Jack-Lee
Aktives Mitglied
Bei stehendem Verkehr darf man mit einem einspurigen Fahrzeug auch nach vorn fahren, wenn es der Platz zulässt. Da wurde er wohl vom "abfließenden Verkehr" überrascht.
PS. finde es dennoch merkwürdig, dass hier n halbes dutzend Verstöße von Radfahrern als "halb so wild" angesehen wird, aber 1,4m Abstand anstatt 1,5m Abstand beim überholen eines KFZ dann ganz schlimm ist.
Ich bin weiß Gott kein Freund von Oberlehrern im Auto, aber das heißt nicht, dass Radfahrer Heilige sind. Die Deppendichte ist sehr gleichmäßig verteilt auf Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Letztere haben aber das größte Gefährdungspotential.
PS. finde es dennoch merkwürdig, dass hier n halbes dutzend Verstöße von Radfahrern als "halb so wild" angesehen wird, aber 1,4m Abstand anstatt 1,5m Abstand beim überholen eines KFZ dann ganz schlimm ist.
Ich bin weiß Gott kein Freund von Oberlehrern im Auto, aber das heißt nicht, dass Radfahrer Heilige sind. Die Deppendichte ist sehr gleichmäßig verteilt auf Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Letztere haben aber das größte Gefährdungspotential.