BerndderHeld
Aktives Mitglied
- Registriert
- 28 September 2012
- Beiträge
- 213
- Reaktionspunkte
- 159
Bei aller nachvollziehbarer Kritik aber das ist kein gefühlter Freispruch.
FAZ Artikel schrieb:[…]und verurteilte die Angeklagte zudem wegen versuchten Mordes, weil sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Das Gericht machte außerdem Bewährungsauflagen: Die Angeklagte muss sich einer Psychotherapie unterziehen und 250 Arbeitsstunden in einer Sozialeinrichtung ableisten. Zudem wird der Führerschein eingezogen und ein Fahrverbot für zwei Jahre und neun Monate verhängt.