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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Absolut richtig. Wobei ich jetzt auch kein Bedürfnis verspüre herauszufinden, wie es ohne Helm gelaufen wäre. ;)
Da hast du Recht. Man kann aber für die Zukunft vorsorgen und den Kopf vor den kommenden Gefahren schützen. Die Hanni Kohl Stiftung hat mal geguckt wo sich das lohnt:



Quelle: http://www.fahrrad-helm.de/KURATORIUMZNS/#

hks2.jpg
 
Du beziehst Dich wahrscheinlich auf §2 Satz 2 StVO, insofern irrst Du nicht. Jetzt bitte ich um eine StVO-konforme Definition von "möglichst weit rechts" unter Einbeziehung aller möglichen Fahrzeuge, Umstände und Straßenverhältnisse.

Darüber muß man im Grunde gar nicht rumdiskutieren. Ich hatte oben schon einmal einen Link zu einem PDF, wo das alles ziemlich eindeutig beschrieben ist:
http://www.adfc.de/files/2/110/112/FW_Seitenabstand_20110722.pdf

Die Fehldeutung liegt leider nur oft in dem Punkt, dass Viele meinen, das Rechtsfahrgebot bedeute, man habe äußerst rechts zu fahren. Nur, genau das bedeutet es eben so nicht.

Kurzes Zitat aus dem PDF:

Seitenabstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
1 StVO §1 Abs. 2:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Weitreichende Fehlinterpretationen gibt es bei der rechtssicheren Bewertung eines Verkehrsverhaltens an dem Begriff "behindert". Durch ordnungsgemäße Nutzung des Verkehrsraumes mit einem Fahrrad kann man den Verkehr nicht vermeidbar behindern - auch wenn man langsamer als mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fährt.
Der §3 (2) gilt nur für Kraftfahrzeuge.
Das Einhalten von seitlichen Abständen ist auch keine vermeidbare Behinderung, weil diese Abstände zur sicheren Verkehrsteilnahme notwendig sind. Als langsame Verkehrsteilnehmer haben Radfahrer gegebenenfalls §5 (6) 3 zu beachten.
StVO §2 Abs. 2:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Es ist möglichst weit rechts zu fahren. Das bedeutet nach geltender Rechtsprechung, möglichst weit rechts, ohne sich selbst oder Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar, zu gefährden und zu behindern.

Das, was immer so hübsch dehnbar in der STVO beschrieben ist, wird durch entsprechende Gerichtsurteile dann noch qualifiziert. - Beispiele teilweise ebenfalls im zitierten PDF.
Insofern reicht es eben nicht, wenn man sich nur auf die STVO bezieht.

Die Franzosen haben die Überholabstände gleich ordentlich definiert und Spanien schreibt auch gleich mal vor, dass man b.B. auf die Gegenfahrbahn muß, wenn man Radfahrer überholen will und der Platz ansonsten nicht ausreicht.

Nur gerade die Deutschen, die sonst alles ganz genau geregelt haben wollen, legen die Begriffe in der STVO hübsch schwammig fest und so Mancher wundert sich dann, wenn ihm ein Gericht erklärt, wie er die STVO zu deuten gehabt hätte. ;)

PS. Nur der Vollständigkeit halber, weil das mir bekannt Aktuellste:
http://www.adfc.de/misc/filePush.ph...Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer_Stand_2.2015.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Glück ist es nicht nötig etwas zu interpretieren, denn alles ist rechtlich definiert.
Der Gesetzgeber meint mit dem möglichst weit rechts, soweit rechts, das alle anderen Rechtsnormen erfüllt sind.
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
 
Es gibt genug Strassen an denen in Gegenrichtung Autos parken und wo schon ein Unterschied besteht zwischen mittig, oder möglichst weit rechts fahren, wenn es um das Überholen geht. Es bricht auch niemandem ein Zacken aus der Krone, wenn man mal in grössere Parklücke einschert, um nachfolgende Verkehrsteilnehmern das Überholen zu ermöglichen. Aber es folgt wieder das übliche Muster : Seine Rechte kennt man ganz genau, seine Pflichten relativiert man.
wenn die Autos in Gegenrichtung parken, soll ich dann die Gegenfahrbahn queren und links in eine Parklücke fahren?
 
Die Als langsame Verkehrsteilnehmer haben Radfahrer gegebenenfalls §5 (6) 3 zu beachten.
Das kennt man eigentlich eher anders herum. Dh. schnelleren VT wird nicht das Überholen ermöglicht, sonder der Radfahrer überholt an roten Ampeln diejenigen, die es mühsam und unter Stress an ihm vorbei geschafft haben. Das dies weder Stress abbaut, noch zu mehr Verständniss und Rücksichtnahme führt sollte eigentlich jedem einleuchten.
 
Nur gerade die Deutschen, die sonst alles ganz genau geregelt haben wollen, legen die Begriffe in der STVO hübsch schwammig fest und so Mancher wundert sich dann, wenn ihm ein Gericht erklärt, wie er die STVO zu deuten gehabt hätte. ;)

Deckt sich ja mit dem Wisch der Regierung aus dem ich mal zitiere:

"auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn(Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5184 –


Bei der StVO handelt es sich um eine abstrakt-generelle Regelung, die – wie jede Rechtsnorm – nicht unmittelbar jeden Einzelfall regeln kann, sondern Maßstäbe zur Entscheidung des Einzelfalles zur Verfügung stellt."

Ja ne ist klar - erinnert mich irgendwie an Fluch der Karibik...
"And thirdly, the code is more what you'd call "guidelines" than actual rules"
smiley_emoticons_pirat5.gif
 
Deckt sich ja mit dem Wisch der Regierung aus dem ich mal zitiere:

"auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn(Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5184 –


Bei der StVO handelt es sich um eine abstrakt-generelle Regelung, die – wie jede Rechtsnorm – nicht unmittelbar jeden Einzelfall regeln kann, sondern Maßstäbe zur Entscheidung des Einzelfalles zur Verfügung stellt."

Ja ne ist klar - erinnert mich irgendwie an Fluch der Karibik...
"And thirdly, the code is more what you'd call "guidelines" than actual rules"
smiley_emoticons_pirat5.gif
Passt doch, genauso wird in der Regel auf deutschen Straßen ja auch gefahren ;)
 
wo schon ein Unterschied besteht zwischen mittig, oder möglichst weit rechts fahren

Die allermeisten Fahrstreifen sind um die drei Meter breit. Wenn man 50cm Breite für den Radfahrer annimmt und 1-1,5m Seitenabstand einhält, dann gibt es keinen Unterschied zwischen möglichst weit rechts und mittig.

Das Problem ist eher im Kopf, weil viele Leute eher von einer Art relativem Seitenabstand ausgehen, der vom falsch verstandenen Rechtsfahrgebot herrührt. Viele glauben tatsächlich, dass es verboten wäre in der Mitte einer Fahrbahn zu fahren, weil es eben nicht "rechts" sei.
Wenn die Straße eng ist, dann glauben manche Radfahrer, dass sie weniger Seitenabstand halten dürfen und wenn Gegenverkehr ist, glauben Autofahrer, dass sie weniger Seitenabstand beim Überholen halten müssen.

Mit der Straßenverkehrsordnung hat das aber nichts zu tun.

@Lusche70 schau dir wirklich mal die verlinkten Infos zum Seitenabstand an, dann wird dir einiges klarer, denk ich


Von daher sind mir auch die sog. Angebots- und Schutzstreifen insoweit recht, weil sie den Abstand zum Fahrbahnrand anzeigen, den ich einzuhalten habe, also die Markierung zeigt mir, wo mein Rad zu sein hat, i.d.R. links neben dieser. Da ich dann mit dem Lenker und der Schulter ohnehin drüber bin, habe ich den Mindestabstand eingehalten :)


Sowas finde ich immer sehr schwierig. Besonders an engen einspurigen Stellen ohne Gegenverkehr.
Fährt man "auf" der Markierung, wird man gnadenlos mit 10cm Seitenabstand überholt.
Die einzige sichere Möglichkeit ist mittige Fahren auf dem Fahrstreifen, damit Autos keine Chance haben gefährlich zu überholen.
Nach spätestens 3 Sekunden hat man dann nur noch Dauergehupe hinter sich.
Ganz besonders unangenehm, wenn es ein wenig bergauf geht und man gerade nicht im Tranining ist.

https://www.google.de/maps/@49.4509843,11.106253,96m/data=!3m1!1e3?hl=de

Wer solche Straßen (Ostendstraße in nordöstlicher Richtung) sicher und nach den gesetzgeberischen Seitenabständen fahren will, der braucht ein sehr dickes Fell.
Würde mich mal interessieren, wie ihr das handhabt!
 
Stimmt. Jeder überfahre wen er kann... Am geilsten ist noch immer wenn die Autos zu mir 1cm Abstand halten, dann aber zu parkenden Autos oder Gott bewahre Bürgersteigen - mindestens 2m (also praktisch im Gegenverkehr rumtuckern). Man muss halt Prioritäten setzen! :p
 
Das kennt man eigentlich eher anders herum. Dh. schnelleren VT wird nicht das Überholen ermöglocht, sonder der Radfahrer überholt an roten Ampeln diejenigen, die es mühsam und unter Stress an ihm vorbei geschafft haben. Das dies weder Stress abbaut, noch zu mehr Verständniss und Rücksichtnahme führt sollte eigentlich jedem einleuchten.

Ich denke, das wird jetzt ein wenig haarspalterisch. ;)
Wenn ich bspw. auf einer Bundesstraße unterwegs bin und der Gegenverkehr es lange nicht zuläßt, dass ich überholt werden kann, fahre ich auch mal rechts ran und halte dort. Haltebuchten und Einfahrten bieten sich da durchaus mal an. Nur kann eben niemand verlangen, dass ich ich das alle 20 Meter mal mache. :cool:

Im Übrigen ist es gestattet, langsam rechts an haltenden KfZ vorbeizufahren. Nicht gestattet ist das allerdings zwischen KfZ-Schlangen. Wobei es auch hier wieder ein wenig knifflig wird, wenn ich mich auf einer Linksabbiegerspur befinde und beide Spuren dicht sind.

Merkwürdigerweise legt sich aber ein Dosenfahrer nur eher selten mit Treckern oder Schwerlasttransporten an. Mit Radlern schon eher. :mad:
Scheint also nicht so zu sein, dass es da immer um ein gleichberechtigtes Miteinander geht.

Aber ich will da mal die Kirche im Dorf lassen. Die Masse der Verkehrsteilnehmer benimmt sich durchaus anständig. Selbst die vielgescholtenen Bus- und LKW-Fahrer. Weit eher drängeln mir häufig die "Mutti-Taxen".

Wenn die Situation übersichtlich ist, winke ich dem nachfolgenden Verkehr auch mal, dass er mich ruhig überholen soll. - Das hilft den Anderen dann ganz direkt. Die wissen dann, dass ich sie wahrgenommen habe und sie von mir keine unberechenbaren Handlungen zu erwarten haben. Wenn die dann nicht wie die besengten Säue vorbeiziehen, geht das auch mal mit etwas weniger Abstand. - Nur sind das in meinen Augen dann ähnliche "Absprachen", wie bspw. anderen Leuten mal die Vorfahrt zu gewähren, weil die sonst nie wegkämen.
 
Deckt sich ja mit dem Wisch der Regierung aus dem ich mal zitiere:

"auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn(Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5184 –


Bei der StVO handelt es sich um eine abstrakt-generelle Regelung, die – wie jede Rechtsnorm – nicht unmittelbar jeden Einzelfall regeln kann, sondern Maßstäbe zur Entscheidung des Einzelfalles zur Verfügung stellt."

Das Ding ist mal wieder eine inhaltliche Frechheit. Aber wer hat ein Interesse daran?
Die Autobauer? Anwälte?

Im Grunde könnte man das Meiste ganz klar regeln und dann auch so festschreiben. Wie schon beschrieben, die Franzosen und selbst die Spanier haben sich da weit mehr festgelegt. - Da wird dann vom Einzelnen auch nicht mehr so viel nach eigenem Interesse dranruminterpretiert.

Überhaupt ist die Straßenverkehrsregelung bei uns ein wenig ... nennen wir es mal "inkonsequent."

Einen tollen Bußgeldkatalog haben wir, mit international gesehen ziemlich mickerigen Bußgeldern. Aber selbst die interessieren meist kaum, weil im Grunde nicht kontrolliert wird.

Diskutiere mal im Ausland noch rum. Ganz fix ist da mal ein Monatsgehalt eingezogen oder das Auto wird mitgenommen. Auch Kontrollen finden dort weit mehr statt.
 
Da hast du Recht. Man kann aber für die Zukunft vorsorgen und den Kopf vor den kommenden Gefahren schützen. Die Hanni Kohl Stiftung hat mal geguckt wo sich das lohnt:



Quelle: http://www.fahrrad-helm.de/KURATORIUMZNS/#

hks2.jpg


Was sind das eigentlich für Holzköpfe, die diese Statistik unter die Überschrift "Ursachenverteilung Schädel-Hirnverletzungen" gesetzt haben? Krankheit ist ja nun keine Ursache für eine Verletzung, also fallen schon mal 39% raus, da sind vermutlich Tumore etc. gemeint. Dann werden wild Verkehrsmittel mit Gelegenheiten vermischt: Wenn jemand in der Freizeit einen Motorradunfall hat oder bei der Arbeit mit dem Auto verunglückt, wo taucht das auf? Das sagt so gar nichts aus. GAR NICHTS:
 
Die allermeisten Fahrstreifen sind um die drei Meter breit. Wenn man 50cm Breite für den Radfahrer annimmt und 1-1,5m Seitenabstand einhält, dann gibt es keinen Unterschied zwischen möglichst weit rechts und mittig.
Den Abstand brauchst du aber nur, wenn rechts auch wirklich was ist das dich gefährden kann. Aber es geht ja am Ende doch nur darum bequem und ungestört zu fahren, egal ob man zu mehr Rücksicht in der Lage wäre.
 
Ich denke, das wird jetzt ein wenig haarspalterisch. ;)
Wenn ich bspw. auf einer Bundesstraße unterwegs bin und der Gegenverkehr es lange nicht zuläßt, dass ich überholt werden kann, fahre ich auch mal rechts ran und halte dort. Haltebuchten und Einfahrten bieten sich da durchaus mal an. Nur kann eben niemand verlangen, dass ich ich das alle 20 Meter mal mache. :cool:
So halte ich das auch und von mir hat das noch keiner alle 20 Meter verlangt. Man guckt halt auch mal, ob es eine Gelegenheit gibt es den Anderen leichter zu machen. Ich winke auch gerne mal LKWs durch, wenn die hinter mir an der Ampel stehen und es weiter geht. Ich verliere wenige Sekunden, aber damit kann ich gut leben. Ich überhole an roten Ampeln auch keine Leute, die mich vorher mit Mühe und Not überholt haben. Warum auch? Das ist Stress pur für alle.
 
Den Abstand brauchst du aber nur, wenn rechts auch wirklich was ist das dich gefährden kann. Aber es geht ja am Ende doch nur darum bequem und ungestört zu fahren, egal ob man zu mehr Rücksicht in der Lage wäre.
Da ist meistens was: Bordstein oder Straßengraben reicht. Ob du da 1,5m brauchst sei mal dahingestellt, aber zumindest soviel, dass du bei einem unvorhergesehenen Ausweichmanöver nicht im Graben oder z.B. im Gulli hängst.
 
Ich überhole an roten Ampeln auch keine Leute, die mich vorher mit Mühe und Not überholt haben. Warum auch? Das ist Stress pur für alle.

Mache ich sicher auch nicht, nur um vorne zu stehen. ;)
(Sicher, von solchen Leuten gibt es allerdings doch einige.)
Aber im Berufs- und Urlaubsverkehr können mich vorher -zig Fahrzeuge überholt haben, über viele Ampeln kommt dann aber nur ein kleiner Teil von denen. Bei solchem Verkehrsaufkommen habe ich kein Problem damit, mich ggf. vorne anzustellen. :cool:

Im Grunde meinst du aber wohl nichts anderes. :bier:
 
Was sind das eigentlich für Holzköpfe, [...]
Das sagt so gar nichts aus. GAR NICHTS:
Es sind Melonenköpfe mit schützenswertem Inhalt. Ausserdem hilft es natürlich trotzdem bei der Entscheidung ob man in der Freizeit, im Auto oder beim Sport einen Helm trägt. Die Zahlen sprechen für sich, selbst wenn sie etwas durcheinander sind.

Edit: Immerhin 61% haben dann keine Krankheitsursache. D.h. wenn du immer einen Helm trägst, verhinderst oder minderst du 61% der Kopfverletzungen. Gar nicht so schlecht.
 
Nein, die Zahlen sprechen eben für gar nichts, das versuchte ich deutlich zu machen.
 
Den Abstand brauchst du aber nur, wenn rechts auch wirklich was ist das dich gefährden kann. Aber es geht ja am Ende doch nur darum bequem und ungestört zu fahren, egal ob man zu mehr Rücksicht in der Lage wäre.
Du verallgemeinerst meiner Meinung grad ganz schön...
Jeder, der es möchte, kann ja gerne im Slalom um die Gullideckel und Hindernisse rumfahren. Da freut sich der Mitverkehrsteilnehmer wegen der Berechenbarkeit der Fahrspur, wenn er überholen will :confused:.
Wie schon mehrfach erwähnt, fahre ichin der Stadt da, wo auch die rechten Reifen der Autos ihre Spuren hinterlassen. Das ist m.E. das sicherste für mich, und vorhersehbar für andere. Ergo sind doch alle zufrieden. Ausser die, die meinen, Radfahrer müssten im Rinnstein fahren oder gehörten eh nicht auf die Fahrbahn. Aber die haben eh einen an der Waffel.
 
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