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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das ist eine ganz schwierige Sache, man mischt hier unmittelbar emotionale Einschätzungen hinein, wenn ein Mensch zu Tode kam. Da fokussiert man direkt auf die schlimme Folge des Fehlverhaltens und lässt das eigentliche Fehlverhalten außer Acht. Da will man Sühne, vielleicht sogar Rache, das macht es aber nicht wieder gut. Wer gehört schlimmer bestraft: Der Autofahrer, der absolut vorsätzlich einen Fahrradfahrer schneidet, sich vor ihn setzt, ihn mit der Scheibenwaschanlage mit Wasser, Seife und Frostschutz bespritzt, nur weil er kurze Zeit mit 30km/h hinter dem Radfahrer herfahren und nicht überholen konnte? Oder der untadelige LKW-Fahrer, der 30 Jahre umsichtig durch die Gegend fährt und dann einmal einen schlimmen Fehler begeht, der dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?

Nicht falsch verstehen, ich sage nicht, dass der LKW-Fahrer ansonsten alles richtig gemacht hat und die Zeugenaussagen, dass der überhaupt nicht angehalten hat, legen nahe, dass er sich vielleicht seiner Verantwortung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern grundsätzlich nicht bewusst ist. Aber wir sind da alle nicht dabei gewesen und kennen die Beteiligten und die Umstände nicht. Die Rechtssprechung berücksichtigt nicht ausschließlich das Fehlverhalten als solches (einmal nicht aufgepasst) und auch nicht ausschließlich die Folge (ein Mensch ist tot). Zwischen beidem einen Ausgleich zu schaffen, wird jeweils aus der unterschiedlichen Sichtweise der sich vor Gericht gegenüberstehenden nur selten gelingen. Auch muss berücksichtigt werden, dass möglicherweise eine Strafe ab einer bestimmten Kategorie zum Berufsverbot wird. Ganz schwierige Sache, bei der es wahrscheinlich niemals eine "befriedigende" Lösung geben kann.

Schön ist aber mal wieder solche Sätze zu lesen wie: "Der Radfahrer sei auch nicht gerast, sondern die üblichen 15 Stundenkilometer gefahren." Was wäre denn bitteschön "Rasen" gewesen? Ein schneller Radfahrer fährt 30km/h. Dann wäre er gerast? Das ist die Geschwindigkeit, bei der man als Autofahrer als Verkehrshindernis wahrgenommen und angehupt wird...
 
Das ist die Geschwindigkeit, bei der man als Autofahrer als Verkehrshindernis wahrgenommen und angehupt wird...
Ebenso ist das die Geschwindigkeit, bei der man als Radfahrer auf der Fahrbahn in einer 30 km/h-Zone von einigen KFZ-Lenkern als Verkehrshindernis wahrgenommen wird.
 
Und in den Kommentaren das übliche "Radfahrer selber schuld" "rasen" blablabla.
Mag sein, dass der Radler den Unfall hätte kommen sehen können.
Mich frustriert es jedenfalls zunehmend, dass bei einem Unfall PKW/LKW/Bus vs Fahrrad grundsätzlich mit dem Finger auf den Radfahrer gezeigt wird. So wie laut öffentlicher Meinung ja immer die Radfahrer die Verkehrssünder sind.
Neulich im Gemeindeanzeiger: hat ein ausparkendes Auto in einer "Spielstraße" einen Radfahrer umgefahren. Schuld hat der Radfahrer, der das ausparkende Auto übersehen hat und außerdem war er zu schnell. Fällt dir nix mehr ein...
 
Das ist eine ganz schwierige Sache, man mischt hier unmittelbar emotionale Einschätzungen hinein, wenn ein Mensch zu Tode kam. Da fokussiert man direkt auf die schlimme Folge des Fehlverhaltens und lässt das eigentliche Fehlverhalten außer Acht. Da will man Sühne, vielleicht sogar Rache, das macht es aber nicht wieder gut. Wer gehört schlimmer bestraft: Der Autofahrer, der absolut vorsätzlich einen Fahrradfahrer schneidet, sich vor ihn setzt, ihn mit der Scheibenwaschanlage mit Wasser, Seife und Frostschutz bespritzt, nur weil er kurze Zeit mit 30km/h hinter dem Radfahrer herfahren und nicht überholen konnte? Oder der untadelige LKW-Fahrer, der 30 Jahre umsichtig durch die Gegend fährt und dann einmal einen schlimmen Fehler begeht, der dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?

Nicht falsch verstehen, ich sage nicht, dass der LKW-Fahrer ansonsten alles richtig gemacht hat und die Zeugenaussagen, dass der überhaupt nicht angehalten hat, legen nahe, dass er sich vielleicht seiner Verantwortung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern grundsätzlich nicht bewusst ist. Aber wir sind da alle nicht dabei gewesen und kennen die Beteiligten und die Umstände nicht. Die Rechtssprechung berücksichtigt nicht ausschließlich das Fehlverhalten als solches (einmal nicht aufgepasst) und auch nicht ausschließlich die Folge (ein Mensch ist tot). Zwischen beidem einen Ausgleich zu schaffen, wird jeweils aus der unterschiedlichen Sichtweise der sich vor Gericht gegenüberstehenden nur selten gelingen. Auch muss berücksichtigt werden, dass möglicherweise eine Strafe ab einer bestimmten Kategorie zum Berufsverbot wird. Ganz schwierige Sache, bei der es wahrscheinlich niemals eine "befriedigende" Lösung geben kann.

Schön ist aber mal wieder solche Sätze zu lesen wie: "Der Radfahrer sei auch nicht gerast, sondern die üblichen 15 Stundenkilometer gefahren." Was wäre denn bitteschön "Rasen" gewesen? Ein schneller Radfahrer fährt 30km/h. Dann wäre er gerast? Das ist die Geschwindigkeit, bei der man als Autofahrer als Verkehrshindernis wahrgenommen und angehupt wird...
Klar, ich will hier dem LKW Fahrer nichtmal unbedingt Absicht unterstellen, aber die Handhabung des Falles durch das Gericht ist schon eine leichte Verhöhnung des Opfers. Also das nichtmal alle Zeugen gehört wurden, wobei ein Mensch gestorben ist und laut Gutachter hat er ja seine Sorgfaltspflicht eindeutig verletzt. Solche Urteile haben einfach eine falsche Signalwirkung. Wenn das Gericht wenigstens sein richtiges Gehalt berücksichtigt hätte, dann wäre die Geldstrafe auch deutlich höher ausgefallen. Macht einfach den Eindruck "Ach mal wieder ein Radler tot, das wickeln wir mal schnell ab".
Ich würde auch mal behaupten, dass bei etwas stärkeren Konsequenzen sich Kraftfahrer nicht so viel rausnehmen würden.
 
IMHO: Menschen die Maschinen führen (sehe ich auch ein Rennrad drinne in dieser Kategorie, auch mit dem Rad kann ich schwerwiegende bis hin zu tödlichen Unfällen herbeiführen) müssen besondere Sorgfalt walten lassen - gerade in Situationen wie z.B. dem Abbiegen. Wird dies nicht getan - scheint an dieser Stelle wahrscheinlich der Fall zu sein - müssen die Strafen entsprechend ausfallen. Ich gehe da bis hin zum Berufsverbot. Wenn ich die Regelsituation - LkW überholt kurz vorm Abbiegen und setzt drauf Radfahrer bremst so mit meiner eigenen Statistik betrachte - dann ist das Augenblicksversagen die Regel und nicht die Ausnahme. Das ist #Autojustiz. Die Berufsgruppen lassen sich beliebig erweitern (Ärzte, Stellwerkspersonal, Piloten, Busfahrer, ...). Wie gesagt meine eigene - möglicherweise eingeschränkte Sicht der Dinge - aber das Urteil ist nicht abschreckend, BTW die Reihe der Urteile gerade in dieser Region ist von einigen Tausend Euro nun runter auf 900€ WTF.
 
Und in den Kommentaren das übliche "Radfahrer selber schuld" "rasen" blablabla.
Mag sein, dass der Radler den Unfall hätte kommen sehen können.
Mich frustriert es jedenfalls zunehmend, dass bei einem Unfall PKW/LKW/Bus vs Fahrrad grundsätzlich mit dem Finger auf den Radfahrer gezeigt wird. So wie laut öffentlicher Meinung ja immer die Radfahrer die Verkehrssünder sind.
Neulich im Gemeindeanzeiger: hat ein ausparkendes Auto in einer "Spielstraße" einen Radfahrer umgefahren. Schuld hat der Radfahrer, der das ausparkende Auto übersehen hat und außerdem war er zu schnell. Fällt dir nix mehr ein...
Das ist ja auch mal ein Fall, weil sich ja jedes Auto in der Spielstraße an die Schrittgeschwindigkeit hält und wenn ich beim Ausparken vor ein anderes Auto fahre... naja glaube wir kennen alle das Ergebnis.
 
Schön ist aber mal wieder solche Sätze zu lesen wie: "Der Radfahrer sei auch nicht gerast, sondern die üblichen 15 Stundenkilometer gefahren."

Ohne direkteren Bezug zur bisherigen Diskussion: hat schon jemand von einem tödlichen Lkw-Abbiegeunfall mit einem schnelleren Radfahrer gelesen? Irgendwie scheint es da immer langsame zu erwischen. Kann es sein dass das Timing beim schnelleren Radfahrer einfach nicht “funktioniert“? Überlegung: de LKW bremst zum abbiegen auf jeden Fall ab, vielleicht auf etwa 20 km/h, höchstens? Ein schneller Radfahrer müsste zum Zeitpunkt, an dem der Abbiegevorgang unmissverständlich wird ziemlich weit hinten sein um nicht vor dem Lkw durchzukommen. Dann ist der Lkw im Blickfeld und der Radfahrer hat noch gute Chancen sein Leben durch irgend eine schnelle Reaktion zu retten (und landet dann womöglich als “Selbstunfall ohne Beteiligung dritter“ in der Statistik...). Der langsame Radfahrer hingegen bekommt den Lkw womöglich überhaupt nicht ins Gesichtsfeld, oder erst an einem Punkt wo er genau unter den “Kurve schneidenden“ Hinterrädern landet wenn er augenblicklich wie angewurzelt stehenbleibt - was bei langsamen Radfahrern die Universalreaktion auf so ziemlich alles ist.

Wenn schnelle Radfahrer da wirklich Überlebensvorteile haben, dann gäbe es genau einen Weg, die langsamen relativ zum Lkw schneller zu machen.
 
Das ist eine ganz schwierige Sache,...

Na klar. Und wie du auch schreibst: die absichtlichen Gefährdungen kann man als schlimmer ansehen. Mich hat mal ein riesiger LKW mit voller Absicht (davon gehe ich zumindest aus) mit gefühlt 30 cm überholt, weil er kurze Zeit nicht überholen konnte. Das war eine typische "Radfahrer verpiss dich von meiner Straße"-Bestrafungsaktion.
Der hätte ne ordentliche Geldstrafe verdient gehabt, wenns nach mir ginge...

Auf der anderen Seite: darf es wirklich so einfach sein, sich mit "Augenblicksversagen" rauszureden? Ich weiß, wie schnell man durch kurze Unachtsamkeit ein Auto zerlegen kann (RIP Golf II :rolleyes:), aber muss man nicht von einem LKW-Fahrer besondere Vorsicht erwarten, wenn er mit seinem Gefährt durch eine Innenstadt fährt und abbiegt? Ich erwarte dann von einem Berufskraftfahrer da eher mehr Vorsicht und Fahrfähigkeit, als von einem "normalen" Autofahrer.

Die Argumentation mit dem Berufsverbot finde ich dann auch unpassend. Das ist wie der Raser, der im Außendienst tätig ist, und ja "auf seinen Führerschein angewiesen ist". Da erwarte ich dann auch, dass er sich selbst mehr dafür interessiert, dass er den Führerschein nicht verliert.
 
Was wäre denn bitteschön "Rasen" gewesen?
>25km/h, denn die sind ja für Normalmenschen kaum zu schaffen, weshalb diese ganzen E-Bikefahrer so gefährdet sind oder so ähnlich.

"Der Radfahrer sei auch nicht gerast, sondern die üblichen 15 Stundenkilometer gefahren." Was wäre denn bitteschön "Rasen" gewesen?
Ich frage mich gerade ob diese Wertung (nicht die Feststellung der Tatsache!) vom Gutachter vorgebracht wurde, oder ob die jemand anderst dieser Aussage hinzugefügt hat. Und vor allem woher dieser Wert kommt. Konnte dazu nur zwei Einträge in der Wikipedalia finden.

"Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muss beispielsweise niemand damit rechnen, dass ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329)."
"Auf Fahrradwegen müssen Radfahrer mit angepasster Geschwindigkeit fahren, d.h. sie müssen ihre Geschwindigkeit der Breite des Weges und der Oberflächenbeschaffenheit anpassen."
Zitiert von hier.

Das Fahren nach Allgemeiner Erwartung würde ich echt gerne mal im O-Ton lesen.

Alles natürlich hochpräzise formuliert und definiert. Erinnert an "geeignete" Wege ...
 
Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329)."
Gehts auch genauer? Ich wüsste nicht das es eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrräder gibt, ausser das diese angepasst sein muss, was aber auch für KFZ gilt. Was also heist "allgemein erwartet" und wo ist das in der Stvo zu finden?
 
Das steht so nicht in der Stvo, das ist ein Gerichtsurteil. Praktisch gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, aber im Falle eines Unfalls könnte man damit eine Mitschuld konstruieren, wenn der Unfall bei langsamer Fahrradfahrt nicht passiert wäre -- auch wenn die Geschwindigkeit des Fahrrades an sich nicht unangepasst war.
 
Ich halte das natürlich für klare Fehlurteile, allerdings könnte ich mir vorstellen, dass man im Falle eines Falles mit Verweis auf Pedalecs und Rennrad-mit-Fahrer-in-Trainingskluft die Grenze heute durchaus deutlich höher als 15km/h diskutiert bekommt.
 
Das steht so nicht in der Stvo, das ist ein Gerichtsurteil. Praktisch gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, aber im Falle eines Unfalls könnte man damit eine Mitschuld konstruieren, wenn der Unfall bei langsamer Fahrradfahrt nicht passiert wäre -- auch wenn die Geschwindigkeit des Fahrrades an sich nicht unangepasst war.
Das kommt mir vor wie in nem Roman von Kafka.:confused:
 
Was für ein Gericht hat dasUrteil eigentlich gesprochen? War das ein Amstgericht, Landgericht oder ne noch höhere Instanz? Das Amstsgerichtsurteile häufig in ner höheren Instanz kassiert werden ist ja bekannt.
 
Was für ein Gericht hat dasUrteil eigentlich gesprochen? War das ein Amstgericht, Landgericht oder ne noch höhere Instanz? Das Amstsgerichtsurteile häufig in ner höheren Instanz kassiert werden ist ja bekannt.
Einfach ein paar Beiträge nach oben...
 
Was für ein Gericht hat dasUrteil eigentlich gesprochen? War das ein Amstgericht, Landgericht oder ne noch höhere Instanz? Das Amstsgerichtsurteile häufig in ner höheren Instanz kassiert werden ist ja bekannt.

Sowas ähnliches wollte ich ebenfalls gerade dazu sagen. Aus Erfahrung und diverser Vergleiche weiß man, nur weil das ein Richter an einem Landgericht so geurteilt und etwas fadenscheinig begründet, dass das für alle und grundsätzlich so gilt.
 
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