• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Autofahrer anzeigen ?

AW: Autofahrer anzeigen ?

Das Recht zur Anzeige zu erstatten habe ich das eine oder andere mal auch schon gehabt. Aber leider krampft mein Mittelfinger so oft, und dann hätte ich mit einer Gegenanzeige rechnen müssen, deshalb ließ ich es. Mein Mittelfinger krampft oft, wenn mir einer doof kommt, das muß ich abstellen
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

wie ist das jetzt eigentlich mit der sog. "beweislastumkehrung"?
hab schon öfter gehört, das bei anzeigen im straßenverkehr der beschuldigte in der not steht seine unschuld zu beweisen, d.h. er bei aussage gegen aussage ohne zeugen auch mal verknackt werden kann.

was sagen unsere rechtsexperten dazu?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Na klar spielt der (Alt-) Eintrag bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise durch die StA ne Rolle.
Natürlich auch unter der Abwägung, wann das war und was es war!

Ich verstehe Euer Misstrauen der objektivsten Behörde der Welt gegenüber nicht! Habt ihr was zu verbergen? :D
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

wie ist das jetzt eigentlich mit der sog. "beweislastumkehrung"?
hab schon öfter gehört, das bei anzeigen im straßenverkehr der beschuldigte in der not steht seine unschuld zu beweisen, d.h. er bei aussage gegen aussage ohne zeugen auch mal verknackt werden kann.

was sagen unsere rechtsexperten dazu?

Es ist - im Strafprozess, über den wir hier reden (also Staat - Bürger wegen Verurteilung) - immer noch so, dass dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden muss, d.h. vernünftige Zweifel müssen ausscheiden. Eine Beweislastumkehr gibt es nicht. Allerdings ist es natürlich schon so, dass dann, wenn jemand beispielsweise 20 Anzeigen wegen Nötigung mit Auto erhalten hat, aber das Verfahren jeweils aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde, schon einiges dafür spricht, dass an den Anzeigen was dran war. Genau genommen darf man das aber nicht berücksichtigen, meine ich.

Im Zivilprozess (Bürger-Bürger) muss grds. der Kläger alle relevanten Tatsachen beweisen, es gibt aber - gerade im Straßenverkehr - auch Konstellationen, wo es zu einer "Beweislastumkehr" (der Begriff trifft es allerdings nicht so ganz) kommen kann.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

wie ist das jetzt eigentlich mit der sog. "beweislastumkehrung"?
hab schon öfter gehört, das bei anzeigen im straßenverkehr der beschuldigte in der not steht seine unschuld zu beweisen, d.h. er bei aussage gegen aussage ohne zeugen auch mal verknackt werden kann.

was sagen unsere rechtsexperten dazu?

Das ist keine Frage einer Beweislastumkehr, sondern eine Frage der Beweiswürdigung!
Gefährlich ist bei solchen Sachen immer der unbeteiligte Zeuge und/oder nen Polizeibeamter als Zeuge! Mangels "Beteiligung" wird es da schon schwieriger, den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zur Anwendung zu bringen.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Anzeigen bringen nur was wenn man Zeugen hat, ansonsten steht Aussage gegen Aussage, belastet nur unnötig unsere Freunde und Helfer, daher sinnlos!!!

Nein, normalerweise wird derjenige von der Polizei zur Rede gestellt und da werden die meisten plötzlich ganz kleinlaut.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ja, das würde mich auch interessieren.
Papier ist immerhin geduldig. Wenn also erstmal nen schriebs in deine akte wandert, wer kümmert sich dann darum, dass der da wieder aus kommt?

Das landet doch in irgendnem archiv und wenn du mal wieder wegen irgendwas belangt wirst kommt die akte zum vorschein und dann sieht der zuständige beamte "oh, das is ja noch nen alter vermerk drinne, der könnte jetzt weg, aber moment, der hat ja sowas schonmal gemacht, hmm, wiederholung, vielleicht diesma doch ne dickere strafe" .. kein plan, ich kann's mir aber gut vorstellen.

rr-mtb-radler, klär uns auf, wie handhabt ihr das so? :)


auf unseren dienststellen haben wir in regelmäßigen abständen eine kontrolle durch die datenschützer. abfragen über pc werden protokolliert.
personendaten im pc müssen mit laufzeiten versehen sein, diese sind vorgegeben und können nur auf antrag geändert werden. sind daten zur löschung fällig, wird man angemahnt.
umgehen kann man das immer, nur sollte man sich der konsequenzen im klaren sein und diese sind nicht unempfindlich.
ich würde kein disziplinarverfahren und eine anzeige wegen verstoß gg. das datenschutzgesetz riskieren.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Das ist keine Frage einer Beweislastumkehr, sondern eine Frage der Beweiswürdigung!
Gefährlich ist bei solchen Sachen immer der unbeteiligte Zeuge und/oder nen Polizeibeamter als Zeuge! Mangels "Beteiligung" wird es da schon schwieriger, den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zur Anwendung zu bringen.

stimmt, die bußgeldstelle legt schon wert auf unsere berichte. also immer schon lieb zu uns sein :D
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ich würd mir immer Überlegen, ob es der Stress und so wert ist jmd anzuzeigen. Klar, wenn man mit Puls von 180 vor einem steht, der einen gerade von der Straße drängeln wollte würde man alles tun um ihn angemessen zu bestrafen. Aber meistens sollte man einfach drauf sch....., ändern wird man den Typen dadruch auch nicht. Ich glaub der ganze Schreibkrams (wenn da was anfällt) bzw. allein schon die Gedanken daran zu verschwenden... nee, das wärs mir nicht Wert. Abhaken, Weiterfahren, was solls...

Edit: Ist natürlich auch immer von der Härte des Vergehens abhängig. Wenn wirklich was passiert ist und man vielleicht sogar noch einen Zeugen hat, muss man natürlich Anzeige erstatten.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

auf unseren dienststellen haben wir in regelmäßigen abständen eine kontrolle durch die datenschützer. abfragen über pc werden protokolliert.
personendaten im pc müssen mit laufzeiten versehen sein, diese sind vorgegeben und können nur auf antrag geändert werden. sind daten zur löschung fällig, wird man angemahnt.
umgehen kann man das immer, nur sollte man sich der konsequenzen im klaren sein und diese sind nicht unempfindlich.
ich würde kein disziplinarverfahren und eine anzeige wegen verstoß gg. das datenschutzgesetz riskieren.

mfg
frank

Hi Frank,

hätte ja nicht gedacht, dass das so penibel kontrolliert wird. Gut zu wissen! :)
Das mit den laufzeiten is natürlich ne clevere idee, so'n pc kann ja selber dafür sorgen, dass die daten gelöscht werden.
Aber werden nicht immer noch akten (papier) angelegt? Kontrollieren die datenschützer auch diese?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Hi Frank,

hätte ja nicht gedacht, dass das so penibel kontrolliert wird. Gut zu wissen! :)
Das mit den laufzeiten is natürlich ne clevere idee, so'n pc kann ja selber dafür sorgen, dass die daten gelöscht werden.
Aber werden nicht immer noch akten (papier) angelegt? Kontrollieren die datenschützer auch diese?

ja und wenn du alte unterlagen rumliegen hast .......
zudem hast du das recht, dass dir schriftlich mitgeteilt wird, dass deine daten gelöscht wurden (wenn du aufgrund eines verfahrens erfaßt wurdest), wenn der erhebungsgrund weggefallen ist.

das ist alles keine gewähr das kein schindluder getrieben wird. es wäre blauäugig zu glauben dass sich alle daran halten würden. aber die geltende regelung gibt dir zumindest die möglichkeit "unangenehme" fragen zu stellen, wenn dir was "altes" vorgehalten wird und dann dagegen vorzugehen.

das was getan wird, zeigt das verbot der automatischen abspeicherung/abgleichung der kfz-kennzeichen auf den bab. dem wurde ein riegel vorgeschoben.
es ist nicht alles gold was in unserem lande glänzt, aber hier wird doch noch viel getan, um orwell`s visionen nicht gänzlich wahr werden zu lassen.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ihr seid ein leider notwendiges Übel.

ich mache das seit über 25 jahren aus überzeugung. nicht mehr im straßenverkehr, aber immer noch gerne. das ich mir das bewahrt habe liegt eventuell auch daran, dass ich auch mal 5e gerade sein lasse und oft erst nach einem gespräch entscheide, ob ich überhaupt was mache und wenn was.

im großen und ganzen sind aber die meisten kollegen/innen so. es ist wie in allen bereichen des lebens, einige schwarze schafe trüben schnell das bild einer ganzen berufsgruppe/bevölkerungsgruppe.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

es ist wie in allen bereichen des lebens, einige schwarze schafe trüben schnell das bild einer ganzen berufsgruppe/bevölkerungsgruppe.
Zum Beispiel der Radfahrer: Ein kleiner Teil, vielleicht 80 %, machen Ärger, aber 100 % müssen unter einem schlechten Ruf leiden. :duck:
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Jau, als Stadtradfahrer, hatte einen Zeugen für Nötigung durch Abdrängen. Ich bin nicht mal hingefallen.
Weil der Bursche aber zum zweiten Mal wegen des gleichen Deliktes angeklagt wurde, gab es ca. 2000 Euro Strafe. Der Richter machte deutlich, beim dritten Mal reicht Geld nicht mehr.

Darum, wer einen Zeugen hat IMMER anklagen!

Grüße h20
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Anzeigen bringen nur was wenn man Zeugen hat, ansonsten steht Aussage gegen Aussage, belastet nur unnötig unsere Freunde und Helfer, daher sinnlos!!!

Sehe ich genauso!
Auch wenn der Autufahrer verwarnt wird, was passiert dann?
Er wird wohl RR-Fahrern gegenüber noch aggressiver.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Sehe ich genauso!
Auch wenn der Autufahrer verwarnt wird, was passiert dann?
Er wird wohl RR-Fahrern gegenüber noch aggressiver.
Das ist nicht so sicher. Die meisten werden sich dann eine Weile am Riemen reißen, weil sie wissen, dass sie unter Beobachtung stehen.

HGS, der noch niemanden angezeigt hat*
*(Sag mal, Zauberfrauchen, hast Du früher in einem Modellbahnforum geschmökert?)
 
Zurück