In Bonn gibt es jede Menge Schutzstreifen, die mit Lolli benutzungspflichtig gemacht wurden:
Darf das so sein? Ich hatte immer gedacht, dass ein Schutzstreifen nie benutzungspflichtig sein kann, weil er ja Teil der Fahrbahn und kein eigens für den Radverkehr gemachter Weg ist.
Aussage der Planer der Stadt Bonn: Da es eine Radverkehrsanlage ist, ist er auch benutzungspflichtig!
Darf das so sein? Ich hatte immer gedacht, dass ein Schutzstreifen nie benutzungspflichtig sein kann, weil er ja Teil der Fahrbahn und kein eigens für den Radverkehr gemachter Weg ist.
Aussage der Planer der Stadt Bonn: Da es eine Radverkehrsanlage ist, ist er auch benutzungspflichtig!
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