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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich hatte gerade eine kleine Differenz mit meiner Frau. Sie fährt nicht Rad (obwohl sie eins hat) und denkt wohl eher als Autofahrer. Wir haben hier in Düsseldorf auf der Hüttenstraße eine Brücke unter der ein Radweg ist. Der Radweg endet nach der Brücke und die Radfahrer müssen zwangsläufig auf die Fahrbahn. Nun bin ich der Meinung, dass die Autofahrer (zu denen ich selbst auch gehöre) gefälligst aufpassen müssen, wenn ein Radweg endet, auf dem gerade ein Radfahrer unterwegs ist. Meine Frau meint, die Radfahrer sollen aufpassen und könnten doch nicht einfach auf die Fahrbahn fahren (ja wohin denn sonst?).

Was meint ihr?

Hier in Göttingen ist das bei neueren Wegen so gelöst dass eine dicke durchgezogene weiße Linie den Radweg auf die Fahrbahn führt. Welche für Autofahrer nicht zu überfahren ist. Wenn da gar nichts ist würde ich mich als Radfahrer eher defensiv verhalten...
 
...
Nebenbei: Mit 18 darf man wählen. Wer sich entsprechend in die Gesellschaft einbringen darf, sollte auch Verantwortung übernehmen (können).
Diese Altersgrenze ist irgendwann mal von einem Entscheidungsgremium beschlossen worden.
Über die charakterlichen Eigenschaften der Wahlberechtigten sagt das ja erstmal nichts aus.:rolleyes:;)
@__Stefan__ : blablabla...
Doch, gab es. Die waren ungefähr so groß wie ein Koffer :)
:bier::bier:
 
Ich sehe so oft Autofahrer mit ihren Handys rumwuseln
Radfahrer auch. "Wir" sind in der Beziehung nicht besser als "die".

Bestes Beispiel: vor ein paar Tagen kam mir Abends ausserorts ein unbeleuchteter Radfahrer auf meiner Spur entgegen (ich auch auf dem Rad, aber beleuchtet wie ein Christbaum :D ). Das einzige, woran ich gesehen habe, dass mir da jemand entgegenkommt, war sein vom fahlen Licht seines Mobiltelefons schwach angeleuchtetes Gesicht. :mad:
 
Ja, das kenne ich auch. Unbeleuchtete Ninjas die einem im dunkeln auf engen Radwegen entgegenkommen...
 
Mit Verlaub: Dieser Satz entbehrt nicht einer gewissen Komik.
Wenn Du die Begründung einer Entscheidung nicht kennst und Dich mit ihr nicht auseinandersetzen willst...
wie willst Du diese Entscheidung dann kritisieren können...

Die Motivation für diesen Beitrag erschließt sich mir leider nicht.

Laut ihrer Aussage vor Gericht, so wie sie in der Presse zu lesen stand, hat sie noch einen Knall wahrgenommen und dann setzt die Erinnerung aus. Ihr muss bewusst gewesen sein, das soeben etwas passiert ist und trotzdem ist sie danach einfach weitergefahren. Das ist nicht entschuldbar. Es soll mir niemand erzählen, das sie den Aufprall nicht bemerkt haben könnte.

Ich könnte evtl. noch Verständnis für das milde Urteil aufbringen, wenn sie sofort angehalten und zu helfen versucht hätte, aber so... nein.

Manche Reaktionen hier (s.o) erscheinen mir wie so oft bei Straftaten, das sich das Mitgefühl mehr um den Täter als um das Opfer dreht.
 
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Reaktionen: KLR
Bei der FAZ erfährt man ein bisschen mehr zum Urteil und dem Verfahren. Das Gericht konstatierte, dass die Angeklagte eine "kindlich-naive Persönlichkeitsstruktur" habe und "eine starke Reifeverzögerung" vorläge. Deswegen wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt. Das passt ja, ein unreifes Mädchen spielt während der Fahrt mit ihrem Smartphone herum und tötet mal eben einen Menschen und macht den anderen zum Krüppel. Es gibt solche Menschen (die Fahrerin), aber warum bekommen die dann einen FS? Dieser Fall zeigt wiederum ganz deutlich, dass das Auto ein potentielles Tötungsinstrument ist. Daher sollte die Auflagen, um so ein Fahrzeug bewegen zu dürfen, höher sein. Die charakterliche Eignung müsste zumindest grundlegend geprüft werden. Wer mit 19 auch nur daran denkt, dass es ok sei, während der Fahrt auf irgendeinem kack Gerät herumzufummeln, darf einfach keinen FS ausgehändigt bekommen!

Die Bewährungsstrafe geht irgendwie klar. Wenn man so eine geistig umnachtete Person wirklich in den Bau steckt, tut man der Gesellschaft sicherlich keinen Gefallen damit. Den FS hingegen bekommt sie nach knapp 3 Jahren wieder, von MPU habe ich nichts gelesen. Das ist in meinen Augen ein Fehler. So einfach dürfte es nicht sein.
 
Doch, de iure geht das, weil für den Vorsatz ein bloßes "für möglich halten" ausreicht.
Insoweit gelangt man dogmatisch mindestens immer zu einer Körperverletzung mit Todesfolge.
Wie man allerdings eine Verurteilung wegen Mordes hinbekommt, erschließt sich mir nicht,
weil es am zwingend erforderlichen Tötungsvorsatz bei solchen Fallkonstellationen immer
fehlen dürfte. Ich gehe deshalb davon aus, daß der Schreiber des Artikels das Ergebnis falsch
wiedergegeben hat. Zumal er ja auch noch - falsch - von "unterlassener Hilfeleistung"
schreibt. Entweder man tötet (mit Tötungsvorsatz) ----> Mord bzw. Totschlag
oder man macht einen Fehler, und einer stirbt ----> Fahrlässige Tötung
Beides gleichzeitig geht nicht.

Ich bin hier voll bei Dir!
Strafrecht ist zwar ein paar Tage her, aber wie man hier auf versuchten Mord kommt, erschließt sich mir absolut nicht.
Der Tenor ist mMn fragwürdig.
Wenn man dann noch liest, dass der Angeklagten "kindliches Gemüt" (den O-ton habe ich gerade nicht mehr parat) anrechnet und basierend darauf nach Jugendmaß entscheidet, gerade dann erschließt es sich für mich nicht.
Auch in Hinblick auf die charakterliche Förderung des "Kindes" und ihrer Zukunft.
Mord... Ohje :oops:
 
Wer von euch hatte eigentlich schon mal richtige Panik?

Mich macht das Verhalten der jungen Frau auch völlig fassungslos. Aber wer mal echte Panik erlebt hat, weiß, dass da Steuerungszellen im Hirn einfach "ausfallen". Da ist rationales, kopfgesteuertes Handeln kaum noch möglich. Panik löst einen sofortigen und zunächst nicht weiter steuerbaren Fluchtreflex aus. Reflex eben. Gegen den kannst du nicht handeln, er bestimmt dich, nicht du ihn.

Deshalb erscheint mir das Folgehandeln der jungen Frau absolut schlüssig, wenn es auch nicht auch nur im Ansatz gutzuheißen ist. Der Auslöser ist das Problem, aus dem sich der wirkliche Vorwurf ableitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, de iure geht das, weil...

Da haben wir das Problem. Juristen benutzen unsere Sprache leider zu oft nicht nach den Definitionen des Dudens. Dort steht zu "Vorsatz" die Definition "etwas, was sich jemand bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss". Wenn der Jurist dann daraus den Dolus directus 1. Grades, den Dous directus 2. Grades und den Dolus eventualis konstruiert kommt es zu den bekannten Diskrepanzen zwischen dem "gesunden Menschenverstand" und der Juristerei.
 
Es war auf jeden Fall ein vermeidbarer Unfall. Da die Fahrerin nicht die geistige Reife hatte einen PKW zu führen, sollte man nun überlegen wie man in Zukunft derartige Unfälle verhindert. Entweder wird eine MPU fester Bestandteil bevor überhaupt mal ein Führerschein erteilt werden kann, oder aber die Altersgrenze muss herauf gesetzt werden.

Der jetzige Zustand, das man geistig kleinen Kindern erlaubt mit einer derartigen Waffe zu spielen ist auf jeden Fall nicht haltbar. Alternativ stuft man intensive Handynutzer als süchtig ein und wendet dort die gleichen Formen wie bei einer Drogen oder Alk. - sucht an. Würde man also Handynutzer, die am Steuer erwischt worden sind so behandeln wie besoffene, dann hätte das folgende Konsequenzen: Man selber müsste nachweisen nicht süchtig zu sein. Dazu also über einen längeren Zeitraum trocken (in diesem Fall ohne Smartphone) leben. Erst wenn man das nachweislich geschafft hat, gibt es überhaupt eine Chance wieder seine Fahrerlaubnis zurück zu bekommen.

Mich kotzten diese Smartphonejunkies extrem an. Da kommt man so langsam endlich soweit, dass man Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer behandelt und nicht mehr auf enge Radwege wo, man nur sehr langsam fahren kann, abschiebt. Zwar langsamer aber immerhin kann man das Rad wieder immer mehr als richtiges Verkehrsmittel ein setzen. Und dann kommen diese völlig ignoranten Asozialen, die mal eben das Leben anderer Menschen aufs Spiel setzen, nur weil die keine kurze Zeit auf ihr Hilfsmittel zur totalen Verblödung verzichten können und sorgen dafür, dass man sich nur noch mit stabilem Panzer um sich herum auf die Fahrbahn trauen kann. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zusätzlich steht diese Verurteilung nun noch einige Jahre (wie lange genau konnte Ich nicht herausfinden) im polizeilichen Führungszeugnis. Was für eine junge Frau beim start ins Berufsleben ja jetzt auch nicht ganz unerheblich ist.
 
Radfahrer auch. "Wir" sind in der Beziehung nicht besser als "die".
Keine Frage und ich will das auch nicht beschönigen, aber ich habe ein Systemgewicht von 85kg bei 30km/h. Die meisten Autofahrer bestimmt >1 to und auf der Landstraße 100km/h. Da sehe ich schon einen Unterschied, was das Gefahrenpotential angeht.
 
Ich hatte gerade eine kleine Differenz mit meiner Frau. Sie fährt nicht Rad (obwohl sie eins hat) und denkt wohl eher als Autofahrer. Wir haben hier in Düsseldorf auf der Hüttenstraße eine Brücke unter der ein Radweg ist. Der Radweg endet nach der Brücke und die Radfahrer müssen zwangsläufig auf die Fahrbahn. Nun bin ich der Meinung, dass die Autofahrer (zu denen ich selbst auch gehöre) gefälligst aufpassen müssen, wenn ein Radweg endet, auf dem gerade ein Radfahrer unterwegs ist. Meine Frau meint, die Radfahrer sollen aufpassen und könnten doch nicht einfach auf die Fahrbahn fahren (ja wohin denn sonst?).

Was meint ihr?

Es kommt darauf an wie der Radweg in die Strasse übergeht, aber wenn der Radweg einfach endet und der Radfahrer nach links in den Verkehrsraum des Autos "eindringt sehe ich auch eher das Aufpassen beim Radler. Wobei aufpassen müssen selbstredend beide.

Gruß Cineratzz
 
Gestern hatte ich dann gesehen, dass sogar Fußgänger mit Smartphone ein Problem sein können. Da steht einer an einer Fußgängerampel und wartet auf grün. Der Blick dabei nach unten aufs Display. Dann passierte was kommen musste, es wurde grün und der Depp bekommt es erst mal nicht mit.

Ich wollte rechts ab biegen, ein PKW Fahrer hinter mir auch. Ich warte, weiß nicht wann sieht der hoch und merkt dass er grün hat. Also warte ich, damit ich lieber. Der PKW Fahrer hinter mir wartet auch. Alle dahinter die geradeaus wollen müssen zwangsweise auch warten. Resultat: alles steht vor der grünen Ampel, weil ein Depp seinen an seinem Smartphone spielen muss.

Der PKW Fahrer hinter mir hätte genug Platz gehabt an mir vorbei zu fahren, war aber auch so umsichtig ebenfalls zu warten. :daumen: Nachdem es für uns ca. 8 Sekunden grün ist und für Fußgänger schon ca. 10 Sekunden sieht der endlich mal hoch und merkt, dass er grün hat. Dann ist genau das passiert, warum ich nicht vor dem durch fahren wollte, der Depp erkennt das grün ist, sieht sofort wieder runter auf sein Smartphone und läuft zügig aber quasi blind über die Kreuzung. :eek:

Mir ist so jemand zu Fuß natürlich viel lieber als auf dem Rad oder im Auto, aber trotzdem müsste so etwas nicht sein.
 
Keine Frage und ich will das auch nicht beschönigen, aber ich habe ein Systemgewicht von 85kg bei 30km/h. Die meisten Autofahrer bestimmt >1 to und auf der Landstraße 100km/h. Da sehe ich schon einen Unterschied, was das Gefahrenpotential angeht.

Auch geringes Tempo eines Fahrrades mit seiner Nutzlast (Fahrer) kann reichen einen anderen Menschen schwer zu verletzen oder mit genug Pech zu töten. Bei einem älteren Menschen reicht es da schon, wenn die nur um fallen. Alleine der Aufprall durch den Sturz kann im Alter zu Knochenbrüchen führen die dann nur sehr langsam oder nie mehr verheilen. Ein unglücklicher Sturz kann auch bei jüngeren Menschen so mit dem Tod enden. Man kann niemandem Vorschäden ansehen. Das sollte man immer im Hinterkopf haben, auch wenn man "nur" Rad fährt.

Die Differenzierung ist natürlich immer noch richtig, nur leider setzen viele weniger Gefahr mit wenig Gefahr gleich. Genau das ist aber ein unter Umständen tödlicher Fehler.
 
Mit der Schuld, einen Menschen getötet zu haben, wird sie leben müssen. Das ist bestimmt nicht einfach und auch eine Form der Strafe.

Dann bräuchten wir ja eigentlich gar keine Gerichte mehr? Und warum eigentlich Jugendstrafrecht? Wenn jemand alt und reif genug ist, Auto zu fahren, ist er/sie auch reif genug, die Konsequenzen zu tragen. Ich bin über das Strafmaß einigermaßen entsetzt, zumal die Fahrerin in der Verhandlung wohl allerlei Schutzbehauptungen von sich gegeben hat. Das ist kein Zeichen von Einsicht. Und dann ein gefühlter Freispruch! :mad:
 
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