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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich hatte meine bisher wohl heftigste Konfliktsituation im Verkehr am Freitag. Allerdings als Fußgänger.
Ich gehe in einer niedersächsichen Kleinstadt (nicht in Schaumburg) in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, umgangssprachlich auch Spielstraße) am Rand der Innenstadt. Da die Autos recht dicht an den Häusern parkten und kein Auto kam ging ich also auf der Fahrbahn. Gleich der Fahrer des ersten kommenden Fahrzeugs war so ungeduldig, dass er sofort hupte noch bevor ich zur Seite gehen konnte. Obwohl ich dann an Einfahrten, wo keine Fahrzeuge parkten, stets den Platz genutzt habe um zur Seite zu gehen und 2-3 Fahrzeuge durchzulassen, wurde ich dann weiter mit kaum mehr als fingerbreite Abstand überholt. Als die Straße dann etwas breiter wurde und ein Vorbeifahren möglich wurde, war ich schon erstaunt das sich in der kurzen Zeit wohl tatsächlich trotzdem eine kleine Schlange von 5-6 Fahrzeugen hinter mir gebildet hatte.
Eines der hinteren Fahrzeuge hielt dann kurz vor mir, der Fahrer stieg aus und hielt mich fest. Ich sagte fassen Sie mich nicht an und lassen Sie mich los, was er auch tat, aber sobald ich Anstalten machte weiterzugehen packte er wieder zu. Er war definitiv eine andere (höhere) Gewichtsklasse als ich. Er habe das Recht mich festzuhalten um von der Polizei meine Personalien aufnehmen zulassen. Er lieh sich ein Handy und rief dort angeblich an. Es kam aber niemand (möglicherweise nannte er einen falschen Straßennamen), erst nach 40-45 Minuten ließ er mich gehen. Etwa nach der Hälfte der Zeit hätte ich Gelegenheit gehabt mich wegzubewegen, aber das hätte zur Eskalation führen können und natürlich wollte ich das auch selbst gerne von der Polizei geklärt haben. Meine Einwände, dass ich als Fußgänger in einem VBB die Fahrbahn benutzen darf, führten zu keinerlei Einsicht seinerseits.

Anlage 3 der StVO: Richtzeichen
Abschnitt 4: Verkehrsberuhigter Bereich
Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
 
Vielleicht hättest du deinerseits bei der Polizei anrufen sollen, ggf. ein kleiner Hinweis auf Freiheitsberaubung. Dann wären die bestimmt gekommen, sogar etwas schneller.
"Bedrohung" und Statur erwähnen! Ausgiebig die Photofunktion des Smartphones nutzen (Fahrzeug, Kennzeichen, Fahrer, weitere Insassen; Sprachaufzeichnung, Videoaufzeichung etc.
 
Die Möglichkeiten sind natürlich noch besser. Hatte ich nicht auffem Schirm. Muss man in so einer Situation auch erstmal drauf kommen.
 
Oh, hab ich ja gar nicht erwähnt, ich bin dann zur Polizei und hab Anzeige erstattet. Nachdem ich das Kennzeichen nannte, durfte ich erstmal wieder vor der Tür Platz nehmen, als ich wieder reinkam zeigte mir der aufnehmende Beamte ein Bild des Fahrers...
Ein Foto vom Auto (wie es im nicht gekennzeichneten Bereich stand) hatte ich gemacht, von ihm leider nicht.
 
Und warum darf sojemand weiterhin mit einer potentiellen Waffe drausen rumgurken?!
Vielleicht warten bis er auch jemanden überfährt?.. Meno, was ist in dem Staat los :/
 
Aha, war der nette Herr also schon bekannt, ja?
Das ist auch meine Interpretation, ja. Denn das man bei einer Halterabfrage auch gleich ein Foto mitgeliefert bekommt wär mir neu.

Man weiß auch nicht, wie er darauf reagiert hätte fotografiert zu werden.
Da ich dort vollkommen ortsunkundig war hätte ich Probleme gehabt der Polizei zu erklären, wo ich bin. Der Straßenname, den ich im Kopf hatte (wohl aufgrund des Anrufs des Fahrers bei der Polizei?) war jedenfalls falsch. Was dazu führte das der Polizist zunächst den Hergang nicht Verstand. Erst als er das Foto sah und die richtige Straße erkannte meinte er dann, das es dann schon eher Sinn macht. Weil eben Einbahnstraße und eng.
 
Was soll da groß herauskommen ?
Ein beweisbar strafrechtlich relevantes Verhalten kann ich nicht erkennen.
Es gibt immer wieder ärgerliche Dinge, die man im Straßenverkehr erlebt.
Zu sehr "beeindrucken" sollte das jedoch nicht...einfach mal durchatmen, weiterfahren
und abhaken.
 
Da hat jemand die Polizei gerufen und Dich festgehalten, weil Du als Fußgänger auf der Straße spaziert bist? Habe ich das richtig verstanden? Was sagt man denn da am Telefon: "Hallo Polizei, ich bin in einer Spielstraße und da geht jemand auf der Straße?" Ich wünschte, solche Irren würden eine Rechnung bekommen für solche unnützen Polizeieinsätze. Als ob diese Welt nicht genug Probleme hätte ...
 
Nee, wohl umgekehrt:
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Festhaltende nur vorgetäuscht,
die Polizei gerufen zu haben, woraufhin der andere - "Festgehaltene" - dann zur Polizei hingefahren ist.
Wie auch immer: "Much ado about nothing" hätte Schiller wohl gesagt. ;)
 
Ich sag's mal so... Wenn man solcherlei Situationen immer auf sich beruhen lässt, dann lernen es diese Knallköppe nie. Ab und zu muss man mal zu Gegenmitteln greifen. In diesem Fall eben zur Anzeige bei der Polizei. Auch wenn dabei nichts heraus kommen sollte, so wird der Angeschuldigte doch wenigstens zum Polizeirevier vorgeladen, um dort seine Aussage zu machen/verweigern. Und allein die Tatsache, dass er angezeigt wurde, weil er sich massivst daneben benommen hat, wird ihm vielleicht zu denken geben. Damit hätten wir dann vielleicht einen Egospastiker weniger auf den Straßen (man soll die Hoffnung ja nie aufgeben ;)).
 
Nö, wohl nicht. Hab das alles schon durch. Ich bin schonmal (unberechtigt) angezeigt worden und weiß, was dann abläuft.
 
Ah, verstehe. So nach dem Motto "Ich hole meinen großen Bruder"; auch wenn man nur eine kleine Schwester hat. Wie lächerlich.

Als Festgehaltener hätte ich auch sofort die Polizei gerufen. Wo sind wir denn, dass jeder Trottel meint, alles, was ihm nicht in den Kram passt, wäre von Rechten gedeckt und die könne er in Selbstjustiz durchsetzen.
 
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