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Sparkassendirektor
Wenn er's schwarz auf weiß hat, dann schade für den Lieferanten. Dann muss er halt in den sauren Apfel beißen.
Tja, das siehst Du - leider - falsch.
Natürlich darf auch der Handel sich irren, und eine falsch abgegebene Willenserklärung
(so überhaupt eine vorlag) kann natürlich wegen Irrtums angefochten werden mit der Folge,
daß kein Vertrag zustandekommt. Da ich die Einkaufspreise recht gut kenne, kam mir das gleich
komisch vor. Aber so ist das eben: "Schnäppchen-Pech"