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Konfliktsituationen im Verkehr

Wie wird das dort gehandhabt?
Ich habe ChatGPT gefragt

In der Schweiz werden sogenannte Raserdelikte, also das Fahren mit massiv überhöhter Geschwindigkeit oder die Teilnahme an illegalen Autorennen, als Verbrechen eingestuft und mit sehr harten Strafen geahndet. Wer dabei Menschen schwer verletzt oder tötet, muss mit besonders einschneidenden Konsequenzen rechnen. Das Schweizer Strafgesetz sieht für solche Fälle explizit hohe Mindeststrafen vor, die im Einzelfall noch verschärft werden können.

Wenn bei einem illegalen Autorennen Menschen verletzt werden, drohen den Tätern in der Regel mehrjährige Freiheitsstrafen. Kommt es sogar zu Todesfällen, wird in der Schweiz meist wegen vorsätzlicher Tötung oder sogar Mord ermittelt, insbesondere wenn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen wurde. Die Mindeststrafe für vorsätzliche Tötung liegt bei fünf Jahren Freiheitsstrafe, kann aber – abhängig von der Schwere des Falls – auch lebenslänglich betragen.

Darüber hinaus gelten für Raserdelikte nach Artikel 90 Absatz 4 des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) besonders strenge Regeln. Bereits die Teilnahme an einem illegalen Rennen mit massiver Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Verbrechen gewertet und zieht neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr auch den Entzug des Führerscheins für mindestens zwei Jahre nach sich. Kommt es zu Verletzten oder Toten, sind die Strafen entsprechend höher.

Die Justiz verfolgt solche Fälle konsequent und sieht kaum Spielraum für mildernde Umstände. Auch Mitfahrer und Organisatoren können belangt werden. Die Schweizer Behörden wollen mit diesen harten Strafen ein deutliches Zeichen gegen die Gefährdung Unbeteiligter und gegen rücksichtslose Raserei setzen.
 
Das Urteil ist viel zu milde. Wer sich erdreistet mit 180 Km/h durch eine geschlossene Ortschaft rast, dem kann man den Vorsatz nicht absprechen.
Absolut. Das Wissen dass man sich innerorts befindet ist ja mit der Vorgabe 50 km/h behaftet. Wer ein auto auf 180kmh beschleunigt weiß genau was er da tut. Auf Autobahnen ist dies bereits sehr schnell. Innerorts ist der Geschwindigkeitseindruck nochmals massiver . Also eindeutiger Vorsatz
 
Das Urteil ist viel zu milde. Wer sich erdreistet mit 180 Km/h durch eine geschlossene Ortschaft rast, dem kann man den Vorsatz nicht absprechen.
Die Verurteilung des Landgerichtes Hamburg war nur möglich, WEIL eine Vorsatztat nachgewiesen werden konnte. Die Strafbarkeit gem. § 315 d Abs. 5 StGB erfordert immer auch Vorsatz (s. § 15 StGB). Als Höchststrafe wäre hier 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.
 
Die Verurteilung des Landgerichtes Hamburg war nur möglich, WEIL eine Vorsatztat nachgewiesen werden konnte. Die Strafbarkeit gem. § 315 d Abs. 5 StGB erfordert immer auch Vorsatz (s. § 15 StGB). Als Höchststrafe wäre hier 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.
Die Deppen haben den Mist ja auch noch selber gefilmt. So richtig verstehe ich das mit dem Vorsatz nicht. Ich denke mal verletzen oder töten wollte sie eigentlich nicht. Wo genau ist das dann da der Vorsatz? Ich hätte gedacht sowas ist grob fahrlässig?
 
Die Deppen haben den Mist ja auch noch selber gefilmt. So richtig verstehe ich das mit dem Vorsatz nicht. Ich denke mal verletzen oder töten wollte sie eigentlich nicht. Wo genau ist das dann da der Vorsatz? Ich hätte gedacht sowas ist grob fahrlässig?
Wenn ich eine Pistole zücke, die Augen schliesse und blind um mich schiesse - habe ich dann vorsätzlich jemanden getroffen wenn es so passiert? Ist doch dann Zufall dass er genau in der Schusslinie stand oder? Ich habe doch nicht aktiv auf ihn gezielt?
 
Die Deppen haben den Mist ja auch noch selber gefilmt. So richtig verstehe ich das mit dem Vorsatz nicht. Ich denke mal verletzen oder töten wollte sie eigentlich nicht. Wo genau ist das dann da der Vorsatz? Ich hätte gedacht sowas ist grob fahrlässig?
Das Thema ist total kompliziert - insbes. die Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit und die zugehörigen Definitionen. Das kann ich hier nur anreißen:
Vorsatz u. Fahrlässigkeit gehören zum sog. "Subjektiven Tatbestand". Wir haben hier eine "Wissens-Komponente" und eine "Wollens-Komponente". Drei Vorsatzarten werden unterschieden - je nachdem, welche Komponente in der Vorstellung des Täters stark oder schwach ausgeprägt war.
Beim "Bedingten Vorsatz" - diesen wird das Gericht hier angenommen haben - reicht es aus, wenn der Täter es nur für möglich hält, daß der "Taterfolg" eintritt. Wer mit 180 km/h durch die Stadt brettert, wird hinterher kaum sagen können, er habe niemanden töten wollen. Er wird dies vielmehr im Sinne eines "Na wenn schon" für möglich gehalten haben. So ähnlich wird das ein Gericht wohl - ausführlich natürlich - begründen können.
Um das genau zu wissen, müßte man das Urteil lesen, das später sowieso veröffentlicht werden wird.
 
Wenn ich eine Pistole zücke, die Augen schliesse und blind um mich schiesse - habe ich dann vorsätzlich jemanden getroffen wenn es so passiert? Ist doch dann Zufall dass er genau in der Schusslinie stand oder? Ich habe doch nicht aktiv auf ihn gezielt?
Gutes Beispiel, allerdings fährst bestimmt so gut wie jeder mal zu schnell mit dem Auto. Wo ist denn da die Grenze, wann es zum Vorsatz wird?
 
Wenn ich eine Pistole zücke, die Augen schliesse und blind um mich schiesse - habe ich dann vorsätzlich jemanden getroffen wenn es so passiert? Ist doch dann Zufall dass er genau in der Schusslinie stand oder? Ich habe doch nicht aktiv auf ihn gezielt?
Es kommt darauf an. Wenn Du in einer leeren Fabrikhalle stehst, ist das etwas anderes als in einer Großstadt.
Wenn Du das tagsüber irgendwo in Berlin machst, ist das ganz klar Vorsatz. Da reicht immer ein bloßes "für möglich halten" aus. Vorsatz ist nicht gleichzusetzen mit "Absicht" - das ist mit "dominierendem Wollenselement" (s.o.) die stärkste Vorsatzart. Der sog. "Bedingte Vorsatz" i.S. eines "für möglich Haltens" ist strafrechtlich im Grunde bereits ausreichend, die Strafbarkeit zu begründen.
 
Gutes Beispiel, allerdings fährst bestimmt so gut wie jeder mal zu schnell mit dem Auto. Wo ist denn da die Grenze, wann es zum Vorsatz wird?
Das dürfen/müssen die Gerichte klären. Dafür gibt es das gesprochene Recht, Referenzurteile usw. - das zu durchforsten und damit zu argumentieren lassen sich die Anwälte ja fürstlich entlohnen.
 
Alldieweil? Ich habe angegeben, dass ich ChatGPT gefragt hatte.
Und? Was hast Du denn gefragt, um diese Antwort zu erhalten?

Und das auch nur aus Zeitgründen, weil ich auf der Arbeit nicht längere Zeit google befragen wollte.
Was von der KI als Antwort kam, ist aus meiner Erinnerung her korrekt.
Und dieses „aus Zeitgründen“ ist eben oft das Problem, da die Antwort meist nur überflogen wird und dabei Fehler übersehen werden.


Und ich bin halt auch altmodisch. Für mich gehören Zitate, auch wenn sie von der „seriösen“ Quelle ChatGBT stammen, als solche gekennzeichnet. D.h. hier im Forum in Quote Tags eingebettet oder zumindest mit Anführungsstrichen versehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und? Was hast Du denn gefragt, um diese Antwort zu erhalten?

Der Prompt war ganz easy. Wie sieht es in der Schweiz mit Strafen bei illegalen Autorennen aus. Genauso hätte ich auch google angefragt und mehr Zeit verwenden müssen umd das zusammen zu tragen.


Und dieses „aus Zeitgründen“ ist eben oft das Problem, da die Antwort meist nur überflogen wird und dabei Fehler übersehen werden.

Du kannst dir sicher sein, dass ich bei den Antworten nichts überfliege. Kannst gerne schauen, ob an der Antwort was nicht stimmt, dann bekommt die KI das am Montag mitgeteilt.

Und ich bin halt auch altmodisch. Für mich gehören Zitate, auch wenn sie von der „seriösen“ Quelle ChatGBT stammen, auch als solche gekennzeichnet. D.h. hier im Forum in Quote Tags eingebettet oder zumindest mit Anführungsstrichen versehen.

Ich habe geschrieben, dass ich ChatGPT gefragt habe, da sehe ich nicht zwingend Zitierregel vorgegeben.

Aber jeder wie er mag.
 
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