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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Kennst Du dazu entsprechende Gerichtsurteile? Es wäre ja von Vorteil sich auf ein solches Urteil berufen zu können.
Bei dieser Klage
http://www.adfc-diepholz.de/vorfahrt-achten-nicht-mit-uns/
hat das Gericht immerhin festgestellt, dass diese 205er an fahrbahnbegleitenden Radwegen rechtswidrig sind. Ansonsten kenne ich auch nur noch das schon erwähnte Urteil des OLG Hamm.
Beim selben Gericht ist noch eine Klage anhängig, bei dem es um solche 205er an Radwegen an einem Kreisel geht.
 
"Fahrrad frei" auf einem weißem Schild versteht der "ich musste langsamer Fahren wg. des Radlers auf der Straße" wütende Hobbyrichter am Gaspedal leider auch selten - selbst erlebt.
Wäre aber trotzdem ein gigantischer Schritt von “ich halte diesen Weg für nicht straßenbegleitend“.
 
Wir haben hier auch Kreisverkehre mit Vorfahrt achten für den Radweg.
M.E. Ist die Regel ziemlich unglücklich, um es mal vorsichtig auszudrücken. Der Radfahrer sieht das Vorfährt achten Schild, der Autofahrer aber nicht. So kann man regelmäßig beobachten, dass alle anhalten oder zumindest zögern. Und dann fahren alle los.

Ziemlich gefährliche Beschilderung und auch entgegen der sonstigen Logik...
 
Wir haben hier auch Kreisverkehre mit Vorfahrt achten für den Radweg.
M.E. Ist die Regel ziemlich unglücklich, um es mal vorsichtig auszudrücken. Der Radfahrer sieht das Vorfährt achten Schild, der Autofahrer aber nicht. So kann man regelmäßig beobachten, dass alle anhalten oder zumindest zögern. Und dann fahren alle los.

Ziemlich gefährliche Beschilderung und auch entgegen der sonstigen Logik...
StVO und Logik und wenn doch kann es passieren, daß die selbige von Amts/ Gerichts wegen ausgehebelt wird ;-)
 
Gestern habe ich einen Konflikt mit zwei Flaschen gehabt. Das an sich ist nicht ungewöhnlich, dass es sich diesmal aber um Glasflaschen handelte schon. Genauer gesagt zwei leere Weinflaschen die (noch) in einem Stück auf einem Radweg (außerorts) vom Wind herum gerollt wurden. Für beide dann um gedreht und die zum nächsten Mülleimer transportiert.

Frage mich wie man derartig verantwortungslos sein kann die einfach an einem Radweg hin zu legen. Es braucht nur Dunkelheit oder eine Gruppe die dort lang fährt und schon ist schnell jemand deswegen gestürzt. Wenn die zerbrechen wäre sofort alles mit Scherben übersät.

Ich denke nicht, dass die auf den Radweg "gelegt", sondern eher von Autofahrern aus dem Fenster "entsorgt" wurden, fielen dabei vermutlich auf die Grasnarbe und kullerten dann auf den Radweg. Auf meinen Runden habe ich am Straßenrand schon so ziemlich alles gesehen, was das Spirituosenregal im Supermarkt hergibt: Wodka-, Jägermeisterflaschen (keine Flachmänner, sondern die großen), diverse andere Bier- und Weinflaschen. Ich habe mich immer gefragt, warum die nicht einfach zuhause im Mülleimer oder am Glascontainer entsorgt werden, aber es ist ja klar: bei einer eventuellen Polizeikontrolle kommt es nicht gut, wenn neben der Flasche am Steuer noch leere Kameraden im Fußraum rumkullern, an die Alkoholfahne denken die Deppen halt nicht. Es kann natürlich auch sein, da waren Fußgänger unterwegs und haben die Weinflaschen dort "abgelegt"-es ist ja mittlerweile leider Gewohnheit geworden, leergetrunkene Glasflaschen einfach da, wo diejenigen gerade gehen/stehen, abzustellen, auch gerne innerorts auf Bürgersteigen. Seit ich wieder fahre, nehme ich die generell auf und werfe sie in den nächstbesten Abfalleimer oder eine greifbare Mülltonne-sollen die Leute halt denken "Meine Güte, am frühen Morgen schon am saufen.".
 
Gerichtsentscheidungen - und erst Recht solche des in Rechtskreisen "berüchtigten" OLG Hamm - sind immer "Einzelfallentscheidungen" in diesem Land.
Die Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils erstreckt sich immer nur auf die am Verfahren direkt beteiligten
Parteien. Nur die obsiegende Partei kann dieses Urteil vollstrecken, wenn es rechtskräftig ist und
kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.
Alle anderen müssen selber klagen - notfalls bis zum BGH oder BVerwG.
Das oft zu lesende Wort "Grundsatzurteil", nach dem sich alle anderen zu richten hätten, ist Blödsinn.

Frankfurt am Main (leider weiß ich nicht mehr, ob Landgericht oder Oberlandesgericht) ist auch für eine Überraschung gut: so bekam ein Fußgänger, der bei "Fußgänger-grün" losgelaufen und doch noch von einem Autofahrer angefahren wurde, 50% Mitschuld aufgebrummt mit der Begründung, auch bei einer für Fußgänger grünen Ampel hätten diese sich zu vergewissern, dass die Straße frei ist, bzw. kein Auto angefahren kommt. (Ist schon einige Zeit her.)
 
Frankfurt am Main (leider weiß ich nicht mehr, ob Landgericht oder Oberlandesgericht) ist auch für eine Überraschung gut: so bekam ein Fußgänger, der bei "Fußgänger-grün" losgelaufen und doch noch von einem Autofahrer angefahren wurde, 50% Mitschuld aufgebrummt mit der Begründung, auch bei einer für Fußgänger grünen Ampel hätten diese sich zu vergewissern, dass die Straße frei ist, bzw. kein Auto angefahren kommt. (Ist schon einige Zeit her.)
Das ist ja wohl die absolute Frechheit :eek:
 
....Ich habe mich immer gefragt, warum die nicht einfach zuhause im Mülleimer ... entsorgt werden, aber es ist ja klar: bei einer eventuellen Polizeikontrolle kommt es nicht gut, wenn neben der Flasche am Steuer noch leere Kameraden im Fußraum rumkullern, an die Alkoholfahne denken die Deppen halt nicht...

Das hängt oft auch mit den Ehefrauen zusammen. Die sollen das Besäufnis nicht mitbekommen.
 
Frankfurt am Main (leider weiß ich nicht mehr, ob Landgericht oder Oberlandesgericht) ist auch für eine Überraschung gut: so bekam ein Fußgänger, der bei "Fußgänger-grün" losgelaufen und doch noch von einem Autofahrer angefahren wurde, 50% Mitschuld aufgebrummt mit der Begründung, auch bei einer für Fußgänger grünen Ampel hätten diese sich zu vergewissern, dass die Straße frei ist, bzw. kein Auto angefahren kommt. (Ist schon einige Zeit her.)
Das hat dann wohl ein Landgericht kurz vor Feierabend entschieden. Ansonsten: Fußgängerin überfahren, obwohl sie bei grün losging!
 
Ich kenne so ein Urteil mit Mithaftung von einem der mit dem Rad bei Grün über eine Fahradfuhrt wollte. Wurde auch angefahren und hatte trotz "Grün" zu 50% Mitschuld. Er hätte sich vergewissern müssen, dass nichts kommt.

Ich verstehe das ja nicht. Ist das bei Autos auch so, dass die zu 50% Mitschuld tragen, wenn sie in einer durch Ampeln geregelten Kreuzung ineinander krachen?
 
Geniale Sache. Also entweder, die kommen dann auf über 100% Gesamtschuld (Juristen und Medizinern traue ich in Sachen Mathematik alles zu), oder es handelt sich um einen 50% Freispruch für jemanden, der sich einfach auf die Gefährlichkeit seines Fahrzeugs verlassen hat. Wurde der Anwalt des Fußgänger vom ADAC gestellt oder wie ist das zu erklären??
 
Ist ja auch leider oft genug “korrekt“ so: wenn sich genug Autofahrer konsequent weigern, auf den Radweg zu achten, dann werden früher oder später kleine “Vorfahrt achten“ Schilder für den Radweg aufgehängt (*). Das, liebe Kinder, ist wie man eine Waffe einsetzt um seine Interessen durchzusetzen.

(*) und dort, wo jemandem aufgefallen ist, dass man dem straßenbegleitenden Radweg eigentlich gar keinen geringeren Vorrang geben darf als der begleiteten Straße werden kurzerhand unzählige Radweg-Ende/Radweg Pärchen aufgestellt: dann ist die Querung der Nebenstraße plötzlich eine Einmündung und man braucht nicht mal mehr Vorfahrt achten aufzuhängen um dem Autofahrer seine blutig erkämpfte Narrenfreiheit zu geben.


Das mit dem Vorfahrt achten Schilder kenn ich auch. Ich bin bald vom Glauben abgefallen. Und dann hängen die teilweise da wo man nicht auf die Schilder achtet. Schön wenn man dann angefahren wird. Beliebt sind Kreisverkehre. Wenn dann ein Autofahrer mit schmuckes durch den Kreisverkehr kommt... ach Blutdruck schon wieder zu hoch. Ich halte diese Schilder für den Radfahrer gefährlich.
 
Bei mir direkt vor der Tür gibt es auch so ein Radweg, schön Breit und gut ausgebaut und Straßenbegleitend.
Aber bei einer Straße die aus der Siedlung rauskommt auf die St ist der Radweg plötzlich per Schild zu Ende und auf der anderen Seite der Einmündung ist der Radweg wieder Ausgeschildert.
Ehrlich, bis gestern ist mir das nie aufgefallen da ich da immer auf die Straße wechsel.
Folgt man den Radweg paar 100m weiter, steht man plötzlich auf einen Schotterweg ohne Zugang zur Straße. Wer baut sowas?
 
Und dann hängen die teilweise da wo man nicht auf die Schilder achtet.

Ähnliches Phänomen wie bei Radführung rechts von der Rechtsabbiegerspur: auf den letzten 100m ist die Ampel uninteressant, da die Aufmerksamkeit voll und ganz dem gehört, was links neben mir geschieht. Immerhin ist ein plötzliches Umschalten der Ampel bezüglich Querverkehr in dieser Situation völlig unbedenklich, wenn man sich vorher an der Fußgängerampel mit ihren Räumzeiten im Rollatortempo orientieren.
 
Ich kenne so ein Urteil mit Mithaftung von einem der mit dem Rad bei Grün über eine Fahradfuhrt wollte. Wurde auch angefahren und hatte trotz "Grün" zu 50% Mitschuld. Er hätte sich vergewissern müssen, dass nichts kommt.

Ich verstehe das ja nicht. Ist das bei Autos auch so, dass die zu 50% Mitschuld tragen, wenn sie in einer durch Ampeln geregelten Kreuzung ineinander krachen?

Es gibt zumindest die Verpflichtung für Fahrzeugführer erst dann los zu fahren, wenn die Kreuzung geräumt ist. Man darf also nicht los fahren, wenn noch jemand anderes in der Kreuzung drin ist und raus fahren möchte. Auch darf man nicht rein fahren, wenn ein Rückstau dazu führt, dass man nicht sofort raus fahren kann. Steht klar in §11. Allerdings steht dies da nur für herein fahren.

Also als Fußgänger sollte man da nicht gegen verstoßen wenn man bei Grün los läuft. Das ist zwar nicht gerade klug, aber ich kann keine Stelle finden, wo ein bei Grün sofort los gehen für Fußgänger nicht erlaubt wäre. Dazu kommt ja noch, das Fußgänger keine Erlaubnis benötigen um am Verkehr teil zu nehmen. Das führen von Kraftfahrzeugen benötigt diese Erlaubnis. Es muss also ein Kraftfahrer immer damit rechnen, das Fußgänger die Regeln nicht kennen. Anders herum ist dies nicht der Fall.
 
Wo wir gerade beim Thema "Sinnlos ausgeschilderte Radwege" sind:

26747335mx.jpg


10 m nach der Ausweisung des benutzungspflichtigen Radwegs ist er auch schon wieder zu Ende. Wer sich so etwas ausdenkt, gehört mit der gebundenen Hardcover-Jubiläumsausgabe der StVO mit Goldschnitt geschlagen... :mad: :D
 
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