Plantsch Becken
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Meines Erachtens sind die Schweizer da grundsätzlich weiter, das Hamburger Urteil kommt dem recht nahe.
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Wie wird das dort gehandhabt?Meines Erachtens sind die Schweizer da grundsätzlich weiter, das Hamburger Urteil kommt dem recht nahe.
Ich habe ChatGPT gefragtWie wird das dort gehandhabt?
Allein deswegenIch habe ChatGPT gefragt
Alldieweil? Ich habe angegeben, dass ich ChatGPT gefragt hatte. Und das auch nur aus Zeitgründen, weil ich auf der Arbeit nicht längere Zeit google befragen wollte.Allein deswegen![]()
Absolut. Das Wissen dass man sich innerorts befindet ist ja mit der Vorgabe 50 km/h behaftet. Wer ein auto auf 180kmh beschleunigt weiß genau was er da tut. Auf Autobahnen ist dies bereits sehr schnell. Innerorts ist der Geschwindigkeitseindruck nochmals massiver . Also eindeutiger VorsatzDas Urteil ist viel zu milde. Wer sich erdreistet mit 180 Km/h durch eine geschlossene Ortschaft rast, dem kann man den Vorsatz nicht absprechen.
Die Verurteilung des Landgerichtes Hamburg war nur möglich, WEIL eine Vorsatztat nachgewiesen werden konnte. Die Strafbarkeit gem. § 315 d Abs. 5 StGB erfordert immer auch Vorsatz (s. § 15 StGB). Als Höchststrafe wäre hier 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.Das Urteil ist viel zu milde. Wer sich erdreistet mit 180 Km/h durch eine geschlossene Ortschaft rast, dem kann man den Vorsatz nicht absprechen.
Die Deppen haben den Mist ja auch noch selber gefilmt. So richtig verstehe ich das mit dem Vorsatz nicht. Ich denke mal verletzen oder töten wollte sie eigentlich nicht. Wo genau ist das dann da der Vorsatz? Ich hätte gedacht sowas ist grob fahrlässig?Die Verurteilung des Landgerichtes Hamburg war nur möglich, WEIL eine Vorsatztat nachgewiesen werden konnte. Die Strafbarkeit gem. § 315 d Abs. 5 StGB erfordert immer auch Vorsatz (s. § 15 StGB). Als Höchststrafe wäre hier 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.
Wenn ich eine Pistole zücke, die Augen schliesse und blind um mich schiesse - habe ich dann vorsätzlich jemanden getroffen wenn es so passiert? Ist doch dann Zufall dass er genau in der Schusslinie stand oder? Ich habe doch nicht aktiv auf ihn gezielt?Die Deppen haben den Mist ja auch noch selber gefilmt. So richtig verstehe ich das mit dem Vorsatz nicht. Ich denke mal verletzen oder töten wollte sie eigentlich nicht. Wo genau ist das dann da der Vorsatz? Ich hätte gedacht sowas ist grob fahrlässig?
Das Thema ist total kompliziert - insbes. die Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit und die zugehörigen Definitionen. Das kann ich hier nur anreißen:Die Deppen haben den Mist ja auch noch selber gefilmt. So richtig verstehe ich das mit dem Vorsatz nicht. Ich denke mal verletzen oder töten wollte sie eigentlich nicht. Wo genau ist das dann da der Vorsatz? Ich hätte gedacht sowas ist grob fahrlässig?
Gutes Beispiel, allerdings fährst bestimmt so gut wie jeder mal zu schnell mit dem Auto. Wo ist denn da die Grenze, wann es zum Vorsatz wird?Wenn ich eine Pistole zücke, die Augen schliesse und blind um mich schiesse - habe ich dann vorsätzlich jemanden getroffen wenn es so passiert? Ist doch dann Zufall dass er genau in der Schusslinie stand oder? Ich habe doch nicht aktiv auf ihn gezielt?
Es kommt darauf an. Wenn Du in einer leeren Fabrikhalle stehst, ist das etwas anderes als in einer Großstadt.Wenn ich eine Pistole zücke, die Augen schliesse und blind um mich schiesse - habe ich dann vorsätzlich jemanden getroffen wenn es so passiert? Ist doch dann Zufall dass er genau in der Schusslinie stand oder? Ich habe doch nicht aktiv auf ihn gezielt?
Das dürfen/müssen die Gerichte klären. Dafür gibt es das gesprochene Recht, Referenzurteile usw. - das zu durchforsten und damit zu argumentieren lassen sich die Anwälte ja fürstlich entlohnen.Gutes Beispiel, allerdings fährst bestimmt so gut wie jeder mal zu schnell mit dem Auto. Wo ist denn da die Grenze, wann es zum Vorsatz wird?
So "fürstlich" ist das gar nicht. Jedenfalls nicht im Strafrecht.Das dürfen/müssen die Gerichte klären. Dafür gibt es das gesprochene Recht, Referenzurteile usw. - das zu durchforsten und damit zu argumentieren lassen sich die Anwälte ja fürstlich entlohnen.
Und? Was hast Du denn gefragt, um diese Antwort zu erhalten?Alldieweil? Ich habe angegeben, dass ich ChatGPT gefragt hatte.
Und dieses „aus Zeitgründen“ ist eben oft das Problem, da die Antwort meist nur überflogen wird und dabei Fehler übersehen werden.Und das auch nur aus Zeitgründen, weil ich auf der Arbeit nicht längere Zeit google befragen wollte.
Was von der KI als Antwort kam, ist aus meiner Erinnerung her korrekt.
Und? Was hast Du denn gefragt, um diese Antwort zu erhalten?
Und dieses „aus Zeitgründen“ ist eben oft das Problem, da die Antwort meist nur überflogen wird und dabei Fehler übersehen werden.
Und ich bin halt auch altmodisch. Für mich gehören Zitate, auch wenn sie von der „seriösen“ Quelle ChatGBT stammen, auch als solche gekennzeichnet. D.h. hier im Forum in Quote Tags eingebettet oder zumindest mit Anführungsstrichen versehen.
Soso.Finde ich auch.