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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Gehts auch genauer? Ich wüsste nicht das es eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrräder gibt, ausser das diese angepasst sein muss, was aber auch für KFZ gilt. Was also heist "allgemein erwartet" und wo ist das in der Stvo zu finden?
Das ist wohl in den beiden Urteilen zu finden, weshalb ich die ja gerne mal lesen würde, muss nur noch rausfinden wie das geht :(
 
Nun ja, die STVO regelt im gewissen Rahmen schon die Geschwidnigkeitsbegrenzung auch für die Radelnden.

Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur für den motorisierten Kraftverkehr (also 50km/h innerorts, 100km/h Landstr.). Die per Schild angewiesenen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch die "Zonen".

Also kann man ruhig fröhlich innerorts mit 70 durchknallen, es sei denn das 50er Schild wurde nochmal extra aufgestellt :p
 
Warum mach ich mir hier eigentlich die Mühe guter wissenschaftlicher Praxis und gebe Quellen usw. an? xD
Hier sind nochmal die Urteile: BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329
Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof ...
@scp @Phonosophie
Die Originalquelle konnte ich halt leider nicht auftreiben ...
 
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Gehts auch genauer? Ich wüsste nicht das es eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrräder gibt, ausser das diese angepasst sein muss, was aber auch für KFZ gilt. Was also heist "allgemein erwartet" und wo ist das in der Stvo zu finden?
Ich erwarte das alle so schnell fahren das ich immer gut Windschatten hab :D
 
Da ein Radfahrer nicht zur Mitführung eines Tachometer verpflichtet ist, kann er gar nicht wissen müssen, wie schnell er fährt. :D

Ich hatte heute allerdings mal eine Idiotenbegnung im Kölner Grüngürtel. Mit Rennradlenker (es war wohl auch mal ein Rennrad), fuhr er geräuschvoll und rücksichtslos durch die Parkanlage, in der sich bei bestem Sommerwetter ganz schön viele Menschen in allerlei Varianten entspannt bewegten. Rad und Roller, Familien mit Kleinkindern, Omi mit Hund, verträumt von der Arbeit nach Hause Spazierer und Radler, Jogger mit Gehörverhinderung ... er raste wie ne Wutz da durch .. In meinen Augen gilt da auch rechts vor links, oder Asphaltweg vor Erd-und Kiesweg?
Egal, ich war auf Asphalt, ich kam von rechts, ich hatte Sicht in alle Richtungen, ich bin ich, ich habe Vorfahrt! .... Aber: musste ne Vollbremsung machen, die Vollpfosten nicht einmal bemerkte. Er bemerkte überhaupt nichts um sich, nicht, wie er alle erschreckte und welche Gefahren er erzeugte. Auch über eine Straße schoss er dann ohne Sicht hinter einem parkenden LKW aus dem Wald raus. Aber dann, auf freier Straße leicht bergan verließen sie ihn. Auch ohne Tacho, konnte man sein Fahrverhalten als unangepasst bezeichnen. Ich war genauso schnell durch den Park wie er. Ich konnte mit meinem Tourenrad locker mithalten, aber nur, wenn es übersichtlich geradeaus ging, da holte ich sogar auf. Ich wurde aber immer genau dann abgehängt, wenn es unübersichtlich wurde.
Wir brauchen gar keine Autos, um Konflikte zu haben.
 
Die Originalquelle konnte ich halt leider nicht auftreiben ...
Die Urteile sind scheinbar schon älter. Man findet nur Urteile vom BGH nach 2000 online. Urteile davor muss man sich kostenpflichtig zusenden lassen.
Und für alle Unwissenden:
BGH = BundesGerichtsHof = letzte Instanz (vor Verfassungsgericht)
also kein pobliges Amts- oder Landgericht.
 
Die Urteile sind scheinbar schon älter. Man findet nur Urteile vom BGH nach 2000 online. Urteile davor muss man sich kostenpflichtig zusenden lassen.
Für Gerichte in BaWü gibt es ein Portal zum Anfordern, allerdings wird der BGH dort nicht gelistet und das OLG wird in Freiburg geführt Oo
Preis pro Auskunft, falls es nicht online ist sind 16 Euronen.
Ich google also noch mal ne Runde, so dringend ist es ja nicht :D
 
Da ein Radfahrer nicht zur Mitführung eines Tachometer verpflichtet ist, kann er gar nicht wissen müssen, wie schnell er fährt. :D

Oh super, dann darf ich mit dem Auto sicher auch alle zeitlichen Tempolimits (Uhrzeit oder bestimmte Tage) ignorieren, eine Uhr bzw ein Kalender ist ja keine Pflicht im PKW. Auch ein Abstandsmesser ist nicht vor geschrieben, Abstände muss man dann wohl auch nicht ein halten.....

Dadurch diesen Unsinn immer wieder zu wiederholen wird er nicht wahr. Die Pflicht zum Einhalten von Grenzwerten, egal ob Tempo, Abstand, oder was auch immer besteht unabhängig davon, ob ein Messgerät dafür vor geschrieben ist. Hat man keines, so muss man eben schätzen und gegebenenfalls genug Reserve lassen wenn man nur ungenau schätzen kann.
 
Ohne direkteren Bezug zur bisherigen Diskussion: hat schon jemand von einem tödlichen Lkw-Abbiegeunfall mit einem schnelleren Radfahrer gelesen? Irgendwie scheint es da immer langsame zu erwischen.
Erst mal sind langsame Radfahrer auch oft die, die wenig Radbeherrschung haben. Den "7. Sinn" für solche Situationen haben sie meist auch nicht und sie glauben sich auf dem Radweg in Sicherheit.
Der Hauptgrund aber, warum es schnelle Radfahrer selten erwischt ist, meiner Meinung nach, weil die Auto- und LKW-Fahrer sehen, dass der "Raser" Radfahrer nicht bremst und durchzieht.
Ich mache in solchen Situationen oft den Test, dass ich einfach mal nach unten schaue und irgend was am Flaschanhalter fummle wenn ich neben einem Rechtsabbieger fahre. Ich lasse keinen Zweifel daran, dass ich fahre.
Es ist immer wieder erstaunlich wie sie dann plötzlich im letzten Moment in die Bremse hauen. Ein Zeichen, dass sie mich die ganze Zeit im Blick hatten.
Stelle ich aber Blickkontakt her und verlangsame meine Fahrt ziehen viele Rechtsabbieger gnadenlos durch (besonders Kölner Busfahrer).
Daher glaube ich selten an das Märchen, dass Rechtsabbieger den Radfahrer nicht gesehen haben.
 
Erst mal sind langsame Radfahrer auch oft die, die wenig Radbeherrschung haben. Den "7. Sinn" für solche Situationen haben sie meist auch nicht und sie glauben sich auf dem Radweg in Sicherheit.
Der Hauptgrund aber, warum es schnelle Radfahrer selten erwischt ist, meiner Meinung nach, weil die Auto- und LKW-Fahrer sehen, dass der "Raser" Radfahrer nicht bremst und durchzieht.
Ich mache in solchen Situationen oft den Test, dass ich einfach mal nach unten schaue und irgend was am Flaschanhalter fummle wenn ich neben einem Rechtsabbieger fahre. Ich lasse keinen Zweifel daran, dass ich fahre.
Es ist immer wieder erstaunlich wie sie dann plötzlich im letzten Moment in die Bremse hauen. Ein Zeichen, dass sie mich die ganze Zeit im Blick hatten.
Stelle ich aber Blickkontakt her und verlangsame meine Fahrt ziehen viele Rechtsabbieger gnadenlos durch (besonders Kölner Busfahrer).
Daher glaube ich selten an das Märchen, dass Rechtsabbieger den Radfahrer nicht gesehen haben.
Genau das ist auch meine Erfahrung. Wenn man nur ein Moment zögert, wird es gefährlich, hält man drauf ist alles OK. Natürlich nur wenn man auch Vorfahrt hat.
 
Die Lösung für das Problem LKW vs Radler hat auch schon einer herausgearbeitet
Geschock hat mich ein Kommentar eines angeblichen Fahrers eines Feuerwehrfahrzeuges, der beim Rechtsabbiegen "zum Glück" 5 Radfahrer noch gesehen hat, die rechts an ihm vorbeigefahren sind (ich nehme an auf einem Radweg). obwohl er den Blinker an hatte. Das er die Pflicht zum Warten hatte und die Radfahrer Vorfahrt hatten kein Wort.
Als Fahrer eines 12 Tonnen Feuerwehrfahrzeuges auf der Rückfahrt von einem Einsatz. Beim Rechtsabbiegen vor einer Kreuzung mit gesetztem Blinker haben mich ca 5 bis 6 Radfahrer noch rechts überholt... Ich habe sie zum Glück alle gesehen....

Die anderen Antworten sind das übliche: Der Radfahrer soll doch aufpassen.
 
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Man sollte mal nicht grundsätzlich davon ausgehen das die LKW Fahrer mit Absicht handeln. Dann versteht man die meisten Kommentare auch besser.
Und erst recht sollte man nicht etwas hereininterpretieren was da nicht steht. Annehmen ist nichts anderes wie es nicht wissen.
 
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Es gibt nicht um Absicht sondern um Einstellung.
Ich habe Blinker an, ich habe 12t unterm Arsch, ich habe Vorfahrt, Fahrradfahrer soll gefälligst auf seine Vorfahr verzichten, wenn ihm sein Leben lieb ist.

Ich gehe davon aus, dass kein normaler Mensch mit Absicht Leute totfährt.
 
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Du gehst aber davon aus das der Radfahrer vorher gesehen wurde.
 
Der Radfahrer war hier ein kleines Kind. Wenn der LKW-Fahrer das Kind gesehen hätte, wäre er wohl nichtmal gefahren, wenn er Vorfahrt gehabt hätte.
 
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