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Autofahrer anzeigen ?

AW: Autofahrer anzeigen ?

Hi.
Ich häng mich mal an den alten Thread an.

Also, gestern mal meine alte Digicam am Lenker befestigt und paar Filme gedreht. Dann ist mir folgendes passiert:

[YT="Interessant wirds bei Min 5:11 !"]Iys5ytNr5Iw[/YT]

Nun, Überholverbot, Schneiden (bei ca. 50 km/h) und Gefährdung des entgegenkommenden Verkehrs.
Anzeigen??? Auch wenn man das Kennzeichen nur teilweise erkennen kann. Zeugen hab ich nicht, aber Beweisvideo:p.
Oder kann mir die Polizei unterstellen, bewußt mittig auf der Fahrbahn gefahren zu sein?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Hallo Zimbo,
interessantes Video, was du da gedreht hast. Besser kann man die Situation nicht festhalten. Ich persönlich kann keinerlei Fehlverhalten durch deine Person feststellen. Der Abstand zum Fahrbahnrand geht für mich in Ordnung, erstens, da Dreck und Splitt dort liegen könnte, zweitens aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit, die einen größeren Platzbedarf hervorruft und drittens weil der Autofahrer einfach nicht überholen darf.
Rechtlich habe ich zwei Urteile gefunden:
1. Die ununterbrochene Mittellinie (Z. 295) und die Sperrfläche (Z. 298) sprechen zwar ein Überholverbot nicht unmittelbar aus. Ein Radfahrer darf aber darauf vertrauen, daß ein nachfolgender Kraftfahrer ihn nicht überholt, wenn dies bei dem gebotenen seitlichen Abstand nur durch Inanspruchnahme des abgegrenzten Fahrstreifens oder der Sperrfläche möglich ist (BGH, VI ZR 66/86).
2. Ein Radfahrer darf bei Dunkelheit und Regen auf stark befahrener Straße nicht weiter als 1 m vom rechten Fahrbahnrand fahren (OLG Saarbrücken, Az. 3 U 186/77). (wobei beides ja nicht zutrifft und damit der Abstand größer sein kann)
Ich würde eine Anzeige erstatten. Ist auf dem Originalvideo das Nummernschild besser zu erkennen? Ich erkenne und bin mir dabei nicht wirklich sicher das Kennzeichen xx-AD 744
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Originalvideo ist auch nicht viel besser. 744 hab ich auch erkannt. Marke und Modell ist ja auch bekannt. Da dürfte es ja nicht sehr schwer werden, den Halter zu ermitteln. Dafür ist die Rennleitung ja da.
Könnte mir vorstellen, das Video mal auf ner Polizeiwache vorzuspielen. Ob ich ne Anzeige machen kann, werde o. soll kann ich ja immer noch entscheiden.
Werde aber die hier noch aufkommenden Ratschläge (es kommen doch noch welche, oder???) gerne zu Kenntnis nehmen.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Naja, der hat ganz klar die Mittellinie überfahren, die ja durchgezogen ist auf deiner/seiner Seite. Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man selbst wenn man halt hinter einem 10kmh fahrenden Traktor herfährt, nicht überholen darf. Nur wenn das Fahrzeug steht (Panne z.B.) darf man vorbeifahren und die Linie überfahren. Aber in deinem Falle war das ja nicht gegeben.

Für mich ist das trotzdem klare Widrigkeit des Autofahrers, gibts nichts dran zu rütteln. Ein Radweg ist auch nicht vorhanden, der dir einen Strick drehen "könnte".

Ich vermute allerdings, dass die Polizei für sowas keine "Zeit, Lust" etc haben wird. Da das für die ein Bagatellfall sein wird, oder sie die Gefahrensituation garnicht erkennen. Zumindest ist das aus meiner eigenen Erfahrung so leider der Fall.

Wenn du die Zeit und Intensität aufbringst, bist du trotzdem in jedem Falle im Recht.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Mal davon abgesehen, dass ich den, obwohl ich sonst nicht so bin, auf jeden Fall anzeigen würde! Überholverbot war da nicht mehr nach STVO, aber aufgrund der Situation auf jeden Fall! Wahnsinn...
 
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Das Problem ist meistens allerdings, dass sich so ein sesselfurzender Beamter denkt "Wo isn da die Gefahr". Von zu hause aus lässt sich sowas für Leute, die ein Rad nur vom Schaufenster her kennen, häufig schwer nachempfinden. ..... leider.

Obwohl die sich eigentlich über diese Mithilfe der Bürger freuen sollten. Tun sie leider meistens nicht, weils Arbeit bedeutet :(
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Hab ähnliche Überholmanöver leider auch schon erlebt :mad: Vielleicht sollte man ständig mit der Kamera aufzeichnen?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Das Problem ist meistens allerdings, dass sich so ein sesselfurzender Beamter denkt "Wo isn da die Gefahr". Von zu hause aus lässt sich sowas für Leute, die ein Rad nur vom Schaufenster her kennen, häufig schwer nachempfinden. ..... leider.

Obwohl die sich eigentlich über diese Mithilfe der Bürger freuen sollten. Tun sie leider meistens nicht, weil es Arbeit bedeutet :(
Natürlich kann man an so einen Polizisten geraten, muss man aber nicht. Meine erste und bisher einzige Anzeige verlief völlig problemlos. Sie wurde anstandslos aufgenommen, es wurde sich viel Zeit genommen, Fotos von den kleinen Blessuren am Rad gemacht und schon am nächsten Tag wurde der Unfallverursacher zur Aussage vorgeladen. Ich würde das als vorbildliches Verhalten bezeichnen. Außerdem kann man ja mittlerweile auch Onlineanzeigen ausfüllen, was für den Beamten kaum Arbeit bedeutet. Diesen speziellen Sachverhalt würde ich allerdings persönlich vortragen.
@ Sachsentour: Oberhavel habe ich auch vermutet, war mir aber nicht sicher.
 
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Jetzt redet mal nicht alle Ordnungshüter schlecht!
Ich bin bei einer Tour (mit Freund, also Zeuge) von einer Autofahrerin sehr knapp geschnitten wurde (wir ca. 30 km/h, sie ca. 50 km/h). Es war en Radweg vorhanden, allerdings ein gepflasterter dazu mit Bordsteinen alle 200 m, weshalb er fürs Rennrad denkbar ungeeignet ist. Ich bin ihr hinterher gefahren, nach ca. 1 km hat sie vor ihrem Haus geparkt und ich habe sie gefragt, was das denn sollte. Sie meinte wir hätten den Radweg zu benutzen, weshalb das Schneiden i.O. gewesen wäre (hat sie wirklich selbst so gesagt).
Das war zufällig die Nachbarin einer Freundin, das Kennzeichen habe ich mir aufgeschrieben und noch einiges über sie in Erfahrung gebracht...
Bin dann auf die Polizeiwache und habe dem Beamten alles geschildert und wollte Anzeige erstatten. Er hätte das auch gemacht, wenn der Radweg nicht gewesen wäre. Er meinte allerdings, dass er auf jeden Fall zu ihr fahren werde um sie zu belehren.
War unser "Dorfsheriff", der wirklich Verständnis für sowas hat.

Deshalb würde ich das Video einfach mal deiner Polizeiwache vorbeibringen und den Fahrer anzeigen. Was soll der Blödsinn: er überholt dich, gewinnt dadurch 20 Sekunden (er hätte dich ja auch später überholen können) und gefährdet sich, dich und den Gegenverkehr. Wäre der Gegenverkehr schneller gewesen (kann man ja bekanntlich schlecht einschätzen) hätte er ja wohl kaum gezögert wieder einzuschwenken und dich dabei zu erwischen, anstatt in den Gegenverkehr zu rasen.
 
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Bin selbst leider vorgeprägt. Ich bin mal als Jogger von einem Hund gebissen worden und der Polizist wollte die Rasse wissen und wies gleich alles ab von wegen "So ein kleiner Hund?" Auch Dackel können beißen. Den dummen Kommentar hätte er sich sparen können. Daher halte ich zumindest hier in der Region nicht mehr viel von den Kerlen. Weiteres Erlebnis folgte .... leider.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Das Problem ist meistens allerdings, dass sich so ein sesselfurzender Beamter denkt "Wo isn da die Gefahr". Von zu hause aus lässt sich sowas für Leute, die ein Rad nur vom Schaufenster her kennen, häufig schwer nachempfinden. ..... leider.

Obwohl die sich eigentlich über diese Mithilfe der Bürger freuen sollten. Tun sie leider meistens nicht, weils Arbeit bedeutet :(


Genau so sieht´s aus. Ich hab´ im April vergangenen Jahres einen Autofahrer angezeigt, der - aus einer Tanke kommend - den Weg (weil sich gerade auf der Straße, in die er ursprünglich einbiegen wollte, ein Stau befand) kurzerhand über den Bürgersteig abkürzte. Ich fuhr auf dem Radweg, und der Typ näherte sich also auf dem rechts liegenden Fußweg.

Was ja für mich eigentlich kein Problem gewesen wäre, wenn ich nicht ein paar Meter weiter rechts in eine Straße eingebogen wäre. Ich sah kurz nach links, um nicht klassisch von einem Rechtsabbieger umgemäht zu werden, schlug den Lenker ein, als urplötzlich ein Auto rechts vom Bürgersteig kam.

Ca. einen Meter vor mir traf er mit 20-25km/h auf die Fahrbahn und bog dann ebenfalls rechts ab. Ich merkte mir das Kennzeichen und fuhr zum Duisburger Polizeipräsidium, um den Knaller anzuzeigen. Dort ging´s schon damit los, dass sich der Beamte darüber mokierte, dass ich ihm weder das Fabrikat noch das Modell des Autos nennen konnte.

Als ich dann sagte, dass ich´s mit Autos nich´ so habe und fragte, ob denn wohl mehrere Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen unterwegs seien, war der Ofen schon so ziemlich aus. Man wollte mich ganz gezielt von meinem Vorhaben abbringen, indem man mir sagte, dass die Erfolgsaussichten nahe null seien, weil kein öffentliches Interesse bestehe.

Außerdem sei ja nichts passiert :rolleyes:. Weiterhin meinte der Beamte, dass man als Radfahrer mit Gefahren seitens der Autofahrer zu rechnen habe. Ich gab zu verstehen, dass ich mit einer Gefahr vom Bürgersteig wohl kaum gerechnet habe. Nun gut, der Polizist setzte sich an die Tastatur und begann, die Anzeige (im Ein-Finger-Suchsystem) aufzunehmen.

Danach reichte er mir das (mit Schreibfehlern übersäte) Schriftstück zur Kenntnisnahme und Unterschrift und sagte abschließend noch:"Jetzt waren Sie wenigstens mal in einem Polizeipräsidium . ." Klar, in dem Ex-Gestapo-Gebäude wird immerhin "Niedrig und Kuhnt" gedreht (oder zumindest die Außenaufnahmen werden das). Der Mann dachte wohl, ich wolle vor meinen Freunden damit angeben :spinner: . . .

Wie gesagt: Das Ganze war im April ´08. Das "öffentliche Interesse" an Radfahrern scheint sich tatsächlich in überschaubaren Grenzen zu halten, denn geschehen ist bisher natürlich nix . . .

Gruß, Paule
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Er hätte das auch gemacht, wenn der Radweg nicht gewesen wäre. Er meinte allerdings, dass er auf jeden Fall zu ihr fahren werde um sie zu belehren.
War unser "Dorfsheriff", der wirklich Verständnis für sowas hat.

Verstehe ich nicht. Was hat denn der Radweg damit zu tun, ob sie das durfte oder nicht? Oder meinst du, du hast von einer Anzeige abgesehen, damit du nicht belangt wirst?
 
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Dass die meisten RRfahrer auch bei vorhandenem Radweg lieber Straße fahren ist bekannt - und du ich halt auch häufig. Aber dass man sich damit rechtlich gesehen auf dünnem Eis bewegt, wenn der Radweg benutzungspflichtig ist, ist ebenso jedem klar - sollte halt zumindest.


Jetzt redet mal nicht alle Ordnungshüter schlecht!
Ich bin bei einer Tour (mit Freund, also Zeuge) von einer Autofahrerin sehr knapp geschnitten wurde (wir ca. 30 km/h, sie ca. 50 km/h). Es war en Radweg vorhanden, allerdings ein gepflasterter dazu mit Bordsteinen alle 200 m, weshalb er fürs Rennrad denkbar ungeeignet ist.

Das ist ziemlich egal. Wenn er benutzungspflichtig war, hast du ihn zu nutzen, ohne Diskussion. Ich kann mit meinem Sportwagen auch nicht die Gegenfahrbahn benutzen, nur weil er tiefergelegt ist und auf meiner Seite zu starke Schlaglöcher und Beschädigungen sind - das ist dann mein Problem.

Ich bin ihr hinterher gefahren, nach ca. 1 km hat sie vor ihrem Haus geparkt und ich habe sie gefragt, was das denn sollte. Sie meinte wir hätten den Radweg zu benutzen, weshalb das Schneiden i.O. gewesen wäre (hat sie wirklich selbst so gesagt).

Die Damen war im Recht. Auch wenn es dir (und mir vielleicht auch nicht?) nicht schmeckt.


Das war zufällig die Nachbarin einer Freundin, das Kennzeichen habe ich mir aufgeschrieben und noch einiges über sie in Erfahrung gebracht...
Bin dann auf die Polizeiwache und habe dem Beamten alles geschildert und wollte Anzeige erstatten. Er hätte das auch gemacht, wenn der Radweg nicht gewesen wäre. Er meinte allerdings, dass er auf jeden Fall zu ihr fahren werde um sie zu belehren.

Das ist mutig......oder einfach nur dreist.....oder du**. ;) von dir.


Im Fazit kannst du dich tatsächlich glücklich schätzen, dass der Polizist es hat auf sich beruhen lassen, tatsächlich hättest du nämlich ein Ordnungsgeld zahlen müssen. Sei froh.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Die Damen war im Recht. Auch wenn es dir (und mir vielleicht auch nicht?) nicht schmeckt.

Sorry, das ist - wenn ich dich recht verstanden habe - schlicht Unsinn. Nur weil ein anderer einen Fehler macht (hier: den Radweg nicht benutzen) darf ich ihn doch nicht schneiden! Um es auf die Spitze zu treiben: Mit deiner Argumentation hätte die Dame ihn auch komplett ummähen/töten können. Denn der Radfahrer hätte ja nicht auf der Straße sein dürfen ....
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Sorry, das ist - wenn ich dich recht verstanden habe - schlicht Unsinn. Nur weil ein anderer einen Fehler macht (hier: den Radweg nicht benutzen) darf ich ihn doch nicht schneiden! Um es auf die Spitze zu treiben: Mit deiner Argumentation hätte die Dame ihn auch komplett ummähen/töten können. Denn der Radfahrer hätte ja nicht auf der Straße sein dürfen ....

Sicherlich - aber die Aussage mit dem Radweg war berechtigt. Abgesehen davon - jemandem hinterherfahren und ihn zur Rede stellen, also ich würde mich da schon stark genötigt fühlen, das ist Aufgabe der Polizei und nicht die des Geschädigten oder vermeintlich Geschädigten. Wo kämen wir hin? Die Frau hat doch keine Straftat begangen, allenfalls - wenn überhaupt - eine Ordnungswidrigkeit.
 
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Das Verhalten dieser Dame könnte man auch als Selbstjustiz bezeichen ... den Sturz des Radfahrers billigend in Kauf genommen ... könnte da ein Jurist formulieren.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Man kann alles drehen wie man will - sie könnte auch ein pakistanischer Terrorist sein, der dachte, der Radfahrer sei ein ranghoher Politiker und man könnte das als terroristischen Akt sehen, der sein Ziel verfehlt hat, weil der Radfahrer halt "nur" ein Bürger war und doch kein haushoher Politiker.

Zurechtspinnen kann man sich alles.

Vielleicht war es auch ein Mordversuch aus Eifersucht. Möglicherweise steckt auch ein Mittelsmann mit einer Lebensversicherung dahinter, der die Frau angeheuert hat :rolleyes:

Ich hoffe, ich habe genügend überspitzt, damit klar wird, was ich meine.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Sicherlich - aber die Aussage mit dem Radweg war berechtigt. Abgesehen davon - jemandem hinterherfahren und ihn zur Rede stellen, also ich würde mich da schon stark genötigt fühlen, das ist Aufgabe der Polizei und nicht die des Geschädigten oder vermeintlich Geschädigten. Wo kämen wir hin? Die Frau hat doch keine Straftat begangen, allenfalls - wenn überhaupt - eine Ordnungswidrigkeit.

Da irrt der Herr:
Da nicht benutzen des Radweges ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das absichtliche Schneiden der Autofahrerin zwecks Belehrung des Radfahrer kann als Nötigung ausgelegt werden => Straftat!
 
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