P
prince67
AW: Bei rot über die Ampel???
Ich hab das hierher:
http://www.autobild.de/artikel/neuer-bussgeldkatalog-2009-_694174.html
Steht aber auch hier:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,551377,00.html
Man findet auch noch mehr Artikel mit ähnlichen Inhalt.
Ich gehe aber auch davon aus, das bei der "Erhöhungsklausel" die "Grobe Fahrlässigkeit" gemeint ist. Alles andere ist IMHO nicht sinnvoll, da, wie hier festgestellt wurde, eigentlich jeder Verkehrsverstoß irgendwie auf Fahrlässigkeit zurück zu führen ist. (außer bei Vorsatz)
EDIT: Fahrlässigkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit
Ich sehe das auch so. "Vor sich hinträumen" ist einfach fahrlässig, "aufs Handy gucken" wohl grob fahrlässig. Ich bin zwar Jurist, aber auf einem anderen Spezialgebiet.
Meine ursprüngliche Frage sollte auch nur verdeutlichen, dass das mit der Erhöhungsklausel so nicht sein kann, weswegen ich Zweifel daran anmelde, dass die Erhöhungsklausel (so) überhaupt existiert ... Ich habe es aber eben nicht überprüft, und einen Link zu dieser gab es bisher auch nicht, wenn ich mich nicht irre.
Ich hab das hierher:
http://www.autobild.de/artikel/neuer-bussgeldkatalog-2009-_694174.html
Steht aber auch hier:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,551377,00.html
Man findet auch noch mehr Artikel mit ähnlichen Inhalt.
Ich gehe aber auch davon aus, das bei der "Erhöhungsklausel" die "Grobe Fahrlässigkeit" gemeint ist. Alles andere ist IMHO nicht sinnvoll, da, wie hier festgestellt wurde, eigentlich jeder Verkehrsverstoß irgendwie auf Fahrlässigkeit zurück zu führen ist. (außer bei Vorsatz)
EDIT: Fahrlässigkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit