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Jan Ullrich baut Unfall

Möchte das ungern wieder aufwärmen, aber hier nur mal ein Beispiel in Sachen Medienmanipulation und Vorverurteilung. Die folgenden Zitate stammen aus dem Südkurier. Dort heißt es:

Einen [Unfall], den er mit 1,4 Promille Alkohol im Blut verursacht hat.

Ein paar Zeilen weiter unten dann jedoch:

Seinen Führerschein muss er abgeben, die Ergebnisse der Blut- und Urinprobe stehen noch aus.

Ja, wie denn? Da werden Fakten geschaffen, bevor Testergebnisse vorliegen und bestätigt sind. Ich möchte Jan hier nicht in Schutz nehmen, aber da es wie weiter oben erwähnt durchaus sein kann, dass der in der Atemluft gemessene Wert erheblich über dem im Blut liegen kann, wird in dem Artikel schlichtweg übergangen. Für die Journalisten scheint das belanglos, Hauptsache ein netter Skandal.
 
...Da werden Fakten geschaffen, bevor Testergebnisse vorliegen und bestätigt sind....da es wie weiter oben erwähnt durchaus sein kann, dass der in der Atemluft gemessene Wert erheblich über dem im Blut liegen kann, wird in dem Artikel schlichtweg übergangen...
Kleiner Hinweis, weil hier zum wiederholten mal so getan wird, als ob die Atemalkoholmessung irgend etwas unverbindliches ist: Das Ergebnis der Atemalkoholmessung mit den bei der Polizei in Deutschland aktuell eingesetzten Atemalkoholmessgeräten gilt als beweisgeeignet. Das sind nicht mehr die alten Messröhrchen von vor 30 Jahren. Bereits seit langem kann in Deutschland auf der Grundlage eines solchen Atemalkoholtests verurteilt werden und seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2001 braucht nicht einmal mehr ein besonderer Sicherheitsabschlag vorgenommen werden. Je nach Delikt genügt das Messergebnis allein oder das Messergebnis im Zusammmenhang mit anderen Indizien. Das Problem für die Ermittlunsbehörden besteht darin, dass niemand rechtlich verpflichtet ist, zu pusten, eine Blutprobe aber auch gegen den Willen des Betroffenen erzwungen werden kann. Wer übrigens bei einer Kontrolle weiss, dass er ein Problem bekommen kann, der verweigert besser den Pustetest und lässt es auf eine Blutprobe ankommen. Das dauert nämlich eine Weile und bei der Rückrechnung wird das zugunsten des Delinquenten bestmögliche Szenario zu Grunde gelegt.
 
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Kleiner Hinweis, weil hier zum wiederholten mal so getan wird, als ob die Atemalkoholmessung irgend etwas unverbindlich ist: Das Ergebnis der Atemalkoholmessung mit den bei der Polizei in Deutschland aktuell eingesetzten Atemalkoholmessgeräten gilt als beweisgeeignet. Das sind nicht mehr die alten Messröhrchen von vor 30 Jahren. Bereits seit langem kann in Deutschland auf der Grundlage eines solchen Atemalkoholtests verurteilt werden und seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2001 braucht nicht einmal mehr ein besonderer Sicherheitsabschlag vorgenommen werden. Je nach Delikt genügt das Messergebnis allein oder das Messergebnis im Zusammmenhang mit anderen Indizien. Das Problem für die Ermittlunsbehörden besteht darin, dass niemand rechtlich verpflichtet ist, zu pusten, eine Blutprobe aber auch gegen den Willen des Betroffenen erzwungen werden kann. Wer übrigens bei einer Kontrolle weiss, dass er ein Problem bekommen kann, der verweigert besser den Pustetest und lässt es auf eine Blutprobe ankommen. Das dauert nämlich eine Weile und bei der Rückrechnung wird das zugunsten des Delinquenten bestmögliche Szenario zu Grunde gelegt.
Okay, es gilt als "beweisgeeignet" - aber bedeutet das denn auch, dass die Messung des Geräts aussagekräftig bzw. korrekt ist? Bzw. würde man an Ort und Stelle unmittelbar eine Blutprobe nehmen und damit vergleichen, würde man zum selben Ergebnis kommen? Nur mal so interessehalber...

Wie auch immer, der Artikel ist und bleibt trotzdem widersprüchlich, eben weil es dort heißt "1,4 Promille Alkohol im Blut" und weiter unten "die Ergebnisse der Blut- und Urinprobe stehen noch aus" - ersteres entspricht also nicht den Tatsachen. Kann auch ein Versehen sein und die meinten eigentlich Atemtest, aber so schafft man i.d.R. gleich mal Fakten im Gedächtnis des Lesers.
 
"die Ergebnisse der Blut- und Urinprobe stehen noch aus"
Sind Urinproben bei Alkohol eigentlich überhaupt ein Thema? Klingt irgendwie ein wenig nach Standard-Textbaustein “Radprofi“ ;)
Andererseits, bei aktenkundigen Konsumenten von “Partydrogen“ werden sie schon wissen, wonach sie suchen...
 
...würde man an Ort und Stelle unmittelbar eine Blutprobe nehmen und damit vergleichen, würde man zum selben Ergebnis kommen? Nur mal so interessehalber...
Die Werte sind nie gleich, schon deshalb nicht, weil die Blutprobe nicht an Ort und Stelle genommen wird und der zum Tatzeitpunkt anzunehmende Wert berechnet wird. Es ist aber auch nicht nötig, dass die Messungen zu gleich genauen Ergebnissen führen. Bei zwei der nach deutschem Recht einschlägigen Delikte (§ 24a StVG, § 316 StGB) gibt es Schwellenwerte (0,5 bzw. 1,1 Promille), da kommt es nur darauf an, ob der Blutalkoholgehalt über der jeweiligen Grenze liegt, aber es ist egal, ob z. B. 0,6 oder 0,8 Promille nachgewiesen sind. Beim dritten Delikt (§ 315c StGB) wird bestraft, dass jemand unter Alkoholeinfluss fährt und dadurch andere gefährdet oder geschädigt werden. Da ist es gleichgültig, ob der Fahrer 0,3 oder 3,0 Promille hatte. Das wäre, wenn es in Deutschland passiert wäre, in diesem Fall einschlägig. Und nach Schweizer Recht ist es wohl sehr ähnlich oder gleich. Letztlich kommt es entscheidend darauf, dass unter Alkoholeinfluss ein Unfall gebaut wurde, der Grad der Alkoholisierung ist nur in zweiter Linie von Bedeutung, z. B. wenn es um die Strafhöhe geht.

Vielleicht noch ein Satz zum möglichen Argument, das Atemmessgerät würde nur anschlagen, weil vielleicht vorher mit Schnaps die Zähne geputzt wurden. Nach einer positiven ersten Messung muss im Abstand von 10 Minuten eine zweite Messung durchgeführt werden und vor dieser zweiten Messung darf der Proband den Mund spülen.
 
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.... Letztlich kommt es entscheidend darauf, dass unter Alkoholeinfluss ein Unfall gebaut wurde, der Grad der Alkoholisierung ist nur in zweiter Linie von Bedeutung, z. B. wenn es um die Strafhöhe geht.

Alles richtig, was Du schreibst.
Wenngleich der Grad der Alkoholisierung natürlich ganz wesentlich für die Strafzumessung von Bedeutung ist.
 
Also die vielen Juristen hier haben so einen Prozess wohl noch nie in echt besucht hab ich das gefühl?
Mir ist so ein Fehltritt auch passiert, zum Glück bevor es zu einem Unfall hätte kommen können wurde ich von der Dopingkontrolle erwischt. Seitdem hab ich so einen quatsch gelassen. Ich kann nur sagen der "Blastest" war nach der Blutprobe uninteressant, und zurückgerechnet wurde auch nicht bei der Blutprobe. Das ist auch gängige Praxis so, sagte mir mein Anwalt damals.


Ich war damals Jung und doppelt so Dumm, was es nicht besser macht. Ulle hätte das besser wissen sollen, Geld für ein Taxi müsste er doch haben...
Für mich ist er sportlich immernoch eine Größe, das er sich sein leben und das anderer so schwer macht ist leider wohl die schattenseite von ihm.
 
Also die vielen Juristen hier haben so einen Prozess wohl noch nie in echt besucht hab ich das gefühl?... Ich kann nur sagen der "Blastest" war nach der Blutprobe uninteressant, und zurückgerechnet wurde auch nicht bei der Blutprobe. Das ist auch gängige Praxis so, sagte mir mein Anwalt damals. ...

Ich vermute, Du hast das von @Reiner_2 zutreffend Geschriebene entweder nicht gelesen oder nicht richtig verstanden.
Lies das einfach nochmal.
 
Nun ich muss tatsächlich alles zurücknehmen weil das ja in der Schweiz passiert ist was ich vergas, und wie's da läuft weiß ich nicht.

Kann das aber von Reiner_2 nicht unterschreiben, aber weil das nicht in ein Fahrradforum gehört braucht man das nicht breittreten. Mir ging es nur um die immerwiederkehrende Aussage "Zurückrechnen", da wollte ich meine eigene beschämende Erfahrung beitragen dass das vor Gericht nicht gemacht wird.
 
Kann das aber von Reiner_2 nicht unterschreiben, aber weil das nicht in ein Fahrradforum gehört braucht man das nicht breittreten. Mir ging es nur um die immerwiederkehrende Aussage "Zurückrechnen", da wollte ich meine eigene beschämende Erfahrung beitragen dass das vor Gericht nicht gemacht wird.
Deine Darstellung klingt so, als ob es um einen Fall geht, in dem es auch ohne zurückrechnen “gereicht“ hat. Dann mag man sich das sparen, eine Ungenauigkeit weniger, mit der ein Anwalt sein Honorar noch etwas aufbrezeln könnte. Wenn dir eine Stunde nach einem Unfall 0,2irgendwas gemessen werden dürfte die Sache sehr viel anders ausgehen, insbesondere dann, wenn die Rechnung sonst bei der Versicherung des Unfallgegners landet.
 
..."Zurückrechnen", da wollte ich meine eigene beschämende Erfahrung beitragen dass das vor Gericht nicht gemacht wird.
Das ist natürlich nur von Bedeutung, wenn es für das Ergebnis eine Rolle spielen kann. Wenn z. B. zwei Stunden nach Fahrtende immer noch zu viel Alkohol im Körper ist, braucht man sich keine Gedanken darüber machen, wie viel in diesen zwei Stunden abgebaut worden sein kann.
 
Danke für die ausführlichen Antworten. Bei meinem Gedanken "Blutprobe an Ort und Stelle nehmen" ging es mir eigentlich nur darum, ob es denn theoretisch gravierende Abweichungen bei den Werten gäbe, wenn diese zum etwa selben Zeitpunkt erhoben würden, oder ob beide relativ dicht beieinander wären und somit beide Verfahren in etwa die gleiche Aussagekraft/Messgenauigkeit - ohne große zeitliche Verzögerung - hätten. Geht aber alles bisschen zu sehr OT.
 
mitte der 90er sind wir, eine 5 mann starke, in diesem fall schwache gruppe radfahrer von einem von der sonne geblendeten opelfahrer umgefahren worden.
drei von uns blieben verletzt und bewusstlos liegen. als die polizei und krankenwagen uns, wieder bei bewusstsein, in die krankenwagen geladen haben, wurden allen beteiligten blutproben entnommen ... "diese vorgehensweise sei bei der schwere dieses unfalls usus"

schade, der gute Jan ist scheinbar learnresistent
 
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Jetzt scheint es wohl doch richtig ernst zu werden:
http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...ter-alkoholeinfluss-vor-gericht-13713859.html

P.S.: Gefallen hat mir übrigens, dass die F.A.Z. das unter "Gesellschaft/Kriminalität" und nicht unter "Sport" einsortiert. :daumen:
hier steht noch ein bisschen mehr drin und wenn es 143 km/h waren, dann gilt es als Raserunfall was eine Haftstrafe nach sich ziehen kann

http://www.thurgauerzeitung.ch/osts...-fuhr-schneller-als-gedacht;art123841,4297410
 
ICh frag mich nur, was wäre, wenn jemand wie wir da erwischt worden wären. Hätte die Staatsanwaltschaft auch durch Gutachten 139 kmh rausgefunden? Ist ja schon fast wie der Hämatokritwert von 49,9 (alles noch gut) vom ollen Verbruggen mit 50 vorgegeben.
 
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