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Helmpflicht bei RTF´s?

War mein Gedanke, daß eine Helmpflicht für RTF´s eine allgemeine Helmpflicht begünstigen kann.
Und es war definitiv nicht meine Absicht, über Sinn oder Blödsinn eines Helmes zu diskutieren.
Aber es gibt, wie man sieht, genug Vollhonks, die das nicht gerafft haben. :rolleyes:
Können wir also als Fazit der Debatte festhalten. Fast alle doof - außer Du.:idee: :crash:
 
Wer die Intention meines Eingangsposts nicht verstanden hat, dem wird man schwerlich Intelligenz bescheinigen können.....:rolleyes:
 
Für mich ist das Grund genug, gar nicht erst an den Start zu gehen.
Bin seit über 20 Jahren keine RTF mehr gefahren und hatte mal kurz daran gedacht, mal wieder an einer teilzunehmen.
Nachdem ich nun von der Helmpflicht erfahren habe, hat sich dieses Kapitel wohl auf ewig erledigt.

Gut so! Für mich wiederum ein Grund, nach längerer Pause wieder eine RTF zu fahren. Helm ist immer dabei, egal welche Strecke, egal ob vorgeschrieben oder nicht - ich wertschätze mein Leben, ich wertschätze meine Gesundheit. Leute mrt anderer Einstellung dürfen gerne mit Abwesenheit glänzen. Sie inspirieren mich nicht.
 
Erstaunlich, wie sich unsere Interessen ergänzen :)
Ich wertschätze mein Leben und meine Gesundheit nicht weniger, allerdings bin ich in der Lage, beides auf andere und effektivere Art zu schützen.
Das unterscheidet uns.
 
Ich wertschätze mein Leben und meine Gesundheit nicht weniger, allerdings bin ich in der Lage, beides auf andere und effektivere Art zu schützen.

Da bin ich aber gespannt was effekiver sein soll.
Aufpassen?! Das funktioniert schon beim Verhüten nicht so toll..................
 
Mag nicht das ganze durchlesen. Helmpflicht für RTF's ja, allgemeine Helmpflicht nein, ist meine Meinung.
 
Da bin ich aber gespannt was effekiver sein soll.
Aufpassen?! Das funktioniert schon beim Verhüten nicht so toll..................

Überrascht mich nun wirklich nicht, daß dein Vorstellungsvermögen massiv beschränkt ist.
Ich setz dich Troll erst mal auf die Ignorier-Liste; geht mir echt auf den Sack....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich in manchen Threads lese wie da einige ganz stolz drauf sind wie sie jedes Jahr einen Helm zertrümmern und er ihnen ja ganz toll die Rübe geschützt hat frage ich mich schon ob da was mit der Risikokompensation was Dran ist

Ich fahre jetzt seit über 40 Jahren, bin einmal mit 5 aufs Gesicht gefallen und da hätte nur ein Fullface was genützt. Ich versuche defensiv zu fahren und lieber einmal auf mein Vorfahrt zu verzichten statt im Krankenhaus aber dafür recht z haben

Ich fahre zwar auch mit Helm, aber ich bilde mir nicht ein das mich diese Halbschale unverwundbar macht
 
Als nächstes dann bitte eine Pflicht zum Tragen einer Sturzweste (im Reitzubehörhandel erhältlich) einführen. In den vielen, vielen Jahren die ich Rad fahre, habe ich schon so manchen Sturz gedreht (zu fast 100% ohne Helm). Kopfverletzungen gab es dabei zum Glück bisher nie. Aber Rippenprellungen, -brüche, und sogar angeknackste Wirbel haufenweise. Was das die Allgemeinheit schon an Unsummen gekostet hat. Daher bin ich für eine Sturzwestenpflicht auf dem Fahrrad!

Es ging anfangs einzig und allein darum warum schon wieder unnötigerweise Gesetze und Regelungen aufgrund von Klientelinteressen vom Zaun gebrochen werden müssen und nicht darum ob ein Helm sinnvoll ist oder nicht. Immer schön frei nach dem Politikermotto: Schreib ein neues Gesetz. Dann sehen alle dass du was getan hast und der Bildzeitungsbürger kann wieder beruhigt schlafen. Wenn er dann erwacht kann er seinen Zorn auf eine neue, nicht in Gesetze gegossene Sache richten und deren Regulierung lauthals fordern, da ihm verantwortungsbewusstes, eigenes Handeln ja nun wirklich nicht zuzumuten ist.
 
Mir geht es nicht um Sinn oder Unsinn von Helmen.
Mir geht es darum, daß nun die Helmpflicht real eingeführt wird.
Und den meisten scheint es scheißegal zu sein.
Damit sind Tür und Tor für eine allgemeine Helmpflicht im Straßenverkehr geöffnet.

Richtig. Allerdings nicht erst damit, und nicht allgemein.

Für Rennrad-Fahrer gilt eine aus den Regeln von BDR/UCI hergeleitete versteckte Helmpflicht dagegen schon längst, spätestens jedoch seit 2013, schaut man sich Urteile der vergangenen Jahre an. In diesen hieß es in der Regel sinngemäß zusammengefasst:
Wer das Rad nicht als Fortbewegungsmittel von A nach B nutzt, sondern als Sportgerät, ist regelmäßig auf Grund der höheren Geschwindigkeiten auch einem größeren Risiko ausgesetzt, aus welchem bei offiziellen Veranstaltungen dieses Sports eine Helmpflicht resultiert.
Im Zuge der Schadenminderungspflicht ist es also vom Rennradfahrer auch während der nicht-Rennteilnahme zu erwarten, dass er diesem Risiko genüge trägt und einen Helm trägt. Freiwillig. Um den eventuellen Schaden möglichst gering zu halten.

Eine Argumentation im Sinne der Haftpflichtversicherer, denen sch in den vergangenen Jahren nahezu alle OLG angeschlossen haben.


Doch, sehr weit. Rennradfahren hat sehr wenig mit "normalem Radfahren" zu tun. Schon gar nicht reagiert der Gesetzgeber, wenn der BDR Helme bei RTFs verlangt. Die paar Hanseln, die bei sowas mitfahren sind wirklich keine kritische Größe.

Der Gesetzgeber nicht. Aber wo der sich nicht klar äußert, entsteht dann im Zweifel Richter-Recht, und zwar genau mit der von @Waltzing-Matilda befürchteten Begründung:
Hier geht es um ein Urteil des OLG Düsseldorf, hier um eines des OLG München, hier um das "berühmte" vom OLG Schleswig, das später vom BGH gekippt wurde.
Aber, bevor sich zu früh gefreut wird: der BGH kippte das Urteil des OLG Schleswig gerade mit der Argumentation, die der Stock zwischen die Speichen der Rennradler ist. Eine Mitschuld am Unfall seitens der Alltagsradlerin sah der BGH aus dem Grunde nicht, da es in Deutschland nicht üblich sei, beim Radeln einen Helm zu tragen.
In der Urteilsbegründung schob er gleich hinterher, dass das Urteil womöglich anders ausgesehen hätte, wäre die Frau mit dem Rennrad unterwegs gewesen, denn bei diesem Sport sei es, wegen der Pflicht bei offiziellen Rennen, durchaus üblich, einen Helm zu tragen.

Ob einem das gefällt oder nicht, die Wahrscheinlichkeit, nach einem VU von der gegnerischen Versicherung wegen fehlenden Helmes eine Teilschuld unterstellt zu bekommen, ist seit Jahren durchaus gegeben und steigend. Mit der Gefahr, beim Prozess dagegen zu unterliegen sieht es ebenso aus, und selbst das Risiko, nach dem einlegen von Rechtsmitteln weiter in der Verantwortung zu bleiben ist nicht gerade gering.

Für Rennradfahrer besteht eine versteckte Helmpflicht also schon eine ganze Weile. Selbst die Definition von "Rennradfahrer" wurde in dem Kontext schon juristisch ausgearbeitet: das fahren eines Rennrades mit Klickpedalen.
(Zwickmühle beim verdrehen der Tatsachen im Sinne von "Dann fahre ich kein Rennrad sondern einen Randonneur/Sportrad/etc". Das daraus folgende Resultat bedeutet vermutlich das führen eines nicht verkehrstauglichen Fahrzeugs im Straßenverkehr... ;))
 
@Waltzing-Matilda und @Wimmer
Wenn ihr nicht wollt, dass die Helmpflicht durch die Hintertür kommt, dann wendet euch an die Politik, die das dann klarstellen kann. Die UCI oder der BDR kann nichts dafür, wie deutsche Richter die gegewärtige Gesetzeslage auslegen.

Nur weil bei Sportwagenrennen es auch Helmpflicht gibt, verlangt doch trotzdem niemand von einen Autofahrer einen Helm zu tragen, nur weil er so einen Sportwagen im Straßenverkehr bewegt.
 
Wo schreibe ich von wollen, bzw. meiner persönlichen Präferenz in Sachen Kopfbedeckung?

Ich habe lediglich aufgezeigt, dass die Befürchtung, die Regeln von BDR und UCI könnten als Argument für eine Einführung der Helmpflicht durch die Hintertür herhalten, nicht unbegründet sondern sehr real ist.

Was das Beispiel mit den Sportwagen angeht: etwas absurd, oder? Immerhin habe ich meine Aussage mit Belegen untermauert - und da argumentierst Du einzig mit einem hinkenden Vergleich gegen?
Davon ab ist es unpassend, da sich Rennrad-Fahrer ganz eindeutig anders im Verkehr (fort)bewegen als gemeine Alltagsradler, während sich Sportwagen- wie Kleinwagenfahrer an die maximal erlaubte Geschwindigkeit halten müssen, die von beiden gleichermaßen problemlos erreicht werden.
Während also ein Sportwagen regelgerecht mit 50Km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verunfallt, und ein Nissan Micra ebenfalls mit 50Km/h, gibt es in der Hinsicht keine höhere Eigengefährdung aus der Nutzung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Alltags-Radler und Rennradfahrer liegt dagegen bei geschätzten 33%, nämlich 20Km/h zu 30Km/h; wenn es nach einigen Rennradlern geht, sogar noch höher. Eine höhere Eigengefährdung auf Grund dieses deutlichen Geschwindigkeitsunterschiedes wird daher pauschal angenommen.

Dass der Rennrad-Fahrer um diese höhere Eigengefährdung weiß, wird auf Grund der Pflicht des Tragens von Helmen bei offiziellen Veranstaltungen des Dachverbandes (BDR/UCI) für diesen Sport unterstellt. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber aber im Zuge der Schadenminderungspflicht, dass man sein Möglichstes tut, um Gefahren abzuwenden - was man, wie der Dachverband dieser Sportart es vormacht, mit dem Helm tun kann/soll.


Dabei ist übrigens vollkommen egal, ob der Helm schützt oder nicht, denn darum geht es nicht. Es geht "nur" darum, dass Du alles in Deiner Macht stehende und Dir zuzumutende unternommen hast, einen Schaden abzuwehren oder so gering wie möglich zu halten.
 
@Waltzing-Matilda und @Wimmer
Wenn ihr nicht wollt, dass die Helmpflicht durch die Hintertür kommt, dann wendet euch an die Politik, die das dann klarstellen kann. Die UCI oder der BDR kann nichts dafür, wie deutsche Richter die gegewärtige Gesetzeslage auslegen.
Die Politik hätte schon längst eine allgemeine Helmpflicht eingeführt, wenn Erfahrungen aus anderen Ländern nicht gezeigt hätten, daß die Zahl der Radfahrer darauf signifikant sinkt. Der BDR spielt dem Gesetzgeber dahingehend noch in die Hände.
 
Ich bin ein wenig entsetzt wie hier diskutiert wird.
Niemand scheint hier begriffen zu haben, dass die Benutzung von mindestens Warnwestem, reflektierenden Speichensticks, Rückenprotektoren, montiertem Licht, Klingel, Ersatzklingel und normgerechten Pedalreflektoren ja wohl das absolute Minimum für ein halbwegs verantwortliches Verhalten darstellen.
Der BDR ist da definitiv zu lasch.
Viel zu lasch!
Ich sehe auch nicht ein, dass ich als GKV-Versicherter die Knieverletzung von ignoranten Rennradfahrern mitbezahlen soll, weil die zu hohlköpfig waren vernünftige Knieschoner anzulegen. Machen die Skater doch auch.
Und überhaupt: diese dauernde Fahrbahnbenutzung, obwohl bei genauem Hinsehen jedem Verständigen sofort klar sein müsste, dass da ein Radweg hinter der Hecke ist. Lizenzentzug und fertig.

Ausserdem besteht ja (das BGH-Urteil wurde ja oben bereits erwähnt) die Chance, dass Gerichte und Gesetzgeber langsam mal ein Einsehen haben und das schmucke Helmtragen endlich obligat machen. Scharping ist da vorbildlich und kennt sich ja mit Helmen wirklich gut aus, war ja früher schon für die Oliv-farbenen Helme beruflich zuständig, deren Träger er tapfer in einen Angriffskrieg geführt hat, während er sich im Pool vergnügte.
Auch die Erfahrungen in anderen Ländern sind sehr ermutigend. Zwar wurden die Kopfverletzungen nicht reduziert, aber zumindest die Zahl der nervigen Radfahrer konnte mit dieser kleinen und nützlichen Stellschraube erfolgreich halbiert werden.
Seien wir doch ehrlich: wenn man dann wieder im Stress mit Heckträger am SUV früh am Morgen zum RTF-Parkplatz hetzen muss ist man doch ganz froh wenn da nicht so viele nervige Radler im Weg sind. Womöglich noch ohne Protektor, Helm und Speichensticks, und womöglich noch auf der Fahrbahn, so dass die einen zwingen unnötig eng zu überholen.
Und von wegen Obrigkeitshörig:
ein paar renitente uneinsichtige Obrigkeitsverweigerer wie Waltzing-Mathilda und mich wird es wohl immer geben. Bloß weil in 20 Jahren Forschung noch kein einziges Studeinergebnis den Nutzen von Styroporhelmchen nachweisen konnte ist das doch kein Grund am gesunden Menschenverstand zu zweifeln, der ja für solche Fälle (neben der Obrigkeit) stets zuständig zu sein hat. Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, dass da der gesunde Menschenverstand zuständig ist.
Weiss schliesslich jeder, und lesen wir doch andauernd: mit Helm überlebt = dank Helm überlebt. Ohne Helm verletzt = mit Helm wäre das nicht passiert. Na also. QED!
Ausserdem fällt mir gerade ein, dass es doch eine Studie gibt, die den Nutzen von Fahrradhelmen sogar mit 85%-iger Schutzwirkung nachgewiesen hat.
Einfach mal einprägen: 85% Schutzwirkung! 85%!
Dass die Autoren der Studie ihre Studie längst vollständig widerrufen haben sollte uns nicht weiter irritieren, weil: das widerspricht dem gesunden Menschenverstand.
Mund zu, Augen zu, Helm auf, dann wird alles gut! Auch die vertrauenswürdigen Presseabteilungen der Autoindustrie sind dieser Meinung. Da solten wir uns anschliessen, schliesslich haben die ja allen Grund sich dafür einzusetzen, dass die Menschen Fahrrad statt Auto fahren. Und wer mit Helm, Protektoren, normgerechter Ersatzklingel usw. unterwegs ist kommt vor lauter Rechtschaffenheit auch nicht auf dumme Gedanken, wenn er hinter einem VW-Motor herfährt. "Wozu brauche ich eine Atemschutzmaske, wenn ich doch einen Helm aufhabe!"

Und, um mal zum Schluss zu kommen, es ist doch regelmässig so, dass die Quote der Helmträger bei den eingelieferten Kopfverletzten stets deutlich höher ist als die allgemeine Quote der helmtragend Fahrrad Fahrenden.
Wenn das mal kein Argument ist.
 
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