WilliW
Aktives Mitglied
Das ist eine ganz schwierige Sache, man mischt hier unmittelbar emotionale Einschätzungen hinein, wenn ein Mensch zu Tode kam. Da fokussiert man direkt auf die schlimme Folge des Fehlverhaltens und lässt das eigentliche Fehlverhalten außer Acht. Da will man Sühne, vielleicht sogar Rache, das macht es aber nicht wieder gut. Wer gehört schlimmer bestraft: Der Autofahrer, der absolut vorsätzlich einen Fahrradfahrer schneidet, sich vor ihn setzt, ihn mit der Scheibenwaschanlage mit Wasser, Seife und Frostschutz bespritzt, nur weil er kurze Zeit mit 30km/h hinter dem Radfahrer herfahren und nicht überholen konnte? Oder der untadelige LKW-Fahrer, der 30 Jahre umsichtig durch die Gegend fährt und dann einmal einen schlimmen Fehler begeht, der dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?
Nicht falsch verstehen, ich sage nicht, dass der LKW-Fahrer ansonsten alles richtig gemacht hat und die Zeugenaussagen, dass der überhaupt nicht angehalten hat, legen nahe, dass er sich vielleicht seiner Verantwortung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern grundsätzlich nicht bewusst ist. Aber wir sind da alle nicht dabei gewesen und kennen die Beteiligten und die Umstände nicht. Die Rechtssprechung berücksichtigt nicht ausschließlich das Fehlverhalten als solches (einmal nicht aufgepasst) und auch nicht ausschließlich die Folge (ein Mensch ist tot). Zwischen beidem einen Ausgleich zu schaffen, wird jeweils aus der unterschiedlichen Sichtweise der sich vor Gericht gegenüberstehenden nur selten gelingen. Auch muss berücksichtigt werden, dass möglicherweise eine Strafe ab einer bestimmten Kategorie zum Berufsverbot wird. Ganz schwierige Sache, bei der es wahrscheinlich niemals eine "befriedigende" Lösung geben kann.
Schön ist aber mal wieder solche Sätze zu lesen wie: "Der Radfahrer sei auch nicht gerast, sondern die üblichen 15 Stundenkilometer gefahren." Was wäre denn bitteschön "Rasen" gewesen? Ein schneller Radfahrer fährt 30km/h. Dann wäre er gerast? Das ist die Geschwindigkeit, bei der man als Autofahrer als Verkehrshindernis wahrgenommen und angehupt wird...
Nicht falsch verstehen, ich sage nicht, dass der LKW-Fahrer ansonsten alles richtig gemacht hat und die Zeugenaussagen, dass der überhaupt nicht angehalten hat, legen nahe, dass er sich vielleicht seiner Verantwortung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern grundsätzlich nicht bewusst ist. Aber wir sind da alle nicht dabei gewesen und kennen die Beteiligten und die Umstände nicht. Die Rechtssprechung berücksichtigt nicht ausschließlich das Fehlverhalten als solches (einmal nicht aufgepasst) und auch nicht ausschließlich die Folge (ein Mensch ist tot). Zwischen beidem einen Ausgleich zu schaffen, wird jeweils aus der unterschiedlichen Sichtweise der sich vor Gericht gegenüberstehenden nur selten gelingen. Auch muss berücksichtigt werden, dass möglicherweise eine Strafe ab einer bestimmten Kategorie zum Berufsverbot wird. Ganz schwierige Sache, bei der es wahrscheinlich niemals eine "befriedigende" Lösung geben kann.
Schön ist aber mal wieder solche Sätze zu lesen wie: "Der Radfahrer sei auch nicht gerast, sondern die üblichen 15 Stundenkilometer gefahren." Was wäre denn bitteschön "Rasen" gewesen? Ein schneller Radfahrer fährt 30km/h. Dann wäre er gerast? Das ist die Geschwindigkeit, bei der man als Autofahrer als Verkehrshindernis wahrgenommen und angehupt wird...