch geschaltet sein, wenn der Mercedesfahrer bereits grün gehabt haben will.
Und zur Radwegdiskussion: nein das ist kein Radweg, sondern ein Fußweg den Radfahrer benutzen dürfen, wenn sie nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Gerade als Rennradfahrer gibt es meist genügend Gründe einen solchen Weg nicht zu nutzen und die Straße vorzuziehen.
 
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