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Fixie & Police

In meinem Verein läuft jeden Winter die "Medium Gear 10 Mile TT" Serie - von Ende Februar bis Ende März….Die meisten Kanditaten fahren das mit Singlespeed/Fixie, TT Lenker/Aufsatz und Bremse (vorne)...Das "UmdieKurvefahren" finde ich immer am interessantesten :D
 
Hmm konfiszieren kann ich kaum glauben. Ich hätte gedacht die untersagen die Weiterfahrt + Geldstrafe.
Nein. Das Fahrrad wird sichergestellt, und der Radfahrer wird zum Fußgänger.
https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2958.php
Da wird polizeirechtlich argumentiert, weil das Fahrrad nicht verkehrstauglich i.S.d. § 65 StVZO sei und
deshalb eine Gefahr für die Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer darstelle.
Daran ist - auch rechtlich - argumentativ gar nichts auszusetzen.
Punkte in Flensburg folgen dann wohl auch noch für den Delinquenten, und im Schadensfall wird es richtig lustig:
Die Haftpflichtversicherung freut sich, wenn sie den Schaden nicht regulieren muß.
Wer cool sein will, muß eben zahlen.
 
In meinem Verein läuft jeden Winter die "Medium Gear 10 Mile TT" Serie - von Ende Februar bis Ende März….Die meisten Kanditaten fahren das mit Singlespeed/Fixie, TT Lenker/Aufsatz und Bremse (vorne)...Das "UmdieKurvefahren" finde ich immer am interessantesten :D

Hi @Chicks_on_Slicks :)

das " um die Kurve fahren " ist auch bei den Crits das Spannende.
Hab hier am Alpenrand einige, die mit dem Fixie jedes Jahr an den Gardasee fahren, nächstes Jahr wollte ich mal mit.
 
Ich glaube nicht, dass sich die Haftpflicht vor der Regulierung drücken kann. Bestenfalls kann sie den VN in Regress nehmen.
Wo ist das Problem?
Mathematisch betrachtet ist das für die Versicherung dasselbe: Sie bekommt das Geld vom Versicherungsnehmer zurück.
Der coole, bremsenverweigernde Hipster sollte das wissen !
Sich im Straßenverkehr auf die Bremswirkung des Starrgangs zu verlassen, ist ganz einfach Blödsinn. Der Gesetzgeber fordert in § 65 I StVZO, daß eine Bremse "während der Fahrt leicht bedient werden kann." Genau deshalb sind zwei Handbremsen - auch am Fixie - erforderlich.
Hier bin ich mit dem Gesetzgeber ausnahmsweise mal einer Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wo ist das Problem?
Mathematisch betrachtet ist das für die Versicherung dasselbe: Sie bekommt das Geld vom Versicherungsnehmer zurück.
Regress ist in der Regel gedeckelt (zumindest in der KfZ-Haftpflicht). Ich sehe aber nicht die Grundlage, auf der die Haftpflichtversicherung die Regulierung verweigern würde. Vor allem: der Haftungsfall tritt ja in der Regel dann ein, wenn der VN einen Fehler macht. Im konkreten Fall ein Spielzeug im Strassenverkehr zu benutzen.
Der coole, bremsenverweigernde Hipster sollte das wissen !
Das ist aber spiessig ;)
Sich im Straßenverkehr auf die Bremswirkung des Starrgangs zu verlassen, ist ganz einfach Blödsinn.
:bier:
Mit blockierendem Hinterrad zu bremsen und zu driften habe ich im Grundschulalter cool gefunden :D
 
Regress ist in der Regel gedeckelt (zumindest in der KfZ-Haftpflicht).
Liegt wohl bei ca. 5000 €. Den Rest holt sich die Versicherung dann über die z. T. empfindliche Rückstufung im SF-Rabatt bei den Beiträgen wieder rein.

Ich sehe aber nicht die Grundlage, auf der die Haftpflichtversicherung die Regulierung verweigern würde. Vor allem: der Haftungsfall tritt ja in der Regel dann ein, wenn der VN einen Fehler macht. Im konkreten Fall ein Spielzeug im Strassenverkehr zu benutzen.
Die bewusste Inbetriebnahme eines nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges ist kein "Fehler" im Sinne der Versicherungsbedingungen. Man kann "aus Versehen" einen Radfahrer beim rechts abbiegen umfahren - man kann aber nicht "aus Versehen" mit einem Fixie / Fahrrad ohne Bremsen losradeln.
Eine Privathaftpflicht schreibt in ihren Bedingungen z. B.: "Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Betätigung." - da wird man Fixiefahren sicherlich drunter definieren können.
Auch die Haftpflicht eines möglichen Unfall"verursachers", der rechts mit dem PKW abbiegt und in den man dann reinfixied, wird vor der Anerkennung einer Schadenshaftung fragen, ob das "Opfer" nicht wesentlichen Anteil am Schadensereignis hat, weil es nicht rechtzeitig bremsen konnte .....

Mit blockierendem Hinterrad zu bremsen und zu driften habe ich im Grundschulalter cool gefunden :D
Da hat aber mit Sicherheit der dicke Vollbart gefehlt, um Szene-tauglich zu sein. Das müssen manche eben heute nachholen - volljährig (vollbärtig), aber nicht erwachsen....:cool:
 
Ihr glaubt doch nicht das eure "Belehrungen" irgendwie auf fruchtbaren Boden fallen , oder ?
Das wissen die Leute doch alles schon , ficht sie aber garnicht an . sinnlos sowas .
 
kaum
die schisser fahren ssp
seabase-wannabees küssen den asphalt und fordern danach in sämtlichen foren kleindeutschlands ein ficksieverbot
 
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Das nächste Mal, wenn ich einen Thread erstelle, denke ich nochmal über den Sinn in Ruhe nach. Das Forum hat sich die letzte Zeit gewaltig verändert, leider nicht zu seinem Vorteil. Wahrscheinlich so ´ n Generations Ding. :rolleyes:

Bestellung für´ s Fixie geht raus. :)
 
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