Egal wie: ob ein Radweg tatsächlich zumutbar benutzungspflichtig ist kann ein Autofahrer so nicht erkennen, zumindest nicht ohne
- den Zustand des Weges und dessen Zu- und Abfahrten von vorne bis hinten zu kennen
- die Anzahl der Fußgänger/Hundeleinen/Kurzzeitparker auf dem Weg zu kennen
- genau zu wissen, woher der Radfahrer kommt und wohin er will
und da das alles sowieso schon schwammig ist und viel Einsatz von Augenmaß und Ortskenntnis verlangt, kann es durchaus sein, dass der eine Radling bezüglich der Zumutbarkeit zu einem völlig anderen Ergebnis kommt, als jemand anderes.
Im Zweifelsfall kann man wohl davon ausgehen, dass ein guter Radweg auch genutzt wird -- egal ob benutzungspflichtig oder nicht. Sind halt selten, die Dinger. In meinem Revier fällt mir spontan kein einziger ein. Einige benutze ich aber trotzdem.
Für den motorisierten Verkehr heißt das jedenfalls im Umkehrschluss, dass sie überall mit Radfahrern zu rechnen haben, wo dies nicht explizit verboten ist, wie z.B. auf Kraftfahrstraßen.
Bei einem derartigen Übergriff mit solch drastischen Folgen aber auf dem Thema rumzureiten ist Victim Blaming vom Feinsten. Die Mecklenburger Polizei sollte sich dafür in Grund und Boden schämen!