200m weiter ist eine Kreuzung mit einer Ampel. Daher ist der Schutzstreifen vorher zuende, weil im Kreuzungbereich kein Platz mehr dafür ist. Und daher soll man dann als Radfahrer dort auf dem Gehweg bis zur Kreuzung weiterfahren? Unglaublich ...
Natürlich nicht, nur weil der Streifen da aufhört soll man noch lange nicht auf dem Gehweg fahren. Und solang es ein reiner Gehweg ist darf man es nicht einmal.
Hab da mal gerade noch was gefunden: http://www.nordgruppe-berlin.de/StVO-Radwege.php
"Wo abmarkierte Seitenstreifen in Fahrtrichtung rechts vorhanden sind, dürfen Radfahrer entweder dort fahren, oder die Fahrbahn benutzen."
und
"Radfahrstreifen einschließlich Breite der durchgezogenen weißen Linie (Zeichen 295) 1,85 m (aber mindestens 1,50 m)"
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