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Ebay - Rad ersteigert, Verkäufer rückt es nicht raus

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Re: Ebay - Rad ersteigert, Verkäufer rückt es nicht raus
Titel und Beschreibung sind so dermaßen scheiße, dass er es nicht anders verdient hat. Andererseits ist das Rad weder schön, noch irgendwas besonderes oder herausragend gut. Darauf hätte ich nicht mal im Traum geboten - warum willst Du es denn unbedingt haben?
 
Titel und Beschreibung sind so dermaßen scheiße, dass er es nicht anders verdient hat. Andererseits ist das Rad weder schön, noch irgendwas besonderes oder herausragend gut. Darauf hätte ich nicht mal im Traum geboten - warum willst Du es denn unbedingt haben?

Das sind genau die Typen die ich dick habe. Irgendwas schlecht beschrieben ins ebay stellen und nachher Ärger machen wenn sie nicht die erträumte Million dafür bekommen. Allein damit das nicht einreisst würde ich die Sache erstmal durchziehen. Ein fieses Schreiben mit vielen §§§ und bei Ebay nen Fall aufmachen ist das mindeste.

Wofür man so ein Rad brauchen kann, erschliesst sich mir leider auch nicht. :cool:
 
Das sind genau die Typen die ich dick habe. Irgendwas schlecht beschrieben ins ebay stellen und nachher Ärger machen wenn sie nicht die erträumte Million dafür bekommen. Allein damit das nicht einreisst würde ich die Sache erstmal durchziehen. Ein fieses Schreiben mit vielen §§§ und bei Ebay nen Fall aufmachen ist das mindeste.

Echt? Hmm, dem Knaben Moral, Ethik, Empathie und ein ordentliches sowie gesellschaftskonformes Sozialverhalten beizubringen, war eigentlich Aufgabe seiner Eltern, später seines Psychiaters und in ganz schlimmen Fällen evtl. auch Aufgabe von Sozialarbeitern oder eines Bewährungshelfers. Dem Knaben Bildung und die gesamtgesellschaftlich anerkannten Rechtsprinzipien beizubringen war Aufgabe seiner Lehrer.

Alles Vermißte hier nun an diesem einen Fall nachzuholen geht von Eurer Lebenszeit und Lebensqualität ab. Mir wäre es das nicht wert.:bier:

PS.:

Ich würde die Situation nur dann anders bewerten und tätig werden, wenn ich direkt nach der Auktion bezahlt hätte und er sowohl die Herausgabe der Sache als auch des Geldes verweigern würde. Aber dann wäre es aber auch ziemlich einfach - Strafanzeige wegen Betrug und Unterschlagung.
 
Echt? Hmm, dem Knaben Moral, Ethik, Empathie und ein ordentliches sowie gesellschaftskonformes Sozialverhalten beizubringen, war eigentlich Aufgabe seiner Eltern, später seines Psychiaters und in ganz schlimmen Fällen evtl. auch Aufgabe von Sozialarbeitern oder eines Bewährungshelfers. Dem Knaben Bildung und die gesamtgesellschaftlich anerkannten Rechtsprinzipien beizubringen war Aufgabe seiner Lehrer.

Ein geharnischtes Briefchen und Meldung an ebay ist ja kein Aufwand. Einen wirklichen Rechtsstreit mit Anwalt etc. würde ich auch nicht ins Auge fassen. Man kann natürlich auch gleich rot bewerten.
 
So wie der Verkäufer sich bisher gegeben hat, glaube ich kaum, dass er von bösen Briefen und Einreden durch EBay sich dazu bewegen lässt von seinem "TOP gepflegten, General überholt" Rad zu trennen[emoji849]
Außerdem ist das Rad doch MINIMUM 450€ wert !!! Sprich man darf natürlich mehr bezahlen[emoji1]
Ey, ich lach mich schlapp!
Ob nun der Rechtsweg bei dem Alubomber notwendig ist... ich weiß ja nicht.


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Alubomber mit Veloce? Das Rad ist doch für den Normalpreis rausgegangen. Mir gefällt es aber auch gut, Farbe ist schön und diese Carbonhinterbauten finde ich so schön sinnlos...
 
Rechtlich hat er aus dem Kaufvertrag einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Sollte der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Übergabe und Eigentumsübertragung nicht nachkommen, kann das Gericht die Eigentumsübertragung ersetzen (de facto vornehmen) und der Gerichtsvollzieher kann versuchen des Rades habhaft zu werden. Sollte das nicht möglich sein, z.B. der Verkäufer hat es jemandem anderen übertragen, beispielsweise seinem Sohn, gibt es nur einen Schadenersatzanspruch.

Angesichts des Wertes, der hier in Frage steht, werden die Kosten der Rechtsverfolgung ohne den nicht materiellen Anteil der Kosten (Ärger) alsbald den Wert des Rades übersteigen. :confused:
Natürlich geht das Ganze nicht ohne Aufwand aber sämtliche entstandenen Kosten sollten am Ende doch zu Lasten des Verkäufers gehen oder nicht?

Naja, die Rechtslage ist eindeutig. Ich würde erstmal ebay mit dem Schreiben des VK konfrontieren, falls er den § 433 nicht kapiert. Evtl. erklären die ihm was Sache ist. Ansonsten Mahnen, Frist setzen alles belegen. Screenshots, ganz wichtig, Kommunikation etc. Ausdrucken Archivieren , evtl. Zeugen....
Hat er die Rückantwort über die Ebay Plattform geschickt?
falls ja hat er eigentlich keine chance das rad zu behalten!

Bin auch dafür bei der Ausgangslage so ein Geschäftsgebaren kompromisslos zu bekämpfen. Sonst besteht die Gefahr, dass so etwas Schule macht und darunter leiden wir letztlich alle.
Ich finde es dabei relativ unerheblich, ob es das Rad wert ist oder aus welchen Motiven heraus es ersteigert wurde.
 
Natürlich geht das Ganze nicht ohne Aufwand aber sämtliche entstandenen Kosten sollten am Ende doch zu Lasten des Verkäufers gehen oder nicht?

Bin auch dafür bei der Ausgangslage so ein Geschäftsgebaren kompromisslos zu bekämpfen. Sonst besteht die Gefahr, dass so etwas Schule macht und darunter leiden wir letztlich alle.
Ich finde es dabei relativ unerheblich, ob es das Rad wert ist oder aus welchen Motiven heraus es ersteigert wurde.

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Technisch stimmt das mit den Kosten. Allerdings nur, wenn und soweit dein Anwalt auf Basis der Gebührenordnung abrechnet bei derart kleinen Streitwerten mußt Du erstmal jemanden finden der das macht. und erst wenn Du gewonnen hast. Bis dahin zahlst Du erst einmal. Kostenrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet und birgt genug Tücken für den Anschlußrechtstreit :eek:

Ja, derartiges Geschäftsgebahren sollte bekämpft werden. Die Frage ist halt, ob nicht, was in diversen Post angeklungen ist der Weg über Ebay wirksamer ist, als der Versuch das Rad zu bekommen, was wahrscheinlich nicht funktionieren wird, weil weiterveräußert. Dazu kommen einige Beweisfragen vor allem beim Schaden wird es voraussichtlich schwierig werden. Worin besteht der denn genau in diesem Fall:idee:und beweisen dass er eingetreten ist muß man auch erst einmal:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Manchmal soll sich ja auch ein Blick auf die Bewertungen der Anbieter lohnen. ;)
So sehen die letzten paar für den Wilier-Verkäufer aus:

Schermata 2016-12-04 alle 14.46.58.png

Nicht, dass es das besser machen würde, aber dass der Mensch die Ware nicht rausrücken will, kommt nicht wirklich überraschend. Ein Wunder, dass er überhaupt noch jemanden findet, der auf seinen Kram bietet.
 
Manchmal soll sich ja auch ein Blick auf die Bewertungen der Anbieter lohnen. ;)
So sehen die letzten paar für den Wilier-Verkäufer aus:

Anhang anzeigen 396825
Nicht, dass es das besser machen würde, aber dass der Mensch die Ware nicht rausrücken will, kommt nicht wirklich überraschend. Ein Wunder, dass er überhaupt noch jemanden findet, der auf seinen Kram bietet.
Vielleicht sollte wirklich mal einer mit dem Verkäufer das ganze juristisch mögliche Programm durchexerzieren. Das wird dann vielleicht unangenehm genug für ihn um sein ärgerliches Geschäftsgebaren zukünftig zu unterlassen.
 
solche Paschkoten sind schmerzfrei,die juckt auch kein Gerichtsvollzieher
Ne solche Paschkoten wie Du meinst machen eher Geschäfte mit Immobilien, Krediten u.ä., die verblüfft so was natürlich nicht mehr.
Bei unserem dreisten Renitenzler verfehlt so ein Besuch vom Gerichtsvollzieher aber sicher nicht seine Wirkung;).
 
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