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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Auch wenn ich die Mutti mit Kind genauso schützenswert halte, wie horst666 es tut, kann ich mich mit dem Schrittgeschwindigkeitsgebot auf verpflichtenden Radwegen nicht anfreunden. Etwas anderes wäre es, wenn der Radfahrer sich auf einem "Radfahrer frei" Weg befinden würde. Den nutzt der schliesslich freiwillig.
Eine Rechtsprechung, die einen Radfahrer auf einem mit Zeichen 240 gekennzeichneten Weg zur Schrittgeschwindigkeit verdonnert, dokumentiert gleichzeitig die Untauglichkeit solcher Verkehrswege.
Sehe ich auch so; wenn ich Schrittgeschwindigkeit einhalten soll, brauche ich kein Fahrrad, das schaffe ich auch zu Fuß!;) Da ist die Benutzungspflicht echt absurd, denn von einer "Radverkehrsanlage" kann hier nicht mehr die Rede sein.
Selbstverständlich ist die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber allen anderen Mitbenutzern zu Fuß immer ein Muss.
 
Sehe ich auch so; wenn ich Schrittgeschwindigkeit einhalten soll, brauche ich kein Fahrrad, das schaffe ich auch zu Fuß!;) Da ist die Benutzungspflicht echt absurd, denn von einer "Radverkehrsanlage" kann hier nicht mehr die Rede sein.
Selbstverständlich ist die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber allen anderen Mitbenutzern zu Fuß immer ein Muss.
und das fazit: es lebe die straße!!!!!!
 
Ich finde, das kann man auch als eingefleischter Radler akzeptieren. Wir Radler sind Autofahrern gegenüber durch deren Grundsatzhaftung wegen Betriebsgefahr bessergestellt. Da kann man von uns auch erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern erwarten.
Und es gibt wenig Schützenswerteres als eine Mami mit Kind, auch wenn sie sich selbst und ihren Nachwuchs nicht richtig schützt, weil sie im Straßenverkehr pennt.
Ist das bei euch wirklich so? In Erlangen, einer mittelgroßen Studentenstadt mit verdammt vielen Radfahrern sollte man das meinen. Aber aus meinen Erfahrungen von Beinah und richtigen Unfällen wurde die Schuld immer erstmal beim Radfahrer gesucht.

Einmal bin ich in der Stadt auf der Straße gefahren und nicht auf dem rot markiertern vielleicht 1m breiten Gehweg (ohne Beschilderung) und von hinten kommt wild hupend ein kleintransporter an und fährt fährt etwa 100m komplett ohne seitenabstand fast berührend schräg neben mir. Als Ich ihm dann den Mittelfinger gezigt habe wurde das ganze natürlich nicht besser und er hätte mich fast in die parkenden Autos gedrängt.

Als die Polizei dann da war, war ihr alles total egal, womit alles begonnen hat und was der Fahrer gemacht hat, sie haben ihn lediglich nur gefragt ob er gegen mich eine Anzeige wegen dem Mittelfinger machen will. Mir haben sie nur immer wieder gesagt ich habe auf der Straße nichts zu suchen und solle auf dem "Radweg" fahren.
 
Sei froh, dass nix passiert ist, denn da hat sie Recht.


Mag rechtlich so sein, moralisch empfinde ich das nicht so. Gerade an Hunden und Kindern fahre ich grundsätzlich sehr vorsichtig vorbei und bremse ab, auch bei der Dame habe ich vor dem Überholen Tempo rausgenommen, sonst hätte ich nicht mehr reagieren können. Die Gefahrensituation hat sie verursacht, weil sie nicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer geachtet hat und sich akustisch abschirmt.

Zum Thema Schrittgeschwindigkeit - guter Witz. Wer das einhält, kann halt Fußgänger nicht mehr überholen, Problem gelöst. Da der Weg an der Stelle 4 Meter breit ist, greift die Regel auch nicht - wenn man nicht plötzlich und sehr zügig 90-Grad-Winkel in den Spaziergang einbaut, ist da für alle genug Platz.


Edit: Froh, dass nix passiert ist, bin ich in jedem Fall, egal wer nun Schuld hat. Daß es mir nahe gegangen ist, dem Pöks fast reingefahren zu sein, hab ich ja geschrieben.
 
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Hi,
mich bewegt auch eine Frage. Ich fahre auf dem Weg zur Arbeit regelmässig an einer Schule mit einem Parkplatz vorbei, dessen Ein/Ausfahrt genau über den Radweg (Fußweg begleitend) führt. Die anliegende Strasse ist stark befahren, entsprechend ist die Ausfahrt aus dem Parkplatz gerne durch fliessenden Verkehr blockiert. Blockiert werde aber auch ich da die Autos in der Regel auf dem Radweg stehend auf eine Möglichkeit zur Ausfahrt warten. Ist das zulässig?

danke
 
Wenn sie bis zur Sichtlinie vorfahren, nachdem sie vorher den Radverkehr überprüft haben ja. Ist auch beim Stopschild so, auch wenn sie damit den Radweg komplett blockieren
 
Wenn sie bis zur Sichtlinie vorfahren, nachdem sie vorher den Radverkehr überprüft haben ja. Ist auch beim Stopschild so, auch wenn sie damit den Radweg komplett blockieren
und was bringt diese info? weil: selbst wenn die autos dort zu unrecht stünden, könnte jorinde sie nicht wegzaubern. und jedesmal auf die staatsmacht zu warten, ist gerade auch im winter echt lästig. worauf ich hinaus will ist: auf der straße vorbei fahren... dauer-konfrontation mit unbelehrbaren autofahrern zur selben zeit am selben ort ist doch nur frustrierend. besser noch: ne ruhigeren weg zur arbeit suchen, läuft zeitlich sicher aufs gleiche hinaus, wenn man dort ungestört fahren kann... :)
 
Auch wenn ich die Mutti mit Kind genauso schützenswert halte, wie horst666 es tut, kann ich mich mit dem Schrittgeschwindigkeitsgebot auf verpflichtenden Radwegen nicht anfreunden. ...
Du bist ja nicht verpflichtet, generell auf gemeinsam geführten Rad- / Fußwegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Mir ist keine solche Vorschrift bekannt.
Aber wenn es auf einem solchem Weg gekracht hat, haben die Richter durchaus recht, zu sagen:"Der Unfall hätte mit Schrittgeschwindigkeit vermieden werden können. Und es ist zumutbar, bei Annäherung an Fußgänger die Geschwindigkeit zu verringern." Es ist auch dem Fußgänger zuzumuten, sich umzuschauen, bevor er den Radweg betritt. Tut er das nicht, gibt es meistens auch eine Teilschuld.
 
und was bringt diese info? weil: selbst wenn die autos dort zu unrecht stünden, könnte jorinde sie nicht wegzaubern. und jedesmal auf die staatsmacht zu warten, ist gerade auch im winter echt lästig. worauf ich hinaus will ist: auf der straße vorbei fahren... dauer-konfrontation mit unbelehrbaren autofahrern zur selben zeit am selben ort ist doch nur frustrierend. besser noch: ne ruhigeren weg zur arbeit suchen, läuft zeitlich sicher aufs gleiche hinaus, wenn man dort ungestört fahren kann... :)
Das war die Antwort auf die Frage. Wenn es zu einem Unfall kommt gilt obiges. Natürlich wären in soeinem Fall Zeugen gut, da es sonst wenn nicht einer seine Schuld zugibt wahrscheinlich eh auf eine 50 / 50 Schuld rausläuft.
 
Es ist auch dem Fußgänger zuzumuten, sich umzuschauen, bevor er den Radweg betritt. Tut er das nicht, gibt es meistens auch eine Teilschuld.
Wobei es da denk ich stark auf die Aussage des Fußgängers ankommt. Jeder normale Mensch der mal träumend eine Fahrbahn betritt und fast angefahren wird, weiß ja eigentlich, dass er da alleine dran schuld war. Insofern werden viele dann auch direkt sagen, dass sie nicht geschaut haben ob etwas gekommen ist, und es so garnicht erst zur Schuldfrage kommt.

Als ich mit dem Rennradfahren angefangen hab ist mir da mal ein Fußgänger zwischen parkenden Autos auf den Radweg gekommen und mich hat es über den Lenker geworfen. Da war an der Schuldfrage von anfang an alles klar für beide Parteien.

Aber da gibts sicher genügend, die dann sonst was erzählen, es natürlich keine Zeugen gibt und es zur Teilschuld kommt. Letztendlich frag ich mich eh, wieso man da dann lügen müsste, wenn es eh die Haftpflicht übernimmt, die nun nicht wirklich viel kostet und in der man auch nicht wirklich hochgestuft wird wegen einem einzelnen Unfall.
 
Du bist ja nicht verpflichtet, generell auf gemeinsam geführten Rad- / Fußwegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Mir ist keine solche Vorschrift bekannt.

In dem Moment, wo auf einem Zeichen 240 Weg ein hoch frequentierter Fußgängerbetrieb ist (kommt innerorts häufig vor), setzt man sich als Radfahrer mit mehr als Schrittgeschwindigkeit permanent einem unnötig hohen Unfallrisiko und zusätzlich einem besonderen Risiko bezüglich der Haftungsfrage bei einem Unfall aus. Daraus könnte man ableiten, dass auf einem solchen viel begangenen Z. 240 Weg kein fahrradtypischer Verkehr möglich und der Weg danach als Verkehrsweg für Fahrräder ungeeignet ist. Also meine ich, dass der Weg als solches unzumutbar ist, nicht die Rücksichtnahme auf Fußgänger.
Auf kaum begangenen solchen Z. 240 Wegen, wie sie außerorts häufig vorkommen, sind Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern wesentlich seltener, die Umweltgeräusche in der Regel geringer und damit die Kollisionsgefahr kleiner. Dort würde ich es als Zumutbar betrachten, gelegentlich einen Fußgänger oder eine Gruppe mit stark verminderter Geschwindigkeit zu passieren.
 
Auch wenn ich kein Freund von BZ, Bild und Co bin, aber das ist jetzt gewollt empört.

In der Fett gedruckten Einleitung steht es klipp und klar drin, worum es geht, nämlich um die 179 Rotlichverstöße mit Unfallfolge:

Auch im Text kann man nur falsch verstehen, was man falsch verstehen will:

Dass die Idee mit der Schranke völliger Schwachsinn ist, brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich persönlich halte aber bei jeder roten Ampel an, egal ob mit Auto oder Rad unterwegs. Und ich ärgere mich maßlos über die Radfahrer, die sich um rote Ampeln nicht scheren und damit sich, aber auch andere gefährden und den ganzen "Stand" der Radfahrer ruinieren. Insofern ist das schon ein Thema.

... Ja ich gestehe, wenn ich in der BZ etwas zum Thema Radfahrer nur von weitem sehe, schwillt mir schon prophylaktisch der Kamm, denn aus der Ecke kam noch niemals etwas Abwägendes, Asgeglichenes sondern ausschließlich mit dem Rambo-Radler-Tenor.
Auch ich halte im übrigen immer bei Rot. Ich habe schon zu viele Schädelhirntraumen versorgt, als dass ich selbst so enden möchte.
Nanoq
 
Also... ich denke man kann lange über diese Themen diskutieren. Ich habe die letzten Jahre in Köln gelebt und als Radfahrer hat man es dort manchmal nicht leicht. Als Autofahrer ist man aber, egal wie man fährt, ebenso Freiwild für viele Radfahrer. Generell bricht sich auch kein Radfahrer einen Zacken aus der Krone, wenn er vorausschauend fährt und manche Situationen auch ein wenig entspannter betrachtet. Denn viele Radfahrer "verwandeln" sich, sobald sie auf dem Sattel sitzen, in genau die gleichen Wildsäue wie so manche Autofahrer. Es wird geflucht, beleidigt, an Autos geschlagen und nachgetreten... Ohne Grund - Hauptsache man ist "im Recht" bzw. glaubt dieses zu sein.
 
Ich kann horst666 Standpunkt gut nachvollziehen. Aber wenn die verlangen, dass Radfahrer auf dem Radweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren, dann sollen sie sich nicht wundern, wenn Radfahrer auf der Strasse fahren. Denn ich fahre ja Rad, um schneller/einfacher irgendwo hinzukommen. Sonst koennte ich ja auch zu Fuss gehen. Eine Teilschuld sollte auch beim Fussgaenger liegen. Denn wenn ich als Radfahrer einen Unfall habe, weil ich teilweise gepennt habe, dann werde ich ja auch zur Teilschuld verdonnert.

Jein. Auch Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten, der Verkehrssituation anpassen. Ich denke, dass das auch Radfahrern zuzumuten ist, wenn dadurch ein Unfall vermieden werden kann. Dass es nervt, weil man nicht so schnell, wie geplant voran kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Aber wenn wir erwarten, das Autofahrer für uns mal bremsen und zwei Sekunden verlieren, kann man das doch von uns auch mal erwarten, oder?
Auf einem wieder anderen Blatt steht die Tauglichkeit oder Untauglichkeit von Blaulolliradwegen, die sicherlich jedes mal einzeln betrachtet werden muss.
Nanoq
 
Jein. Auch Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten, der Verkehrssituation anpassen. Ich denke, dass das auch Radfahrern zuzumuten ist, wenn dadurch ein Unfall vermieden werden kann. Dass es nervt, weil man nicht so schnell, wie geplant voran kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Aber wenn wir erwarten, das Autofahrer für uns mal bremsen und zwei Sekunden verlieren, kann man das doch von uns auch mal erwarten, oder?
Auf einem wieder anderen Blatt steht die Tauglichkeit oder Untauglichkeit von Blaulolliradwegen, die sicherlich jedes mal einzeln betrachtet werden muss.
Nanoq

Autofahrer müssen für Radfahrer bremsen, wenn sie irgendwo abbiegen, Radwege überqueren, oder diese überholen wollen. Das sind die aller simpelsten Verkehrsregeln. An die müssen sich auch Radfahrer halten. Die kann man nicht damit vergleichen, wann Radfahrer für Autos bremsen müssen.

Wenn Radfahrer für Autofahrer bremsen müssen, passiert dass sicherlich auch aus gegenseitiger Rücksichtnahme, weil Autofahrer ihre Augen nicht vorne an den Scheinwerfern haben und sich so teilweise auch aus unübersichtlichen Einfahrten raustasten müssen. In den meisten Fällen müssen Radfahrer aber für Autofahrer bremsen, weil die Autofahrer Fehler gemacht haben.

Standardfehler, den wohl jeder kennt, und den mindestens 20% der Autofahrer an Kreuzungen machen. Sie halten erst an der Straße und nicht vor dem Radweg.

Wenn es zu Unfällen zwischen Rad und Füßgängern kommt, passiert das fast aus den gleichen Gründen. Der Fußgänger schaut nicht, ob ein Radfahrer kommt und läuft einfach über den Radweg, oder macht sonstwelchen unerwarteten Schlenker. Da muss man dann immer aufs schlimmste aus sein als Radfahrer.

Generell gilt aber dennoch, dass man bevor man eine Fahrbahn überquert auf Verkehr achtet.
 
Hurra - diese Woche ist nix passiert!
da hatteste ja mehr glück als ich,
ich werde vermutlich weitere situationen sammeln, trotz eines angeblich bevorstehenden wintereinbruchs fahre ich weiter. mit dem alten rad, das neue darf sich in der küche erholen....
 
Bei uns ist heute Essig mit fahren,jedenfalls mit dem RR. Wäre höchstens noch für dicke MTB Reifen im Wald,und den haben wir hier nicht.
 
Heute bin ich das erste mal in diesem Jahr mit dem Bus gefahren, obwohl ich normal bei jedem Wetter fahre, aber mein MTB hat die Marathon Supreme drauf und mein Crosser Conti 4 Season. Ich bin da skeptisch ob die bei dem Schnee geeignet sind, aber es war schon eine art Verrat den Bus zu nehmen:confused:
 
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