spaetberufen
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wir reden aneinander vorbei ... und füttern will ich auch niemanden.
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Bei dieser KlageKennst Du dazu entsprechende Gerichtsurteile? Es wäre ja von Vorteil sich auf ein solches Urteil berufen zu können.
Wäre aber trotzdem ein gigantischer Schritt von “ich halte diesen Weg für nicht straßenbegleitend“."Fahrrad frei" auf einem weißem Schild versteht der "ich musste langsamer Fahren wg. des Radlers auf der Straße" wütende Hobbyrichter am Gaspedal leider auch selten - selbst erlebt.
Bei dieser Klage
http://www.adfc-diepholz.de/vorfahrt-achten-nicht-mit-uns/
hat das Gericht immerhin festgestellt, dass diese 205er an fahrbahnbegleitenden Radwegen rechtswidrig sind.
StVO und Logik und wenn doch kann es passieren, daß die selbige von Amts/ Gerichts wegen ausgehebelt wird ;-)Wir haben hier auch Kreisverkehre mit Vorfahrt achten für den Radweg.
M.E. Ist die Regel ziemlich unglücklich, um es mal vorsichtig auszudrücken. Der Radfahrer sieht das Vorfährt achten Schild, der Autofahrer aber nicht. So kann man regelmäßig beobachten, dass alle anhalten oder zumindest zögern. Und dann fahren alle los.
Ziemlich gefährliche Beschilderung und auch entgegen der sonstigen Logik...
Das, liebe Mitradelnde, ist mit ein Grund für den tagtäglichen Terrorismus der Autolenker.
Aber latürnich geht es der CDU dabei um ein besseres Radwegekonzept. Ist klar.
Und nein: das ist KEINE Satire.
http://fotos.rennrad-news.de/p/425078?in=user
Gestern habe ich einen Konflikt mit zwei Flaschen gehabt. Das an sich ist nicht ungewöhnlich, dass es sich diesmal aber um Glasflaschen handelte schon. Genauer gesagt zwei leere Weinflaschen die (noch) in einem Stück auf einem Radweg (außerorts) vom Wind herum gerollt wurden. Für beide dann um gedreht und die zum nächsten Mülleimer transportiert.
Frage mich wie man derartig verantwortungslos sein kann die einfach an einem Radweg hin zu legen. Es braucht nur Dunkelheit oder eine Gruppe die dort lang fährt und schon ist schnell jemand deswegen gestürzt. Wenn die zerbrechen wäre sofort alles mit Scherben übersät.
Gerichtsentscheidungen - und erst Recht solche des in Rechtskreisen "berüchtigten" OLG Hamm - sind immer "Einzelfallentscheidungen" in diesem Land.
Die Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils erstreckt sich immer nur auf die am Verfahren direkt beteiligten
Parteien. Nur die obsiegende Partei kann dieses Urteil vollstrecken, wenn es rechtskräftig ist und
kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.
Alle anderen müssen selber klagen - notfalls bis zum BGH oder BVerwG.
Das oft zu lesende Wort "Grundsatzurteil", nach dem sich alle anderen zu richten hätten, ist Blödsinn.
Das ist ja wohl die absolute FrechheitFrankfurt am Main (leider weiß ich nicht mehr, ob Landgericht oder Oberlandesgericht) ist auch für eine Überraschung gut: so bekam ein Fußgänger, der bei "Fußgänger-grün" losgelaufen und doch noch von einem Autofahrer angefahren wurde, 50% Mitschuld aufgebrummt mit der Begründung, auch bei einer für Fußgänger grünen Ampel hätten diese sich zu vergewissern, dass die Straße frei ist, bzw. kein Auto angefahren kommt. (Ist schon einige Zeit her.)
....Ich habe mich immer gefragt, warum die nicht einfach zuhause im Mülleimer ... entsorgt werden, aber es ist ja klar: bei einer eventuellen Polizeikontrolle kommt es nicht gut, wenn neben der Flasche am Steuer noch leere Kameraden im Fußraum rumkullern, an die Alkoholfahne denken die Deppen halt nicht...
Das hat dann wohl ein Landgericht kurz vor Feierabend entschieden. Ansonsten: Fußgängerin überfahren, obwohl sie bei grün losging!Frankfurt am Main (leider weiß ich nicht mehr, ob Landgericht oder Oberlandesgericht) ist auch für eine Überraschung gut: so bekam ein Fußgänger, der bei "Fußgänger-grün" losgelaufen und doch noch von einem Autofahrer angefahren wurde, 50% Mitschuld aufgebrummt mit der Begründung, auch bei einer für Fußgänger grünen Ampel hätten diese sich zu vergewissern, dass die Straße frei ist, bzw. kein Auto angefahren kommt. (Ist schon einige Zeit her.)
Ist ja auch leider oft genug “korrekt“ so: wenn sich genug Autofahrer konsequent weigern, auf den Radweg zu achten, dann werden früher oder später kleine “Vorfahrt achten“ Schilder für den Radweg aufgehängt (*). Das, liebe Kinder, ist wie man eine Waffe einsetzt um seine Interessen durchzusetzen.
(*) und dort, wo jemandem aufgefallen ist, dass man dem straßenbegleitenden Radweg eigentlich gar keinen geringeren Vorrang geben darf als der begleiteten Straße werden kurzerhand unzählige Radweg-Ende/Radweg Pärchen aufgestellt: dann ist die Querung der Nebenstraße plötzlich eine Einmündung und man braucht nicht mal mehr Vorfahrt achten aufzuhängen um dem Autofahrer seine blutig erkämpfte Narrenfreiheit zu geben.
Und dann hängen die teilweise da wo man nicht auf die Schilder achtet.
Folgt man den Radweg paar 100m weiter, steht man plötzlich auf einen Schotterweg ohne Zugang zur Straße. Wer baut sowas?
Ich kenne so ein Urteil mit Mithaftung von einem der mit dem Rad bei Grün über eine Fahradfuhrt wollte. Wurde auch angefahren und hatte trotz "Grün" zu 50% Mitschuld. Er hätte sich vergewissern müssen, dass nichts kommt.
Ich verstehe das ja nicht. Ist das bei Autos auch so, dass die zu 50% Mitschuld tragen, wenn sie in einer durch Ampeln geregelten Kreuzung ineinander krachen?