SprintLooser
offizieller SKS Raceblades Long - Berater
Ich habs geahntDas siehst Du ganz falsch. Was nicht drinsteht, braucht man nicht streichen.
"Vorbestraft" ist die Frau...pardon..."Heranwachsende", sobald das gegen sie ergangene Urteil rechtskräftig ist.
Eine ganz andere Frage ist, ob diese Vorstrafe dann etwa im Bundeszentralregister gespeichert ist und andere
nicht öffentliche Stellen Auskunft über die Vorstrafe erhalten. Die Antwort ist hier: Nein !
Die Dame muß also nicht damit rechnen, etwa bei einer Bewerbung für einen neuen job Probleme zu bekommen.
Etwas anderes könnte allerdings gelten, wenn Sie sich als Kraftfahrerin bewirbt:
Hier müßte sie wohl wahrheitsgemäß anworten, wenn sie im Laufe des Bewerbungsgesprächs nach etwaigen
Vorstrafen gefragt wird.

Danke für die Auskunft.