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Dann kommt da noch ein Vorfahrt achten Schild für die Radfahrer hin und gut ist.![]()
Leider nein, obwohl hier in der Gegend (u.a. auf mein Betreiben, weil ich an der Stelle auch mehrfach Nahtod-Erfahrungen hatte) eine genauso gestaltete Einfahrt abgeändert worden ist. Dabei wurde die Radverkehrsführung allerdings komplett an der betreffenden Einmündung vorbei und über eine geteerte Nebenstraße geleitet, die in ein paar hundert Meter Entfernung zur Hauptstraße führt. Das dürfte in deinem Fall aber wahrscheinlich keine Option sein, oder?Hat jemand ein passendes Schreiben als Mustervorlage?
Gibts ja Schilder für. Die würden den Autofahrern schon sehr weiterhelfen um die Situation zu verstehen. Woher soll man das denn sonst wissen?
Vergiss es. Die Schilder standen genau an der von mir zitierten Einmündung. Natürlich rechts, wo sie hingehören. Und wo gucken die Autofahrer hin? Richtig, nach links, von wo der pöse Konkurrenz-Automobilist kommt, der auch noch Vorfahrt hat.Gibts ja Schilder für. Die würden den Autofahrern schon sehr weiterhelfen um die Situation zu verstehen. Woher soll man das denn sonst wissen?
Nur an dieser Stelle befindet sich der Fehler! Zweirichtungsradwege parallel zu einer Fahrbahn gehören ausnahmslos verboten.Der Radweg ist in beiden Richtungen freigegeben.
Kein Schreiben-aber einen Link: vielleicht mal hier http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/de/kontakt.shtml eine Mail hinschicken, ansonsten (bei null Reaktion) mal den ADFC kontaktieren. Da gehört rechts das ganze Grünzeug weg, und auch der Parkplatz mit den Autos rechts muß entweder 10-15 Meter nach rechts verschoben oder ganz beseitigt werden, damit die Kreuzung ansatzweise einsehbar ist. Wenn sich nichts tut-in Eigenregie nachts eine Haltelinie auf die Straße malen, vielleicht hilft es.Hier ein schönes Beispiel einer Berliner Radwegeführung. Der Radweg ist in beiden Richtungen freigegeben. Die Autos, welche hier von einer Hauptstraße kommend rechts abbiegen, fahren hier recht zügig, schauen gerade mal ob links frei ist und achten dabei kaum auf von rechts kommende Fahrradfahrer. Auch als Radfahrer, von rechts kommend, kann man kaum sehen, ob sich ein Fahrzeug nähert.
IMHO gehört da ganz klar ein Stop-Schild hin um die Situation zu entschärfen. Ich wäre dort, in den vergangenen 6 Wochen, zweimal fast mitgenommen worden.
Hat jemand ein passendes Schreiben als Mustervorlage?
Hatte letztens auch beinahe einen geisterradler mitgenommen.Nur an dieser Stelle befindet sich der Fehler! Zweirichtungsradwege parallel zu einer Fahrbahn gehören ausnahmslos verboten.
Ein "Vorfahrt achten Schild" für Radfahrer käme einer Sperrung gleich.
Das ist einerseits ein ganz entscheidender Unterschied der viel zu oft unterschlagen wird, andererseits sind die Gehweg-Oppas (und Kinder) meistens auch nicht so wahnsinnig viel schneller.Aber Fußgänger sind nicht so schnell.
Du meinst da fehlt das “Radweg Ende“ Schild vor dem Vorfahrt achten?Durch diese Beschilderung nicht benutzungspflichtig. Punkt.
Nicht ganz. Man kann auch im Gegensatz zur Fahrbahn wartepflichtig sein.Nach dem, was ich in diesem Thread alles gelernt habe, hat ein parallel verlaufender Radweg zwangsläufig auch immer Vorfahrt, oder?
Genauso!Aber wie ist es in dem Fall, wo der Radweg aif der "falschen" Seite ist?