AlexExtreme
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AW: "Hinweise" anderer Verkehrsteilnehmer
Ich weiß nicht obs schon kam aber das hab ich letztens "gefunden". Es stammt von Artikel von Wikipedia in deutscher Sprache.
Seltsamer Weise werden dort die Österreichischen Verkehrsregeln für (Renn) Radfahrer aufgeführt, mit dem Hinweis, dass es in nicht deutschsprachige Ländern anders sein kann ?! Verwirrend.
Wie auch immer, hier mein Fund
:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradfahren#Gesetzliche_Bestimmungen
Zitat:"Pflicht zur Benutzung von Radwegen: Ist eine Radfahranlage (Radweg, Geh- und Radweg, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen) vorhanden, so muss diese auch benutzt werden. Von der Benutzungspflicht ausgenommen sind einspurige Fahrräder mit Anhängern, die unter 80 cm breit sind und Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern – hier darf der Fahrradfahrer entscheiden, ob er die Radfahranlage oder die Straße benutzt.
Fahrräder mit sonstigen Anhängern oder mehrspurige Fahrräder dürfen Radfahranlagen nicht benutzen."

Ich weiß nicht obs schon kam aber das hab ich letztens "gefunden". Es stammt von Artikel von Wikipedia in deutscher Sprache.
Seltsamer Weise werden dort die Österreichischen Verkehrsregeln für (Renn) Radfahrer aufgeführt, mit dem Hinweis, dass es in nicht deutschsprachige Ländern anders sein kann ?! Verwirrend.
Wie auch immer, hier mein Fund

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradfahren#Gesetzliche_Bestimmungen
Zitat:"Pflicht zur Benutzung von Radwegen: Ist eine Radfahranlage (Radweg, Geh- und Radweg, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen) vorhanden, so muss diese auch benutzt werden. Von der Benutzungspflicht ausgenommen sind einspurige Fahrräder mit Anhängern, die unter 80 cm breit sind und Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern – hier darf der Fahrradfahrer entscheiden, ob er die Radfahranlage oder die Straße benutzt.
Fahrräder mit sonstigen Anhängern oder mehrspurige Fahrräder dürfen Radfahranlagen nicht benutzen."
