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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Hauptstraße durchs Industriegebiet. Ich will nach links abbiegen auf den Firmenparkplatz.
Arm streng waagerecht raus, Schulterblick, alles gut, ziehe in Fahrbahnmitte, Arm bleibt nach links gestreckt, erneuter Schulterblick.
Und was sehe ich? Der Autofahrer hinter mir zieht noch weiter nach links und überholt mich.

Man ahnt solche Fahrmanöver, so dass am Ende zum Glück nichts passiert.
Aber da könnte ich explodieren. So ein Arxxx! :mad::mad::mad:


Da hilft nur eins: am Ende des besagten Arms ne Wumme, und dann das Magazin komplett durch die Seitenscheibe des Überholers entleeren! :daumen:

Ist doch wahr!!! :p:cool:
 
Gerade im Radio gehört: das Urteil in Stuttgart ist gefallen (junges Mädel hat von hinten zwei Rennradfahrer über den Haufen gefahren. Einer tot, der andere fast querschnittsgelähmt):

2.5 Jahre auf Bewährung wegen versuchtem Mord. Wegen Unreife wurde wohl das Jugendstrafrecht angewandt

Nachdem ich ja erst vor Kurzem auch beinahe von hinten über den Haufen gefahren wäre, nimmt mich das schon mit.
 
Ich denke nicht, dass man militantes Verhalten seitens eines Radfahrers nach einer idiotischen Aktion eines Autofahrers mit der Präferenz dieses Radlers für bestimmte Parteien gleichsetzen kann!
Wenn man das jedoch tut, kann man auch zu dem Schluss kommen, dass es sich hierbei um eine dem Gedankengut der Organisation Greenpeace nahestehende Personen handelt. Dieser Personenkreis deckt sich auffällig oft mit den Wählern der Grünen.
 
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Gerade im Radio gehört: das Urteil in Stuttgart ist gefallen (junges Mädel hat von hinten zwei Rennradfahrer über den Haufen gefahren. Einer tot, der andere fast querschnittsgelähmt):

2.5 Jahre auf Bewährung wegen versuchtem Mord. Wegen Unreife wurde wohl das Jugendstrafrecht angewandt

Nachdem ich ja erst vor Kurzem auch beinahe von hinten über den Haufen gefahren wäre, nimmt mich das schon mit.
Den Vorwurf des versuchten Mordes gab es auch nur wegen der Unfallflucht in Verbindung mit unterlassener Hilfeleistung. :(

Ich habe immer mehr den Eindruck, das es schlimmer ist, das FA zu besch***en, als ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben. :(
 
Ich hatte gerade eine kleine Differenz mit meiner Frau. Sie fährt nicht Rad (obwohl sie eins hat) und denkt wohl eher als Autofahrer. Wir haben hier in Düsseldorf auf der Hüttenstraße eine Brücke unter der ein Radweg ist. Der Radweg endet nach der Brücke und die Radfahrer müssen zwangsläufig auf die Fahrbahn. Nun bin ich der Meinung, dass die Autofahrer (zu denen ich selbst auch gehöre) gefälligst aufpassen müssen, wenn ein Radweg endet, auf dem gerade ein Radfahrer unterwegs ist. Meine Frau meint, die Radfahrer sollen aufpassen und könnten doch nicht einfach auf die Fahrbahn fahren (ja wohin denn sonst?).

Was meint ihr?
 
Eigentlich darf man sich ja nur zu einem Urteil kritisch äußern, nachdem man das Urteil samt Begründung gelesen hat. Dennoch wage ich hier mal einen Einwand. So schlimm die Unfallfolgen (1 Mensch getötet, 1 Mensch schwer verletzt, und auch ein wenig Sachschaden) auch sind, habe ich ein Problem mit dem Mordvorwurf. Nach meinem juristisch unvoreingenommenen Verständnis wäre hier u.a. eine Verurteilung nach § 222 StGB angemessen und richtig gewesen. Sehr sehr traurig wäre es nämlich, wenn es einem Anwalt auch noch gelänge, das Urteil genau wegen des Mordvorwurfs (für mich fehlt da "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen") anzufechten.
 
Eigentlich darf man sich ja nur zu einem Urteil kritisch äußern, nachdem man das Urteil samt Begründung gelesen hat. Dennoch wage ich hier mal einen Einwand. So schlimm die Unfallfolgen (1 Mensch getötet, 1 Mensch schwer verletzt, und auch ein wenig Sachschaden) auch sind, habe ich ein Problem mit dem Mordvorwurf. Nach meinem juristisch unvoreingenommenen Verständnis wäre hier u.a. eine Verurteilung nach § 222 StGB angemessen und richtig gewesen. Sehr sehr traurig wäre es nämlich, wenn es einem Anwalt auch noch gelänge, das Urteil genau wegen des Mordvorwurfs (für mich fehlt da "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen") anzufechten.

ohne jetzt zu verstehen, was du da schreibst, hier schien es sich wesentlich um die Nutzung des Handys und Fahrerflucht zu drehen.

Persönlich frage ich mich, wie würde ich über den Fall denken, wenn der Täter nicht ein "junges Mädel" sondern ein "Herr mittleren Alters mit BMW" wäre.
 
Beide müss(t)en aufpassen. Im Zweifel warte ich an solchen Stellen aber lieber oder fahre schon vorher auf die Straße, wenn denn eine Lücke da ist.
StVO technisch fällt das entweder unter Reißverschlussverfahren, funktioniert oft bei vermeintlich gleichberechtigten Automobilisten schon nicht oder aber unter einordnen in der fließenden Verkehr, dann ist der der rein will derjenige der Warten muss bis die Lücke gross genug ist. Dafür lohnt keine Diskussion mit der eigenen Frau ;-)
 
Sehr sehr traurig wäre es nämlich, wenn es einem Anwalt auch noch gelänge, das Urteil genau wegen des Mordvorwurfs (für mich fehlt da "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen") anzufechten.

Das Gericht argumentiert, dass sie durch das Wegfahren billigend den Tod der Radfahrer in Kauf genommen hat, um die Tat zu verdecken. Das ist durchaus ein Mordmerkmal. Sie wurde zudem wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt.

Furchtbar tragisch für die Beteiligten in jedem Fall. Dieses Getippe auf dem Handy während des Fahrens ist so saugefährlich ...
 
Dafür lohnt keine Diskussion mit der eigenen Frau ;-)
Ach, wieso nicht? Kann manchmal ganz erheiternd sein. ;)
Der allgemeinen Meinung nach haben wir also beide Recht. Beide sollten aufpassen. Ok, der Radfahrer ist immer unterlegen, insofern sollte man schon eher die Augen aufhalten.
 
Egal, wie die Begründung aussieht, ich habe einfach ein Problem mit dem Strafmaß. Es kann doch nicht sein, das jemand, der grob fahrlässig einen Menschen tötet und einen anderen schwer verletzt, mit einer Bewährungsstrafe und 250 Sozialstunden davon kommt. :(
 
Die Strafe ist zugegebenermaßen sehr milde. Schlimmer wird für sie sein, damit leben zu müssen, jemanden getötet zu haben.

Ich sehe so oft Autofahrer mit ihren Handys rumwuseln, weil sie irgendwelche WhatsApp-Nachrichten schreiben. Denen sollte man sofort den Führerschein abnehmen und nur noch nach einer MPU erlauben, einen neuen zu machen. Das ist echt unglaublich. Sowas kann auch warten, bis man einparkt hat und die Fahrt beendet ist. Leider wird sowas viel zu wenig kontrolliert und die Fahrer denken, dass ja bisher nichts passiert ist.... bis dann irgendwann mal was passiert! :mad:
 
also hier steht was von 2 Jahren auf Bewährung, was soll das?

bei der Überschrift dachte ich, gibt noch Gerechtigkeit:


http://www.t-online.de/auto/news/id...rerin-wegen-versuchten-mordes-verurteilt.html

nach Lesen des Artikels nicht mehr;

1 toter Radler, 1 schwer verletzt, 2 Jahre auf *Bewährung*!?

statt mal ein Zeichen zu setzen und die 2 Jahre in den Bau zu schicken, so ne Lächerlichkeit. auch der Unsinn, mit 21 noch Jugendstrafrecht anzuwenden.

wundert mich nichts mehr, gar nichts!
 
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