• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Helmpflicht für Rennradfahrer

Stellt euch mal vor, wirklich jeder Radfahrer hätte in gute Klinkel und würde sie auch bei jeder Gelegenheit benutzen (bei jedem Überholvorgang). Wie schnell kämen dann die Beschwerden der Anwohner und Fußgänger, dass das viel zu nervig ist. :D
 
Gute Klingeln gibt es nicht, keine einzige kann man in einem fahrenden Auto hören. Effektive Radlaufglocken oder Drucklufthupen sind ja verboten.
 
Ich mag ja diese typisch politischen "Ganz-Oder-Garnicht-Lösungen" nicht. Richtige Lösung liegen meist irgendwo in der Mitte.

Meine Gedanken dazu:

Viele Stellen behaupten, dass eine generelle Helmpflicht den Anteil der Radfahrer mindern würde, also fällt eine generelle Helmpflicht aus.
Es gibt Forderungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, was viele Unfälle verhindern könnte, aber besonders im Hinblick auf die Benutzungspflicht die "zügigen" Radler unangemessen benachteiligen würde, geht also auch nicht.

Ich wäre für eine Lösung, die man unter gesetzliches Recht auf Radwegverweigerung zum Preis angemessener Pflichten zur Teilnahme am Straßenverkehr zusammenfassen könnte:

Meinetwegen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, jedoch gegen eine weitestgehende Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht.
Dagegen würde ich jedoch eine generelle Helmpflicht für das Recht auf der Straße zu fahren als angemessen ansehen.

Das würde Radfahrern die Wahl lassen, wo und somit wie sie fahren wollen.

Viele Äußerungen/Forderungen hier im Forum sind (wie auch in anderen Hobbyforen) übrigens genauso einseitig wie die Rechtslagen, die wir kritisieren.
Immer nunr Rechte bekommen aber keine Pflichten haben klappt nicht für Autofahrer, nicht für Fußgänger........und auch nicht für Radfahrer.

....und jetzt zerfleischt mich bitte :D
 
Meinetwegen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, jedoch gegen eine weitestgehende Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht.
Dagegen würde ich jedoch eine generelle Helmpflicht für das Recht auf der Straße zu fahren als angemessen ansehen.

Das würde Radfahrern die Wahl lassen, wo und somit wie sie fahren wollen.
Funkst nicht.

1. Es gibt keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht. Nur wo ein blauer Lollie steht muss auf dem Radweg gefahren werden. Die Lollies dürfen aber nur dort aufgestellt werden, wo eine "besondere Gefahr" für Radfahrer oder sonstigen Verkehr besteht. Das kann man ja im Prinzip einsehen. Du willst die Leute aber ausgerechnet da wo es gefährlich ist, ohne Helm auf die Straße schicken? Das klappt so nicht.

2. Es gibt nicht überall Radwege. Wenn dein Vorschlag heisst, daß ich überall, wo kein Radweg ist mit Helm auf der Fahrbahn fahren muss, dann heisst das nichts anderes als daß eine generelle Helmpflicht eingeführt wird.
 
Gerne, denn das ist ausgemachter Schwachsinn. Was hat ein Helm mit der Übernahmen von Pflichten zu tun?

Für den durchschnittlichen Technokraten ist der Fahrradverkehr einfach zu unstrukturiert. Anders als bei motorgetriebenen Fahrzeugen, gibt es weder eindeutig zuzuordnende Geschwindigkeiten, noch sonst etwas, was man irgend in dieser Hinsicht eindeutig regeln könnte ( technisch gesehen, nicht Verhaltensregeln, die für alle gelten.....)

Das Geschrei nach einer Helmpflicht hat nichts mit real existierenden Unfällen zu tun. Das ist letztlich entweder sinnloser Aktionismus oder gezielte Verhinderung der Ausweitung des Fahrradverkehres.
 
Ich fand das Urteil eines Gerichts nicht schlecht, dass besagt dass auf rädern mit Klickpedalen ein Helm getragen werden sollt da diese eher sportlich unterwegs seien! :)
Hätte dann den Vorteil, dass man nicht gleich verhaftet wird, wenn man mit der Stadtschlampe zum Bäcker und zurück fährt.
Allerdings sollte im gleichen Zug für Räder mit Klickpedalen die Radwegbenutzungspflich abgeschaft werden (ist bei manchen Radwegen ja einfach nicht möglich da drauf zu fahren.)

gruß Emil
 
Das wird auch nach dem Wiederholen nicht besser oder irgendwie klüger........................... Blödsinn.
 
@Gerd,

ich glaube wir haben uns falsch verstanden. Ich würde keinen Radler auf die Straße nötigen wollen, sondern dem schnellen Fahrer die Option (ausdrücklich per Gesetz) der Straße eröffnen wollen, das jedoch mit Helm, während derjenige, der langsam fahren will/keinen Helm tragen möchte mit reduzierter Geschwindigkeit (max. 15 km/h wurden gefordert) auf dem Radweg fahren kann. Das würde m.E. erstmals ein echtes Wahlrecht zwischen Straße und Radweg bedeuten.

Und wo kein Radweg ist müsste man dann einen Helm auf der Straße tragen.....oder eine andere Strecke nehmen;) Ein Auto (als Verkehrsteilnehmer) muss eine Einbahnstraße ja auch umfahren;))


Mir ist es übrigens recht egal wer und ob überhaupt oder wo einen Helm trägt. Ich selber will nur per Gesetz (nicht per Urteil) ausdrücklich auf die Straße dürfen....und da muss selbst eine 25er mit Helm gefahren werden.....wir sind schneller und schneller zu übersehen als diese;)
Dieses Recht - wenn es jemals kommen sollte (per Gesetz) - wird definitiv nicht ohne Pflichten für uns kommen.....und dann halte ich dieses Weg für zumutbar....ist aber auch nur Schwachsinn.....ups....ich meinte natürlich eine völlig sachliche Diskussionsgrundlage.

@lagaffe
Gegenfrage;) Was hat ein Gurt im Auto, ein Helm auf dem KRad damit zu tun, auch nichts, ist trotzdem verpflichtend, weil der Gesetzgeber beschlossen hat, das er diese zum Eigenschutz in die Pflicht nehmen muss.

Dass Helme nichts bringen wird übrigens immer mal wieder bewiesen, wenn Radler im Netz (auch hier) ihre Unfälle schildern und ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Helm vermutlich Schlimmeres verhindert hat (weil z. B. zerbrochen, aber keine Verletzung am Kopf)...... liest man dann doch ab und an mal:)

kleines Display, hoffe ich bin im Text nirgendwo verrutscht:)
 
Du darfst laut Gesetz mit dem Rad auf die Straße.
StVO $2 schrieb:
(Absatz 4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

1093276358_2.gif


Die Vorraussetzungen für das Aufstellen solcher Zeichen sind in der Verwaltungsvorschrift zur StVO einigermassen vernünftig
geregelt, z.B. ist dort davon die Rede, sie dürfen nämlich nur dort aufgestellt werden, wo eine besondere Gefährdung des Verkehrs angenommen werden muss (Edit: Stimmt nicht, das steht in $45 Absatz 9) . Ausserdem steht dort, daß die Wege in einem vernünftigen Zustand zu halten sind, daß eine bestimmte
Mindestbreite einzuhalten ist, etc. Leider halten sich aber die wenigsten Gemeinden daran und sie werden häufig dort aufgestellt,
wo sie eigentl. nicht stehen dürften.

Wenn du solcherart fälschlicherweise/illegal aufgestellte blaue Lollies entfernen willst, hilft dir keine Helmpflicht für Fahrbahnradler.

Es macht, davon abgesehen, keinen Sinn zu fordern, daß man blaue Lollies ignorieren dürfen soll sobald man einen Helm trägt.
Denn entweder ist die bauliche Situation so, daß ein Radfahrer dort nicht fahren sollte, oder sie ist es nicht. Ein Helm verringert die
Gefahr nicht, weil die größte Gefahr an solchen Stellen natürlich vom Autoverkehr ausgeht, ein Fahrradhelm bei Unfällen mit Autos
aber häufig wirkungslos ist.
 
ich glaube durchaus, dass die Voraussetzungen für die blauen Schilder gesetzlich vernünftig geregelt sind, aber die Umsetzung, da hapert es dann gewaltig ... irgendein Sesselfu..er, der zum letzten mal vor 37 Jahren Rad gefahren ist, der entscheidet das dann sachgerecht ... kein Wunder, dass dabei meist Müll rauskommt ... Radwege sind oft Alibiwege, selbst wenn dafür viel Geld ausgegeben wird, hier gibt es wirklich viele, aber 98% sind gepflastert, das hat doch sicher niemand so entschieden, der beim Thema Fahrrad fahren mitreden kann ... die Gerichte sind auch ein Thema für sich, das Klickpedal als Indiz für sportliches fahren und damit als Auslöser zum Helm tragen müssen, sowas ist einfach bescheuert ... Kinder brauchen dann ja keine Helme, die fahren ja nie Klickpedale ... nur der sportliche Fahrer ist im Fall eines Unfalls mit schuld, wenn er auf den Kopf fällt und keinen Helm getragen hat ... der unsportliche Sonntagsausflügler, der auf den Kopf fällt, ist nicht mit schuld, wenn er keinen Helm trägt ... das soll mal noch einer verstehen, gut ich bin wahrscheinlich einfach nur zu blond ... ich trage immer Helm, bevor es zu Missverständnissen kommt ... für mich ist das Ganze ganz einfach Diskriminierung der sportlichen (Renn)radfahrer ... gleichzeitig spricht man von Umweltzonen, Gesundheit und Umweltschutz ... naja, vielleicht geschehen noch Zeichen und Wunder ... in Mainz gibt es tatsächlich Änderungen im Denken, die Räder sollen in der Zukunft gleichberechtigt auf die Straße ... wenn es am Ende bei diesem an sich guten Denkansatz durch die verbeamteten Entscheider nicht doch wieder zu hirnrissigen Zuständen kommt.
 
Problem ist nur das die Zeichen 240, 237, 241 an fast jeder Buckelpiste von Radweg stehen, selbst wenn die Schilder dort illegal stehen muss man den Radweg benutzen (ob man es tut ist eine andere Sache:D). Fakt ist das nach der StVo die Radwegebenutzungspflicht nur an Stellen mit besonders hoher Gefährdung angeordnet werden darf und es gilt als Regelfall das Fahrräder die Fahrbahn mitbenutzen dürfen, somit sind mindestens 95% der blauen Lollies illegal. Es braucht also keine Gesetzesänderung sondern nur eine Umsetzung der bestehenden Regelungen. Langsam geht es mir echt auf die Nerven das ständig auf die Radler eingedroschen wird, ihnen aber mit einer fast schon Kriminelen Energie ihre Rechte genommen werden.
 
Grundsätzlich gibt es hier bei dem Einen oder Anderen einen kleinen Denkfehler:

Mit jedem Fahrzeug, mit dem man schneller als 6 km/h fahren kann, muß man die Fahrbahn benutzen. Gleiches gilt für große Handkarren, Transporter, Fuhrwerke, auch wenn diese kaum Schrittgeschwindigkeit schaffen.

Oder besser ausgedrückt: Mit all diesen Fortbewegungs- und Transportmitteln hat man auf dem Gehsteig nichts zu suchen!

Es ist also keineswegs eine große Gnade, mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn zu "dürfen".

Den anderen Zahn, den sich einige mal ziehen sollten, ist die Unterscheidung zwischen "sportlichen" und "normalen" Radfahrern. Niemand kann ernsthaft eine Prognose wagen, wie schnell der Eine in Straßenklamotten auf dem Holland-Rad, oder der Andere in bunter Wurstpelle auf dem Carbonrenner werden kann. Könnte überraschend sein..........

Selbst gemächliche Radfahrer sind definitiv zu schnell für den Gehsteig und gehören auf die Straße. Und je mehr das sind und um so selbstverständlicher es ist, dass die Straße kein exklusiver Raum für motorisierte Fahrzeuge ist, um so sicherer für Alle ist es.

Diese lustigen Sicherheitseinrichtungen wie Gurte, Airbags, Helme und was auch immer, sind doch lediglich Behandlungen von Symptomen, nicht deren Ursachen. Und so wirklich effektiv sind die Zweifelsfall auch nicht: Wenn man als Fußgänger mit zerschmetterten Knochen auf einer Motorhaube landet, dürfte das Glück darüber, dass es sich um ein Modell mit mindestens 12 Airbags handelt, doch relativ begrenzt sein..........
 
Das Urteil wurde so schon vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt
Ist es damit auch bundesweit gültig; und ist trotzdem jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ? Ich spreche damit z.B. auf Radwege für beide Richtungen an, die eigentlich sowieso so wenig wie möglich angelegt werden sollen, die es aber hier in der Gegend sehr oft gibt (natürlich alle mit dem blauen Schild). Innerorts sind diese Radwege die Gefahrenstelle schlechthin, insbes. weil auch noch alle paar Meter Einmündungen und Ausfahrten diese Wege für beide Richtungen kreuzen. Da stellt doch eher der Radweg die Gefahr dar - frage mich allerdings, ob sich die Rennleitung hier mit einem Hinweis auf das VerwG-Urteil zufrieden geben würde - ist das bei den Polizeidienststellen überhaupt bekannt ?
 
Die Rennleitung weiss nur, daß da ein Schild steht und daß du deshalb den Radweg benutzen musst. Mehr muss sie auch nicht wissen, weil du dich an das Schild zu halten hast - egal ob das Schild legal da steht oder nicht.

Wenn du willst, daß es weg kommt, musst du dich an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Wenn die nicht reagieren musst du klagen.
 
Letztenendes ist es doch so, dass die gesamte Gesetzgebung zum Thema Fahrrad für Tante Trude auf dem Weg zum Bäcker ausgelegt ist. Und für diese Art Personen, die mit Schlangenlinien und Schrittgeschwindigkeit durch die Gegend eiern ist es sicherer auf dem Radweg, zumal Tante Trude auch noch Bremsen kann, wenn ein Auto ihr beim Abbiegen die Vorfahrt nimmt. Die Gesetzgebung ist meiner Meinung nicht mehr zeitgemäß für den "normalen" Radverkehr, d.h. einigermaßen trainierte Radler, die den großteil ihrer täglichen Wege mit dem Rad zurücklegen. Dafür sind in dieser Gruppe die Geschwindigkeiten schon zu hoch. Rennradfahrer allerdings sind eine kleine Nischengruppe der Radfahrer und daher wahrscheinlich niemals im direkten Fokus, wenn neue Gesetze geschrieben werden. Als Rennradfahrer übt man sein Hobby doch automatisch am Rande der Illegalität aus: Das beginnt bei einem nicht StVO konformen Rad, geht weiter mit überhöhten Geschwindigkeiten und dem leidigen Thema der sinnlos aufgestellten blauen Lollies. Der Beamte, der die Aufstellung solch eines Schildes beauftragt, ist halt eher selber gemütlicher Sonntagsradler denn Rennradfahrer und als solcher fühlt er sich mit seinen 15 km/h auf einem baulich schlechten Radweg wahrscheinlich wohler als auf der Straße mit den rasenden Autos. Nicht zu entschuldigen ist natürlich, dass er die Gesetzeslage nicht richtig kennt, d.h. dass blaue Lollies eben nur da aufgestellt werden dürfen, wo es die Lage erfordert.
 
Die Rennleitung weiss nur, daß da ein Schild steht und daß du deshalb den Radweg benutzen musst. Mehr muss sie auch nicht wissen, weil du dich an das Schild zu halten hast - egal ob das Schild legal da steht oder nicht.
Sie müssen allerdings auch jeden illegalen, aber bisher benutzungspflichtigen Radweg an die zuständigen Behörden melden auf den sie aufmerksam gemacht werden. Zudem ist die zuständige Behörde verpflichtet, jeden Radweg im Rahmen der zweijährlichen Verekhrsschauen auf seine Benutzungspflicht zu überprüfen.

Macht keiner, weiß ich selbst, aber streng nach Vorschrift sieht es halt so aus.
 
Zurück