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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Super. Das ist OK für mich. Jetzt muss ich nur noch gucken wie ich das bestellt bekomme. Ich hab jedenfalls mittlerweile die Faxen so was von dicke das ich mir den Rennradlenker auch mit sowas "schmücke".

Bin ja mal gespannt wie das mit meiner Sache weiter geht. Aber große Hoffnungen hab ich nicht. Ich glaube nicht mal das die Klage überhaupt zugelassen wird. Das ist für mich sehr bitter. Ich hab heute noch Albträume.
 
Super. Das ist OK für mich. Jetzt muss ich nur noch gucken wie ich das bestellt bekomme. Ich hab jedenfalls mittlerweile die Faxen so was von dicke das ich mir den Rennradlenker auch mit sowas "schmücke".

Bin ja mal gespannt wie das mit meiner Sache weiter geht. Aber große Hoffnungen hab ich nicht. Ich glaube nicht mal das die Klage überhaupt zugelassen wird. Das ist für mich sehr bitter. Ich hab heute noch Albträume.

ich hab mal kurz ge-googelt um mir Dein Wunschkind fly-12 anzusehen.
Auf einer amazon-Seite mit Angebot gibt es ein paar Kommentare dazu - auch was die Vor/Nachteile des festen Einbaus sind.

Ich hoffe mal Du hattest selbst schon diesen Link gelesen:
> http://cycling.claude.de/2016/05/28/fly12-die-etwas-andere-action-cam/
 
@rf5 Die Fly12 hab ich doch schon verworfen. Erstens ist die zu klobig (ne Lampe brauche ich nicht) und zweitens passt die Bedienung per Smartphone nicht für mich. Ich hätte gerne die Rideye Black Box, die ist wesentlich günstiger, kompakter und kinderleicht zu bedienen. Mein Problem ist das ich nicht weis wie ich die bestellen soll? Ich hab bisher immer nur in deutschen Shops per Vorkasse bestellt. Mit Paypal und dem ganzen Bestellvorgang kenne ich mich nicht aus.:oops: Ich muss gucken das ich jemanden finde der mir dabei hilft oder ich kann das Projekt abhaken.:(
 
@rf5 Die Fly12 hab ich doch schon verworfen. Erstens ist die zu klobig (ne Lampe brauche ich nicht) und zweitens passt die Bedienung per Smartphone nicht für mich. Ich hätte gerne die Rideye Black Box, die ist wesentlich günstiger, kompakter und kinderleicht zu bedienen. Mein Problem ist das ich nicht weis wie ich die bestellen soll? Ich hab bisher immer nur in deutschen Shops per Vorkasse bestellt. Mit Paypal und dem ganzen Bestellvorgang kenne ich mich nicht aus.:oops: Ich muss gucken das ich jemanden finde der mir dabei hilft oder ich kann das Projekt abhaken.:(

Wenn Du noch keine Erfahrungen mit so Kameraaufnahmen hast, dann würde ich Dir raten langsam zu machen. Diese "Rideeye" ist anscheinend über amazon "ausverkauft" - nicht mehr lieferbar und die Kommentare klingen nicht ermutigend. Laut dem golem-Bericht und der technischen Beschreibung auf amazon hat die cam nur einen Aufnahmewinkel von 120°. Das ist sehr wenig. Mich stört schon, dass durch die Bildstabilisation bei meiner von den 170° nur noch so 160° übrig bleiben. D.h so ein geringer Aufnahmewinkel geht eigentlich nur um den Verkehr von Hinten zu kontrollieren. Dazu kommt leider, dass bei den meisten veröffentlichten Aufnahmen mit solchen cams die Aufnahme bei sehr hellen Lichtverhältnissen gemacht wurden. Sobald es etwas düsterer wird und das ist bei uns hier im Winter oft der Fall, dann geht die Qualität sehr schnell bergab. Bei schlechtem Wetter - wie z.B. Regen - natürlich erst recht.

Meine Kriterien waren neben dem Preis, dass die cam während der Aufnahme auch von einem Akkupack geladen werden kann, dann (wie gesagt) ein großer Aufnahmewinkel und besonders das leichte An/Abstecken, da ich auch für kurze Einkaufsfahrten (mein Rad wird dann zu einem kleinen Lastesel) die cam vorm Markt leicht einstecken kann. Bei einer aufwändigen Anbringung würde mich der Einsatz wohl oft wg. dem an-/abschrauben von der Anwendung abbringen. Ich kann sie so für nur eine 5-Minuten-Fahrt genauso nehmen wie zu einem weiter entfernten Markt mit 20 Minuten und natürlich sowieso für länger Fahrten von 1-2h und mit Akkupack länger.
 
Ich kann sie so für nur eine 5-Minuten-Fahrt genauso nehmen wie zu einem weiter entfernten Markt mit 20 Minuten und natürlich sowieso für länger Fahrten von 1-2h und mit Akkupack länger.
Ich brauche ne deutlich längere Laufzeit. Meine Runden können auch mal 5Std dauern. Hat Deine Cam ne Loop Funktion, überschreibt also wenn der Speicher voll ist?
 
Ich brauche ne deutlich längere Laufzeit. Meine Runden können auch mal 5Std dauern. Hat Deine Cam ne Loop Funktion, überschreibt also wenn der Speicher voll ist?

Ja - meine hat Loop-Funktion. Und sie läuft auch als "dash-cam", d.h. mit externer Stromversorgung. Allerdings hab ich dafür ein Loch in das Unterwassergehäuse gebohrt um den Stecker anzustecken. Ist auch praktisch für mich, da ich dann am Computer nicht die cam aus dem Gehäuse nehmen muss.
Es ist eine M20 von SJCAM - so viel Geld für besseres hab ich nicht. Es ist mittlerweile die 6. cam. Eine vom Typ denver hat keine loop-Funktion und eine billige Gembird hat nur 150° Winkel und eignet sich nur als rückwärtige cam. Zurück gingen 2, die innerhalb von 6 Monaten defekt wurden, davon eine dieser Brillen-Cams (deshalb ist mir das mit den Kopfbewegungen so deutlich aufgefallen). Eine cam ging zurück, die nicht annäherend eine passable Bildqualität lieferte (d.h. da hatte ich sogar den Verdacht mit der angegebenen Technik stimme was nicht).
Für mich war ein Hauptkriterium noch, dass ich nicht mehrere Hundert € ausgeben wollte um den Verlust so einer cam für mich klein zu halten.
Was Deine anvisierte Aufnahmezeit von 5h betrifft, da wird die Luft natürlich dünn. Mit einem kleinen Akkupack von 2600mAh kann ich auf jeden Fall über 4h aufnehmen. Allerdings mit dem zusätzlich angesteckten Kabel. Ich hab auch ein 10400mAh Akkupack, das ich am Rad aber nie ausprobiert habe und natürlich ist bei nassem Wetter die Lösung mit angestecktem Kabel nicht empfehlenswert.
Es gibt übrigens noch einen Nachteil bei der Art der verschiedenen Befestigungen und das ist die Stabilität. Eine Käfighalterung hab ich so schon kaputt bekommen (d.h. ein Riß am Fuß). Das Problem kann vielleicht von den Akkulampen bekannt sein, die schon mal ihre Ausrichtung ändern können (man sollte nicht glauben was 20° Temperatur-Unterschied ausmachen bei der Festigkeit einer Plastikschraubverbindung).
 
Ja - meine hat Loop-Funktion. Und sie läuft auch als "dash-cam", d.h. mit externer Stromversorgung. Allerdings hab ich dafür ein Loch in das Unterwassergehäuse gebohrt um den Stecker anzustecken. Ist auch praktisch für mich, da ich dann am Computer nicht die cam aus dem Gehäuse nehmen muss.
Da gehts schon los. Ich wüsste nicht wie ich das so umstricken kann. Kenne mich mit so was nicht aus. Vier Std Aufnahmezeit würden aberauch reichen.
Eine vom Typ denver hat keine loop-Funktion und eine billige Gembird hat nur 150° Winkel und eignet sich nur als rückwärtige cam.
Ich doch noch was gefunden. Ne Kamera+Frontleuchte und langer Akkukapazität in nem Format wie die Fly 12. Ist von Braun Photo Technik und kostet 119,-, hat aber ein Display verbaut. Allerdings ist da auch ein Winkel von 150° angegeben. Reicht das für meine Zwecke nicht aus?
 
Könntest Du mal ein Bild posten wie das am Rad aussieht?


hatte ich doch schon mal verlinkt - es sind die Bilder von meinem "alten" Rad und da ist die cam deutlich vorne auf dem Lenker zu sehen. Auch meine Befestigungsmethode.

Die Bilder von dem roten Rauler-Rad sind in dem thread:
> https://www.rennrad-news.de/forum/t...sport-infos-und-historie.122697/#post-4164673

der Halter am Lenker dient für die Akkulampe und wird von mir auch benutzt um ein stabförmiges Akkupack mit einem Klettband darauf zu befestigen, wenn ich mehr als 80/90 Minuten Aufnahmezeit brauche.

Und in einem meiner postings hatte ich mal als gif-Bild die Aufnahme bei Regenwetter gezeigt und wie das aussieht wenn einem ein Bus im Kreisverkehr die Vorfahrt nimmt.
 
@rf5 Stimmt, hattest Du schon mal gezeigt. So nen abenteuerlichen Aufbau möchte ich aber nicht. Es soll ein Rennrad bleiben. Das sieht ja aus wie der Delorean für Radfahrer:D. Ich hab mich jetzt für die Braun Bikecam entschieden. Werde mal berichten wenn ich die habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...desgerichtshof-hebt-berliner-raser-urteil-auf

Tja, kommt nicht so überraschend.

Die Begründung wie sie hier erklärt wird http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/bundesgerichtshof-raser-urteil-berlin finde ich nachvollziehbar; scheint wohl schlecht formuliert gewesen zu sein.
Durch das neue Gesetz gegen illegale Autorennen sind auch 10 Jahre drin. Die kommen so oder so nicht mehr so schnell raus.
 
Nein, das gilt für die ja noch nicht. Aber sie können mit besserer Begründung ja trotzdem noch als Mörder verurteilt werden.
Ist der BGH nicht die letzte Instanz? Oder geht das jetzt an das Gericht zurück das die Typen verurteilt hat? Ich denke aber auch das es schwer wird da einen Mord nachzuweisen. Dann werden dieTypen wohl leider einigermaßen günstig davon kommen. Allerdings sollten die nach meinem Verständnis NIE mehr den Lappen zurück kriegen und von den Hinterbliebenen auf hohen Schadenersatz/Schmerzensgeld verklagt werden damit die wirtschaftlich zeitlebens kein Bein mehr auf den Boden kriegen.
 
Durch das neue Gesetz gegen illegale Autorennen sind auch 10 Jahre drin. Die kommen so oder so nicht mehr so schnell raus.
Das neue Gesetz ist erst als Reaktion auf diesen Fall erlassen worden, und da neue Gesetze erst ab dem Datum ihrer Beschlussfassung angewandt werden dürfen, wird dieser Fall nach altem Recht verhandelt.
Ist der BGH nicht die letzte Instanz? Oder geht das jetzt an das Gericht zurück das die Typen verurteilt hat? Ich denke aber auch das es schwer wird da einen Mord nachzuweisen. Dann werden dieTypen wohl leider einigermaßen günstig davon kommen.
Der BGH hat hier nur Verfahrensfehler festgestellt, offensichtlich begründet durch die mangelhaft formulierte Urteilsbegründung. Das geht jetzt zurück ans Landgericht und muss dort neu verhandelt werden, allerdings vor einer anderen Kammer. Wenn ich den Zeitartikel richtig interpretiere, ist eine Verurteilung wegen Mordes aber nach wie vor drin, sie muss nur sauber begründet sein, und das war sie wohl bisher nicht.
... und von den Hinterbliebenen auf hohen Schadenersatz/Schmerzensgeld verklagt werden damit die wirtschaftlich zeitlebens kein Bein mehr auf den Boden kriegen.
Das geht meines Wissens nach auch immer noch, nur halt auf Zivilrechtlichem Klageweg, und nicht auf dem aktuellen Strafrechtlichen. (anwesende Juristen mögen mich korrigieren, wenn ich hier falsch liege.)
 
Wenn ich den Zeitartikel richtig interpretiere, ist eine Verurteilung wegen Mordes aber nach wie vor drin, sie muss nur sauber begründet sein, und das war sie wohl bisher nicht.
Die Verurteilung wegen Mordes hing gleich an mehreren Krücken. Da der Vorsatz, einen Menschen töten zu wollen in keinem Fall nachgewiesen werden konnte, musste mit dem sogenannten "bedingten Vorsatz" argumentiert werden. Das Argument des bedingten Vorsatz ist schon schwach, wenn dann an dieser Stelle nicht unangreifbar begründet wird, fällt ein darauf beruhendes Urteil.
Versteht mich nicht falsch, ich würde eine wirklich harte Strafe ohne Aussicht auf Bewährung oder irgendeine Begnadigung für solche Idioten befürworten. Ablehnend stehe ich jedoch Urteilen gegenüber, die das gegebene Recht überdehnen. Ein Mensch, der bei einem Illegalen Rennen getötet wurde, wurde nach meiner Rechtsauffassung in keinem Fall ermordet, denn das Ziel eines illegalen Rennens ist ja nicht, Menschen zu töten, sondern, "fastest idiot in town" zu sein. Wenn man nun solche Leute wegen Mordes verurteilt, müsste auch jedem, der durch eine Unachtsamkeit im Verkehr irgend einen Schaden verursacht, "bedingter Vorsatz" zur Last gelegt werden. Oder anders herum betrachtet kann es dann im Verkehr keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mehr geben.
 
Wie siehst du es dann wenn bei einer Brandstiftung ein Mensch ums Leben kommt. Ziel der Brandstiftung ist ein Haus nieder zu brennen und nicht Menschen zu töten. Doch wenn in dem Haus Menschen schlafen, wird davon ausgegangen, dass der Tod dieser Menschen billigend in Kauf genommen wird. So sehe ich das auch beim Autorennen. Wer ein Autorennen auf Straßen unternimmt, auf denen auch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, nimmt den Tod andere Verkehrsteilnehmer mit in Kauf.
 
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Zwischen Unachtsamkeit im Verkehr mit Todesfolge und illegalem Autorennen mit bewusstem Übertreten der Verkehrsregeln besteht aber schon ein Unterschied, in meinen Augen zumindest.
Für mich ist es schlicht bewusstes Inkaufnehmen von Kollateralschäden (Tote, Schwerstverletzte), wenn die Idioten mit 170 durch die Stadt brausen, über rote Ampeln brettern, Stoppzeichen mißachten. Kann man nicht hart genug bestrafen.
 
Wir sind uns doch absolut einig, dass ein solches Verhalten hart bestraft gehört und der Gesetzgeber hat da ja auch endlich einen Weg eröffnet. Nur kann und darf eben niemand wegen eines Tatbestands bestraft werden, der zwar aus moralischen Gründen naheliegend wäre, dessen Gesetzestext aber nicht (oder nur unter rechtsbeugender Dehnung) zur Tat passt.
Der BGH hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Berliner Gericht zurückgewiesen, weil es die Begründung mit der der "bedingte Vorsatz" nachgewiesen werden sollte für ungeeignet und sogar widersprüchlich hielt. Ich sehe auch in Zukunft kaum eine Möglichkeit, solchen Idioten den "bedingten Vorsatz" nachzuweisen und die als Mörder zu verurteilen. Die billigende Inkaufnahme, im Verkehr einen Menschen töten zu können, reicht mir da nicht aus, denn das kann man prinzipiell ausnahmslos jedem Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit in unterschiedlich starker Ausprägung zur Last legen. Das scheint der Gesetzgeber genau so zu sehen, sonst wären die möglichen Strafen für illegale Autorennen nicht im letzten Jahr drastisch verschärft worden.
 
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