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Quelle???
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Jetzt frage ich mich nur, wie die einen Hobbyrennradler definitiv von einem Radfahrer unterscheiden wollen.
Der Kläger, der zwar Rennkleidung, aber keinem Schutzhelm trug, ...
Tja wir sollen jetzt alle Helm tragen oder zuhause bleieben. Ohne Helm sind wir nämlich nicht mehr versichert, wir Hobbyrennradler.
Jetzt frage ich mich nur, wie die einen Hobbyrennradler definitiv von einem Radfahrer unterscheiden wollen. Wenn ich auf die Hirnbüchse beim Radfahren knalle. Behaupte ich, ich sei eben Rad gefahren und nicht Hobbyrennradeln gefahren.
Per Definition ist beides die gleiche Sache. Wie Autofahren Autofahren ist.
Mir fehlt da einfach eine klares eindeutiges Unterscheidungsmerkmal was stichhaltig ist.
L.
Das wird dann vermutlich am Material festgemacht - das RR hat ja eine gewisse Sonderstellung was Reflektorenpflicht etc. angeht... - sobald dies greift, wird wohl ein Rennradler drauf sitzen...
Die MTB'ler reden schon seit 16:07 Uhr darüber.
Was hast Du dort verloren???