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Erkundungstour am 15.07.: (Wir sind Verkehrsteilnehmer!)

Don Jusi

Cyclerider
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Region Stuttgart
Hallo miteinander!

Ich lese hier ja schon seit einiger Zeit sporadisch mit, obwohl ich mich überwiegend im Tour-Forum bewege. :rolleyes:

Heute wollte ich Euch aber mal unsere Einladung zu einer sportlichen "Erkundungstour" mit verkehrspolitischem Hintergrund zukommen lassen.

Wir Ihr es vielleicht selbst schon mal erlebt habt, bringt eine Erkundungstour der traditionell bestehenden Radverbände (z.B. ADFC) oder Radverkehrsbeauftragten meist gar nichts. Man vergisst anscheinend zu oft, dass es nicht nur langsame Radfahrer gibt.

Die Meinung der Initiative Cycleride ist einigen von Euch vielleicht schon bekannt. Anbei die Eckpunkte für unsere "Erkundungstour":

- Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer - und zwar in allen Geschwindigkeitsbereichen!

- Radfahrer sind rechtlich v.a. auf sogenannten Radwegen deutlich schlechter gestellt, als andere Verkehrsteilnehmer.

- Die Straße ist oft der sicherste Raum für zügiges Radfahren, dies bestätigen zahlreiche Untersuchungen.

- Das Recht auf Unversehrtheit steht uns schon laut §1 Grundgesetz zu, deshalb kann es keine Radwegsbenutzungspflicht (RWBP) geben! Zu viele Faktoren können einen Radweg gefährlich machen.

- Zudem werden sehr viele (wenn nicht die meisten) Radwege nicht nach den Verwaltungsvorschriften StVO angelegt bzw. ausgeschildert. Dies führt dazu, dass wir bei Radwegen oft nicht erkennen können, ob wir dort auch heil durchkommen. Mit solchen Ungewissheiten können wir nicht leben!

- Es gibt allerdings Stellen, an denen Radwege, Radstreifen (natürlich in einwandfreiem Zustand) oder ausgeschilderte Ausweichrouten tatsächlich erforderlich sind. V.a. an langen, steilen und sehr verkehrsreichen Anstiegen. Hier bestehen für uns Radfahrer und Radsportler tatsächlich Gefahren durch rasende, ungeduldige und entnervte Autofahrer - und genau an diesen Stellen gibt es dann erstaunlicherweise keine radgerechten Wege! ("Da fährt doch eh keiner hoch")

- Passen Auto- und Radfahrer nicht gemeinsam über einen Verkehrsweg, oder erscheint dies den Verkehrsplanern zu gefährlich, (Charlottenkreuzung Stuttgart, Körschtalbrücke Nellingen, Flughafentunnel Stuttgart), werden Radfahrer einfach per Schild ausgegrenzt, müssen dann entweder absteigen und schieben bzw. sich weite Umwege selbst suchen.

- Gerade in Ballungsgebieten mit größeren Höhenunterschieden werden Radfahrer so mehr und mehr durch den immer stärker werdenden motorisierten Verkehr verdrängt. Ein Unding für Radsportler, Studenten, Radkuriere oder einfach von Menschen, die kein Auto haben (können).

- Vorfahrtsrechte, Abstandsregeln beim Überholen etc. - für viele KfZ-Führer ein Buch mit sieben Siegeln - zu unserem Nachteil, Unfall oder Tod!
Das kann so nicht weiter gehen!

Politiker, Verkehrsplaner, Autofahrer vergesst uns nicht - wir sind da!!

Wir laden deshalb ein zur "Erkundungstour" am Samstag 15.07.2006 von Nürtingen nach Stuttgart, dort zwei mal über verschiedene Strecken runter ins Zentrum und wieder zurück. Streckenlänge ca. 85 km, Höhenmeter ca. 800. Treffpunkt am Freibadparkplatz um 10 Uhr, Abfahrt 10:30 Uhr als geschlossener Pulk, bei mehr als 40 Teilnehmern machen wir zwei Pulks mit einer höchstens 50 Meter langen Lücke dazwischen. Wichtig: Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit 25 km/h! Denn auch wenn die RWBP noch 10 Jahre bestehen bleiben sollte bzw. nie abgeschafft wird: Rennradfahrer bzw. sportliche Geschwindigkeiten auf engen Rad-/ Fußwegen, , steil berab, möglicherweise noch in zwei Richtungen, sind mit unseren Sicherheitsrechten und denen der Fußgänger auf keinen Fall zu vereinbaren. Da Mofas, Auto 25, Traktoren etc. ebenfalls die Straße benutzen dürfen, fordern wir eine Abschaffung der RWBP für sportliche Radfahrer sofort!

Wenn Ihr Fragen habt, nur zu. Wir freuen uns über rege Teilnahme und anschließenden Ausklang im Biergarten. Dort werden wir noch Diskussionen führen, unsere aufklärenden Presseberichte verfassen und uns natürlich abkühlen!

Als Anhang noch unser offizieller Einladungsflyer. Vielleicht kann der eine oder andere von Euch mithelfen beim Verteilen? Einfach kopieren und in der Mitte durchschneiden - vielen Dank!
.
 
Hallo Radfahrer!

Anbei der Einladungsflyer für die Erkundungstour am 15.07.

Es würde uns freuen, wenn Ihr diese nach Möglichkeit kopieren und verteilen könntet. Bringt Eure Vereinskameraden mit nach Nürtingen!

Danke für Eure Unterstützung!
 

Anhänge

  • Aktionstour2.pdf
    23,5 KB · Aufrufe: 198
Ich verstehe garnicht, was ihr alle für Probleme habt.

Wenn ihr ständig abgedrängt, angehupt, oder übersehen werdet seit ihr evtl. selbst daran schuld.

Wer zu dicht an der Seite fährt muß sich halt nicht wundern, wenn ein Autofahrer versucht dicht zu überholen. Hält man den empfohlenen Abstand zum Straßenrand ein, kann soetwas i.d.R. nicht passieren.

Bei manchen Situationen kann man einfach nicht erwarten das sich ein Autofahrer richtig verhält: z.B. bei Straßen die einen Straßenbegleitenden Radweg kreuzen. Dort fährt der Autofahrer auf den Radweg um besser sehen zu können, ob die Straße frei ist damit er abbiegen kann.
Wenn man bei soetwas einen Autofahrer sieht, sollte man immer die Hände an den Bremsen haben, aber trotzdem mit der normalen Geschwindigkeit weiterfahren.

Es gibt auch keinen Grund sich über Benutzungspflichtige Radwege zu ärgern, da diese i.d.R. nicht benutzungspflichtig sind. Wen interessiert es also ob dort ein Schild ist oder nicht?
 
Kapitalist schrieb:
Ich verstehe garnicht, was ihr alle für Probleme habt.

Wenn ihr ständig abgedrängt, angehupt, oder übersehen werdet seit ihr evtl. selbst daran schuld.

Wer zu dicht an der Seite fährt muß sich halt nicht wundern, wenn ein Autofahrer versucht dicht zu überholen. Hält man den empfohlenen Abstand zum Straßenrand ein, kann soetwas i.d.R. nicht passieren.

Bei manchen Situationen kann man einfach nicht erwarten das sich ein Autofahrer richtig verhält: z.B. bei Straßen die einen Straßenbegleitenden Radweg kreuzen. Dort fährt der Autofahrer auf den Radweg um besser sehen zu können, ob die Straße frei ist damit er abbiegen kann.
Wenn man bei soetwas einen Autofahrer sieht, sollte man immer die Hände an den Bremsen haben, aber trotzdem mit der normalen Geschwindigkeit weiterfahren.

Es gibt auch keinen Grund sich über Benutzungspflichtige Radwege zu ärgern, da diese i.d.R. nicht benutzungspflichtig sind. Wen interessiert es also ob dort ein Schild ist oder nicht?

Sorry, aber ich finde das ist Blödsinn.

Hier ist z.B ein Autofahrer extra in eine Gruppe von Rennradfahrern gefahren und sind die jetzt selbst Schuld?:eyes: Ein Radweg war nicht vorhanden.
 
büttgen schrieb:
Sorry, aber ich finde das ist Blödsinn.

Hier ist z.B ein Autofahrer extra in eine Gruppe von Rennradfahrern gefahren und sind die jetzt selbst Schuld?:eyes: Ein Radweg war nicht vorhanden.


Er ist EXTRA?! da rein gefahren? Klingt nach Vorsatz...

Ich finde ja auch, dass Radfahrer bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden soll und kenne auch den Stuttgarter Raum nur als Fußgänger oder Flugzeugpassagier, aber sie sind und bleiben halt nur eine Minderheit. ;)
 
ManofStil schrieb:
Er ist EXTRA?! da rein gefahren? Klingt nach Vorsatz...

Ich finde ja auch, dass Radfahrer bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden soll und kenne auch den Stuttgarter Raum nur als Fußgänger oder Flugzeugpassagier, aber sie sind und bleiben halt nur eine Minderheit. ;)

Ja leider und das ist mir im letzten Jahr auch passiert. Wenn es gute Fahrradwege gebe nutze ich sie auch, aber leider gibt es nicht viele. Hier innerhalb von wenigen Monaten gute Fahrradwege ganz neu Asphaltiert und richtig viel Geld aus dem Fenster geworfen. Die schlechten werden so gellasseb, aber an den guten wird dauernd gearbeitet.:spinner: UND WARUM, weil sie Zuschüsse vom Land bekommen.

In Neersen gibt es z.B einen Fahrradweg der führt einen direkt in den Gegenverkehr einer Bundesstraße:ka:
 
Hey Don Jusi,

erstmal: super Sache!
Aber ich habe eigentlich nur ein Anliegen:
Editiere doch bitte nochmal deinen Beitrag. Das Grundgesetz besteht nicht aus Paragraphen, sondern aus Artikeln :)
Und die körperliche Unversehrtheit ist in Art. 2 (Abs.2) Grundgesetz genannt :)

mit besten Grüßen
Leen
 
Kapitalist schrieb:
Es gibt auch keinen Grund sich über Benutzungspflichtige Radwege zu ärgern, da diese i.d.R. nicht benutzungspflichtig sind. Wen interessiert es also ob dort ein Schild ist oder nicht?
Solange ein Schild da steht, musst Du den Weg auch benutzen.
Tust Du es nicht, hast Du bei einem Unfall grundsätzlich eine Teilschuld...:mad:
 
Da fehlt ein Satz
- Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer - und auch sie müssen sich an die Regeln der STVZO halten.


z.B. Rotlich beachten, Licht bei Dunkeltheit, Einbahnstrassen etc. etc.
Ich fahre selbst viel mit dem Rad, was aber so einige "Kollegen" bieten, unglaublich, vorallem in den Städten.

Hartmut
 
"Rotlicht beachten" ist ja schon wieder relativ. Es gibt ja viele Ampeln, die bedarfsunabhängig auf Rot schalten, ohne daß da ein Fußgänger rübergeht, manchmal will man ja auch nur rechts abbiegen usw. In Situationen, wo man der einzige Verkehrsteilnehmer ist, finde ich das Überfahren roter Ampeln nicht nur legitim, Anhalten wäre sogar bescheuert.

Sinnvoll (aber wohl utopisch) wäre natürlich eine Anpassung der StVO, daß Rotlichtverstöße von Radfahrern nur bei Gefährdung/Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer zu ahnden sind.
 
Warum sollte d.M.n. für Radfahrer etwas anderes gelten als für Autos?

Wenn schon eine Rotlichtdiskussion, dann bitte wegen der Bedarfsampeln, deren Kontaktschleifen nicht auf unsereins ansprechen und uns so zu Fehlverhalten zwingen...
 
warum zwingt uns das zu Fehlverhalten? Wenn ne Kontaktschleife da wäre, müsste ich doch auch anhalten und warten bis die Ampel reagiert. Ob ich da nun eine oder anderthalb Minuten stehe, ist egal, der Schnitt ist sowieso ruiniert (der Spaß auch)
 
Leen schrieb:
Hey Don Jusi,

erstmal: super Sache!
Aber ich habe eigentlich nur ein Anliegen:
Editiere doch bitte nochmal deinen Beitrag. Das Grundgesetz besteht nicht aus Paragraphen, sondern aus Artikeln :)
Und die körperliche Unversehrtheit ist in Art. 2 (Abs.2) Grundgesetz genannt :)

mit besten Grüßen
Leen
Vielen Dank!!

Ich habe die § auch nur von jemanden übernommen, der das exakt so geschildert hat. Jetzt habe ich zwei Aussagen und denke mal, Deine stimmt.

Noch etwas zur StVO (und StVzO) (insbesondere Hartmut):

1. Alle Räder (bzw. Radfahrer) müssen auch am Tage Licht mit sich führen. Also Rennradfahrer müssen immer Batterieleuchten dabei haben!

2. Es dürfen nur StVO-Konforme Leuchten eingesetzt werden.

3. Radwege mit Blauschild müssen benutzt werden, egal in welchem Zustand!

4. Radverbotszeichen sind zu beachten, auch wenn es keine Ausweichmöglichkeiten gibt.

5. Die zulässige Höchstgeschwindigkeiten auf Rad-/Fußwegen werden je nach Gericht auf 20 - 25 km/h begrenzt.

Will sagen: Nicht jedes Gesetz macht auch wirklich Sinn!

Zu 1.: Wenn ich mit dem Rad morgens um 10 zum Bäcker und zurück fahre, binn ich illegal unterwegs - denn ich nehme kein Licht mit für die 8 Minuten!

Mein Gesetzesvorschlag: Nach Einbruch der Dämmerung dürfen Radfahrer nur noch mit Licht unterwegs sein. Alle anderen müssen schieben, sich abholen lassen (von Auto, Bus, Bahn) bzw. das Fahrrad abstellen.

Zu 2.: Meine StVO-konforme Leuchte war ziemlich teuer, ist ziemlich dunkel (v.a. nachts bei Regen) und zudem halten die Batterien gerade so für meinen Arbeitsweg und zurück (42 bis 46 km). Die Batterien lassen sich nur mit Werkzeug austauschen!

Mein Gesetzesvorschlag: Radfahrer müssen bei Nacht für ausreichende Beleuchtung sorgen. PUNKT Ich wäre ja schon froh, wenn alle Radfahrer wenigstens ein Funzellicht einschalten würden. Auf meine Frage an einen mitten durch die Stadt fahrenden Schüler, weshalb er keine Lampe dabei hätte, kam die Antwort: "Viel zu teuer!" Ich fahre D-Lights (vorne und hinten für je EUR 6,-) am RR um gesehen zu werden und HongKong 12-fach LED Lampen (EUR 8,-) um zu sehen. Letztere halten weit über 100 km und sind sogar noch etwas heller, als meine StVO-Sigmas. Wer damit ein Problem hat, ist selber eines! :eek:

Zu 3.: Es gibt auch Vorschriften für die Radwegsgestaltung. Wenn diese so oft nicht eingehalten werden und Bordsteinradwege nachweislich bis zu 12-fach höhere Unfallgefahren bergen (linksseitig), kann man es mir doch nicht verdenken, wenn ich Radwege, die mir unangenehm / unbekannt sind, meide. Viele Polizisten sehen das ja auch schon so, das Problem sind aber oft die Zivilisten-Möchtegern-Sheriffs.

Mein Gesetzesvorschlag: Die RWBP muss abgeschafft werden, da die Gefahren auf Radwegen zu groß sind. Radfahrer müssen ihre Wege selbst wählen dürfen, gute Radwege werden in der Regel von allen gerne genutzt.
Und hierbei gilt es auch noch zu beachten: Selbst die besten Radwege können unzumutbar werden, wenn z.B. hunderte Festzeltbesucher dort heimwanken oder ein Traktor seine Gülle dort verloren hat. Aber das erkennt ein Autofahrer mit Blick aus dem Seitenfenster nicht so schnell. Auf Radstreifen sieht er eher was los ist und wir Radfahrer können nicht nur besser auf die Straße ausweichen, sondern müssen auch nicht mit Gegenverkehr und Fußgängern rechnen.

Zu 4.: Bei uns in Nellingen haben sie nach Jahrzehnten endlich eine tolle Körschtalbrücke gebaut. Superbreite Straße und sogar mit Standstreifen (der von Radfahrern befahren werden darf). Für Radfahrer eine der besten Straßen der Region. Aber die Super-Verkehrsplaner haben dort doch tatsächlich ein Radverbotsschild aufgestellt. Teilweise erst, nachdem man 600 Meter in Richtung Brücke gefahren ist und dort erst das Schild sieht. Man muss (gemäß StVO!!!) an dieser Stelle theoretisch auf der Straße wenden, alles wieder zurück, durch einen verkehrsverseuchten Ort, dann runter ins Tal und auf der anderen Seite steil wieder hoch. Und das alles, weil die Brücke mit Ihrer Länge von 300 Metern für uns wohl zu schade ist!?! Das ist eine Schikane - und auch ein Ziel unserer Erkundungstour, schaut es Euch an!

Zu 5.: Muss ich hier viel dazu sagen? Wenn ich bergab mit dem Renner auf 20 runterbremsen muss, um im Falle eines Unfalls keine Vollschuld (aber immer noch Teilschuld) zu bekommen, fahre ich doch nicht auf dem Radweg!?! Beispiel Neuhausen/Fildern (Erkundungstour): Mischweg linksseitig, schmal, rutschig, kurvig, Drängelgitter, 9% steil, stark frequentiert = Benutzungspflichtig. Straße daneben: Tempo 70 möglich, sauber, schnurgerade, breit etc. = befahren verboten!

Mein Gesetzesvorschlag: Siehe 3. Zudem: (Steil) Bergab keine Radwege erforderlich / zulässig, schon gar nicht als linksseitige oder gar Mischwege!!!

Fazit: Politik könnte doch etwas einfacher sein, wenn sie von Leuten gemacht wird, die Ahnung haben - stimmt's??? :frosty:
 
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