Sesselpupser
Langsam......aber stetig :)
Das ist aber doch bei der Fußgängerüberweg-Situation relativ klar: "Ich fahr' Dich um" oder "Ich stech' Dich ab" (wenn er mit Messer ausgestiegen wäre) - der "Subjektive Tatbestand" ist wohl nicht so sonderlich abweichend...... Juristen nennen das den "Subjektiven Tatbestand". Das ist beim Gebrauch eines Kfz manchmal etwas schwieriger als beim Einsatz eines Messers.
Nein - in Bezug auf das Auto hat sich diese Gesellschaft (und mit ihr die Rechtsprechung) darauf geeinigt, jedwede noch so abstruse Ausrede, warum der Radfahrer / Fußgänger jetzt tot ist, gelten zu lassen ("Gas mit Bremse verwechselt", "Nicht gesehen", "technischer Defekt", "falsch reagiert" (sog. Augenblicksversagen *)), "Wollt' ich nicht", "Ist irgendwie passiert", "Sonne stand tief" --> Schulterzucken). Es wird einfach und schlicht unterstellt, dass diese Gesellschaft aus lauter hochvernünftigen Leuten besteht, die nie (ich schwör: NIE!) ihr Auto als Drohmittel oder gar "Waffe" einsetzen würden. Höchstens "Aus Freude am Fahren" den "Vorsprung durch Technik" ausleben - der tut nix, der will nur spielen
Der subjektive Täterwille beim Autofahrer "Wenn Du ned mit Dei'm Rad von d'r Stroß' verschwindesch, fahr ich Di um" wird gesellschaftlich als gerechtfertigte Verteidigung des Straßenraums für die automobile Freiheit angesehen - in Kombination mit einer der vorgenannten Ausreden wird der Autofahrer "über den Stammtischen" quasi von Schuld reingewaschen ("Die sind selbst Schuld - was fahren die auch auf der Straße").
Derselbe Täterwille beim Radfahrer "Wenn Du mich mit Deinem Auto bedrohst, stech ich Dich an der nächsten Ampel ab" würde gesellschaftlich mit Sicherheit nicht als Verteidigung angesehen werden, sondern über denselben Stammtischen sofort den Schrei nach "Massenverhaftung radikaler Gewalttäter auf Carbon" heraufbeschwören - um Autofahrer vor Radfahrern umfassend zu schützen.
Diese gesellschaftliche Sicht spiegelt sich auch in der Rechtsprechung wider - wie sonst sollte ein Gericht für sich in Anspruch nehmen können, "im Namen des Volkes" (der Gesellschaft) zu urteilen.
*) "Augenblicksversagen" ist übrigens ein feiner juristischer Kniff, den Unfallverursacher einerseits aus einer unangemessenen Bestrafung raus zu halten, und ihm andererseits den Versicherungsschutz zu erhalten: >KLICK< Bei ROT über 'ne Kreuzung gesäbelt, weil mir "passgenau" gerade 'ne Fliege ins Auge geflogen ist und ich kurzzeitig abgelenkt war, fällt dann unter Augenblicksversagen und kann das Fahrverbot verhindern....

Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussion über das Berliner Urteil (und andere in ähnlichem Kontext) im Strafrecht was bewegt. Das bestimmtes Verkehrsverhalten ins StGB Eingang hält - und zwar unabhängig von einem "Taterfolg" (verletzen / töten eines Menschen). Dass z. B überhöhte Geschwindigkeit innerorts ein Straftatbestand wird (auch ohne die Eigenschaft, illegales Rennen zu sein) - schon allein auf Grund seines Gefährdungspotenzials.
Matze