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Helmpflicht Beim Rennrad

Fabian_1

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Hallo,
habe mich mal schlau gemacht, und erfahren, dass bei einem Rennrad absofort eine HELMPLICHT existiert. Wird bei einem Unfall kein Helm getragen, muss der Fahrer für den Schaden selbst aufkommen. Mit Helm zahlt die Versicherung...Komisch, aber egal.
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Tja wir sollen jetzt alle Helm tragen oder zuhause bleieben. Ohne Helm sind wir nämlich nicht mehr versichert, wir Hobbyrennradler.

Jetzt frage ich mich nur, wie die einen Hobbyrennradler definitiv von einem Radfahrer unterscheiden wollen. Wenn ich auf die Hirnbüchse beim Radfahren knalle. Behaupte ich, ich sei eben Rad gefahren und nicht Hobbyrennradeln gefahren.

Per Definition ist beides die gleiche Sache. Wie Autofahren Autofahren ist.

Mir fehlt da einfach eine klares eindeutiges Unterscheidungsmerkmal was stichhaltig ist.

L.
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Jetzt frage ich mich nur, wie die einen Hobbyrennradler definitiv von einem Radfahrer unterscheiden wollen.

Womöglich dadurch:
Der Kläger, der zwar Rennkleidung, aber keinem Schutzhelm trug, ...

Das würde bedeuten man sieht haufenweise Rennradler in Flattershirt und Badehosen :eek: . Denn damit wären sie versichert. Die Radbekleidungsindustrie wird sich bedanken :lol: .
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Tja wir sollen jetzt alle Helm tragen oder zuhause bleieben. Ohne Helm sind wir nämlich nicht mehr versichert, wir Hobbyrennradler.

Jetzt frage ich mich nur, wie die einen Hobbyrennradler definitiv von einem Radfahrer unterscheiden wollen. Wenn ich auf die Hirnbüchse beim Radfahren knalle. Behaupte ich, ich sei eben Rad gefahren und nicht Hobbyrennradeln gefahren.

Per Definition ist beides die gleiche Sache. Wie Autofahren Autofahren ist.

Mir fehlt da einfach eine klares eindeutiges Unterscheidungsmerkmal was stichhaltig ist.

L.

Das wird dann vermutlich am Material festgemacht - das RR hat ja eine gewisse Sonderstellung was Reflektorenpflicht etc. angeht... - sobald dies greift, wird wohl ein Rennradler drauf sitzen...
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Das wird dann vermutlich am Material festgemacht - das RR hat ja eine gewisse Sonderstellung was Reflektorenpflicht etc. angeht... - sobald dies greift, wird wohl ein Rennradler drauf sitzen...

Dann sattel ich jetzt um und fahr nur noch Mountainbikerennen. Beim entsprechenden Training brauche ich ja dann keinen Helm, weils ja kein Rennrad ist. :lol:
Auch in Zukunft werden die Gericht wohl immer wieder mal solche Fälle zu entscheiden haben, weil es dann u.a. darum geht, wie man rennmäßiges Training definiert.
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Dieses Urteil (nicht rechtskräftig, wie bemerkt) impliziert nicht notwendigerweise eine Helmpflicht. Es sagt lediglich aus, dass den in dem Urteil definierten Radfahrer ein "Mitverschulden" trifft, weil er keinen Helm aufgehabt hat.
Es liegt dann doch eher der Schluss nahe, dass der RR-Fahrer, der keinen Helm tragen will, ein evt. Mitverschulden in Kauf nimmt und auch die damit verbundenen Nachteile.
Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung rechtliche Nachteile nach sich zieht. (Wikipedia)
Eine Helmpflicht ist imho nur gesetzlich und nicht durch ein Gerichtsurteil zu regeln.
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Das ist die Meinung des OLG Düsseldorf und noch keine Grundsatzentscheidung. Beim BGH wäre es etwas anderes. Außerdem kommt es immer auf den Einzelfall an. In der PE kommt ja auch zum Ausdruck, dass man grundsätzlich einen Helm tragen muss. Ein Schadenersatzanspruch kann nach Meinung des Gerichts gemindert oder ausgeschlossen werden, wenn kein Helm getragen wurde. Er kann, muss aber nicht. Grundsätzlich bedeutet immer, dass es auch Ausnahmen vom Tragen eines Helms geben kann. Zudem sind die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden und können keine Gesetze, sprich eine Helmpflicht verhängen, schaffen

Bei dem Radler ist aber wohl auch Mitschuld vorhanden. Vielleicht hätte er schon vor dem Landgericht einsehen sollen, dass da kein Blumentopf zu gewinnen ist. Sein Anwalt wollte vielleicht noch was verdienen und damit hat die Rechtsprechung (und der Kläger) einen weiteren Schritt dazu beigetragen, dass Helme getragen werden sollen.
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

hab keine versichrung :p

fahr trotzdem mir helm :D

fänd ich eigentlich gut fürs rr

aber mim mtb kurz irgednwo hinfahren oder sowas würde mich nerven
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Wenn Helm, dann für ALLE.
Ich bin beim Rennradfahren sicher aufmerksamer im Strassenverkehr als manch einer der nur als "Hansguckindieluft" rumfährt. Eine höhere Gefährdung eines Rennradfahrers als die eines Kindes, also Radanfängers, sehe ich nicht, eher im Gegenteil.

Grüßle

Chris, der auch einen Helm trägt beim radeln :D
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Man ihr seid aber langsam.
Die MTB'ler reden schon seit 16:07 Uhr darüber.:D

Sprinter und was ist das???
Nicht immer aber immer öfters!:D
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Grüße
Klaus
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

ich habe solche Probleme zum glück nicht, da ich doppelt abgesichert bin:

- nur mit Helm
- und nie enge Rennradkleidung
- zusätzlich habe ich oft noch ein Polizeigesetz mit
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

macht das jetzt echt einen unterschied für euch was das gericht in düsseldorf entschieden hat?!
 
AW: Helmpflicht Beim Rennrad

es gibt kein gesetz für eine helmpflicht und gerichtsurteile sind immer einzelfallentscheidungen.

wobei´s natürlich so ist, dass versicherungen immer versuchen nicht zahlen zu müssen.

greets

krauti
 
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