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Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Wohl zu spät, er war ja eigener Aussage nach bereits auf dem Revier bei der Anhörung.
Damit kann er auch das Spielchen "Wer-trug-wann-wessen-Jacke" vergessen.

Genau aus dem Grund nicht weiter sich selbst in die Sch**** reiten, sondern zum Anwalt.
Schließlich kann z.B. die Busgesellschaft aus einer strafrechtlichen Verurteilung, zivilrechtliche Ansprüche ableiten.

Gruß k67

PS: Wobei ich bei der ganzen Geschichte zumindest die 15 Minuten für fragliche halte. Bei Tempo 30 immerhin eine Strecke von 7,5 km..........
 
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Wenn du einen Radfahrer nicht überholen kannst auf deinem Rad dann solltest du nicht ausflippen sondern mehr trainieren!:D

Du meinst, der Busfahrer könnte zu 15 Stunden Radtraining pro Woche verurteilt werden?

@ rufusundso: Was Prestige geschrieben hat, könnte natürlich auch ein Ansatz sein...Aber dafür müsste Dein Anwalt den Richter davon überzeugen, dass der Busfahrer echt zu blöd zum Busfahren ist. Und das könnte vielleicht ein Problem werden. Oder hast Du vielleicht noch einen Zeugen im Bus?:cool:
 
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Leg dich nie mit Busfahrern und Hausmeistern an, ziehst immer den kürzeren. :D

Aber mal ernsthaft: Sind da vielleicht die "Überhol-halt-endlich"-Handzeichen missverstanden worden??
Meistens macht einer die Welle, wenn wilde Fingerspiele in den falschen Hals geraten.
Kennt man doch aus seinem Zweitleben als Autofahrer.
 
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@ rufusundso: Was Prestige geschrieben hat, könnte natürlich auch ein Ansatz sein...Aber dafür müsste Dein Anwalt den Richter davon überzeugen, dass der Busfahrer echt zu blöd zum Busfahren ist. Und das könnte vielleicht ein Problem werden. Oder hast Du vielleicht noch einen Zeugen im Bus?:cool:

Das geht über einen Ortstermin. Die Fahrstreifenbreite variiert zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. Also bei zwei Fahrstreifen (einer je Richtung) ergibt sich eine Gesamtbreite von MINDESTENS 5,5 Meter. Selbst wenn der Radfahrer 2 Meter vom rechten Fahrbahnrand (die Aussage stößt mir auch sauer auf) fährt, der Busfahrer einen Abstand von 1 Meter zum Radfahrer hält, bleibt eine lichte Weite von 2,5 Meter. Da sollte ein Bus noch saugend durchpassen.:D:D
Ein guter Anwalt läßt die Anzeige ausbluten.

Gruß k67
 
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Auch ohne Rechtsschutzversicherung würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen der sich mit Verkehrsrecht auskennt (ADAC fragen). Auf keinen Fall den Anhörungsbogen ausfüllen und einfach mal so pillepalle abschicken (der Tipp von Kwak ist im Prinzip grobfahrlässig). Was da drinnen steht in Granit gemeißelt und wird Dir als Beschuldigter/Angeklagter zu Deinen Ungunsten angerechnet werden. Du bist als Beschuldigter/Angeklagter nicht dazu verpflichtet Auskünfte zu erteilen.

Nunja ... natürlich kann er alles abstreiten, er kann sogar das Gegenteil behaupten. Der Staat muss ihm das natürlich nachweisen. Nach den ganzen Umständen führt das aber IMHO zu nix. Es gibt ja genügend Zeugen, er hat kein Alibi usw. Wahrscheinlich hat er gegenüber der Polizei ja auch schon mündlich zu erkennen gegeben, dass er es war.

Wenn er es nicht zugibt, dann hat er zwei Nachteile: 1. kein Strafmilderungsgrund wegen Geständnis 2. keine oder zumindest nur erschwerte Möglichkeit, darzulegen, dass der Radweg nicht benutzbar war.

Chancen und Risiken der beiden Möglichkeiten muss man gegeneinander abwägen, ich meine, nach wie vor, dass der von mir vorgeschlagene Weg sinnvoller ist. Es geht auch darum, im Falle einer Verurteilung unter der Grenze von 90 Tagessätzen zu bleiben, damit die Tat nicht im polizeilichen Führungszeugnis erscheint.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

Zum Anwalt gehen kann allerdings in der Tat nicht schaden - nur in finanzieller Hinsicht.
 
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Ich hab bereits eine Vorstrafe, mir persönlich würde das nichts ausmachen, als Selbständiger benötige ich auch keinen Hansel, dem ich mein Führungszeugnis zeigen müsste, da sind wir klar im Vorteil, ich könnte wie ein reißender Wolf durch die Gegend ziehen und bräuchte Entlassungen nicht zu fürchten ;)
 
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Genau aus dem Grund nicht weiter sich selbst in die Sch**** reiten, sondern zum Anwalt.
Schließlich kann z.B. die Busgesellschaft aus einer strafrechtlichen Verurteilung, zivilrechtliche Ansprüche ableiten.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche sollen das denn sein? Ein Schaden der Busgeselllschaft ist doch eher fernliegend.

Im übrigen gibt es zwar rechtlich die Möglichkeit, in einfach gelagerten Fällen die zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen, aber davon wird meines Wissens eher selten Gebrauch gemacht. Bei getrennten Verfahren wird aber wieder neu entschieden (wobei sich rein tatsächlich der Zivilrechter wohl die Gründe des Strafurteils zu eigen machen wird).
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Nunja ... natürlich kann er alles abstreiten, er kann sogar das Gegenteil behaupten. Der Staat muss ihm das natürlich nachweisen. Nach den ganzen Umständen führt das aber IMHO zu nix. Es gibt ja genügend Zeugen, er hat kein Alibi usw. Wahrscheinlich hat er gegenüber der Polizei ja auch schon mündlich zu erkennen gegeben, dass er es war.

Wenn er es nicht zugibt, dann hat er zwei Nachteile: 1. kein Strafmilderungsgrund wegen Geständnis 2. keine oder zumindest nur erschwerte Möglichkeit, darzulegen, dass der Radweg nicht benutzbar war.

Chancen und Risiken der beiden Möglichkeiten muss man gegeneinander abwägen, ich meine, nach wie vor, dass der von mir vorgeschlagene Weg sinnvoller ist. Es geht auch darum, im Falle einer Verurteilung unter der Grenze von 90 Tagessätzen zu bleiben, damit die Tat nicht im polizeilichen Führungszeugnis erscheint.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

Zum Anwalt gehen kann allerdings in der Tat nicht schaden - nur in finanzieller Hinsicht.

Moin,

was haben die Zeugen denn gesehen? Einen Radfahrer in einer bunten Jacke. Selbst ich als Fachmann erkenne bei dem Wetter Radsportfreunde nicht, die 1 Meter vor mir stehen. Stichwort: Vermummungsverbot:D:D Ich glaube auch nicht, dass der Busfahrer von allen Fahrgästen die Personalien aufgenommen hat.
Anzeigen wegen Nötigung stehen meist auf wackeligen Beinen und ein guter Anwalt (sehr selten) bringt eine solch "lästige" Anzeige schnell zu Fall. Nur sollte man eben nicht selbst dran herumdoktern.

Gruß k67
 
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Womit hast du ihn denn genötigt? Ich lese da nichts. Ich lese nur, dass er hinter dir hergetuckert ist, weil er dich nicht überholen wollte.
 
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Welche zivilrechtlichen Ansprüche sollen das denn sein? Ein Schaden der Busgeselllschaft ist doch eher fernliegend.

Habe leider keine Kristallkugel. Aber die Busgesellschaft kann z.B. Ersatzmaßnahmen die getroffen wurden (Ersatzbus) weil der planmäßige Bus 15 Minuten (glaube ich immer noch nicht) Verspätung hat geltend machen. Oder die 15 Minuten Arbeitszeit des Busfahrers (Busfahrer sind alles Großverdiener) die der Busfahrer an seinen Plandienst hinten anhängen musst. Vieles ist möglich, aber alles ist lästig.

Gruß k67
 
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Ich glaub ich hätte zuerste dem Busfahrer mit dem Knüppel gezeigt, wieviele Knochen er zum Brechen am Körper hat, anschließend hätte ich jeden der Passagiere darum gebeten, mal selbst mit meinem Rennrad den Radweg abzufahren, damit sich jeder ein Bild machen kann, wie schwierig das ist. Jaja, so bin ich , ich zeige Menschen den rechten weg.
 
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Auf keinen Fall den Anhörungsbogen ausfüllen und einfach mal so pillepalle abschicken. (der Tipp von Kwak ist im Prinzip grobfahrlässig).

Absolut richtig, in der Tat ein etwas seltsamer Ratschlag. NIEMALS ohne Rücksprache auf derartige schwerwiegende Vorwürfe eingehen, es war schon ein grober Fehler auf dem Revier zu erscheinen, denn damit hast Du im Prinzip Deine Beteiligung schon bestätigt. Hättest Du das nicht gemacht wäre die Chancen da gewesen, dass man nicht zweifelsfrei hätte beweisen können, dass Du der fragliche Radfahrer warst. Spätesten wenn man Zeugen eindringlich erklärt, welche rechtlichen Konsequenzen Falschaussagen haben kommen sie ins grübeln ob der Radfahrer statt einer gelben nicht eine rote Jacke angehabt hat .... Das gilt erst Recht, wenn der Vorfall schon eine Weile zurückliegt.
Ich finde den Vorwurf der Nötigung nach Deiner Darstellung zwar absurd. Der Busfahrer hätte ja bemerken müssen, dass Du ihn vorbeiwinken wolltest, damit hätte sich die Nötigung eigentlich erledigt. Ob das ein Richter genauso sieht und Dir glaubt, ist aber völlig offen. Man sollte sich diesen Stress von vorneherein am besten ersparen und solchen Verfahren aus dem Weg gehen, wenn das schon nicht immer durch entsprechendes Verhalten auf der Straße geht, dann zumindest, indem man es der Gegenseite nicht so leicht macht, wie Du das jetzt getan hast. Du hast Dich vermutlich durch den Besuch auf dem Revier strategisch schon in die Defensive gebracht, daher unbedingt einen Anwalt einschalten. Abwehrstrategie: War der Radweg eindeutig als Benutzungpflichtig gekennzeichnet? Eventuell zu dem Zeitpunkt nicht passierbar? Hat jemand gesehen, dass Du den den Bus vorbeigewunken hast?
 
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Dem Sachbearbeiter hätte ich ebenso mal etwas bearbeitet.
 
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Nein, ich mag nur nicht, wenn mich jemand versucht zu bevormunden, deswegen bin ich auch auf dem Finanzamt ein ungern gesehener Gast :) Meinem Nachbarn hab ich mal gezeigt wo es langgeht, obwohl das eigentlich mein Besenstil war :D :D Man muss die Gesellschaft kaputt machen, bevor sie einen kaputt macht. Daher hab ich auch meinem Arbeitgeber bevor ich gegangen bin seine verdammte Fre**e poliert, allerdings erst nachdem ich mein Arbeitszeugnis in der Hand hatte, das für meine Selbständigkeit aber höchstens für den Kamin dient :D
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Nein, ich mag nur nicht, wenn mich jemand versucht zu bevormunden, deswegen bin ich auch auf dem Finanzamt ein ungern gesehener Gast :) Meinem Nachbarn hab ich mal gezeigt wo es langgeht, obwohl das eigentlich mein Besenstil war :D :D Man muss die Gesellschaft kaputt machen, bevor sie einen kaputt macht. Daher hab ich auch meinem Arbeitgeber bevor ich gegangen bin seine verdammte Fre**e poliert, allerdings erst nachdem ich mein Arbeitszeugnis in der Hand hatte, das für meine Selbständigkeit aber höchstens für den Kamin dient :D

Ich würde es an Deiner Stelle Mal mit einem Therapeuten versuchen.
 
AW: Hab eine Anzeige wegen Nötigung bekommen

Nein, ich mag nur nicht, wenn mich jemand versucht zu bevormunden, deswegen bin ich auch auf dem Finanzamt ein ungern gesehener Gast :) Meinem Nachbarn hab ich mal gezeigt wo es langgeht, obwohl das eigentlich mein Besenstil war :D :D Man muss die Gesellschaft kaputt machen, bevor sie einen kaputt macht. Daher hab ich auch meinem Arbeitgeber bevor ich gegangen bin seine verdammte Fre**e poliert, allerdings erst nachdem ich mein Arbeitszeugnis in der Hand hatte, das für meine Selbständigkeit aber höchstens für den Kamin dient :D
Du bist nicht zufällig der Busfahrer?
 
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Moin,

was haben die Zeugen denn gesehen? Einen Radfahrer in einer bunten Jacke. Selbst ich als Fachmann erkenne bei dem Wetter Radsportfreunde nicht, die 1 Meter vor mir stehen. Stichwort: Vermummungsverbot:D:D Ich glaube auch nicht, dass der Busfahrer von allen Fahrgästen die Personalien aufgenommen hat.
Anzeigen wegen Nötigung stehen meist auf wackeligen Beinen und ein guter Anwalt (sehr selten) bringt eine solch "lästige" Anzeige schnell zu Fall. Nur sollte man eben nicht selbst dran herumdoktern.

Gruß k67


Grds. hast du ja recht. Aber er wurde identifiziert. Das ist doch schon mal ziemlich ungewöhnlich, offenbar war er doch auffälliger oder die Gegend einsamer als z.B. bei uns im Rhein-/Ruhrgebiet. Zutreffend ist sicher, dass die Zeugen sich bei näherer Betrachtung "in Luft auflösen" können, sei es, weil ihre Personalien nicht festgehalten wurden, sei es, weil sie die Szene gar nicht so genau beobachten konnten. Der Staatsawalt wird dies alles abzuwägen haben, bevor er beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen, was er nur tun wird, wenn er meint, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, was wiederum voraussetzt, dass eine Straftat wahrscheinlich nachgewiesen werden kann.

Es kommt hinzu, dass neben dem objektiven Tatbestand (war's wirklich eine Nötigung?) auch noch Vorsatz und das Fehlen von Rechtfertigungsgründen vorliegen müssen. Alle drei Punkte bieten aus meiner Sicht bessere Ansatzpunkte für eine Verteidigung als die Behauptung "Ich war's nicht" bzw. "War's nicht vielleicht jemand anders?"

Kwak
 
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