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Hartz 4 und Rennrad

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AW: Hartz 4 und Rennrad

Ein Beispiel:

Aus Regelleistung + Mehrbedarf ergeben sich für ein Ehepaar mit 2 Kindern über 14 Jahre mit ALG II monatlich 1194,- €

Dazu wird die Miete gezahlt: tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung, für den 4-Personenhaushalt bis 619,- € Bruttowarmiete ...oder es wird die Kaltmiete + Nebenkosten gezahlt...

Die Summe entspräche also etwa einem Haushaltsnettoeinkommen von etwas über 1800,- €

Geht doch :D
Zahlt das Amt auch -statt Miete- meinen Hauskredit (KEINE Jugendstilvilla :)) ab? :eek:
 

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Re: Hartz 4 und Rennrad
AW: Hartz 4 und Rennrad

Sachsentour, erstmal... ich heirate "ganz bewusst nicht" und nehme dafür in Kauf, dass ich auf die Rechte die ich als Ehefrau hätte, verzichte. Aber dann will ich auch nicht in der Pflicht sein, meinen Freund finanziell unterstützen zu müssen!
Lebensgemeinschaft und Ehe sind eben grundsätzlich NICHT gleichgestellt, das ist Fakt!
ZU den Billiglohnberufen... wie meinst du das wenn du sagt, dass "oft nichts anderes übrig bleibt"? Keine Qualifikationen? Oder keine Auswahl bzw. generell zu wenig Ausbildungsplätze oder wie oder was? Ich hab den Eindruck, dass diese Mädchen nicht weiter denken und sich ihre späteren Verdienstmöglichkeiten gar nicht weiter ansehen. Schade, dass dazu nicht mehr Aufklärungsarbeit schon in den Schulen betrieben wird!
...

Ich habe das Gesetz nicht gemacht!!

Als Bedarfsgemeinschaft sieht das SGB Mitglieder eines Haushalts, die mit ihrem Einkommen und Vermögen voll füreinander einstehen müssen. Zu einer solchen Bedarfsgemeinschaft zählen nach § 7 SGB II und § 19 SGB XII u.a.:

Partner („nicht dauernd getrennt lebende“ Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft).

Das steht so im Gesetz und aus die Maus. Ich kann es nicht ändern...

Wegen der Billiglohnberufe... womöglich von allem etwas! Leider bleibt vielen aber schon allein wegen erheblicher Bildungsdefizite nichts anderes übrig. :(
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Geht doch :D
Zahlt das Amt auch -statt Miete- meinen Hauskredit (KEINE Jugendstilvilla :)) ab? :eek:

Siehe mein Posting etwas weiter oben:

"Unterkunftskosten sind auch Aufwendungen bei der Selbstnutzung einer eigenen Wohnung. Die Kosten der Unterkunft ergeben sich hier aus den, mit dem Wohnungseigentum unmittelbar verbundenen, Belastungen. Die Wohnfläche gilt dann nicht als unangemessen groß, wenn für Familien mit bis zu vier Personen 130 qm bei einem Familienheim bzw. 120 qm bei einer Eigentumswohnung nicht überschritten werden. Bei einer größerer Fläche muss die Angemessenheit individuell geprüft werden."

Für mich sind Kreditraten "mit dem Wohnungseigentum unmittelbar verbundene Belastungen". Statt Miete könnte es sein, dass ein Teil der Raten für ein angemessenes Haus übernommen wird. Aber dies ist meine Auslegung des Textes und ich sage hiermit ausdrücklich, dass ich es NICHT wirklich weiß! Bitte eigene Nachforschungen anstellen!

P.S.: Gezahlt werden Zinsen für einen Eigenheim-Kredit, Heiz-, Neben- und Instandhaltungskosten sowie Grundsteuern.

Also wohl NICHT die Raten selbst?!

Wer weiß es genau??
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Ich habe das Gesetz nicht gemacht!!

Als Bedarfsgemeinschaft sieht das SGB Mitglieder eines Haushalts, die mit ihrem Einkommen und Vermögen voll füreinander einstehen müssen. Zu einer solchen Bedarfsgemeinschaft zählen nach § 7 SGB II und § 19 SGB XII u.a.:

Partner („nicht dauernd getrennt lebende“ Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft).

Das steht so im Gesetz und aus die Maus. Ich kann es nicht ändern...

Ich sag ja nicht, dass DU die Gesetze ändern sollst :D
Können wir uns darauf einigen, dass du den Passus mit den Bedarfsgemeinschaften auch ablehnst?
Der führt mMn nämlich dazu, dass es vieler solcher Gemeinschaften offiziell gar nicht gibt ;)

Noch eine Frage: wann ist eine Gemeinschaft "eheähnlich" und wer prüft das und vor allem WIE? :eek:
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Siehe mein Posting etwas weiter oben:

"Unterkunftskosten sind auch Aufwendungen bei der Selbstnutzung einer eigenen Wohnung. Die Kosten der Unterkunft ergeben sich hier aus den, mit dem Wohnungseigentum unmittelbar verbundenen, Belastungen. Die Wohnfläche gilt dann nicht als unangemessen groß, wenn für Familien mit bis zu vier Personen 130 qm bei einem Familienheim bzw. 120 qm bei einer Eigentumswohnung nicht überschritten werden. Bei einer größerer Fläche muss die Angemessenheit individuell geprüft werden."

Für mich sind Kreditraten "mit dem Wohnungseigentum unmittelbar verbundene Belastungen". Statt Miete könnte es sein, dass ein Teil der Raten für ein angemessenes Haus übernommen wird. Aber dies ist meine Auslegung des Textes und ich sage hiermit ausdrücklich, dass ich es NICHT wirklich weiß! Bitte eigene Nachforschungen anstellen!

ups, stimmt, das hab ich überlesen :o
Na, wenn deine Überlegungen dazu stimmen, dann wäre selbst Hartz4 kein Weltuntergang :eyes:
Falls ich tatsächlich mal in eine solche Lage kommen sollte, mach ich mich selber schlau, darauf kannste einen lassen :p
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

ups, stimmt, das hab ich überlesen :o
Na, wenn deine Überlegungen dazu stimmen, dann wäre selbst Hartz4 kein Weltuntergang :eyes:
Falls ich tatsächlich mal in eine solche Lage kommen sollte, mach ich mich selber schlau, darauf kannste einen lassen :p

Siehe nochmal mein P.S. zu dem Beitrag vorhin!
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Ich sag ja nicht, dass DU die Gesetze ändern sollst :D
Können wir uns darauf einigen, dass du den Passus mit den Bedarfsgemeinschaften auch ablehnst?
Der führt mMn nämlich dazu, dass es vieler solcher Gemeinschaften offiziell gar nicht gibt ;)

Noch eine Frage: wann ist eine Gemeinschaft "eheähnlich" und wer prüft das und vor allem WIE? :eek:

Ok. Passus abgelehnt! ;) Übrigens zählt auch ne Oma zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mit im Haushalt lebt und das Amt dir unterstellt, dass ihr aus einem Säckel witschaftet!

Es gilt leider die Beweislastumkehr: Das heißt, dass du als Antragsteller die Beweispflicht hast, wenn du die Unterstellung einer solchen Gemeinschaft widerlegen willst!
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Siehe nochmal mein P.S. zu dem Beitrag vorhin!

P.S.: Gezahlt werden Zinsen für einen Eigenheim-Kredit, Heiz-, Neben- und Instandhaltungskosten sowie Grundsteuern.

Also wohl NICHT die Raten selbst?!

Auweija, dann würde es uU verdammt knapp werden :eek:
Aber immerhin, ein schöner Batzen würde übernommen werden und bzgl. Tilgungsraten lassen die Banken sicherlich mit sich reden...
Bin auch mal gespannt, ob sich noch jemand meldet, der mehr weiß!
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Ok. Passus abgelehnt! ;) Übrigens zählt auch ne Oma zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mit im Haushalt lebt und das Amt dir unterstellt, dass ihr aus einem Säckel witschaftet!

Es gilt leider die Beweislastumkehr: Das heißt, dass du als Antragsteller die Beweispflicht hast, wenn du die Unterstellung einer solchen Gemeinschaft widerlegen willst!


:eek: woher weißt DU, dass meine Mama hier lebt? :eek:
Sie lebt aber in ihrer eigenen Wohnung :aetsch:, das haste nicht gewusst :D

Aber nochmal zum Thema... wie beweise ich denn, dass ich NICHT in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe?

edit... hab grad ne geniale Idee! Ich sag denen vom Amt, dass mein Freund bei meiner Mama lebt :D:D:D
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Als Vermögen ist nicht zu berücksichtigen:

Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde.

Heißt, du kannst kein Haus kaufen, wenn es dich mit ALG II trifft, wenn du nicht pflegebedürftige Familienmitglieder hast.

Hm, das heisst dann also wohl, das man sobald man die Kündigung hat sich sputen muss und bis zum Ende von ALG I noch ganz flott was kaufen muss. Also vor ALG II.
Also ne ETW, wo man das Geld was für's Alter gedacht war, dann halt "parkt". Und wo man dann halt auch wohnen muss damit Eigennutzung vorliegt, auch wenn es dann ev. "Ghetto" ist weil es zu mehr noch nicht gereicht hat.
Ansonsten lacht einen ja der Kollege, der ev. 20 Jahre lang das gleiche Geld verdient aber alles verprasst hat (weil er ev. nicht sparen muss oder will) aus, weil man so doof war sich Zeit seines Lebens nichts zu gönnen ... Da ist es ja bald echt besser, es sich so gut gehen zu lassen wie man kann und im Alter zu sagen "gucken wir mal wie man durch kommt" anstatt selbst mit Weitsicht vorzusorgen .... Alles nicht einfach aber definitiv zumindest alles auch nicht immer gerecht mit Bedürftigkeit und was geschützt ist. Fakt ist wohl, man sollte sich zeitig schlau machen wenn es einen trifft sonst ist man doppelt gestraft. Ich nehm also mit, wenn man nen kleines Haus/ETW hat, darf man das ev. behalten, hat man aber bisher nur das EK angespart für nen 1/3 Haus oder ETW, dann ist es wohl futsch.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Das wirft natürlich die Frage auf, warum dennoch so viele junge Mädchen diesen Beruf erlernen wollen (oder Arzthelferin oder oder oder)...
Wollen die sich gar nicht selbst versorgen können und immer abhängig bleiben? :confused:

die Mädels die Friseurin werden wollen sind in der Regel wohl nicht in der Lage Jura, BWL etc. zu studieren, meistens aus mehreren Gründen nicht.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Selbst eine Rechtsanwaltsfachangestellte verdient heute nach der Ausbildung nur ca. 1300,-- brutto. Verlangt wird für diesen Beruf jedoch mittlerweile mindestens mittlere Reife, ist das Gehalt etwa gerechtfertigt? Ich betrachte das Gehalt als bodenlose Unverschämtheit.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Hm, das heisst dann also wohl, das man sobald man die Kündigung hat sich sputen muss und bis zum Ende von ALG I noch ganz flott was kaufen muss. Also vor ALG II.
Also ne ETW, wo man das Geld was für's Alter gedacht war, dann halt "parkt". Und wo man dann halt auch wohnen muss damit Eigennutzung vorliegt, auch wenn es dann ev. "Ghetto" ist weil es zu mehr noch nicht gereicht hat.
Ansonsten lacht einen ja der Kollege, der ev. 20 Jahre lang das gleiche Geld verdient aber alles verprasst hat (weil er ev. nicht sparen muss oder will) aus, weil man so doof war sich Zeit seines Lebens nichts zu gönnen ... Da ist es ja bald echt besser, es sich so gut gehen zu lassen wie man kann und im Alter zu sagen "gucken wir mal wie man durch kommt" anstatt selbst mit Weitsicht vorzusorgen .... Alles nicht einfach aber definitiv zumindest alles auch nicht immer gerecht mit Bedürftigkeit und was geschützt ist. Fakt ist wohl, man sollte sich zeitig schlau machen wenn es einen trifft sonst ist man doppelt gestraft. Ich nehm also mit, wenn man nen kleines Haus/ETW hat, darf man das ev. behalten, hat man aber bisher nur das EK angespart für nen 1/3 Haus oder ETW, dann ist es wohl futsch.

So ist das System leider aufgebaut! Deshalb sagt man ja auch "Sozialer Wohlfahrtsstaat"! ;) Wer hier denkt... "Sparst du in der Zeit, dann hast du in der Not." Der ist am Ende noch der angeschissene. Leute die früh nicht an den Nachmittag denken, bekommen immer Hilfe und die Gesellschaft muss es tragen.
Das soll keine Pauschalisierung sein, aber es gibt ja schon jede Menge so genannter Hartz IV-Karrieren, weil sich eben der Job als Friseur oder Rechtsanwaltsfachangestellte Gehaltsmäßig, nach Abzug aller Unkosten, nicht mehr von Hartz IV abhebt. Das ist ja auch der Grund dafür, warum so viel Leute arbeiten gehen und zusätzlich Hartz IV beziehen!
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Selbst eine Rechtsanwaltsfachangestellte verdient heute nach der Ausbildung nur ca. 1300,-- brutto. Verlangt wird für diesen Beruf jedoch mittlerweile mindestens mittlere Reife, ist das Gehalt etwa gerechtfertigt? Ich betrachte das Gehalt als bodenlose Unverschämtheit.

So ist es! Und das ist es, was einige Politiker kritisieren und dafür bekommen sie noch Kloppe! Bevor man Hartz IV als nicht ausreichend verurteilt, muss man erstmal dafür sorgen, dass sich Arbeit für alle lohnt. Der Anwalt verdient sich dumm und dämlich und seine Angestellte muss vielleicht noch Hartz IV zum Gehalt beziehen, wenn sie z.B. 30 Stunden die Woche arbeitet.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Das ist der Punkt, den ich ansprechen will.
Es kann doch nicht sein, wenn ich mich bewusst dafür entscheide, ohne Trauschein und mit getrennten Kassen mit jemandem zusammen zu leben (aus welchen Gründen auch immer!!), bei Arbeitslosigkeit zu Lasten meines Lebenspartners auf Hartz4 verzichten muss! Oder umgekehrt. Um eine solche Ungerechtigkeit zu umgehen, sind Paare quasi gezwungen, offiziell getrennte Wohnungen zu haben.
Ich habe das Gesetz nicht gemacht!!

Als Bedarfsgemeinschaft sieht das SGB Mitglieder eines Haushalts, die mit ihrem Einkommen und Vermögen voll füreinander einstehen müssen. Zu einer solchen Bedarfsgemeinschaft zählen nach § 7 SGB II und § 19 SGB XII u.a.:
Partner („nicht dauernd getrennt lebende“ Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft).
Das steht so im Gesetz und aus die Maus. Ich kann es nicht ändern...
Wegen der Billiglohnberufe... womöglich von allem etwas! Leider bleibt vielen aber schon allein wegen erheblicher Bildungsdefizite nichts anderes übrig. :(
So ist es! Und das ist es, was einige Politiker kritisieren und dafür bekommen sie noch Kloppe! Bevor man Hartz IV als nicht ausreichend verurteilt, muss man erstmal dafür sorgen, dass sich Arbeit für alle lohnt. Der Anwalt verdient sich dumm und dämlich und seine Angestellte muss vielleicht noch Hartz IV zum Gehalt beziehen, wenn sie z.B. 30 Stunden die Woche arbeitet.

Ich habe jetzt nicht alle Beiträge zitiert, die zu diesem Thema gehören.
Es wird zu unübersichtlich.

Fakt ist, für den Lebenspartner zahlst du im Zweifelsfall. Und das nicht nur bei Arbeitslosigkeit.
Wenn jemand Pflegebedürftig wird zahlste auch, das Haus geht flöten und wenn der Partner die Kohle nicht aufbringen kann, zahlen die Kinder.
Bei einer Scheidung zahlste auch, Schuld oder nicht.
Leide still und heimlich ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit abgeschafft worden.
usw usw

Und warum ist das so ?
Weil unser Staat sich in jedem fall Schadenfrei hält.
Interessiert keine Sau, ob du verheiratet bist oder 30 Jahre Beiträge zahlst und unverschuldet arbeitslos wirst....
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Zitat von liBerté:
Zahlt das Amt auch -statt Miete- meinen Hauskredit (KEINE Jugendstilvilla ) ab?

Nein, denn durch die Abzahlung des Kredits würde Vermögen geschaffen. Dies ist nicht Zweck einer Sozialleistung. Nur laufende Unterhaltskosten werden übernommen. Hierzu zählen noch nicht einmal Renovierungen etc. (sind ja bei längerer Arbeitslosigkeit oder bei Rentnern immer irgendwann notwendig), wie sie bei der alten Sozialhilfe im Rahmen "Einmaliger Leistungen" beantragbar waren.
Renovierungskosten sollen wie u.a. auch Geld für Schulmaterial im Regelsatz enthalten sein. Die Ämter sparen sich Papierkram, Bedürftige können so vorausschauend meist gar nicht rechnen, daß sie sich alles lange im voraus schon ersparen. Auf Dauer sieht man der Wohnung von Hartz 4 Beziehern deren ökonomische Lage also zwangsläufig an.

Zitat von liBerté:
Noch eine Frage: wann ist eine Gemeinschaft "eheähnlich" und wer prüft das und vor allem WIE?

Eheähnlich ist eine Gemeinschaft dann, wenn Tisch und Bett geteilt werden. So etwas wird gerne überprüft. Ich empfehle deshalb, im Bedarfsfall, die Wohnung wg-ähnlich einzurichten. Jeder soll also ein eigenes Zimmer mit eigenem Bett etc. haben und im Kühlschrank sollten klar erkennbar verschiedene Fächer vorhanden sein. Vorsorglich kann man mit dem Vermieter ja auch ausmachen, daß im Mietvertrag etwas in der Richtung steht: "wird an die WG XY vermietet".

Im Allgemeinen darf man kaum Vermögen haben, wenn man erwerbslos wird. Man hebe also deutlich vor der eintretenden Arbeitslosigkeit kontinuierlich in kleinen Beträgen vom eigenen Konto ab und verbuddele das Geld oder kaufe Gold. Kennt man vertrauenswürdige Leute, kann man es auch bei ihnen parken. Beamte können es ja sogar anlegen.

Arbeitsämter können von den Banken eine Übersicht der von einem Konto in der Vergangenheit (bis zu drei Monate rückwirkend) getätigten Ein- und Ausgänge anfordern. Man habe also Argumente parat, um sich zu rechtfertigen. Z.B. zahle man beim Tanken niemals mit Karte. Notfalls habe man abgehobenes Geld verfeiert und vertankt.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Dann kennst du dich ja mit den Sozialsystemen aus.
So was ähnliches wollte ich auch schon schreiben hab es dann aber vorsichtshalber sein lassen. Ich wünsche ja normal niemanden etwas schlechtes aber bei Sachsentour kommt mir die Galle hoch und hoffentlich kommt er bald in so eine Situation wo er Harz 4 beantragen muss.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Ich hoffe das meinst du ironisch Kwak :-)

Ein Rennrad ist nich nicht nur ein "Ding" sondern eine Lebenseinstellung! Das kannst nicht verkaufen wegeben wegen sowas. Aber da gibt es sicher einige Wege um aus dieser Situation raus zu kommen.

Viel glück!
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

So ist es! Und das ist es, was einige Politiker kritisieren und dafür bekommen sie noch Kloppe! Bevor man Hartz IV als nicht ausreichend verurteilt, muss man erstmal dafür sorgen, dass sich Arbeit für alle lohnt. Der Anwalt verdient sich dumm und dämlich und seine Angestellte muss vielleicht noch Hartz IV zum Gehalt beziehen, wenn sie z.B. 30 Stunden die Woche arbeitet.

Noch schlimmer ist es in der Zeitarbeit, mir wurde schon einmal gesagt mit 5 Euro die Stunde wäre ich zu teuer.

Hoffentlich gibt es dort bald mal einen Mindestlohn.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

So was ähnliches wollte ich auch schon schreiben hab es dann aber vorsichtshalber sein lassen. Ich wünsche ja normal niemanden etwas schlechtes aber bei Sachsentour kommt mir die Galle hoch und hoffentlich kommt er bald in so eine Situation wo er Harz 4 beantragen muss.

Kannst du vielleicht noch begründen, was dir nicht gefällt?! Wir diskutieren hier schon ne Weile und vieles wurde gesagt!
 
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